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Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO

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Academic year: 2022

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1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher: Verwaltungsgemeinschaft Markl, Bauamt Anschrift: Marktplatz 9

E-Mail-Adresse: markt@marktl.de Telefonnummer: 08678 / 9888-0

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Verantwortlicher: Verwaltungsgemeinschaft Markl, Datenschutzbeauftragter Anschrift: Marktplatz 9

E-Mail-Adresse: markt@marktl.de Telefonnummer: 08678 / 9888-0

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde zum Zwecke der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und insbesondere zur Durchführung des Bauleitplanverfahrens zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 8b „Gries Süd“.

Im Rahmen dessen sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 3, 6 u. 7 BauGB). Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange notwendig ist.

Die Erhebung erfolgt unter anderem durch die Gemeindeverwaltung oder im Auftrag der Gemeindeverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen (§§ 3 – 4c BauGB).

Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

3. Arten personenbezogener Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

Vorname, Nachname, Adresse und sonstige Kontaktdaten Daten, die städtebaulich und bodenrechtlich relevant sind

Daten, die im Rahmen von Stellungnahmen abgegeben wurden (sog. aufgedrängte Daten)

(4)

Personenbezogene Daten werden folgenden Empfängern übermittelt:

Marktgemeinderat zur Beratung und Entscheidung über die Abwägung Höheren Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln Gerichten zur Überprüfung der Wirksamkeit der Bauleitpläne

Dritten, die in die Durchführung des Verfahrens im Auftrag der Gemeinde eingebunden sind

5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidentprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw.

für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

6. Betroffenenrechte

Gegen den Verantwortlichen bestehen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Des Weiteren kann Widerspruch gegen die Datenverarbeitung eingelegt werden (Art. 21 DSGVO). Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSVO).

Die vorgenannten Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht ferner das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist für den Freistaat Bayern der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Wagmüllerstraße 18, 80538 München, poststelle@datenschutz- bayern.de.

(5)

N EUAUFSTELLUN G

D ES BEBAUUN GSPLAN ES N R. 8 b “Gr ie s Süd”

ge m . § 1 3 b Ba u GB im

be sch le u n igt e n V e r fa h r e n

Markt Markt l

Landkreis Alt öt t ing

Regierungsbezirk Oberbayern

EN TW URF

i.d. F.v. 17.03.2020

Ent w urfsverfasser:

(6)

N EUAUFSTELLUN G

D ES BEBAUUN GSPLAN ES N R. 8 b “Gr ie s Süd”

ge m . § 1 3 b Ba u GB im

be sch le u n igt e n V e r fa h r e n

Markt Markt l

Landkreis Alt öt t ing

Regierungsbezirk Oberbayern

V e r bin dliche Ba u le it pla n u n g

- Begründung

- Bebauungsplan Nr. 8 b „ Gries Süd“

gem äß § 13 b BauGB M 1 : 1.000

EN TW URF

i.d. F.v. 17.03.2020

Ent w urfsverfasser:

(7)

B E G R Ü N D U N G

Z U R

N EUAUFSTELLUN G

DES BEBAUUN GSPLAN ES N R. 8 b

“Gries Süd”

gem äß § 1 3 b BauGB im beschleunigt en

Verfahren

M ark t M ark t l

Entw urf vom 1 7 .0 3 .2 0 2 0

M ark t : M ark t l

Landkreis: Alt öt t ing

Regierungsbezirk : Oberbayern

(8)

I nhalt sverzeichnis

I nhalt sverzeichnis ... 2

1. PLANUNGSANLASS ... 4

1.1 Aufst ellungsbeschluss ... 4

1.2 Verfahren nach § 13 b BauGB ... 4

1.3 Ziel und Zweck der Planung ... 4

2. BESCHREIBUNG DES PLANUNGSGEBIETES... 5

2.1 Lage ... 5

2.2 Gelt ungsbereich und Größe des Bebauungsplanes ... 5

2.3 Best and um gebende Bebauung ... 6

2.4 Topographie ... 6

2.5 Kult ur- und Sachgüt er ... 6

2.6 Alt last en ... 8

3. ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ... 8

3.1 Landesent wicklungsprogram m Bayern ... 8

3.2 Regionalplan ... 10

3.3 Überschwem m ungsgebiet e ... 12

3.4 Wassersensibler Bereich ... 13

3.5 Flächennut zungsplan ... 14

4. STÄDTEBAULICHES ZIEL ... 15

4.1 Art der baulichen Nut zung ... 15

4.2 Maß der baulichen Nut zung ... 16

4.3 Abst andsflächen ... 16

4.4 Bauweise, Baugrenzen ... 16

4.5 Gest alt erische Fest setzungen ... 17

5. ERSCHLIESSUNG (VER- UND ENTSORGUNG) ... 17

5.1 Verkehr ... 17

5.2 Wasserversorgung ... 17

5.3 Abwasserent sorgung ... 17

5.3.1 Schm ut zwasser ... 17

5.3.2 Oberflächenwasser ... 17

5.4 St rom versorgung ... 18

5.5 Abfallent sorgung ... 18

5.6 Telekom m unikat ion ... 18

5.7 Löschwasser ... 18

(9)

6. IMMISSIONSSCHUTZ... 18

7. KLIMASCHUTZ ... 19

8. GRÜNORDNUNG ... 19

8.1 Recht liche Grundlagen ... 19

8.1.1 Best andt eile der Planung ... 19

8.2 Best andsaufnahm e ... 20

8.2.1 Schut zgebiet e ... 20

8.2.1.1 Schut zgebiet e gem äß Europarecht ( Nat ura 2000) ... 20

8.2.1.2 Schut zgebiet e gem äß nat ionalem Recht ... 21

8.2.1.3 Biot opkart ierung Bayern ... 22

8.2.1.4 Bindung BNat SchG und BayNat SchG ... 23

8.2.2 Vorhandene Grünst rukt uren ... 24

8.2.3 Spezielle art enschut zrecht liche Vorprüfung ( saP) ... 25

8.3 Planung ... 25

8.3.1 Fest set zungen Grünordnung ... 25

8.3.2 Verm eidungs- bzw. Minim ierungsm aßnahm en ... 25

(10)

1 . PLAN UN GSAN LASS

1 .1 Aufst ellungsbeschluss

Der Markt Markt l hat am __.__.____ beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 b

„ Gries Süd“ gem äß § 13 b BauGB im beschleunigt en Verfahren aufzust ellen.

1 .2 Verfahren nach § 1 3 b BauGB

Der Markt Markt l hat beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 b „ Gries Süd“

gem äß § 13 b BauGB im beschleunigt en Verfahren aufzust ellen.

Die Vorausset zungen sind hierfür gegeben.

Es handelt sich um die Einbeziehung von Außenbereichsflächen, die an einen bebaut en Ort st eil anschließen. Das Planungsgebiet weist eine Gesam t fläche von ca. 2.875 m ² , davon werden ca. 2.442 m ² als Baugrund als allgem eines Wohn- gebiet geplant . Aufgrund der geringen Größe des Planungsgebiet es bet rägt die überbaubare Grundfläche bei einer fest geset zt en GRZ von 0,35 weniger als 10.000 m ² .

Von dem geplant en St andort ergeben sich aufgrund der Art des Vorhabens keine Anhalt spunkt e für eine Beeint rächt igung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst abe b BauGB genannt en Schut zgüt er, som it kann das Verfahren nach § 13 b BauGB angewendet werden.

Ebenso unt erliegt das Vorhaben gem äß § 13 b, nicht der Pflicht einer Durchführung einer Um welt vert räglichkeit sprüfung nach dem UVPG.

Gem äß der in Anlage 1 aufgeführt en List e „ UVP- pflicht iger Vorhaben“ unt er Punkt 18.7 liegt das geplant e Vorhaben deut lich unt er den Schwellenwert en für eine UVP- Pflicht bzw. einer allgem einen Vorprüfung im Einzelfall.

1 .3 Ziel und Zw eck de r Planung

Um zwei weit ere Bauparzellen am südöst lichen Ort srand von Markt l zu schaffen, m öchte der Markt den Bebauungsplan Nr. 8 b „ Gries Süd“ im beschleunigt en Verfahren nach § 13 b aufst ellen.

Das vorrangige Ziel der Neuaufst ellung des Bebauungsplans ist die Schaffung von Wohnraum für zwei Einfam ilienhäuser.

(11)

2 . BESCHREI BUN G DES PLAN UN GSGEBI ETES

2 .1 Lage

Das Planungsgebiet liegt am südöst lichen Ort srand von Markt l am I nn, südlich der „ Griesst raße“ .

An das geplant e Wohngebiet grenzt im Norden und West en bestehende Wohn- bebauung an, im Ost en befinden sich landwirt schaft liche Nut zflächen und im Süden ein öffent licher Radweg ent lang des I nndam m s. Zudem verläuft südlich des Gelt ungsbereiches eine oberirdische Strom leit ung.

Abb. 1: Luft bild Markt l m it der Lage des Planungsgebiet ( rot ) ohne Maßst ab ( Bayernat las 2019)

2 .2 Gelt ungsbere ich und Größe des Bebauungsplane s

Die Größe des Gelt ungsbereiches um fasst ca. 2.875 m ² . Es sind die Flächen der Flurnum m er 195/ 1, 195/ 2 und eine Teilflächen der Flurnum m ern 147, 161, 196, 196/ 1, 208/ 2, 208/ 3, Gem arkung Markt l bet roffen.

(12)

2 .3 Best and um gebe nde Bebauung

Das Planungsgebiet schließt , wegen seiner Lage am Ort srand, nur von der nördlichen und west lichen Seit e an Wohnbebauung an. Bei den anschließenden Wohngebäuden handelt es sich um zweigeschossige Einfam ilienhäuser m it Sat t el- bzw. Walm dach.

Abb. 2: Best andsgebäude west lich des Planungsgebiet es ( Foto: Kellhuber, Sept em ber 2019)

2 .4 Topographie

Das Gelände im Planungsgebiet ist eben und liegt auf ca. 355,0 m ü.NN.

2 .5 Kult ur- und Sachgüt er

I m Gelt ungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 b „ Gries Süd“ befinden sich keine Bau- oder Bodendenkm äler.

Bau- und Bodendenkm äler befinden sich auch nicht in der direkt um gebenden Nachbarschaft . Som it ist eine Beeint rächt igung von Bau- und Bodendenkm älern durch die geplant e Bebauung nicht gegeben.

Nordwest lich bzw. west lich des Gelt ungsbereiches befinden sich folgende Bau- denkm äler:

- Bodendenkm al D-1-71-123- 7 „ Wegkapelle, bez. 1901; m it Ausstat t ung.“

- Bodendenkm al D-1-71-123- 13 „ Gast hof, zweigeschossiger Flachsat t eldach- bau, wohl 1818; St allst adel, verput zt er Flachsat t eldachbau, gleichzeit ig, Um bau und Anbau von Torbögen, wohl 1928; first gedreht es Nebengebäude,

(13)

eingeschossiger Sat t eldachbau, 1818; baulich angeschlossenes Wohnhaus, zweigeschossiger Zeltdachbau, 1928; Salett l, eingeschossiger Walm dachbau über winkelförm igem Grundriss, 1928, unt er Einbeziehung eines Vorgänger- baus, 1818.“ 1

Planungsgebiet

Abb. 3: Bodendenkm al ( rot ) und Baudenkm äler ( rosa) in Markt l, ohne Maßst ab ( Bayernat las 2019)

Auf der gegenüberliegenden Seit e des I nns befindet sich das Bodendenkm al D- 1- 7743-0055 „Unt ert ägige m it t elalt erliche und frühneuzeit liche Befunde im Bereich der Kat h. Kirche St . Nikolaus in Bergham und ihres Vorgängerbaus.“2

Diese Boden- und Baudenkm äler werden durch die geplant e Bebauung nicht beeint rächt igt .

I m Bereich von Bodendenkm älern bedürfen Bodeneingriffe aller Art einer denk- m alrecht lichen Erlaubnis gem äß Art. 7.1 DSchG.3

Ferner sind zufällig zut age t ret ende Bodendenkm äler und Funde gem äß Art. 8 DSchG m eldepflicht ig an das Bayerische Landesam t für Denkm alpflege oder die Unt ere Denkm alschutzbehörde.

1 ( BayernViewer, 2020) 2 ( BayernViewer, 2020) 3 ( DSchG, 2013)

(14)

2 .6 Alt last en

Auf den hier überplant en Flächen sind nach akt uellem Kennt nisstand keine Alt last en vorhanden.

3 . ÜBERGEORDN ETE PLAN UN GEN

3 .1 Landesent w ick lungsprogram m Bayern

Abb. 4: Landesent wicklungsprogram m Bayern 2013, geändert 2018, St rukt urkart e

Gem äß Landesent wicklungsprogram m ( LEP 2013, geändert er 2018) liegt der Markt Markt l im Raum m it besonderem Handlungsbedarf ( Einzelgem einde).4 Zur Schaffung von gleichwert igen und gesunden Lebens- und Arbeit sbedingun- gen hat das LEP folgende Ziele ( Z) und Grundsät ze ( G) zur raum st rukt urellen Ent wicklung Bayerns und seiner Teilräum e form uliert :

1 . 1 Gleichw ert igkeit und N achhalt igkeit

1.1.1 Gleichwert ige Lebens- und Arbeit sbedingungen

( Z) I n allen Teilräum en sind gleichwert ige Lebens- und Arbeit sbedin- gungen zu schaffen oder zu erhalt en. Die St ärken und Pot enziale der Teilräum e sind weit er zu ent wickeln. Alle überört lich raum bedeut - sam en Planungen und Maßnahm en haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizut ragen.

1.1.2 Nachhalt ige Raum ent wicklung

( Z) Die räum liche Ent wicklung Bayerns in seiner Gesam t heit und in seinen Teilräum en ist nachhalt ig zu gest alt en.

4 ( Landesent wicklungsprogram m Bayern 2013, geändert 2018)

(15)

1 . 2 Dem ographischer W andel

1.2.1 Räum lichen Auswirkungen begegnen

( Z) Der dem ographische Wandel ist bei allen raum bedeut sam en Planun- gen und Maßnahm en, insbesondere bei der Daseinsvorsorge und der Siedlungsent wicklung, zu beacht en.

3 Siedlungsstruk tur 3 .1 Flächensparen

( G) Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsform en sollen unt er Berücksicht igung der ort sspezifischen Gegebenheit en angewendet werden.

( G) Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhalt igen Sied- lungsent wicklung unt er besonderer Berücksicht igung des

dem ographischen Wandels und seiner Folgen ausgericht et werden.

3 .2 . I nnenent w ick lung vor Außenent w ick lung

( Z) I n den Siedlungsgebiet en sind die vorhandenen Pot enziale der I nnenent wicklung m öglichst vorrangig zu nut zen. Ausnahm en sind zulässig, wenn Potenziale der I nnenent wicklung nicht zur Verfügung st ehen.

3 .3 Verm eidung von Zersiedlung

( Z) Neue Siedlungsflächen sind m öglichst in Anbindung an geeignet e Siedlungseinheit en auszuweisen.

Aus den Zielen und Grundsät zen der Landesplanung geht hervor, dass die Markt gem einde Marktl - durch ihre Randlage im Südosten von Bayern und der Einordnung in einen Raum m it besonderem Handlungsbedarf - durch eine vorausschauende Kom m unalpolit ik at t rakt ive Wohnst andort e schaffen m uss.

Diese Vorgaben der Landesplanung berühren und begründen das Planungsint e- resse des Markt es Markt l für den hier überplant en Raum eine ent sprechende Bauleit planung zu verfolgen, um auch ein zusät zliches Wohnangebot bereit zu- st ellen. Obwohl das Ziel „ Vorrang der I nnenent wicklung vor Außenent wicklung“

hier im st rengen Sinn nicht greift , ent spricht dieser Bebauungsplan dem Ziel des Flächensparens. Hier wird eine im Flächennut zungsplan als Wohngebiet darge- st ellt e Fläche für eine sinnvolle Nachverdicht ung genut zt . Zusam m enfassend kann m an sagen, dass unt er Beacht ung der Vorgaben die Ziele und Grundsät ze der Landesplanung durch diese Planung erfüllt werden können.

(16)

3 .2 Regionalplan

I m Regionalplan 18 der Region Südostoberbayern ist Markt l als Kleinzent rum im allgem ein ländlichen Raum eingeordnet . Zudem liegt Markt l auf einer Ent wick- lungsachse von überregionaler Bedeut ung.5

Abb. 5: Auszug aus dem Regionalplan 18 – Südost oberbayern;

Kart e 1 Raum st ruktur

5 ( Regionalplan Region 18)

(17)

Abb. 6: Auszug aus dem Regionalplan 18 – Südost oberbayern;

Kart e 1a Gebiet skat egorien

Der Regionalplan der Region 18 gibt folgende Ziele ( Z) und Grundsät ze ( G) vor:

§ Erhalt als at t rakt iver Lebens- und Wirt schaft sraum ( G)

§ Erhalt gleichwert iger und gesunder Lebens- und Arbeit sbedingungen ( G)

§ Gewährleist ung einer organischen Siedlungsent wicklung ( G)

(18)

3 .3 Überschw em m ungsgebiet e

An Hand der Kart e des Bayern- Viewer Aqua ( Bild unt en) in Bayern ist die Lage und Ausdehnung der Schut zgebiet e und dem fest geset zt en Überschwem m ungs- gebiet in Markt l erkennbar.

Daraus ist ersicht lich, dass der geplant e St andort frei von j eglichen Rest rikt ionen dieser Art ist .6

Planungsgebiet

Abb. 7: Überschwem m ungsgebiet in Markt l am I nn, unm aßst äblich ( Bayernatlas 2019)

6 ( BayernAt als, 2020)

(19)

3 .4 W assersensibler Bereich

Wassersensible Bereiche sind St andort e, die vom Wasser beeinflusst werden.

Nut zungen können hier beeint rächt igt werden durch

§ über die Ufer t ret ende Flüsse und Bäche,

§ zeit weise hohen Wasserabfluss in sonst t rockenen Tälern oder

§ zeit weise hoch anst ehendes Grundwasser.

I m Unterschied zu am t lich fest geset zt en oder für die Fest set zung vorgesehenen Überschwem m ungsgebiet en kann bei dieser Fläche nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwem m ungen sind. Die Flächen können je nach ört licher Sit uat ion ein kleines oder auch ein ext rem es Hochwasserereignis abdecken.

An Hand der unt en angefügt en Abbildung ist die Lage und Ausdehnung des wassersensiblen Bereiches im Um feld von Markt l und des Planungsgebiet es erkennbar.7

Daraus ist ersicht lich, dass der geplant e St andort im wassersensiblen Bereich liegt .

Abb. 8: Wassersensibler Bereich, unm aßst äblich ( Bayernat las 2019)

7 ( Bayernat las 2020)

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3 .5 Flächennut zungsplan

I m derzeit recht swirksam en Flächennut zungsplan ist die Fläche des Planungsge- biet es als allgem eines Wohngebiet dargest ellt . Dam it ent wickelt sich der

Bebauungsplan aus dem Flächennut zungsplan.

Abb. 9: Ausschnit t aus dem Flächennut zungsplan des Markt es Markt l, Ausschnit t o.M.

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4 . STÄDTEBAULI CH ES ZI EL

Die st ädt ebauliche Konzept ion sieht den Anschluss der Flächen an die best ehen- de Bebauung am Ort srand vor. Dabei soll eine sinnvolle, der bestehenden

Bebauung ent sprechende Erweit erung erm öglicht werden, die den Charakt er der Um gebung aufgreift .

Die gest alt erischen Fest set zungen wurden in Anlehnung an den Bebauungsplan

„ I m Gries“ form uliert . So werden für den Gelt ungsbereich des Bebauungsplans auch ausschließlich Sat t el- und Walm dächer erlaubt .

Die gesam t en Fest setzungen werden auf das st ädt ebaulich not wendige Mindest - m aß beschränkt, um einen m öglichst großen Spielraum für den Einzelnen zu schaffen. Die m axim ale Kubat ur des Wohngebäudes wird über die GRZ, die Wandhöhe und die m axim al erlaubt e Dachneigung ausreichend begrenzt . Es werden ausschließlich Einfam ilienhäuser zugelassen. Aus st ädt ebaulichen Gründen sind beim Einfam ilienhaus pro Wohngebäude m ax. 2 Wohneinheit en zulässig.

Durch die ent sprechenden Fest set zungen für Pflanzungen am öst lichen und südlichen Ort srand wird die Einbindung des Baugebiet es sichergest ellt . Durch weit ere t ext liche Fest set zungen zur Grünordnung auf den privat en Baugrundst ücken wird die Ein- und Durchgrünung des Gebiet es noch einm al verst ärkt . Durch die Fest set zung zur Verwendung ausschließlich heim ischen Pflanzenart en sowie im Um kehrschluss durch das Verbot best im m t er Pflanzenar- t en ( landschaft sfrem de Baum art en und bizarre Wuchsform en) wird besonders auf die Ent wicklung von Nat ur und Landschaft Rücksicht genom m en.

Als Maßnahm e zum Schut z von Boden wird der Einsat z von Pflanzenbehand- lungsm it t eln unt ersagt .

I nsgesam t werden folgende Aspekt e berücksicht igt :

§ der I m m issionsschut z auf die um gebenden Nut zungen

§ der I m m issionsschut z auf das geplant e Wohngebäude

§ st ädt ebauliche Einbindung der Bebauung durch Fest set zung von m axim alen Wandhöhen

§ die Regelung des Oberflächenwasserabflusses

§ der Nat urschut z und der Landschaft spflege durch die Vielzahl an grünordneri- schen Maßnahm en

§ das Landschaft sbild

Der Bebauungsplan st ellt som it eine geordnet e bauliche Ent wicklung des Gebie- t es sowie eine wirt schaft liche und sinnvolle Erschließung sicher.

4 .1 Art der baulichen N ut zung

Vorgesehen ist die Fest set zung eines allgem einen Wohngebietes nach § 4 BauNVO. Nicht zulässig sind Ausnahm en gem äß § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO 8.

8 (BauNVO, 2018)

(22)

4 .2 M aß der bauliche n N ut zung

Die Fest set zungen über das Maß der baulichen Nut zung wurden unt er Anwen- dung des § 17 BauNVO get roffen. Dabei wurde das Maß der baulichen Nut zung auf eine höchst zulässige Grundflächenzahl von 0,35 fest geset zt .

Ausw eisung einer Grundflächenzahl ( GRZ) :

Dam it wird das recht liche Minim um desjenigen bebauungsfreien Flächenant eiles sichergest ellt, der im Rahm en einer gerechten Abwägung die nat urschut zfachli- chen I nt eressen an einer m öglichst geringen Flächenversiegelung gegenüber den Belangen einer m öglichst opt im alen wirt schaft lichen Nut zung ( und som it eines sparsam en Um ganges m it Grund und Boden durch die opt im ale Ausnut zung) not wendig ist .

m axim ale t raufseit ige W andhöhe:

Die Wandhöhe ist das Maß von der nat ürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnit t punkt der Wand m it der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

Als m axim al zulässige t raufseit ige Wandhöhe ( WH) wird bei den Dachform en Sat t el- und Walm dach m ax. 6,50 m erlaubt . Zudem wird eine Mindest wandhöhe von 4,50 m fest gesetzt , um sich an die Höhen der um gebenden Bebauung anzupassen.

Für unt ergeordnet e Baut eile bzw. Anbaut en, die sich m ax. über 50% der Gebäu- defassade erst recken, gilt eine Mindest wandhöhe von 3,50 m .

4 .3 Abst andsflächen

Zweckbest im m ung der Einhalt ung der Abst andsflächen:

Das Abst andsflächenrecht sichert Freiflächen zwischen den Gebäuden, die grundsät zlich nicht überbaut werden dürfen. Abst andsflächen entsprechen den neuzeit lichen Forderungen an

o ein gesundes Wohnen und Arbeit en in gut belicht et en, besonnt en und belüft et en Gebäuden und sichern so im öffent lichen, wie im privat en I nt e- resse gesunde Wohn- und Arbeit sverhält nisse

o ein sozial vert rägliches Wohnen m it einem ausreichenden Abst and zu den Nachbarn

o den not wendigen Brandschut z.

Die Abst andsflächenregelungen sind daher nach der grundlegenden Best im m ung des Art . 6 BayBO in der j eweils gült igen Fassung not wendig.

Jedoch sind die Abst andflächenregelungen nach Art . 6 Abs. 5 Sat z 1 BayBO9 einzuhalt en. Die abstandsrelevant e Wandhöhe ist das Maß von der nat ürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnit t punkt der Wand m it der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

4 .4 Bauw eise, Baugre nzen

Bauw eise

9 (BayBO, 2018)

(23)

Es wird, wie im recht skräft igen Bebauungsplan, eine offene Bauweise fest geset zt , indem hier Gebäudelängen bis m ax. 50 m zulässig sind.

Baugrenzen

Durch die Fest set zung von Baugrenzen wird die überbaubare Grundst ücksfläche definiert , innerhalb der das Gebäude zu erricht en ist . Zudem werden Baufenst er für Garagen und Carport s m it Nebenräum en fest geset zt .

4 .5 Gest alt erische Fe st set zungen

Gest alt erische Fest setzungen werden für die Dächer get roffen.

Dam it soll sichergest ellt werden, dass das best ehende st ädt ebaulich ländlich geprägt e Erscheinungsbild sich durch die Dachform und Dachneigung in der Gest alt ung der Gebäude wiederspiegelt .

Die Nut zung der Dachflächen zur solaren Energiegewinnung ist unabhängig von diesen Festset zung grundsät zlich unt er der gest alt erischen Maßgabe, dass die Module nicht aufgest ändert sein dürfen, zulässig.

5 . ERSCHLI ESSUN G ( VER- UN D EN TSORGUN G)

5 .1 Verk ehr

Das Planungsgebiet wird von Norden her über die best ehende St raße „ Griesst ra- ße“ erschlossen. Abzweigend von dieser Straße wird die Parzelle 1 über eine best ehende, öffent lich Verkehrsfläche erschlossen. Die Parzelle 2 wird über eine privat e Zufahrt am öst lichen Rand des Gelt ungsbereiches erschlossen.

5 .2 W asserversorgung

Die Wasserversorgung ist als gesichert anzusehen und erfolgt durch Anbindung an das best ehende Trinkwassernet z des Markt es Markt l am I nn.

5 .3 Abw asserent sorgung

Die Beseit igung des Wassers wird über das best ehenden Trennsyst em gewähr- leist et .

5 .3 .1 Schm ut zw asser

Die Abwasserbeseit igung im Plangebiet ist dem gem eindlichen Kanal zuzuführen.

5 .3 .2 Oberflächenw asser

Die anfallenden Dach- und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grund- st ück breit flächig unt er Ausnut zung des Filt erverm ögens der oberen belebt en Bodenzone, zu versickern. Die „ Technischen Regeln zum schadlosen Einleit en von gesam m elt em Niederschlagswasser in das Grundwasser“ TRENGW in der z.Zt . gült igen Fassung ist dabei zu beacht en.

(24)

5 .4 St rom versorgung

Die St rom versorgung ist gesichert .

5 .5 Abfallent sorgung

Der Abfall wird über den Landkreis Alt öt t ing, Mit glied im Zweckverband Abfall- verwert ung Südost bayern, geordnet ent sorgt .

Besondere, über den allgem ein zu erwart enden Rahm en hinausgehende Anfor- derungen an die Abfallwirt schaft zeichnen sich durch das Plangebiet nicht ab.

Der Bauherr wird dazu angehalt en ( auch bereit s während der Bauphase) anfal- lende Abfälle, wo dieses m öglich ist , zu sort ieren und dem Recyclingverfahren zuzuführen.

5 .6 Telek om m unik at ion

Die Telekom m unikat ionsversorgung ist durch die Deut sche Telekom AG gesi- chert .

5 .7 Löschw asser

Ent sprechend dem Arbeit sblat t V 405 des DVWB m uss die Löschwasserversor- gung aus öffent lichen Wasserleit ungen m indest ens 800 l/ m in betragen.

6 . I M M I SSI ON SSCH UTZ

Vom Planungsgebiet selbst gehen keine krit ischen Em issionen auf Nachbarge- bäude aus.

Der Gelt ungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 b „ Gries Süd“ wird ausschließlich St raßenverkehrslärm der um liegenden Wohnst raßen ausgeset zt. Hierbei ist von keinen über das gesetzliche Maß hinausgehenden Beeint rächt igungen zu rech- nen.

Zudem m uss der durch das geplant e Wohngebiet induziert e Verkehr bet racht et werden. Durch die zukünft ig geplant e Nut zung als allgem eines Wohngebiet wird es im Vergleich zur derzeit igen Nut zung des Planungsgebiet es als Grünfläche bzw. zum Teil Gart en nicht zu einer signifikant en Erhöhung des Verkehrsauf- kom m ens kom m en, vor allem unt er dem Gesicht spunkt , dass hier ausschließlich für zwei Parzellen Baurecht ent st eht .

Ebenso ist eine Bet racht ung des ent st ehenden Lärm s durch die oberirdischen St ellplät ze nicht not wendig, nachdem gem äß akt ueller Recht sprechung die Geräuschent wicklungen von Parkplät zen an Wohnanlagen „ zu den üblichen Allt agserscheinungen“ gehören und Garagen und St ellplät ze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nut zung verursacht en Bedarf ent spricht , auch in einem von Wohnbebauung geprägt en Bereich keine erheblichen, billigerweise unzum ut - baren St örungen hervorrufen".

(25)

7 . KLI MASCH UTZ

Die St ädt e und Gem einden und ihre Bürger sind vom Klim awandel unm it t elbar bet roffen. Die m it dem Klim awandel verbundene Erderwärm ung, deren Zunahm e bei unverm indert em CO2- Ausst oß bis zum Jahr 2100 um bis zu 6,4 Grad Celsius prognost iziert wird, sowie verm ehrt e Hit zeperioden und St ürm e st ellen auch die Kom m unen vor große Herausforderungen. Diese m achen sich insbesondere beim Hochwasser- und Nat urschut z bem erkbar. Allein die voraussicht lichen Kosten, die durch den Klim awandel ent st ehen, wenn keine wirksam en Klim aschut zm aß- nahm en get roffen werden, wurden vor kurzem für den Zeit raum bis zum Jahr 2050 welt weit m it bis zu 800 Milliarden Euro beziffert .10

Von daher ist es für die Kom m unen essent iell, die Bedürfnisse des Klim aschut zes bereit s in der Bauleit planung zu berücksicht igen.

Konkret wurden im Bebauungsplan Nr. 8 b „ Gries Süd“ folgende Maßnahm en zum Klim aschut z angewendet :

- Durchgrünung des Planungsgebiet es durch CO2- absorbierende Anpflanzun- gen von Bäum en und St räuchern et c. ( §9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

- Vorgabe von Dachform en und Neigungen, die die I nst allat ion von Solaran- lagen erleicht ern, bzw. eine Dachbegrünung erlauben ( §9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)

- Reduzierung der versiegelt en Flächen durch Fest set zung einer Maxim alver- siegelung

Durch diese vielfält igen Maßnahm en werden die Ziele des Klim aschut zes unt er- st üt zt . Auch der polit ischen Vorgabe, die Nut zung erneuerbare Energien weit er voranzut reiben, kann dam it Rechnung get ragen werden, ebenso den Vorgaben der Energieeinsparung.

8 . GRÜN ORDN UN G

8 .1 Recht liche Grundlagen 8 .1 .1 Best andt eile der Planung

Die Grünordnung wurde parallel zum Bebauungsplan erarbeit et und inhalt lich in diese int egriert . Die planzeichnerischen und t ext lichen Fest set zungen werden in diej enigen des Bebauungsplans Nr. 8 b „ Gries Süd“ eingearbeit et.

Durch das vereinfacht e Verfahren für diesen Bebauungsplan gem äß § 13 b BauGB werden weit ere Best andt eile wie Um welt bericht und Abhandlung der Eingriffsregelung nicht not wendig.

10 (Norbert Portz, 2009)

(26)

8 .2 Best andsaufnahm e 8 .2 .1 Schut zgebiet e

8 .2 .1 .1 Schut zgebiet e gem äß Europarecht ( N at ura 2 0 0 0 )

I m Gelt ungsbereich des Bebauungsplans Nr. 8 b „ Gries Süd“ befinden sich keine Schut zgebiet e. 11 Aufgrund der Ent fernung des geplant en Baugebiet es zu den nächst gelegenen Schut zgebiet en kann eine Beeinflussung der durch die einzel- nen Schut zgebiet e geschüt zt en Art en, sowie der Wechselwirkung der

Schut zgebiet e unt ereinander, m it größtm öglicher Wahrscheinlichkeit ausge- schlossen werden.

Planungsgebiet

Abb. 10: Darst ellung der Schut zgebiet e nach Europarecht , ohne Maßst ab

Rosa: FFH- Gebiet „ I nn und Untere Alz“

11 ( FI N Web, 2020)

(27)

8 .2 .1 .2 Schut zgebiet e gem äß nat ionalem Recht

I m Planungsgebiet und in der näherem Um gebung zum Planungsgebiet befindet sich weder ein Nat urpark oder Nat ionalpark noch ein Nat urschut zgebiet oder Landschaft sschut zgebiet es.12

Weit ere Schut zgebiete z.B. Wasserschut zgebiet e befinden sich ebenfalls weder im Plangebiet noch in dessen unm it t elbarer Um gebung.

Planungsgebiet

Abb. 11: Darst ellung der Schut zgebiet e nach nat ionalem Recht , ohne Maßst ab

Pink: Nat urschut zgebiet „ I nnleite bei Markt l m it Dachlwand“

12 (FIN Web, 2020)

(28)

8 .2 .1 .3 Biot opk art ierung Bayern

I m Planungsgebiet sind keine am t lich kart iert en Biot ope vorhanden. 13

Südwest lich des Planungsgebiet es befindet sich das am t lich kart iert e Biot op Nr.

7743-0029-002 (Magerrasen und Gehölzflächen) ent lang des I nndam m s.

Dieses Biot op, sowie die um liegenden Biotope werden von der Planung nicht beeinflusst .

Planungsgebiet

Abb. 12: Darst ellung der am t lich kart iert en Biotope (Bayernat las 2020) , ohne Maßst ab

Rot schraffiert : am t lich kart iert e Biot ope

13 ( FI N Web, 2020)

(29)

8 .2 .1 .4 Bindung BN at SchG und BayN at SchG

Zu den nach § 30 BNat SchG geschüt zt en Biot open zählen:

1. nat ürliche oder nat urnahe Bereiche fließender und st ehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleit enden nat ürlichen oder nat urnahen Veget at ion sowie ihrer nat ürlichen oder nat urnahen Verlan- dungsbereiche, Alt arm e und regelm äßig überschwem m t en Bereiche,

2. Moore, Süm pfe, Röhricht e, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, Binnenlandsalzst ellen,

3. offene Binnendünen, offene nat ürliche Block- , Schut t - und Geröllhalden, Lehm und Lösswände, Zwergst rauch- , Ginst er- und Wacholderheiden, Borst grasra- sen, Trockenrasen, Schwerm et allrasen, Wälder und Gebüsche t rockenwarm er St andort e,

4. Bruch- , Sum pf- und Auenwälder, Schlucht - , Blockhalden- und Hangschut t wäl- der, subalpine Lärchen- und Lärchen- Arvenwälder,

5. offene Felsbildungen, alpine Rasen sowie Schneet älchen und Krum m holzgebü- sche,

6. Fels- und St eilküsten, Küst endünen und St randwälle, St randseen, Boddenge- wässer m it Verlandungsbereichen, Salzwiesen und Wat t flächen im

Küst enbereich, Seegraswiesen und sonst ige m arine Makrophyt enbest ände, Riffe, sublit orale Sandbänke, Schlickgründe m it bohrender Bodenm egafauna sowie art enreiche Kies- , Grobsand- und Schillgründe im Meeres- und Küst en- bereich.

I m Bereich des Bebauungsplans Nr. 8 b „ Gries Süd“ sind keine Biot ope, die gem äß BNat SchG § 30 bzw. Art . 16 BayNat SchG i. V. m . § 39 BNat SchG unt er Schut z st ehen, vorhanden.

(30)

8 .2 .2 Vorhandene Grünst ruk t uren

Das zukünft ige Planungsgebiet wird zum Großt eil als Wiese genut zt . Der

nordöst liche sowie der nordwest liche Teilbereich unt erliegt einer Gart ennnt zung der im Norden anschließenden Parzellen ( kleiner Holzschuppen, Gehölze). Bei den dort vorhandenen Gehölzen handelt es sich um Weißdorn, Hart riegel, Hainbuche, Hasel und Zierkirsche.

Abb. 13: Blick von Süden auf die Wiese m it Gehölz im Nordwest en des Grundst ücks Fl.- Nr. 195/ 2 ( Fot o: Kellhuber, Sept em ber 2019)

Abb. 14: Blick von Südwest en auf die Wiese m it Gehölz im Nordost en des Grundst ücks Fl.- Nr.

195/ 1 ( Fot o: Kellhuber, Okt ober 2019)

(31)

8 .2 .3 Spezielle art enschut zrecht liche Vorprüfung ( saP)

Auf der als Gart en/ Grünfläche genut zt en Fläche ist eine nennenswert e Lebens- raum funkt ion für Tierart en nicht gegeben. Bei der Grünlandfläche ist auf Grund der um gebenden Bebauung und der vorhandenen Veget at ion nicht davon

auszugehen, dass sie als pot ent ieller Lebensraum für Wiesenvögeln geeignet ist . Der nordöst liche sowie der nordwest liche Teilbereich unt erliegt einer

Gart ennnt zung der im Norden anschließenden Parzellen ( kleiner Holzschuppen, Gehölze). Bei den dort vorhandenen Gehölzen handelt es sich um Weißdorn, Hart riegel, Hainbuche, Hasel und Zierkirsche.

Um Verlust e von beset zt en Brut plät zen zu verhindern, werden zeit liche Vorga- ben zur Gehölzent fernung fest geset zt, so dass Verbot st at bestände gem . § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i. V. m . Abs. 5 BNat SchG für die beiden Art en verm ieden werden können.

Dies ist auch für Vogelart en zu konst at ieren, die den Wirkraum ausschließlich als Nahrungs- bzw. Verbundhabit at nut zen, wie z.B. für den Feldsperling, aber auch diverse Greife wie Mäusebussard oder Turm falke, sowie weit ere Art en wie

Schwalbe und Segler ( z. B. Rauchschwalbe) .

Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass durch die Bebauung keine

weit eren europarecht lich und nat ional geschüt zt en Art en bet roffen sind, som it ist für diese ebenso von keinem Verbot st at best and gem . § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 i. V.

m . Abs. 5 BNat SchG auszugehen.

8 .3 Planung

8 .3 .1 Fest set zungen Grünordnung

Durch die ent sprechenden Fest set zungen für Pflanzungen am Baugrundst ück wird die Durchgrünung des Baugebiet es gegeben ist .

Durch die Fest set zung von Pflanzgebot en und der Um set zung der erforderlichen Maßnahm en aus dem Art enschut z werden die Belange des Um welt schut zes, einschließlich des Naturschut zes und der Landschaft spflege ( BauGB § 1 (6) Nr.

7) ausreichend berücksicht igt .

8 .3 .2 Verm eidungs- bzw . M inim ierungsm aßnahm en

Folgende M inim ierungsm aßnahm en w erden für das Schutzgut Art en und Lebensräum e durchgeführt :

§ Aufbau verschiedener Gehölzpflanzungen ( Obst gehölze bzw. Bäum en I I . Ordnung, Heckenst rukt uren)

§ Verbot von landschaft sfrem den Baum art en

§ Verbot von Pflanzenschut zm it t el

§ Zeit liche Fest set zung zur Ent nahm e von Gehölzen

(32)

Für das Schut zgut W asser w erden nachfolgende M inim ierungsm aßnah- m en durchgeführt :

§ Versickerung des Niederschlagswassers, soweit m öglich

§ Verbot von Pflanzenschut zm it t el

N achfolgende M inim ierungsm aßnahm en w erden für das Schut zgut Boden durchgeführt :

§ Verbot von Pflanzenschut zm it t el

§ Fest set zung zur Verwendung von wasserdurchlässigen Belägen im Bereich von St ellplät zen und Garagenzufahrt en

Beeint rächt igungen des Schut zgut es Landschaftsbild w erden m inim iert durch:

§ Aufbau verschiedener Gehölzpflanzungen ( Obst gehölze bzw. Bäum en I I . Ordnung)

§ Fest set zung der zulässigen Gebäudehöhen

§ Verbot von landschaft sfrem den Baum art en

Grünordnerische Maßnahm en zur Um feldgest alt ung:

§ t ext liche grünordnerische Fest set zungen auf den Baugrundst ücken

Durch den Bebauungsplan Nr. 8 b „ Gries Süd“ werden keine erheblichen Eingriffe in den Nat urhaushalt erfolgen.

Die Eingriffe werden durch die Verm eidungsm aßnahm en und die Fest set zungen in der Grünordnung m inim iert bzw. ausgeglichen.

Für eine qualifiziert e Grünordnung werden im Zuge des Bebauungsplans Nr. 8 b

„ Gries Süd“ die not wendigen Fest set zungen get roffen.

I n der Fassung vom 17.03.2020

………

Pet ra Kellhuber

Landschaft sarchit ekt in St adt planerin

(33)

Lit eraturverzeichnis:

BauGB. ( 2013) . Baugeset zbuch.

BayernViewer. ( 2020) . Abgerufen am 2020 von www.geoport al.bayern.de/ bayernviewer FI N Web. ( 2020) . Abgerufen am 2020 von www.lfu.bayern.de/ nat ur/ dat en/ fis_natur Landesent wicklungsprogram m Bayern 2013, geändert 2018.

Regionalplan Region18.

Abbildungsverzeichnis:

Abb. 1: Luft bild Markt l m it der Lage des Planungsgebiet ( rot ) ohne Maßst ab ( Bayernat las 2019) 5 Abb. 2: Best andsgebäude west lich des Planungsgebiet es ( Foto: Kellhuber, Sept em ber 2019) 6 Abb. 3: Bodendenkm al ( rot ) und Baudenkm äler ( rosa) in Markt l, ohne Maßst ab ( Bayernat las 2019)7 Abb. 4: Landesent wicklungsprogram m Bayern 2013, geändert 2018, St rukt urkart e 8

Abb. 5: Auszug aus dem Regionalplan 18 – Südost oberbayern; 10

Abb. 6: Auszug aus dem Regionalplan 18 – Südost oberbayern; 11

Abb. 7: Überschwem m ungsgebiet in Markt l am I nn, unm aßst äblich ( Bayernatlas 2019) 12 Abb. 8: Wassersensibler Bereich, unm aßst äblich ( Bayernat las 2019) 13 Abb. 9: Ausschnit t aus dem Flächennut zungsplan des Markt es Markt l, Ausschnit t o.M. 14 Abb. 10: Darst ellung der Schut zgebiet e nach Europarecht , ohne Maßst ab 20 Abb. 11: Darst ellung der Schut zgebiet e nach nat ionalem Recht , ohne Maßst ab 21 Abb. 12: Darst ellung der am t lich kart iert en Biotope (Bayernat las 2020) 22 Abb. 13: Blick von Süden auf die Wiese m it Gehölz im Nordwest en des Grundst ücks Fl.- Nr. 195/ 2

( Fot o: Kellhuber, Sept em ber 2019) 24

Abb. 14: Blick von Südwest en auf die Wiese m it Gehölz im Nordost en des Grundst ücks Fl.- Nr.

195/ 1 ( Fot o: Kellhuber, Okt ober 2019) 24

(34)

5.0 FLÄCHEN UND MASSNAHMEN NATURSCHUTZ / LANDSCHAFTSPFLEGE

1.396m²

Pflanzung von 2-3-reihigen (die 3. Reihe mind. auf der Hälfte der Länge) Gehölzpflanzungen bestehend aus Sträuchern auf 75 % der Fläche bzw. ersatzweise pro angefangene 10 m ein Obstbaum. Die Auswahl der Pflanzen hat gemäß der

Pflanzenliste Punkt IV 3.2 und 3.3 zu erfolgen.

5.1 Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 und Abs. 6 BauGB)

Parzellengrenzen mit Angaben der Größe des Baugrundstückes 4.2

WA

1.0 ART DER BAULICHEN NUTZUNG

II. PLANLICHE FESTSETZUNGEN

2.0 BAUWEISE, BAUGRENZEN

3.0 VERKEHRSFLÄCHEN 1.1

(§ 9, Abs. 1 Nr. 1 BauGB)

Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO.

Nicht zulässig sind Ausnahmen gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 1-5 BauNVO.

Baugrenze 2.1

2.2

(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, § 22 und 23 BauNVO)

Baugrenze für Nebenanlagen, Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen.

Hier Zweckbestimmung: Garagen und Carports mit Nebenräumen (§9, Abs. 1 Nr. 4 und 22 BauGB) offene Bauweise

2.3 o

(§ 9, Abs. 1 Nr. 11 und Abs. 6 BauGB)

3.1 Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung

besondere Zweckbestimmung:

private Zufahrt priv.

Straßenverkehrsfläche, öffentlich Straßenbegrenzungslinie

3.2 3.3

Präambel

Die Marktgemeinde Marktl am Inn im Landkreis Altötting erlässt auf Grund

 der §§ 2 Abs. 1, 9, 10 und 13b Baugesetzbuch (BauGB)

 des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO)

 des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO)

 der Planzeichenverordnung (PlanzV)

in der jeweils zum Zeitpunkt dieses Beschlusses gültigen Fassung, den Bebauungsplan Nr. 8 b "Gries Süd" gemäß § 13 B BauGB als Satzung.

Räumlicher Geltungsbereich§1

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd"

gemäß § 13 B BauGB ist die Planzeichnung M 1 : 1.000 vom 17.03.2020 maßgebend.

Sie ist Bestandteil dieser Satzung.

Bestandteile der Satzung§2

Der Bebauungsplan Nr. 8b "Gries Süd" gemäß § 13 B BauGB besteht aus:

1) Planzeichnung (M 1:1.000) mit zeichnerischem Teil vom 17.03.2020 mit Übersichtslageplan und den Planlichen und Textlichen Festsetzungen 2) Begründung vom 17.03.2020

Inkrafttreten§3

Der Bebauungsplan Nr. 8b "Gries Süd" tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB am Tag seiner Bekanntmachung in Kraft.

Marktgemeinde , den __.__.____, ______________________________

Marktl am Inn Benedikt Dittmann 1. Bürgermeister V e r fa h r e n sve r m e r k e

1. Änderungsbeschluss ( §2 Abs. 1 BauGB)

Der Markt gem einderat von Markt l am I nn hat in der Sit zung vom __.__.____ die Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB beschlossen.

Der Änderungsbeschluss wurde am __.__.____ ort süblich bekannt gem acht . 2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Der Markt gem einderat hat m it Beschluss vom __.__.____ den Ent wurf der die Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB i. d. F. vom __.__.____ gebilligt . Gleichzeit ig wurde der Auslegungsbeschluss gefasst .

3. Öffent liche Auslegung ( § 3 Abs. 2 BauGB)

Die öffent liche Auslegung zur Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß

§ 13b BauGB in der Fassung vom __.__.____ erfolgt e in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.____.

4. Bet eiligung der Träger öffent licher Belange ( § 4 Abs. 2 BauGB)

Zur Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB in der Fassung vom __.__.____ wurden die Behörden und sonst igen Träger öffent licher Belange gem äß § 4 BauGB in der Zeit vom __.__.____ bis einschließlich __.__.___ bet eiligt .

5. Sat zung ( § 10 Abs. 1 BauGB)

Der Markt gem einderat hat m it Beschluss vom __.__.____ die Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB in der Fassung vom __.__.____ als Sat zung beschlossen.

Markt gem einde , den __.__.____, ______________________________

Markt l am I nn Benedikt Dit t m ann, 1. Bürgerm eist er

6. I nkraft t ret en ( § 10 Abs. 3 BauGB)

Die als Sat zung beschlossene Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß

§ 13b BauGB wurde am __.__.____ gem äß § 10 Abs. 3 BauGB in der Fassung vom __.__.____ ort süblich bekannt gem acht .

Die Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB m it Begründung wird seit diesem Tag zu den üblichen Dienst st unden im Rat haus zu j ederm ann Einsicht bereit gehalt en und über dessen I nhalt auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Neuaufst ellung des Bebauungsplanes Nr. 8 b "Gries Süd" gem äß § 13b BauGB ist dam it recht swirksam . Auf die Recht sfolgen des § 44 Abs. 3 Sat z 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB und die §§ 214 und 215 BauGB ist hingewiesen worden.

Markt gem einde , den __.__.____, ______________________________

Markt l am I nn Benedikt Dit t m ann, 1. Bürgerm eist er

Griesstraße Griesstraße

14

11

16c 16b

16

12

18 12

a 12

22 20

19

4 17

1

1.396m ²

2

1.177m ² 0,35 o

WA E

WA

160/2

161 160

164 160/1

164/6

164/4 164/5

164/8 164/7

164/3

195/2 209

147/2

196/6 210/9

207/4 147

157/1

211

210/2

210/5

210/1 210/8

207/3

207/5

157/3

196/1

195 195/1 208/3

208/2

5,0

priv.

3,5 3,0

5,0 3,0

6,0

3,0 3,0

3,5 6.0 KENNZEICHNUNGEN UND NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN

7.0 HINWEISE

1

Art der baulichen Nutzung zulässige Haustypen Grundflächenzahl (GRZ) Bauweise

Verhältnis der überbaubaren Fläche zur Grundstücksfläche

0,35 o WA E

5,0 195/2

Flurstücksgrenze 6.1

Flurstücksnummer 6.2

7.1 Bemaßung

7.2 Parzellennummer

7.3 Vorschlag Wohngebäude

Vorschlag Garage Nutzungsschablone:

Allgemeines Wohngebiet ( § 4 BauNVO) E Einfamilienhäuser

0,35 Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 BauNVO o offene Bauweise

WA 7.4

7.5

6.3 20 kV-Mittelspannungsfreileitung von Bayernwerk Netz GmbH mit beidseitigem Schutzstreifen von je 3,0 m

III. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1.0 FESTSETZUNGEN NACH §9 Abs. 1 BauGB

2.0 GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR HAUPTGEBÄUDE GRZ = Grundflächenzahl:max. 0,35

Wandhöhe:

Die Wandhöhe ist das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum

Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

Zulässige traufseitige Wandhöhe (WH) bei den Dachformen SD, WD:

Mindestens 4,50 m und maximal 6,50 m

Für untergeordnete Bauteile bzw. Anbauten, die sich max. über 50% der Gebäudefassade erstrecken, gilt eine Mindestwandhöhe von 3,50 m.

Dachform und Dachneigung 2.1

Sattel- / Walmdach 18° - 30°

Dachdeckung 2.2

Die Dächer des Hauptbaukörpers müssen eine durchgehende Firstlinie aufweisen.

Die Firstrichtung ist parallel zur längeren Gebäudeseite zu legen.

Ein Versatz innerhalb der Dachfläche ist nicht zulässig.

Ausschließlich zulässige Dachformen und Dachneigungen:

Ziegel in Rot- u. Braun- und Grautönen, ausschließlich beschichtete Blechdeckungen in Rot-, Braun u. Grautöne bzw. Dachdeckungen aus Titanzink.

Aufgeständerte Solaranlagen auf den Dachflächen sind nicht zulässig.

Die Solaranlagen sind in Dachneigung möglichst eng an das Dach anliegend zu montieren.

1.1

Abstandsflächen

Es gelten die Vorschriften des Art. 6 BayBO. Der Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO wird angeordnet. Für die Bemessung der Abstandsfläche ist die Wandhöhe maßgebend. Die abstandsrelevante Wandhöhe ist das Maß von der natürlichen Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand.

1.3

Art und Maß der baulichen Nutzung

(§ 9, Abs. 4 BauGB, Art. 81 BayBO) 1.4

Bauweise

Für das Baugebiet gilt offene Bauweise.

offene Bauweise: maximale Gebäudelänge bis 50 m

Nebenanlagen 1.2

Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO.

Aus städtebaulichen Gründen sind beim Einzelhaus pro Wohngebäude max. 2 Wohneinheiten zulässig.

Genehmigungsfreie Gebäude, Nebenanlagen und Stellplätze in einer Gesamtgrundfläche bis zu max. 12,0 m² dürfen auch außerhalb der festgelegten Baugrenzen errichtet

werden, müssen aber der Bayerischen Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

Ebenso dürfen Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 BauNVO außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Jedoch sind Garagen und Carports nur innerhalb der hierfür

festgesetzten Baugrenzen für Nebenanlagen, Punkt II. 2.2 oder innerhalb der Baugrenzen nach Punkt II. 2.1 zulässig.

4.0 GARAGENZUFAHRTEN UND STELLPLÄTZE

5.0 EINFRIEDUNG

3.0 GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN FÜR GARAGEN UND NEBENGEBÄUDE

6.0 AUFSCHÜTTUNGEN, ABGRABUNGEN UND STÜTZMAUERN

7.0 WASSERWIRTSCHAFT

Die Ausbildung von Stützmauern ist nur bis zu einer Höhe von 0,5 m ausgehend vom natürlichen Gelände zulässig.

Aufschüttungen und Abgrabungen sind auf den Baugrundstücken in einer Höhe von max. 0,5 m ab natürlicher Geländeoberfläche zulässig. Auf einem mindestens 0,5 m breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze, die an landwirtschaftlichen Nutzflächen anliegen, sind keinerlei Aufschüttungen/ Abgrabungen zulässig (Beibehaltung des natürlichen Geländes).

Durchgehende Zaunsockel sind unzulässig; es sind ausschließlich erforderliche Punktfundamente im Bereich der Säulen erlaubt; zwischen Zaun und

Geländeoberfläche ist eine Bodenfreiheit von mind. 10 cm einzuhalten.

Pro Wohneinheit sind mind. 2 PKW Stellplätze nachzuweisen. Garagenstellplätze können angerechnet werden. Der Stauraum vor der Garage darf nicht als Stellplatz angerechnet werden.

Stellplätze und Garagenzufahrten dürfen zur Straße hin nicht eingezäunt werden und sind mit wasserdurchlässigen Belägen auszubilden (bituminöse Befestigung nicht zulässig). Vor den Garagen ist in ihrer Einfahrtsbreite ein Stauraum von min. 5,00 m Länge zur Straßenbegrenzungslinie vorzusehen.

Zum öffentlichen Straßenraum sind lebende Einfriedungen (Hecken) aus

standortgerechten Gehölzen sowie Holz- und Metallzäune mit senkrechten Latten bzw.

Stäben zulässig.

An seitlichen Grundstücksgrenzen sind auch Maschendrahtzäune mit Hinterpflanzung zulässig. Max. Höhe 1,20 m ab OK des fertigen Geländes.

Die Definition der Wandhöhe gilt gemäß der Festsetzung für Gebäude Punkt III. 1.1

Die Beseitigung des Wassers ist über ein Trennsystem zu gewährleisten.

Schmutzwasser

Das Schmutzwasser (soziale Abwasser) ist dem gemeindlichen Kanal zuzuführen.

Niederschlagswasser

Die anfallenden Dach- und Oberflächenabwässer sind auf dem eigenen Grundstück breitflächig unter Ausnutzung des Filtervermögens der oberen belebten Bodenzone, zu versickern. Die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ TRENGW in der z. Zt. gültigen Fassung ist dabei zu beachten.

(§ 9, Abs. 1 Nr. 4 BauGB)

(§ 9, Abs. 1 Nr. 17 BauGB)

(§ 9, Abs. 4 BauGB, Art. 81 BayBO)

(§ 9, Abs. 1 Nr. 16 BauGB)

(§ 9, Abs. 4 BauGB, Art. 81 BayBO)

Die Zaunanlage ist von öffentlichen Erschließungsflächen (Gehwege, Fahrbahnen, etc.) und von angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen mind. 50 cm von den Grundstücksgrenzen abzurücken (Zaunlinie), der verbleibende Bankettstreifen ist als Wiese/ Rasen zu gestalten und zu pflegen.

Für Dachformen/ Dachneigung/ Dachdeckung gelten analog die Festsetzungen wie für Hauptgebäude gemäß Punkt III. 2.0. Zusätzlich sind Flachdächer mit Begrünung erlaubt.

Wandhöhe

Dachform, -neigung, -deckung

Garagen dürfen innerhalb der festgesetzten Baugrenzen (vgl. Punkt II. 2.1 und 2.2) max.

in einer Länge von 9,0 m errichtet werden.

Garagenlänge

Stellplätze und Garagenzufahrten

Stellplatzanzahl

Art und Höhe der Einfriedung

Abstände

Zaunsockel 3.1

3.2

3.3

4.1

4.2

5.1

5.2

5.3

6.1 Auschüttungen und Abgrabungen

6.2 Stützmauern

1/3 der Gebäudelänge im mittleren Gebäudebereich. Der First muss mindestens 0,5 m, senkrecht gemessen, unter dem Hauptfirst sein.

1.0 UMSETZUNG, PFLANZENQUALITÄTEN, MINDESTPFLANZGRÖSSEN

2.0 FESTSETZUNGEN INNERHALB DES BAUGRUNDSTÜCKES

IV. TEXTLICHE FESTSETZUNGEN ZUR GRÜNORDNUNG

Pflanzqualitäten: Bäume I. Ordnung: Hochstamm, 3xv., STU 14 -16 cm Bäume II. Ordnung: Hochstamm, 3xv., STU 12 -14 cm oder Heister, 2xv., 150 -200 cm Sträucher: 2xv., 100-150 cm bzw. 60 - 100 cm Allgemeines

Die privaten Vegetationsflächen sind entsprechend den planlichen und textlichen Festsetzungen anzulegen, zu sichern und dauerhaft zu erhalten. Sie sind spätestens in der Pflanzperiode nach Erstellung der Erschließungsflächen und nach Nutzungsaufnahme /-beginn der Gebäude fertigzustellen. Nachpflanzungen haben den Pflanzqualitäten des Grünordnungsplanes zu entsprechen. Die Pflanzenqualitäten müssen den

Gütebestimmungen des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) entsprechen.

Für die im Plan festgesetzten Neuanpflanzungen von Gehölzen in den öffentlichen und privaten Grünflächen wird die Verwendung der in Punkt 3.0 ausgewiesenen Gehölze festgesetzt.

Für weitere Pflanzungen können alle Ziergehölze verwendet werden, außer die in Punkt 4.0 beschriebenen Arten.

Für freiwachsende Hecken und Gehölzgruppen: Pflanzdichte 1 Stück / 1,50 m².

(§ 9 Abs. 1 Nr. 15, 25 BauGB)

(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)

Ein- und Durchgrünung des Baugrundstückes 2.1

Pro 200 m² nicht überbauter und befestigter Grundstücksfläche ist zur Durchgrünung des Baugrundstückes mindestens ein Laubbaum II. Ordnung oder ein Obstbaum und 5 Sträucher zu pflanzen (Nadelgehölze dürfen ersatzweise nicht angerechnet werden!).

Die Pflanzgebote gemäß Planzeichen unter Punkt II. 5.1 können angerechnet werden.

4.0 UNZULÄSSIGE PFLANZENARTEN

5.0 LAGE VON VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN

6.0 PFLANZENBEHANDLUNGSMITTEL

7.0 AUSGLEICHSFLÄCHE

Zeitliche Festsetzung zur Entnahme von Gehölzen

Zur Vermeidung von Verlusten an saisonalen Nestern, Gelegen und Individuen

gemeinschaftsrechtlich geschützter Vogel- und Fledermaus-Arten sind Gehölzbestände, die aufgrund eines bau- oder anlagebedingten Vorgehens absehbar betroffen sind, nur außerhalb der Vogelbrutzeit gem. § 39 BNatSchG (Vogelbrutzeit: 1. März bis 30.

September) zu entfernen.

8.0 MASSNAHMEN ZUM ARTENSCHUTZ Acer platanoides

Acer pseudoplatanus Fraxinus excelsior Tilia cordata Quercus robur

- Spitz-Ahorn - Berg-Ahorn - Esche

- Winter-Linde - Stiel-Eiche

Acer campestre Carpinus betulus Crataegus carrierei Malus domestica

Prunus avium in Sorten Prunus padus

Sorbus aucuparia

- Feld-Ahorn - Hainbuche - Apfel-Dorn - Wild-Apfel

- Vogel-Kirsche, auch in Sorten - Trauben-Kirsche

- Eberesche

Landschaftsfremde hochwüchsige Baumarten mit bizarren Wuchsformen und auffälliger Laub- und Nadelfärbung wie Edeltannen oder Edelfichten, Zypressen, Thujen usw. sowie alle Trauer- oder Hängeformen (in allen Arten und Sorten), dürfen nicht gepflanzt werden.

Der Einsatz von Herbiziden, Pestiziden und mineralischen Düngemitteln ist auf den fest- gesetzten Vegetationsflächen zum Schutz des Grundwassers sowie von Tieren und Pflanzen und im Hinblick auf eine möglichst standortgemäße und naturnahe

Artenzusammensetzung nicht zulässig.

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

(§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)

alle Obst- und Nußbäume (Mindest- Pflanzqualität: Halbstamm)

Obstbäume: als standortgerechte und regionaltypische Arten u. Sorten

Walnuss: als Sämling

In den privaten Flächen ohne Pflanzauflagen und um das Gebäude sind ergänzend für strauchartige und bodendeckende Bepflanzungen Ziersträucher zugelassen.

Cornus sanguinea Corylus avellana Cornus mas

Euonymus europaeus Lonicera xylosteum Ligustrum vulgare Prunus spinosa Rhamnus frangula Rosa canina Salix caprea Sambucus nigra Viburnum opulus Viburnum lantana

- Hartriegel - Hasel

- Kornelkirsche - Pfaffenhütchen - Heckenkirsche - Liguster

- Schlehe - Faulbaum - Hunds-Rose - Sal-Weide - Holunder

- Gemeiner Schneeball - Wolliger Schneeball

Die festgesetzten Pflanzflächen sind von Ver- und Entsorgungsleitungen (Strom, Wasser, Abwasser, Telekom, Gas etc.) ausdrücklich freizuhalten, um die Pflanzung und den langfristigen Erhalt der geplanten Gehölze zu gewährleisten. Die jeweiligen Abstände nach den entsprechenden Richtlinien sind einzuhalten.

Bei Pflanzung im Bereich von bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen sind nur flachwurzelnde Sträucher zu verwenden. Bäume und tiefwurzelnde Sträucher sind nicht erlaubt. Bei Baumpflanzungen ist ein Mindestabstand von je 2,50 m beiderseits von Kabeltrassen freizuhalten, ansonsten sind entsprechende Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Hierzu ist das „Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und

Entsorgungsanlagen“, herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, zu beachten.

Bäume II. Ordnung 3.2

Auswahlliste heimische Sträucher 3.3

Eine Ausgleichsfläche ist in diesem Fall nicht nötig, da das Bauleitplanverfahren gemäß

§ 13 b BauGB durchgeführt wird.

(§ 9 Abs. 1a BauGB) Allgemein

V. HINWEISE

GRENZABSTÄNDE

SICHERSTELLUNG DES PFLANZRAUMES

BODENDENKMÄLER

Auf dem Gelände des geplanten Baugebietes sind keine Bodendenkmäler bekannt.

Sollten im Zuge der Bauarbeiten dennoch Bodendenkmäler aufgefunden werden, sind die entsprechenden Bestimmung des Denkmalschutzgesetzes einzuhalten.

BAUMATERIALIEN

Es sollten nach Möglichkeit ökologisch verträgliche Baumaterialien verwendet werden (z.B. Holz, Ziegel, Zellulose, Kork, Flachs, Schaf/- Schurwolle, Mineralische Putze und Naturfarben, Linoleum,....).

Großbäume:

Kleinbäume:

Gehölze:

Rasen:

Baumgruben: 200 x 200 x 100 cm Baumgruben: 150 x150 x 80 cm Auftrag Oberboden: 20 - 30 cm Auftrag Oberboden: 10 - 15 cm

Die Grenzabstände gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten:

Zu Nachbargrundstücken: 2,0 m bei Einzelbäumen u. Heistern,

sowie Sträuchern über 2,0 m Wuchshöhe 0,5 m bei Sträuchern bis zu einer Wuchshöhe von

max. 2,0 m

Zu landwirtschaftlichen Grundstücken: 4,0 m bei Einzelbäumen u. Heistern,

sowie Sträuchern über 2,0 m Wuchshöhe 2,0 m bei Sträuchern bis zu einer Wuchshöhe von

max. 2,0 m Im Übrigen wird auf die Vorgaben des AGBGB verwiesen.

zu begrünen.

SOLARENERGIE

Die Nutzung von Solarenergie wird grundsätzlich empfohlen, dabei sollte eine gestalterisch verträgliche Einbindung in das Bauwerk bzw. in die Dachlandschaft beachtet werden. In diesem Zusammenhang wird auf mögliche Förderprogramme hingewiesen.

ANGRENZENDE LANDWIRTSCHAFT

Die durch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzfläche auftretenden Immissionen in Form von Geruch, Staub und Lärm sind zu dulden.

Zugänglichkeit der Normblätter, Vorschriften und Gesetze

Alle Gesetze, DIN-Normen, Arbeitsblätter und technischen Vorschriften auf die der Bebauungsplan in seinen planlichen und textlichen Festsetzungen verweist, werden bei der Auslegung zur Einsicht bereit gehalten.

SCHUTZ DER HEIMISCHEN INSEKTEN

Bei der Außenbeleuchtung sollen ausschließlich insektenunschädliche Lampen (z.B.

Natriumdampf-Lampen, warmweiße LED-Leuchten) verwendet werden.

ENTWURFSBEARBEITUNG: 17.03.2020 ENTWURFSVERFASSER:

M 1:1.000

Übersicht slageplan o. M.

M 1 : 1 .0 0 0

Neuaufstellung des Bebauungs- plans Nr. 8 b "Gries Süd"

gemäß § 13b BauGB

Marktgemeinde Marktl am Inn Landkreis Altötting

Regierungsbezirk Oberbayern

Planunterlagen:

Grundkarte erstellt auf digitaler Flurkarte des Vermessungsamtes Stand: 2019

Untergrund:

Aussagen über Rückschlüsse auf die Untergrundverhältnisse und die Bodenbeschaffenheit können weder aus den amtlichen Karten, aus der Grundkarte noch aus den Zeichungen und Text abgeleitet werden

Nachrichtliche Übernahmen:

Für nachrichtilich übernommene Planungen und Gegebenheiten kann keine Gewähr übernommen werden.

Urheberrecht:

Für die Planung behalten wir uns alle Rechte vor.

Ohne unsere Zustimmung darf die Planung nicht geändert werden.

JOCHAM KELLHUBER

+

Landschaft sarchit ekt en St adt planer Gm bH

Am Sport plat z 7 94547 I ggensbach Tel. + 49 9903 20 141- 0

Kapuziner St rasse 15 84503 Alt öt ting

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