• Keine Ergebnisse gefunden

E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stiftung Medien in der Bildung (SbR) • Leibniz-Institut für Wissensmedien • Schleichstraße 6 • D-72076 Tübingen Vorstand:

Prof. Dr. Dr. Friedrich W. Hesse Prof. Dr. S. Schwan

info@iwm-kmrc.de

www.iwm-kmrc.de Kreissparkasse Tübingen

BLZ 641 500 20 · Konto 2 722 977 IBAN: DE73 6415 0020 000 2 722 977 BIC: SOLADES1TUB

Tel. +49 7071 979-0 Fax +49 7071 979-100

E-Learning und offene Plattformen - Urheber- und Nutzungsrechte im Kontext von Social Media

Eine Online-Veranstaltung des Informationsportals e-teaching.org widmet sich am 10.

Dezember rechtlichen Frage bei der Nutzung von Social Media für E-Learning- Angebote. Referent des Online-Events ist Dr. Michael Beurskens vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und Wirtschaftsrecht der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf. Die Veranstaltung findet im Rahmen des e-teaching.org-Themenspecials E- Legal statt.

Tübingen, 07. Dezember 2012. Facebook, Twitter und YouTube - die Social Media-Dienste sind für die meisten Studierenden fester Bestandteil des Medienalltags. Nachdem zunächst Unternehmen die Möglichkeit erkannt haben, wie soziale Medien strategisch und operativ für ihre Zwecke genutzt werden können, sind inzwischen vermehrt auch Hochschulen in diesem Umfeld aktiv. Eine Erhebung der Bildungsweb Media GmbH ergab, dass 2011 bereits 195 deutsche Hochschulen auf Facebook aktiv waren, 113 auf Twitter und 110 auf YouTube. Es ist zu erwarten, dass sich dieser Trend weiter fortsetzen wird. Bei dem zweifelsfrei

vorhandenem Potential der Dienste, gilt es aber mit Blick auf das Urheber- und Nutzungsrecht einiges zu beachten. So sorgen die AGBs vieler Plattformen dafür, dass der Nutzer dem Betreiber der Plattform Verwertungsrechte für seine hochgeladenen Inhalte gewährt. Auch Abmahnungen wegen hochgeladener Bilder sind nicht unüblich. Im Online-Event am Montag, 10. Dezember 2012, ab 14 Uhr sollen daher die Fallstricke bei der Nutzung offener

Plattformen im Rahmen von E-Learning genauer unter die Lupe genommen werden. Zu Gast ist Dr. Michael Beurskens vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handelsrecht und

Wirtschaftsrecht an der Heinrich-Heine Universität Düsseldorf. Neben der Fachkenntnis über die rechtliche Lage verfügt er über eigene praktische Erfahrungen beim Einsatz von Social Media in Lehr-Veranstaltungen.

Die Teilnahme an der Online-Veranstaltung steht allen Interessierten offen. Die Aufzeichnung kann nach der Veranstaltung auf dem Portal abgerufen werden.

Weitere Informationen sowie den Login finden Sie unter:

http://www.e-teaching.org/community/communityevents/ringvorlesung/e- learning_und_offene_plattformen

17/2012

(2)

2-2

Themenspecial E-Legal

Von Oktober 2012 bis Februar 2013 dreht sich auf dem Informationsportal e-teaching.org alles rund um Rechtsfragen im E-Learning. Das Portal bietet hierzu eine Vielzahl von Materialien wie Grundlagenartikel, Berichte aus der Praxis und Podcasts mit Experten.

Begleitend findet eine Online-Veranstaltungsreihe statt.

Zum Themenspecial: http://www.e-teaching.org/specials/e-legal_rechtsfragen_im_e-learning

Kontakt & weitere Information e-teaching.org:

Markus Schmidt (m.schmidt@iwm-kmrc.de), Tel: 07071/979-103

Sekretariat e-teaching.org: Christine Renz (c.renz@iwm-kmrc.de), Tel: 07071/979-104 e-teaching.org

www.e-teaching.org ist ein Informationsportal zum Einsatz digitaler Medien in der Hochschullehre. Es bietet Lehrenden und E-Learning-Interessierten niedrigschwellige und anwendungsorientierte

Informationen zu didaktischen, technischen und organisatorischen Aspekten von E-Teaching. Träger von e-teaching.org ist die Stiftung Medien in der Bildung – Leibniz-Institut für Wissensmedien. Seit 2003 wurde bzw. wird e-teaching.org u.a. durch folgende Institutionen gefördert bzw. unterstützt: die

Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung Nordrhein-Westfalen, die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) und das saarländische Center for e-Learning Technology. Sie finden das Portal unter www.e-teaching.org.

Kontakt & weitere Information Leibniz-Institut für Wissensmedien:

Tanja Vogel, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit,

Leibniz-Institut für Wissensmedien, Schleichstraße 6, 72076 Tübingen, Tel.: 07071/ 979-261, Fax: 07071/ 979-100, E-Mail: t.vogel@iwm-kmrc.de

Das Leibniz-Institut für Wissensmedien

Das Leibniz-Institut für Wissensmedien (IWM) in Tübingen erforscht das Lehren und Lernen mit digitalen Technologien. Rund 60 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Kognitions-, Verhaltens- und Sozialwissenschaften arbeiten interdisziplinär an Forschungsfragen zum

individuellen und kooperativen Wissenserwerb in medialen Umgebungen. Seit 2009 unterhält das IWM gemeinsam mit der Universität Tübingen Deutschlands ersten WissenschaftsCampus zum Thema „Bildung in Informationsumwelten“. Besuchen Sie uns im Internet unter www.iwm-kmrc.de.

Die Leibniz-Gemeinschaft

Das IWM ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft, die 86 selbständige Forschungseinrichtungen von den Natur-, Ingenieur- und Umweltwissenschaften über die Wirtschafts-, Raum- und

Sozialwissenschaften bis zu den Geisteswissenschaften verbindet. Leibniz-Institute bearbeiten gesellschaftlich, ökonomisch und ökologisch relevante Fragestellungen. Sie betreiben erkenntnis- und anwendungsorientierte Grundlagenforschung. Sie unterhalten wissenschaftliche Infrastrukturen und bieten forschungsbasierte Dienstleistungen an. Aufgrund ihrer gesamtstaatlichen Bedeutung fördern Bund und Länder die Institute der Leibniz-Gemeinschaft gemeinsam. Die Leibniz-Institute beschäftigen rund 16.500 Personen, darunter 7.700 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Der Gesamtetat der Institute liegt bei 1,4 Milliarden Euro.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

2b (nicht verbrauchte Mittel aus den Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG) bis zu 5 % befristet in den Jahren 2020 bis 2022 auch zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit an den

Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie

unterstützt: die Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, das

Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg, das

unterstützt: die Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

unterstützt: die Bertelsmann Stiftung und die Heinz Nixdorf Stiftung, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und

Ausnahmsweise kann der Wechsel des Projektleiters oder der Projektleiterin an eine andere Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg vom MWK im Einzelfall