ABFALL
09.04.2021
Corona: Fragen und Antworten zur Ab allentsorgung
© Robert Kneschke/stock.adobe.com
Die Corona-Pandemie stellt auch für die Abfallentsorgung eine neue Herausforderung dar. Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten des Umweltministeriums, insbesondere zur Entsorgung von Corona-Abfällen. Wir haben diese nach Zielgruppen sortiert.
Haushalte ohne positiv getestete oder unter Quarantäne gestellte Personen
Wie und wo entsorge ich Masken?
Ministerium ür Umwelt, Klima und Energiewirtscha t Baden-
Württemberg
Sammeln Sie Alltagsmasken, medizinische Mund-Nasen-Masken oder FFP2-Masken in Abfalltüten oder -säcken gemeinsam mit dem Restabfall und entsorgen Sie diese in der Restmülltonne.
Der Restabfall wird üblicherweise über die Restmülltonne durch die kommunal organisierte Abfallsammlung eingesammelt, zur Müllverbrennungsanlage transportiert und dort verbrannt.
Eventuell vorhandene Viren werden bei der Abfallverbrennung sicher abgetötet.
Sammeln Sie Corona-Schnelltests in Abfalltüten oder -säcken, verschließen Sie diese fest (zum Beispiel verknotet).
Benutzen Sie saugfähiges Material (zum Beispiel Küchenpapier), um die beim Test in geringen Mengen anfallenden Flüssigkeiten aufzunehmen und geben Sie dieses ebenfalls in den
Abfallbeutel.
Entsorgen Sie die Müllsäcke im Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
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Trennen Sie Ihren sonstigen Abfall weiterhin wie gewohnt, um eine hochwertige Verwertung zu
ermöglichen und die Entsorgungskapazitäten der Müllverbrennungsanlagen nicht unnötig zu belasten.
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Haushalte mit positiv getesteten oder unter Quarantäne gestellten Personen
Entsorgen Sie Abfälle aus privaten Quarantäne-Haushalten über die Restmülltonne. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Corona- Schnelltests, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch häusliche Bio- und Küchenabfälle.
Sammeln Sie die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
Wie und wo entsorge ich Corona-Schnelltests?
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die im Rahmen von Corona-Schnelltests anfallen [12/20; PDF;
288 KB]
Worau muss ich noch bei der Ab allentsorgung achten?
Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Wie und wo entsorge ich eventuell mit Viren belastete Ab älle?
Verpacken Sie geringe Mengen an flüssigen Abfällen tropfsicher, nutzen Sie saugfähiges Material wie Küchenpapier.
Geben Sie Müllsäcke direkt in den Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
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Entsorgen Sie Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien oder Schadstoffe weiterhin nicht über die Restmülltonne. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren.
Altpapier (Zeitungen, Bücher, Zeitschriften oder Kartonagen) und sonstige Verpackungen („Gelber Sack“) sollten Sie bis nach der Quarantäne aufbewahren, soweit dafür entsprechende
Möglichkeiten im Wohnumfeld gegeben sind. Entsorgen Sie diese andernfalls über die Restmülltonne.
Hinweis
Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung ihres zuständigen öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgers oder den Abfallwirtschaftsbetrieb Ihres jeweiligen Stadt- und Landkreises.
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Imp zentren
Sammeln Sie spitze und scharfe Gegenstände, sogenannte "sharps" (zum Beispiel Kanülen von Spritzen), in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen und verschließen Sie diese fest
( ).
Alle anderen Abfälle, die bei den Impfungen anfallen (zum Beispiel Schutzanzüge, medizinische Masken, Handschuhe), sind nach eingestuft. Sammeln Sie diese in Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Wie und wo entsorge ich meinen restlichen Ab all?
Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Schema zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes [04/21; 338 KB; PDF; nicht barrierefrei]
Wie und wo entsorgen Imp zentren ihre „Imp ab älle“?
Abfallschlüssel 18 01 01
Abfallschlüssel 18 01 04
reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen.
Die Bereitstellung zur Abholung für beide Abfallarten kann gemeinsam in einem Container
erfolgen ( ).
Stellen Sie durch die Beauftragung eines gewerblichen Entsorgers sicher, dass diese Abfälle direkt und ohne Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln in die energetische Verwertung (in der Regel Hausmüll-Verbrennungsanlage) gelangen.
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Die in den Impfzentren entstehenden Abfälle fallen als gewerbliche Siedlungsabfälle unter die
Vorgaben der . Diese Abfälle sind nach dem
einzustufen und getrennt von gemischten Siedlungsabfällen ( zu halten.
Es handelt sich bei dieser gemischten Abfallfraktion nicht um getrennt gesammelte Abfallfraktionen von gewerblichen Siedlungsabfällen im Sinne des
. Der Abfall darf wegen seines Ursprungs in der humanmedizinischen
Versorgung gemäß keiner
Vorbehandlungsanlage zugeführt werden und ist direkt in einer dafür zugelassenen Anlage energetisch zu verwerten. Zu beachten ist dabei, dass Bestandteile wie Glas oder Metalle die energetische Verwertung nicht beeinträchtigen dürfen.
Soweit Abfälle aus Impfzentren keiner ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden, sind sie als Abfälle zur Beseitigung überlassungspflichtig an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das ist der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Kreis, der für die
Restmüllabholung verantwortlich ist. Für die Frage, ob eine ordnungsgemäße Verwertung im Sinne der Gewerbeabfallverordnung vorliegt, sind die Erzeuger und Besitzer gewerblicher Siedlungsabfälle beweispflichtig.
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Soweit Sie Impfstoff aus Gründen der Qualitätssicherung (zum Beispiel durch unterbrochene Kühlketten) nicht mehr nutzen können, sind diese nach zu entsorgen.
Eine gemeinsame Entsorgung dieser Abfälle mit Abfällen nach ist möglich. Achten Sie dabei auf eine ausreichende Menge an aufsaugendem Material.
Abfallschlüssel 18 01 04
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren [12/20; PDF;
254 KB]
Sind die Ab älle gemäß Gewerbeab allverordnung überlassungsp lichtig?
Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Abfallschlüssel
18 01 04 (Abfallschlüssel 20 03 01)
Paragrafen 3 Absatz 1 Gewerbeabfallverordnung
Paragraf 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Gewerbeabfallverordnung
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren [PDF;
03/21; 304 KB]
Wie und wo entsorgen Imp zentren nicht verwendete Restmengen des COVID-19-Vektor-Imp sto es AstraZeneca?
Abfallschlüssel 18 01 09
Abfallschlüssel 18 01 04
Unter Vorsorgegesichtspunkten sind die entleerten Durchstechflaschen aufgrund unvermeidbarer Restinhalte nach gemeinsam mit den sonstigen Abfällen aus der
Patientenversorgung zu entsorgen. Entsprechend ist auch mit Aufsaug- und Wischmaterialien zu verfahren, die mit dem Impfstoff kontaminiert sind.
Sammeln Sie die Abfälle in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich auch bei anderen Vektor-Impfstoffen, sobald diese auf dem Markt sind (zum Beispiel von Johnson & Johnson) und der Hersteller keine weitergehenden Anforderungen an die Entsorgung stellt.
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Einrichtungen wie Testzentren, P legeeinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen oder Unternehmen, die Schnelltests durch ühren
Abfälle, die bei Schnelltests anfallen, zum Beispiel Schutzanzüge, Atemschutzmasken oder Handschuhe, sind unter den einzustufen. Sammeln Sie diese in dickwandigen Müllsäcken, bevorzugt mit Doppelsack-Methode.
Geben Sie die Extraktionspufferröhrchen ( ) zusätzlich in verschließbare Behältnisse und verpacken Sie diese zusammen mit saugendem Material, so dass austretende Flüssigkeit aufgefangen wird.
Stellen Sie bei den Schnelltests anfallende Abfälle in einem Container bereit und lassen diesen von einem gewerblichen Abfallentsorger abholen und direkt in eine Verbrennungsanlage zur
energetischen Verwertung bringen.
Sie können diese Abfälle auch gemeinsam mit dem Restmüll bei der regelmäßigen
Restabfallabfuhr des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ( ) entsorgen. Dabei muss sichergestellt werden, dass diese Abfälle direkt und ohne Sortieren oder Vorbehandeln einer Siedlungsabfallverbrennungsanlage zugeführt werden. Dies ist mit dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorab zu klären.
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Abfallschlüssel 18 01 04
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren [PDF;
03/21; 304 KB]
Was müssen diese Einrichtungen beim Entsorgen von Schnelltests beachten?
Abfallschlüssel 18 01 04
Abfallschlüssel 18 01 04
Abfallschlüssel 20 03 01
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die im Rahmen von Corona-Schnelltests anfallen [12/20; PDF;
288 KB]
Einrichtungen des Gesundheitsdienstes wie Kliniken, (Schwerpunkt-) Praxen und Haus- und Arztpraxen
Mit Sekreten oder Exkreten kontaminierte Abfälle (auch entsprechend kontaminierte persönliche Schutzausrüstung) sind nach als gefährlicher Abfall einzustufen.
Entsorgen Sie diese in den dafür zugelassenen geschlossenen Behältnissen separat. Dies betrifft insbesondere Abfälle von Patienten oder Personen, bei denen das Virus nachgewiesen ist und die in Isoliereinheiten der Kliniken behandelt werden.
Bei allen anderen Personen, die vorsorglich unter Quarantäne stehen, reichen die bei
Krankenhausabfällen üblichen Vorsorgemaßnahmen zur Hygiene für die Abfallentsorgung aus.
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Alle anderen Abfälle, die bei der humanmedizinischen Versorgung anfallen (zum Beispiel nicht mit Sekreten oder Exkreten behaftete Schutzanzüge, Schnelltests, Atemschutzmasken, Handschuhe), sind nach einzustufen. Sammeln Sie diese in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen (zum Beispiel dickwandige Müllsäcke, bevorzugt mit Doppelsack-Methode). Es ist sicherzustellen, dass diese Abfälle direkt und ohne Umfüllen in die energetische Verwertung
(Verbrennung) verbracht werden.
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Sie können die Abfälle, die bei der humanmedizinischen Versorgung anfallen (wie Schutzkleidung, Atemschutzmasken, Corona-Schnelltests, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen) über die Restmülltonne ( ) entsorgen. Sofern Sie Abfälle über den gewerblich entsorgen, sind die Abfälle aus der Behandlung von Patienten mit COVID 19 diesen Abfällen zuzuschlagen.
Was müssen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die häu ig Patienten mit COVID 19 behandeln, beim Entsorgen mit virenbelasteten Ab ällen beachten?
Abfallschlüssel 18 01 03*
Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Welche Vorgaben gibt es ür sonstige Ab älle?
Abfallschlüssel 18 01 04
Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Was müssen Haus- und Arztpraxen, die nur selten Patienten mit COVID 19 behandeln, beim Entsorgen mit virenbelasteten Ab ällen beachten?
Abfallschlüssel 20 03 01 Abfallschlüssel 18 01 04
Sammeln Sie die Abfälle in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken, die fest verschlossen (zum Beispiel verknotet) werden müssen.
Spitze oder scharfe Gegenstände (zum Beispiel Spritzen und Skalpelle) müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt und fest verschlossen werden.
Verpacken Sie geringe Mengen an flüssigen Abfällen tropfsicher, nutzen Sie saugfähiges Material wie Küchenpapier.
Geben Sie Müllsäcke direkt in den Restmüll (Abfalltonne oder Container) und stellen Sie diese nicht daneben.
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die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Weitere Hinweise zur Ab allentsorgung
Ergänzende Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Gesundheitseinrichtungen können Sie der
und der entnehmen. Im Einzelfall haben die
von den Gesundheitsämtern oder den für die Hygiene Verantwortlichen gegebenenfalls abweichend getroffene Maßgaben und Regelungen Vorrang.
Weitere Links
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Schreiben des Umweltministeriums an
Links und Downloads
LAGA- Mitteilung M 18 Internetseite des Robert-Koch-Instituts (RKI)
Robert Koch Institut: Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Der Umgang mit Covid-19 am Arbeitsplatz
Schreiben des Umweltministeriums an die Stadt- und Landkreise zur Abfallentsorgung (PDF; 03/20;
289 KB]
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen, die im Rahmen von Corona-Schnelltests anfallen [PDF; 12/20;
288 KB]
Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren [PDF; 12/20;
254 KB]
Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren [PDF;
03/21; 304 KB]
Schema zur Entsorgung von mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminierten Abfällen aus privaten Haushalten und Einrichtungen des Gesundheitsdienstes [PDF; 04/21; 338 KB; nicht barrierefrei]
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes