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Gewöhnliche Pfändung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt

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Letzte Aktualisierung: 08.07.2021

Relevant für:

Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact

Gewöhnliche Pfändung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt

Aktuelle Änderungen

08.07.2021 Kapitel 2.3 aktualisiert.

1 Über dieses Dokument

In diesem Dokument erfahren Sie, wie Sie eine gewöhnliche Pfändung mit der Brutto-Methode in Lohn und Gehalt erfassen.

Netto-Methode

Das Beispiel in diesem Dokument ist nach der Brutto-Methode berechnet. Unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung, Feld Berechnung des Pfändungsnettos kann je

Pfändungsbeschluss auf die Netto-Methode umgestellt werden.

2 Vorgehen

Beispiel:

Für einen Arbeitnehmer wird dem Arbeitgeber ein Pfändungsbeschluss am 01.07.JJJJ über 20.000,00 EUR zugestellt, weitere Pfändungsbeschlüsse liegen nicht vor.

Folgende Daten liegen zu Grunde:

 Steuerklasse III, Konfession rk, Anzahl Kinderfreibeträge 1,0

 Eine unterhaltsberechtigte Person (Kind)

 Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen

(2)

 Gehalt 2.350,00 EUR

 VWL-Vertrag 40,00 EUR Gesamtabzug (AG- und AN-Anteil jeweils 20,00 EUR) In der nächsten Abrechnung (Juli) sind weitere Bezüge zu berücksichtigen:

 Überstundengrundvergütung 150,00 EUR

 Überstundenzuschlag 25 % 37,50 EUR

2.1 Mandantendaten prüfen und erfassen

Lohnartenkerne der verwendeten Lohnarten unter Kanzlei | Lohnarten, Registerkarte Gesetzliche Behandlung, Feld Pfändung prüfen:

Lohnarten für Feld Pfändung

Gehalt Normal pfändbar

AG-Anteil VWL Normal pfändbar

Überstundengrundvergütung Halb pfändbar / 3/4-pfändbar

Überstundenzuschlag Halb pfändbar / 3/4-pfändbar

Lohn und Gehalt zieht eine gewöhnliche Pfändung automatisch mit der Lohnart 9810 als Netto-Abzug ab.

Berechnungsschema Pfändung mit Anlage erstellen

Mit dem Berechnungsschema Pfändung kann die Berechnung nachvollzogen werden vom pfändbaren Netto- Einkommen zum tatsächlichen Pfändungsabzug auf der Brutto/Netto-Abrechnung.

Die Anlage Berechnung des pfändbaren Netto-Einkommens zeigt detailliert auf, welche Lohnarten in welcher Höhe in das pfändbare Netto einfließen. Das pfändbare Netto ist die Grundlage der Pfändungsberechnung.

Berechnungsschema Pfändung mit Anlage erstellen

1

Vorgehen:

Im Mitarbeiter Auswertungen | Berechnungsschemata wählen. Das Fenster Berechnungsschemata öffnet sich.

2 In der Gruppe Datum im Feld Monat den gewünschten Abrechnungsmonat aus der Liste wählen.

3 Kontrollkästchen Pfändung aktivieren.

4 Auswertung mit den Schaltflächen Anzeigen oder Drucken ausgeben.

Das Berechnungsschema mit Anlage wird für jede Pfändung nach der Lohnabrechnung erstellt. Das Berechnungsschema wird nicht mit der Probeabrechnung erstellt.

2.2 Personaldaten erfassen

(3)

Personaldaten erfassen

1

Vorgehen:

Im Mitarbeiter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung, Registerkarte Allgemeine Daten wählen.

2 Symbol (Pfändung anlegen) klicken. Das Fenster Pfändungsbeschluss anlegen öffnet sich.

3 Im Feld Erstmalige Abrechnung den Abrechnungsmonat (07JJJJ) erfassen, in dem der Pfändungsbeschluss zum 1. Mal bei der Abrechnung berücksichtigt wird.

4 Im Feld Zustelldatum das Datum (0107JJJJ) erfassen, an dem der Pfändungsbeschluss dem Arbeitgeber (Drittschuldner) zugeht und damit wirksam wird.

5 Schaltfläche OK klicken.

6 Eine neue laufende Nummer für den Pfändungsbeschluss wird in der Liste Pfändungsbeschluss-Nr.

angelegt.

Das Datum für die erstmalige Abrechnung und das Zustelldatum werden aus dem Fenster Pfändungsbeschluss anlegen übernommen.

Die Entwicklung der Pfändung ist in der Liste Gültig ab zu sehen.

7 Im Feld Letztmalige Abrechnung ggf. erfassen, wann der Pfändungsbeschluss zum letzten Mal bei der Abrechnung berücksichtigt wird. Der Pfändungsbeschluss kann damit beendet werden, obwohl noch eine Restforderung oder ein Unterhaltsrückstand vorhanden ist.

8 In der Gruppe Angaben gelten für den ausgewählten Gültig-ab-Stand im Feld Gewöhnliche Forderung den Betrag 20000,00 erfassen.

Über die Schaltfläche Ergebnisübersicht können die Pfändungswerte eingesehen werden.

9 Im Feld Rang (gewöhnliche Forderung) den Wert 1 erfassen.

Er ergibt sich aus der Reihenfolge, in der die Pfändungsbeschlüsse eintreffen.

Die Erfassung des Rangs ist sowohl für gewöhnliche Pfändungen als auch für Unterhaltspfändungen unbedingt erforderlich.

10 Im Feld Anzahl Unterhaltsberechtigte den Wert 1,00 erfassen.

Lohn und Gehalt errechnet daraus automatisch den unpfändbaren Betrag und Prozentsatz. Dabei wird die Pfändungstabelle zu Grunde gelegt.

11 Wenn das Vollstreckungsgericht von der Pfändungstabelle abweicht und einen absolut unpfändbaren Betrag oder einen absolut unpfändbaren Prozentsatz vorgibt, in der Gruppe Individuelle

Festlegungen im Feld Absolut unpfändbar den festgelegten Betrag oder im Feld Unpfändbarer Prozentsatz den festgelegten Prozentsatz erfassen, der dem Arbeitnehmer (Schuldner) zu verbleiben hat.

(4)

12 Wenn unabhängig vom Verdienst und von weiteren Pfändungsbeschlüssen ein fixer Betrag gepfändet wird, im Feld Fixer Abzugsbetrag den entsprechenden Betrag erfassen. Das kann z. B. notwendig sein, wenn mehrere Arbeitsverhältnisse des Schuldners berücksichtigt werden müssen.

Hinweise

Wenn der Wert 0 erfasst wird, wird nicht zu Gunsten des Gläubigers gepfändet.

Der Pfändungsabzug beträgt dann 0,00 EUR. Wenn ein Betrag größer 0 erfasst wird, wird ohne jede Berechnung und ohne Berücksichtigung des absolut unpfändbaren Betrags und des unpfändbaren Prozentsatzes dieser eingegebene Betrag oder maximal die noch verbliebene Restforderung gepfändet.

Wenn weder ein absolut unpfändbarer Betrag noch ein absolut unpfändbarer Prozentsatz oder ein fixer Abzugsbetrag vorgeschrieben ist, muss nichts erfasst werden. In diesem Fall wird die Pfändungstabelle zugrunde gelegt.

Lohn und Gehalt zieht die gewöhnliche Pfändung automatisch mit der Lohnart 9810 als Netto-Abzug ab.

Bankverbindung des Gläubigers der Pfändung erfassen

1

Vorgehen:

Im Mitarbeiter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung, Registerkarte Bankverbindung wählen.

Die hier erfassten Daten gelten für alle Gültig ab-Stände. Die Entwicklung ist in der Liste Gültig ab zu sehen.

2 Im Feld Zahlungsempfänger den Namen des Gläubigers erfassen.

3 In den Feldern IBAN und BIC/Bankbezeichnung die IBAN und BIC des Gläubigers erfassen.

4 Im Feld Verwendungszweck einen Verwendungszweck erfassen, der auf dem Zahlungsträger gedruckt wird. Z. B. kann die Pfändungsbeschlussnummer oder der Name des Mitarbeiters / Schuldners erfasst werden.

2.3 Juli/JJJJ abrechnen

Für Juli JJJJ ergibt sich folgende Lohnabrechnung:

Betrag

Gehalt 2.350,00

VWL-AG-Anteil 20,00

(5)

Betrag

Überstundengrundvergütung 150,00

Überstundenzuschlag 37,50

Gesamt-Brutto 2.557,50

Abzüge aus laufendem Bezug:

Steuer inkl. aus sonst. Bezug 77,16

Sozialversicherung 508,31

Netto-Verdienst 1.972,03

Pfändungsabzug ermitteln

Die Basis für die Pfändungsermittlung bildet der Netto-Verdienst, nicht der Auszahlungsbetrag gemäß der Brutto/Netto-Abrechnung.

Wenn der Vertrag zur Vermögenswirksamen Leistung vor dem Eingang des Pfändungsbeschlusses abgeschlossen wurde, ist der Gesamtabzug zur VWL unpfändbar.

Betrag Netto-Verdienst

Davon Beträge abziehen, die nicht zum pfändbaren Arbeitseinkommen gehören:

1.972,03

Abzüglich 50% der Überstundenvergütung inkl. Zuschläge (150,00 EUR + 37,50 EUR)

93,75

Abzüglich Gesamtabzug VWL 40,00

Maßgebender Netto-Verdienst 1.838,28

Pfändungsabzug lt. Lohnpfändungstabelle unter Berücksichtigung einer unterhaltsberechtigten Person

52,96

Nachberechenbarkeit

In einem nachberechneten Monat wird auch die Pfändung komplett neu berechnet.

3 Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in den Dokumenten:

(6)

 Pfändung / Lohnpfändung, Unterhaltspfändung (Dok.-Nr. 9219389)

 Unterhaltspfändung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008508)

 Gewöhnliche Pfändung und VWL abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008509)

 Pfändung bei Verbraucherinsolvenz abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008510)

 Gewöhnliche Pfändung bei Zahlung von Weihnachtsgeld abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr.

1008511)

 Unterhaltspfändung bei Zahlung von Weihnachtsgeld abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr.

1008512)

 Pfändung bei freiwilliger oder privater Versicherung abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008513)

 Pfändung in Verbindung mit Sachbezügen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008514)

 Pfändung bei anteilig unterhaltsberechtigten Personen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr.

1008515)

 Mehrere Pfändungen abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008516)

 Pfändung: SFN-Zuschläge unpfändbar abrechnen - Beispiel Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008507)

Informationen zum rechtlichen Hintergrund finden Sie im Dokument Lohnpfändung - Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300368) (ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich).

Normen:

ZPO:828 ZPO:850a ZPO:704 ZPO:794/1 ZPO:724/1 ZPO:796 ZPO:725 ZPO:750/1 ZPO:829/2 ZPO:835/3 ZPO:829/1 ZPO:835/1 ZPO:840/1 ZPO:840/2 ZPO:850/4 ZPO:850/2 ZPO:850/3 ZPO:850b/1 ZPO:850b/2 ZPO:850b/3 ZPO:850c ZPO:850c/1 ZPO:850c/2 ZPO:850d/1 ZPO:850d/2 ZPO:850f ZPO:850f/2 ZPO:850f/3 ZPO:850g ZPO:850e ZPO:853 ZPO:850h/1 ZPO:850h/2 ZPO:850i BGB:1361 BGB:1569 BGB:1615l BGB:1615n BGB:400 BGB:407/1 EStG:38/4/1 LStR:41c.1/4/3

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