Dok.-Nr.: 5303312
DATEV-Serviceinformation Anleitung
Letzte Aktualisierung: 30.07.2021
Relevant für:
Lohn und Gehalt classic Lohn und Gehalt comfort Lohn und Gehalt compact
Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für Lohn und Gehalt
Inhaltsverzeichnis 1 Über dieses Dokument 2 Vorgehen
2.1 Auszuzahlendes Kurzarbeitergeld ermitteln 2.1.1 Beispiel Gehaltsempfänger
2.1.2 Beispiel Gehaltsempfänger mit Netto-Lohn 2.1.3 Beispiel Stundenlohnempfänger
2.1.3.1 Abweichender Stundenlohn für die Kurzarbeitergeldabrechnung 2.1.3.2 Stundenlohnempfänger mit mehr als einem Stundenlohn 2.2 Sozialversicherungsbeiträge ermitteln
2.2.1 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für versicherungspflichtige Arbeitnehmer 2.2.2 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig-versicherte Arbeitnehmer 2.2.3 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für privat versicherte Arbeitnehmer
2.2.4 Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für privat versicherte Arbeitnehmer in Verbindung mit Einmalbezügen
2.2.4.1 Beispiel Einmalzahlung und Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Versicherung 2.2.4.2 Beispiel Einmalzahlung und Höchstzuschuss
2.2.4.3 Beispiel Einmalzahlung und Zuschuss nach den tatsächlichen Aufwendungen 2.3 Feiertagsentgelt in Höhe Kug
2.3.1 Beispiel Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Gehaltsempfänger) 2.3.2 Beispiel Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Stundenlohnempfänger) 2.3.3 Feiertagsentgelt in Höhe Kug bei Teilausfall
2.4 Erkrankung des Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug 2.4.1 Überblick
2.4.2 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers vor Gewährungszeitraum Kug (Gehaltsempfänger)
2.4.4 Erkrankung des Arbeitnehmers vor Kug bei Teilausfall erfassen
2.4.5 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug-Gewährungszeitraum (Gehaltsempfänger) 2.4.6 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug-Gewährungszeitraum (Stundenlohnempfänger) 2.4.7 Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug bei Teilausfall
2.4.8 Erkrankung des Arbeitnehmers bei Kug und Feiertagen 2.5 Nebeneinkommen während des Kug-Zeitraums
2.5.1 Nebenbeschäftigung wurde vor Kug aufgenommen 2.5.2 Nebenbeschäftigung wurde während Kug aufgenommen
2.5.2.1 Erfassung ab 01/2021
2.5.2.2 Erfassung in 2020 - Sonderregelungen 2.6 Kurzarbeitergeld im Teilmonat
2.7 Lohnkontowerte bei Systemwechsel vortragen 2.8 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig) 3 Weitere Informationen
Aktuelle Änderungen
30.07.2021 Kapitel 2.3 überarbeitet.
23.04.2021 Kapitel 2.2.2 und 2.2.3 überarbeitet.
1 Über dieses Dokument
In diesem Dokument finden Sie Beispiele zur Berechnung des auszuzahlenden Kurzarbeitergelds Kug mit
Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für gesetzlich, freiwillig gesetzlich oder privat versicherte Arbeitnehmer und Feiertagsentgelt in Höhe Kug, Teilmonatsberechnung sowie Erkrankung eines Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug erläutert.
Hinweis
Im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt finden Sie eine Anleitung, wie Sie Kurzarbeitergeld in den Stammdaten von Lohn und Gehalt anlegen
2 Vorgehen
Um Kurzarbeitergeld zu erfassen, haben Sie 2 Möglichkeiten:
Vorgehen gemäß folgender Anleitungen:
Auszuzahlendes Kurzarbeitergeld ermitteln
Sozialversicherungsbeiträge ermitteln
Erkrankung des Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug und
Nebeneinkommen während des Kug-Zeitraums - oder –
Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
2.1 Auszuzahlendes Kurzarbeitergeld ermitteln
Steuerklasse III, 1,0 Kinderfreibetrag
Leistungssatz 1
Gehalt (Soll-Entgelt) 2.500,00 EUR
Gekürztes Gehalt (Ist-Entgelt) 1.250,00 EUR
Ermittlung des auszuzahlenden Kurzarbeitergelds
Das pauschalierte Netto-Entgelt wird aus der aktuellen Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergelds (Kug) der Bundesagentur für Arbeit ermittelt.
Pauschaliertes Netto-Entgelt aus dem Soll-Entgelt in Höhe von 2.500,00 EUR
1.303,04 EUR
Pauschaliertes Netto-Entgelt aus dem Ist-Entgelt in Höhe von 1.250,00 EUR
675,36 EUR
Differenz = Kurzarbeitergeld 627,68 EUR
2.1.1 Beispiel Gehaltsempfänger
Abrechnungsmonat: 07/JJJJ
Kug-Ausfall in 07/JJJJ: 60 Stunden
Gehalt: 4.000,00 EUR
VWL: 40,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse III, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds
Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Kurzarbeit im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen.
2 Auf das Symbol (Zeitraum erfassen) klicken.
3 Im Feld Datum von (TT.MM.JJJJ) den 1. Tag des Kug-Zeitraums erfassen.
4 Im Feld Datum bis (TT.MM.JJJJ) bzw. Ende der Unterbrechung den letzten Tag des zu erfassenden Kug-Zeitraums erfassen.
5 Im Feld Ausfallschlüssel: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel KU / Kurzarbeit (Kug) wählen.
6 Auf OK klicken und Eingaben bestätigen.
Die Angaben werden in den Kalender übernommen.
Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der
Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
2.1.2 Beispiel Gehaltsempfänger mit Netto-Lohn
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 40 Stunden
Gehalt (netto): 2.400,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse III, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds
Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021) Hinweis
Die Ermittlung des Brutto-Istentgelts erfolgt auf Basis des Netto-Lohns. Nach der Kürzung des Netto-Lohns wird dieses auf Brutto hochgerechnet.
2.1.3 Beispiel Stundenlohnempfänger
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 60 Stunden
Stundenlohn: 14,00 EUR
VWL: 40,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Monatliche tarifliche Arbeitszeit 168 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
2.1.3.1 Abweichender Stundenlohn für die Kurzarbeitergeldabrechnung
Wenn der Arbeitnehmer für die Kug-Abrechnung einen abweichenden Stundenlohn hat, können Sie diesen Stundenlohn zur Berechnung des Soll-Entgelts festlegen.
Personaldaten erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit wählen.
3 In der Gruppe Eingaben bei Standardberechnung im Feld Berechnungsmodus aus der Liste den Eintrag Faktorschlüssel wählen. Im dazugehörigen Feld Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen.
4 In der Gruppe Eingaben bei individueller Berechnung im Feld Vorrangiger Stundenlohn den abweichenden Stundenlohn erfassen. Im dazugehörigen Feld Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen.
Der hier erfasste Stundenlohn wird vorrangig zur Berechnung des Soll-Entgelts herangezogen.
2.1.3.2 Stundenlohnempfänger mit mehr als einem Stundenlohn
Wenn mehrere Stundenlöhne bei einem Mitarbeiter hinterlegt sind, können Sie festlegen, welcher Stundenlohn zur Berechnung des Soll-Entgelts herangezogen wird.
Personaldaten erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Stammdaten | Besonderheiten | Kurzarbeit wählen.
3 In der Gruppe Eingaben bei Standardberechnung im Feld Berechnungsmodus aus der Liste den Eintrag Faktorschlüssel wählen und im dazugehörigen Feld Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen.
4 In der Gruppe Eingaben bei individueller Berechnung im Feld Faktorschlüssel aus der Liste Faktor den gewünschten Stundenlohn wählen. Im dazugehörigen Feld Gültig ab den Monat (MMJJJJ) erfassen.
Erfassungen in den Feldern Monate Zeitversatz und Anzahl Monate sind nicht erforderlich.
2.2 Sozialversicherungsbeiträge ermitteln
Beitragspflicht zur
KV/PV RV AV Umlage nach
AAG
Beiträge werden gezahlt durch
Tatsächlich erzieltes Entgelt (Ist-Entgelt)
Ja Ja Ja Ja Jeweils zur Hälfte von
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
*
80 % der Differenz zwischen Soll-Entgelt
und Ist-Entgelt (Fiktives Entgelt)
Ja Ja Nein Nein Arbeitgeber**
* Die Umlage nach dem AAG wird allein vom Arbeitgeber gezahlt.
Den Kinderlosenzuschlag zur PV trägt der Arbeitnehmer allein.
** Den Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung trägt die Agentur für Arbeit (pauschal). Den Zusatzbeitrag zur KV trägt der Arbeitgeber allein.
Beitragsbemessungsgrenzen 2021
Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Renten-/
Arbeitslosenversicherung 7.100 EUR 6.700 EUR
Kranken-/
Pflegeversicherung
4.837,50 EUR
Hinweis
Für die Berechnung des fiktiven Arbeitsentgelts wird das Soll-Entgelt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze in den jeweiligen SV-Zweigen berücksichtigt.
Beispiel
Ist-Entgelt 3.000 EUR
Soll-Entgelt 8.000 EUR
Fiktives Entgelt für die Berechnung der RV/AV (BBMG – Ist-Entgelt x 80%)
(7.100 EUR – 3.000 EUR) x 80 %
= 3.280 EUR Fiktives Entgelt für die Berechnung der KV/PV
(BBMG – Ist-Entgelt x 80%)
(4.837,50 EUR – 3.000 EUR) x 80 %
= 1.470 EUR
2.2.1 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für versicherungspflichtige Arbeitnehmer
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 60 Stunden
Gehalt: 4.000,00 EUR
VWL: 40,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert, AOK Bayern
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
2.2.2 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für freiwillig-versicherte Arbeitnehmer
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 60 Stunden
Gehalt: 5.500,00 EUR
VWL: 40,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: freiwillig gesetzlich versichert, AOK Bayern
Steuerklasse III, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 23.04.2021)
2.2.3 Beispiel Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für privat versicherte Arbeitnehmer
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 60 Stunden
Gehalt: 5.500,00 EUR
VWL: 40,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: privat versichert
Steuerklasse III, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 23.04.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Hinweis
Der Arbeitgeberzuschuss zur KV und PV darf den jeweiligen hinterlegten Gesamtbeitrag nicht übersteigen und wird automatisch gekürzt.
2.2.4 Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge für privat versicherte Arbeitnehmer in Verbindung mit Einmalbezügen
Für Privatversicherte, die einen nach dem SV-pflichtigen Entgelt bemessenen Arbeitgeberzuschuss erhalten, ist der im Monat der Kurzarbeit noch offene AG-Zuschuss für einen gezahlten Einmalbezug maximal bis zum Gesamtbeitrag der privaten Versicherung aufzufüllen. Der AG-Zuschuss für den Einmalbezug darf allerdings nicht höher sein, als der Zuschuss, den ein gesetzlich Versicherter erhalten würde (§ 257 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 4 SGB V).
2.2.4.1 Beispiel Einmalzahlung und Zuschuss in Höhe der gesetzlichen Versicherung
Der AG-Zuschuss wird nach dem SV-pflichtigen Entgelt berechnet. Der Einmalbezug im Monat 09/JJJJ beträgt 2.000,00 EUR, der KV-Beitrag 15,7 % * und der Gesamtbeitrag an die private Krankenversicherung 700,00 EUR.
Monat Entgelt AG-Zuschuss Hälfte der
tatsächlichen Aufwendungen
Differenz zwischen AG- Zuschuss und der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
07/JJJJ 4.000,00 EUR 314,00 EUR 350,00 EUR 36,00 EUR
2.000,00 EUR 157,00 EUR
08/JJJJ
Fiktives Arbeitsentgelt aus Kug 1.600 EUR
251,20 EUR (AG: 15,7 %)
700,00 EUR Gesamtbeitrag
291,80 EUR
4.000,00 EUR 314,00 EUR 350,00 EUR 36,00 EUR
09/JJJJ
Einmalbezug 2.000,00 EUR x 7,85 %
157,00 EUR 363,80 EUR
(Summe Differenzwerte 07/JJJJ bis 09/JJJJ)
Ergebnis:
Die Differenz (hier: 363,80 EUR) zur Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen bzw. bei Kug der tatsächlichen Aufwendungen ist höher als der bei Versicherungspflicht zu zahlende Arbeitgeberanteil zum Einmalbezug (hier:
157,00 EUR). Der Arbeitnehmer erhält einen Zuschuss, der bei gesetzlicher Versicherungspflicht zu zahlen wäre. In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer für den Einmalbezug einen zusätzlichen AG-Zuschuss von 157,00 EUR.
2.2.4.2 Beispiel Einmalzahlung und Höchstzuschuss
Der AG-Zuschuss wird maximal in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze ausbezahlt. Der Einmalbezug im Monat 09/JJJJ beträgt 3.400,00 EUR, der KV-Beitrag 14,6 %* und der Gesamtbeitrag an die private Krankenversicherung 600,00 EUR (Höchstzuschuss).
Monat Entgelt AG-Zuschuss Hälfte der tatsächlichen
Aufwendungen
Differenz zwischen AG- Zuschuss und der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
07/JJJJ 3.400,00 EUR 248,20 EUR 279,23 EUR 31,03 EUR
Monat Entgelt AG-Zuschuss Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
Differenz zwischen AG- Zuschuss und der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
08/JJJJ 1.700,00 EUR 124,10 EUR
Fiktives Arbeitsentgelt aus Kug 1.360,00 EUR
99,28 EUR (AG 7,3%)
Fiktives Arbeitsentgelt aus Kug 1.360,00 EUR
99,28 EUR (AG 7,3%) Höchstbetrag 592,88 EUR
257,98 EUR
09/JJJJ 3.400,00 EUR 248,20 EUR 279,23 EUR 31,03 EUR
Einmalbezug 3.400,00 EUR
97,30 EUR 320,04 EUR (Summe
Differenzwerte 07/JJJJ - 09/JJJJ)
BBG 4.837,50 x 3 14.512,50 EUR Tatsächlich abgerechnet
(07 - 09/JJJJ)
- 9.860,00 EUR
4.652,50 EUR x 7, 3% = 339,63 EUR
Ergebnis:
Der Arbeitnehmer erhält für den Einmalbezug den Höchstzuschuss (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG)) in Höhe von 339,63 EUR.
2.2.4.3 Beispiel Einmalzahlung und Zuschuss nach den tatsächlichen Aufwendungen
Der AG-Zuschuss wird nach dem SV-pflichtigen Entgelt berechnet. Zusätzlich bestehen noch offene Differenzwerte aus Vormonaten. Der Einmalbezug im Monat 09/JJJJ beträgt 2.500,00 EUR, der KV-Beitrag 15,7 % * und der Gesamtbeitrag an die private Krankenversicherung 400,00 EUR.
Monat Entgelt AG-Zuschuss Hälfte der
tatsächlichen Aufwendungen
Differenz zwischen AG-Zuschuss und der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
07/JJJJ 2.500,00 EUR 196,25 EUR 200,00 EUR 3,75 EUR
08/JJJJ 1.250,00 EUR 98,13 EUR
Monat Entgelt AG-Zuschuss Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen
Differenz zwischen AG-Zuschuss und der Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen Fiktives Arbeitsentgelt aus
Kug 1.000,00 EUR
157,00 EUR (AG 15,7 %)
400 EUR Gesamtbeitrag
144,87 EUR
09/JJJJ 2.500,00 EUR 196,25 EUR 200,00 EUR 3,75 EUR
Einmalbezug
2.500,00 EUR x 7,85 %
196,25 EUR sind größer als die Differenz zwischen AG-Zuschuss und die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen. Deshalb AG-Zuschuss für Einmalbezug 152,37 EUR.
152,37 EUR (Summe Differenzwerte 07/JJJJ - 09/JJJJ)
Ergebnis:
Die Differenz (hier: 152,37 EUR) zur Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen bzw. bei Kug der tatsächlichen Aufwendungen ist kleiner als der bei Versicherungspflicht zu zahlende Arbeitgeberanteil zum Einmalbezug. Der Arbeitnehmer erhält einen AG-Zuschuss nach seinen Aufwendungen. In diesem Beispiel erhält der Arbeitnehmer für den Einmalbezug einen zusätzlichen AG-Zuschuss von 152,37 EUR.
2.3 Feiertagsentgelt in Höhe Kug
Wenn ein Feiertag in den Kurzarbeitszeitraum fällt und kein regelmäßiger Arbeitstag ist, wird die Feiertagsvergütung ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Ein Anspruch auf Kug besteht nicht. Der Anspruch auf Arbeitsverdienst entsteht in der Höhe, die er ohne den Arbeitsausfall aufgrund des Feiertags hätte. Im vorliegenden Zusammenhang besteht ein Anspruch in Höhe des "Kurzlohns", soweit an diesem Tag ansonsten gearbeitet worden wäre und im Übrigen in Höhe des fiktiven Kug. Der Betrag des fiktiven Kug ist zu versteuern. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sind vom Arbeitgeber allein zu tragen. Die Lohnsteuer ist vom Arbeitnehmer zu tragen. Das Entgelt für den Feiertag in Höhe von Kug trägt der Arbeitgeber. Durch die Bundesagentur für Arbeit wird der Betrag nicht erstattet.
Hinweis
Vertragliche Regelungen prüfen
Berücksichtigen Sie ggf. abweichende Regelungen in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen. In diesen Verträgen kann z. B. ein Feiertagsentgelt in Höhe Kug ausgeschlossen sein.
In der Auswertung Soll-/Istentgelt für Kurzarbeitergeld (Kug) wird das Feiertagsentgelt gesondert ausgewiesen.
Zum einen ist der ungekürzte Entgeltausfall für den Feiertag angegeben, berechnet nach der Formel:
Soll-Entgelt / Soll-Arbeitsstunden * Feiertagsstunden
Darüber hinaus wird der pauschalierte Netto-Wert ausgewiesen, der auf den Feiertag entfällt. Dieser Betrag erscheint ebenfalls auf der Brutto/Netto-Abrechnung mit Lohnart 5030. Für die Berechnung des Netto-Werts sind nachfolgend Beispiele eingefügt.
2.3.1 Beispiel Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Gehaltsempfänger)
Abrechnungsmonat: 05/JJJJ
Kug-Ausfall in 05/JJJJ: 10.05.-31.05.JJJJ, 128 Stunden
Feiertage: Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Gehalt: 3.600 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Kurzarbeitergeld und Sozialversicherung manuell berechnen Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 03.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Ausfallstunden für Feiertagsentgelt in Höhe Kug erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel FK / Feiertag im Kug-Zeitraum wählen.
4 In die Felder Std. jeweils die Anzahl der ausgefallenen Stunden der entsprechenden Tage erfassen.
Das vom Programm ermittelte Feiertagsentgelt wird automatisch mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet. Die
Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber in voller Höhe alleine.
Kurzarbeit im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen.
2 Auf das Symbol (Zeitraum erfassen) klicken.
3 Im Feld Datum von (TT.MM.JJJJ) den 1. Tag des Kug-Zeitraums erfassen.
4 Im Feld Datum bis (TT.MM.JJJJ) bzw. Ende der Unterbrechung den letzten Tag des zu erfassenden Kug-Zeitraums erfassen.
5 Im Feld Ausfallschlüssel: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel KU / Kurzarbeit (Kug) wählen.
6 Auf OK klicken und Eingaben bestätigen.
Die Angaben werden in den Kalender übernommen.
Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der
Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
2.3.2 Beispiel Feiertagsentgelt in Höhe Kug (Stundenlohnempfänger)
Abrechnungsmonat: 05/JJJJ
Kug-Ausfall in 05/JJJJ: 10.05.-31.05.JJJJ, 128 Stunden
Feiertage: Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Stundenlohn: 14,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Monatliche tarifliche Arbeitszeit: 168 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Kurzarbeitergeld und Sozialversicherung manuell berechnen Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand 03.02.2021)
Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Ausfallstunden für Feiertagsentgelt in Höhe Kug erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS aus der Liste der Ausfallschlüssel mit dem Symbol den Ausfallschlüssel FK / Feiertag im Kug-Zeitraum wählen.
4 In die Felder Std. jeweils die Anzahl der ausgefallenen Stunden der entsprechenden Tage erfassen.
Das vom Programm ermittelte Feiertagsentgelt wird automatisch mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet. Die
Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber in voller Höhe alleine.
Kurzarbeit und geleistete Arbeitsstunden im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen.
2 Auf das Symbol (Zeitraum erfassen) klicken.
3 Im Feld Datum von (TT.MM.JJJJ) den 1. Tag des Kug-Zeitraums erfassen.
4 Im Feld Datum bis (TT.MM.JJJJ) bzw. Ende der Unterbrechung den letzten Tag des zu erfassenden Kug-Zeitraums erfassen.
5 Im Feld Ausfallschlüssel: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel KU / Kurzarbeit (Kug) wählen.
6 Auf OK klicken und Eingaben bestätigen.
Die Angaben werden in den Kalender übernommen.
7 Die geleisteten Arbeitsstunden der restlichen Tage im Kalender mit Ausfallschlüssel 1 Zeitlohn und z. B.
Lohnart 1000 Stundenlohn erfassen.
Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der
Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen. Die geleisteten Arbeitsstunden werden mit Lohnart 1000 Stundenlohn steuer- und sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Wenn die Kurzarbeit nur stundenweise abgerechnet wird, müssen am Feiertag neben den Stunden für Feiertagsentgelt in Höhe Kug auch die Stunden für den Feiertagslohn erfasst werden.
Ausfallstunden für Feiertagsentgelt in Höhe Kug bei Teilausfall erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS aus der Liste der Ausfallschlüssel mit dem Symbol den Ausfallschlüssel FK / Feiertag im Kug-Zeitraum wählen.
4 Im Feld Std. die Anzahl der ausgefallenen Stunden erfassen. Im Feld Tage einen Wert kleiner 1 erfassen.
5 Auf das Symbol (Neue Zeile) klicken und eine weitere Zeile einfügen. In der Spalte AS
(Ausfallschlüssel): Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel F / Feiertag wählen.
6 Bei Gehaltsempfängern: Das Feld Std. wird automatisch mit den restlichen Sollstunden des Tags gefüllt.
Bei Stundenlohnempfängern: Im Feld LA auf das Symbol (Lohnart auswählen) klicken und die entsprechende Lohnart wählen, z. B. 1012 Feiertagslohn und im Feld Std. die entsprechenden Stunden hinterlegen.
Das vom Programm ermittelte Feiertagsentgelt in Höhe Kug wird automatisch für die entsprechenden Stunden mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet. Die Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitgeber in voller Höhe alleine.
2.4 Erkrankung des Arbeitnehmers in Verbindung mit Kug
2.4.1 ÜberblickArbeitsunfähigkeit Leistungen Leistungsträger
Zeitgleich mit oder während Kug- Bezug mit Anspruch auf
Entgeltfortzahlung
a) EFZ für verbleibende Arbeitsleistungen
b) Kug für die Dauer des Anspruchs auf EFZ
a) Arbeitgeber b) Agentur für Arbeit
Vor Kug-Beginn mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung
a) EFZ für verbleibende Arbeitsleistung
b) Krankengeld in Höhe vom Kug
a) Arbeitgeber b) Krankenkasse
Bezug im Krankengeldbezug Krankengeld (berechnet sich nach Krankenkasse
Arbeitsunfähigkeit Leistungen Leistungsträger Arbeitsausfalls abgerechneten
Entgelt) Vor Kug-Beginn im
Krankengeldbezug
Normale Berechnung Krankengeld Krankenkasse
Beginn der Entgeltfortzahlung vor Kug-Gewährungszeitraum:
Beginnt die Arbeitsunfähigkeit und damit der Entgeltfortzahlungszeitraum vor Beginn des Bezugs
(Gewährungszeitraum) von Kug, so wird ab dem Zeitpunkt des Beginns von Kurzarbeit die Entgeltfortzahlung in der Höhe geleistet, wie sie der verkürzten Arbeitszeit entsprechen würden (§ 4 Abs. 3
Entgeltfortzahlungsgesetz). Ergänzend erhält der Arbeitnehmer für die ausgefallene Arbeitszeit (Kurzarbeit) Krankengeld in Höhe des Kug (§ 47b Abs. 4 SGB V). Der Arbeitgeber hat das Krankengeld in Höhe des Kug kostenlos auszurechnen und auszuzahlen. Der Leistungsträger ist in diesem Fall die zuständige Krankenkasse des Kug-Beziehers. Von dieser zuständigen Krankenkasse wird auf Antrag das ausgezahlte Krankengeld in Höhe des Kugs dem Arbeitgeber erstattet. Diese Erstattung findet außerhalb der Lohnabrechnung und nicht über das AAG statt. Jede Krankenkasse hat gemäß ihrer Satzung die entsprechenden Anträge.
Beginn der Entgeltfortzahlung zeitgleich mit oder während des Kug-Gewährungszeitraums:
Wenn ein Arbeitnehmer während des Bezugs von Kug erkrankt, erhält er in den 1. 6 Wochen von der Arbeitsagentur Kug (§ 172 Abs. 1a SGB). Daneben hat der Arbeitnehmer Anspruch auf die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für die nicht ausgefallenen Arbeitszeiten (§ 4 Abs. 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).
Ende der Lohnfortzahlung:
Während des Bezugs von Krankengeld ist der Arbeitnehmer vom Kug-Bezug ausgeschlossen.
Hinweise zur Berechnung des Krankengelds:
Wenn der Arbeitnehmer schon erkrankt war, bevor im Betrieb Kurzarbeit begonnen hat und war er zu Beginn der Kurzarbeit im Krankengeldbezug, so ändert sich an der Höhe seines Krankengelds nichts. Maßgeblich bleibt der letzte Entgeltabrechnungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (§47 Abs. 2 Satz 1 SBG V).
Wenn der Anspruch auf Krankengeld während des Bezugs von Kurzarbeitergeld beginnt, wird das Krankengeld nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt berechnet, das zuletzt vor Eintritt des Arbeitsausfalls erzielt wurde. Das Krankengeld darf in diesen Fällen nicht niedriger sein.
Kug-Gewährungszeitraum:
Kug wird in einem Betrieb frühestens von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Anzeige über den Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit eingegangen ist. Die Bezugsdauer beginnt mit dem 1. Kalendermonat für das Kug in dem Betrieb gezahlt wird.
Erfassung am Beispiel eines Arbeitsausfalls im Monat August:
Gewährungszeitraum 08/JJJJ – 07/JJJJ (Folgejahr) Kug-Ausfall in 08/JJJJ 03.08.-22.08.JJJJ
Krankheit Arbeitnehmer 1 25.07.-05.08. = Krank vor Gewährungszeitraum Kug Krankheit Arbeitnehmer 2 10.08.-17.08. = Krank während Kug
2.4.2 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers vor Gewährungszeitraum Kug (Gehaltsempfänger)
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Gewährungszeitraum 08/JJJJ – 07/JJJJ (Folgejahr)
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 09.08.-22.08.JJJJ, 80 Stunden
Arbeitnehmer krank 26.07. bis 15.08.JJJJ
Gehalt: 3.000,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Kurzarbeitergeld und Sozialversicherung manuell berechnen Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Zeiträume im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen. Der Monat 8/JJJJ ist geöffnet.
2 Folgende Zeiträume und Ausfallschlüssel erfassen:
Zeitraum AS Ausfallschlüssel LA Lohnart Std. Tage
01.08. – 08.08. K Krankheit (Lohnfortzahlung) 8,0 1,0
09.08. – 15.08. VK Krankengeld /Krankheit vor Kug (Tage)
8,0 1,0
16.08. – 22.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
Das vom Programm ermittelte Krankengeld in Höhe Kug wird automatisch mit der Lohnart 5020 Krankengeld bei Kug steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet. Tage mit Krankengeld in Höhe Kug zählen nicht als Sozialversicherungstage. Durch die Eingabe der Unterbrechung werden die Sozialversicherungstage vermindert.
Das ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
AAG-Antrag für den Zeitraum vor Kug
Der AAG-Antrag für U1 wird im August mit dem Zeitraum vom 01.08.JJJJ bis 08.08.JJJJ erstellt. Der Erstattungsbetrag wird gemäß der hinterlegten Umrechnungsformel errechnet.
2.4.3 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers vor Gewährungszeitraum Kug (Stundenlohnempfänger)
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Gewährungszeitraum: 08/JJJJ – 07/JJJJ (Folgejahr)
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 09.08.-22.08.JJJJ, 80 Stunden
Arbeitnehmer krank 26.07. bis 15.08.JJJJ
Stundenlohn: 14,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Monatliche Tarifliche Arbeitszeit: 176 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Zeiträume im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen. Der Monat 8/JJJJ ist geöffnet.
2 Folgende Zeiträume und Ausfallschlüssel erfassen:
Zeitraum AS Ausfallschlüssel LA Lohnart Std. Tage
01.08. – 08.08. K Krankheit (Lohnfortzahlung) 1650 Lohnfortzahlung, Std.
8,0 1,0
09.08. – 15.08. VK Krankengeld /Krankheit vor Kug (Tage)
8,0 1,0
16.08. – 22.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
Das vom Programm ermittelte Krankengeld in Höhe Kug wird automatisch mit der Lohnart 5020 Krankengeld bei Kug steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet. Tage mit Krankengeld in Höhe Kug zählen nicht als Sozialversicherungstage. Durch die Eingabe der Unterbrechung werden die Sozialversicherungstage vermindert.
Das ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
AAG-Antrag für den Zeitraum vor Kug
Der AAG-Antrag für U1 wird im August mit dem Zeitraum vom 01.08.JJJJ bis 08.08.JJJJ erstellt. Der Erstattungsbetrag wird gemäß der hinterlegten Umrechnungsformel errechnet.
Hinweis
In der Anlage LA Kug ist eine Anlage enthalten, die das Krankengeld in Höhe Kug darstellt.
Diese Anlage ist nicht für die Bundesagentur für Arbeit bestimmt.
2.4.4 Erkrankung des Arbeitnehmers vor Kug bei Teilausfall erfassen
Wird die Kurzarbeit nur stundenweise abgerechnet, sind bei Krankheit neben den Stunden für Krankheit vor Kug auch die Stunden für die Lohnfortzahlung zu erfassen.
Ausfallstunden für Krank vor Kug bei Teilausfall erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS aus der Liste der Ausfallschlüssel auf das Symbol
(Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel VS / Krankstunden vor Kug wählen.
4 Im Feld Std. die Anzahl der ausgefallenen Stunden erfassen. Im Feld Tage einen Wert kleiner 1 erfassen.
5 Auf das Symbol (Neue Zeile) klicken und eine weitere Zeile einfügen. In der Spalte AS auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel K/Krankheit wählen.
6 Bei Gehaltsempfängern: Das Feld Std. wird automatisch mit den restlichen Sollstunden des Tags gefüllt.
Bei Stundenlohnempfängern: Im Feld LA auf das Symbol (Lohnart auswählen) klicken und die entsprechende Lohnart wählen. Z. B. 1650 Lohnfortzahlung, Std. und im Feld Std. die entsprechenden Stunden hinterlegen.
Das vom Programm ermittelte Krankengeld in Höhe Kug wird automatisch für die entsprechenden Stunden mit der Lohnart 5020 Krankengeld bei Kug steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet.
Für die Stunden mit Lohnfortzahlung wird bei U1-pflichtigen Unternehmen ein AAG-Antrag erstellt. Der Erstattungsbetrag wird entsprechend der hinterlegten Umrechnungsformel berechnet.
2.4.5 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug-Gewährungszeitraum (Gehaltsempfänger)
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Gewährungszeitraum: 08/JJJJ – 07/JJJJ (Folgejahr)
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 10.08.-22.08.JJJJ, 72 Stunden
Arbeitnehmer krank 16.08.-19.08.JJJJ
Gehalt: 3.600,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 01.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Zeiträume im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen. Der Monat 8/JJJJ ist geöffnet.
2 Folgende Zeiträume und Ausfallschlüssel erfassen:
Zeitraum AS Ausfallschlüssel LA Lohnart Std. Tage
10.08. – 15.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
16.08. – 19.08. WK Krankheit während Kug (Tage) 8,0 1,0
20.08. – 22.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
Wenn der Arbeitnehmer während Kug erkrankt, erhält er Kug durch die Agentur für Arbeit. Daher wird kein kein AAG-Antrag bei U1 erstellt.
Das ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
2.4.6 Beispiel Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug-Gewährungszeitraum (Stundenlohnempfänger)
Abrechnungsmonat: 08/JJJJ
Gewährungszeitraum: 08/JJJJ – 07/JJJJ (Folgejahr)
Kug-Ausfall in 08/JJJJ: 09.08.-22.08.JJJJ, 80 Stunden
Arbeitnehmer krank 16.08.-19.08.JJJJ
Stundenlohn: 14,00 EUR
Wöchentliche Arbeitszeit: 40 Stunden, Mo-Fr je 8 Stunden
Monatliche tarifliche Arbeitszeit: 176 Stunden
Arbeitnehmer ist: gesetzlich versichert
Steuerklasse IV, keine Kinder, Leistungssatz 2
Manuelle Berechnung des Kurzarbeitergelds und der Sozialversicherung Beispiel zur manuellen Berechnung (pdf) (Stand: 02.02.2021)
Mehr zu den notwendigen Stammdaten-Schlüsselungen lesen Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt
Zeiträume im Kalender erfassen Voraussetzung:
Der Mitarbeiter ist geöffnet.
1
Vorgehen:
Bewegungsdaten | Kalender wählen. Der Monat 8/JJJJ ist geöffnet.
2 Folgende Zeiträume und Ausfallschlüssel erfassen:
Zeitraum AS Ausfallschlüssel LA Lohnart Std. Tage
09.08. – 15.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
16.08. – 19.08. WK Krankheit während Kug (Tage) 8,0 1,0
20.08. – 22.08. KU Kurzarbeit (Kug) 8,0 1,0
Wenn der Arbeitnehmer während Kug erkrankt, erhält er Kug durch die Agentur für Arbeit. Daher wird kein AAG-Antrag bei U1 erstellt.
Das ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
2.4.7 Erkrankung des Arbeitnehmers während Kug bei Teilausfall
Wird die Kurzarbeit nur stundenweise abgerechnet, sind bei Krankheit neben den Stunden für Krankheit während Kug auch die Stunden für die Lohnfortzahlung zu erfassen.
Ausfallstunden für Krank während Kug bei Teilausfall erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen)klicken und aus der Liste der Ausfallschlüssel den Ausfallschlüssel WK / Krankheit während Kug wählen.
4 Im Feld Std. die Anzahl der ausgefallenen Stunden erfassen. Im Feld Tage einen Wert kleiner 1 erfassen.
5 Auf das Symbol (Neue Zeile) klicken und eine weitere Zeile einfügen. In der Spalte AS auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel K / Krankheit wählen.
6 Bei Gehaltsempfängern: Das Feld Std. wird automatisch mit den restlichen Sollstunden des Tags gefüllt.
Bei Stundenlohnempfängern: Im Feld LA mit dem Symbol (Lohnart auswählen) die entsprechende Lohnart wählen, z. B. 1650 Lohnfortzahlung, Std. und im Feld Std. die entsprechenden Stunden
hinterlegen.
Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch für die entsprechenden Stunden mit der Lohnart 5000 Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer
abgerechnet.
Für die Stunden mit Lohnfortzahlung wird bei U1-pflichtigen Unternehmen ein AAG-Antrag erstellt. Der Erstattungsbetrag wird entsprechend der hinterlegten Umrechnungsformel berechnet.
2.4.8 Erkrankung des Arbeitnehmers bei Kug und Feiertagen
Wenn eine Erkrankung des Arbeitnehmers im Kug-Zeitraum auf einen Feiertag (kein regelmäßiger Arbeitstag) fällt, muss keine Unterscheidung nach Krankheit vor Kug oder Krankheit während Kug getroffen werden. Ob die Lohnfortzahlung am Feiertag in voller Höhe oder in Höhe von Kug vom Arbeitgeber bezahlt wird, regelt ggf. eine Betriebsvereinbarung, ein Tarif- oder Arbeitsvertrag.
Eine Lohnfortzahlung am Feiertag in Höhe von Kug wird nicht durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Ausfallstunden für Krank bei Kug Vollausfall am Feiertag erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken.
4 Aus der Liste der Ausfallschlüssel den Ausfallschlüssel KG / Krank am Feiertag in Höhe Kug (SV nur AG) oder KF / Krank am Feiertag wählen.
5 Im Feld Std. die Anzahl der ausgefallenen Stunden erfassen. Im Feld Tage den Wert 1 erfassen.
Ein AAG-Antrag wird ggf. erstellt.
Wenn die Lohnfortzahlung in Höhe von Kug bezahlt wird, ermittelt das Programm automatisch das Kurzarbeitergeld. Die entsprechenden Stunden werden mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer abgerechnet.
Ausfallstunden für Krank bei Kug Teilausfall am Feiertag erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Kalender wählen.
3 Am jeweiligen Tag in der Spalte AS: Auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und aus der Liste der Ausfallschlüssel den Ausfallschlüssel KG / Krank am Feiertag in Höhe Kug (SV nur AG) wählen.
4 Im Feld Std. die Anzahl der ausgefallenen Stunden erfassen. Im Feld Tage einen Wert kleiner 1 erfassen.
5 Auf das Symbol (Neue Zeile) klicken und eine weitere Zeile einfügen. In der Spalte AS auf das Symbol (Ausfallschlüssel auswählen) klicken und den Ausfallschlüssel KF / Krank am Feiertag wählen.
6 Bei Gehaltsempfängern: Das Feld Std. wird automatisch mit den restlichen Sollstunden des Tags gefüllt.
Bei Stundenlohnempfängern: Im Feld LA auf das Symbol (Lohnart auswählen) klicken und die entsprechende Lohnart wählen. Z. B. 1650 Lohnfortzahlung, Std. und im Feld Std. die entsprechenden Stunden hinterlegen.
Das vom Programm ermittelte Kurzarbeitergeld wird automatisch für die entsprechenden Stunden mit der Lohnart 5030 Feiertagslohn bei Kug steuerpflichtig und sozialversicherungsfrei für den
Arbeitnehmer abgerechnet.
Für die Stunden mit Lohnfortzahlung wird bei U1-pflichtigen Unternehmen ein AAG-Antrag erstellt. Der Erstattungsbetrag wird entsprechend der hinterlegten Umrechnungsformel berechnet.
2.5 Nebeneinkommen während des Kug-Zeitraums
Wenn ein Mitarbeiter mit Kurzarbeit aus einer weiteren Beschäftigung ein Nebeneinkommen erzielt ist zu unterscheiden, ob die Nebenbeschäftigung vor oder während der Kurzarbeit aufgenommen wurde.
2.5.1 Nebenbeschäftigung wurde vor Kug aufgenommen
Wenn das Soll-Entgelt und das Nebeneinkommen zusammen die Beitragsbemessungsgrenze der
Arbeitslosenversicherung übersteigen, muss das Soll-Entgelt um das Nebeneinkommen gekürzt werden. In diesem Fall muss das Nebeneinkommen beim Mitarbeiter erfasst werden.
Nebeneinkommen vor Kug erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung wählen.
3 Auf das Symbol (Monat neu anlegen) klicken und ggf. den aktuellen Monat anlegen.
4 In der Gruppe Eingaben für Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung im Feld Nebeneinkommen vor Kug den Betrag des Nebeneinkommens erfassen.
2.5.2 Nebenbeschäftigung wurde während Kug aufgenommen
Wenn die Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit aufgenommen wurde, ist das Nebeneinkommen
grundsätzlich auf das Kurzarbeitergeld anzurechnen. Ausgenommen sind Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung. Dieses bleibt grundsätzlich anrechnungsfrei.
Anzurechnendes Nebeneinkommen (kein GfB) und erhöhter Leistungssatz bei Kug Gemäß Bundesagentur für Arbeit muss bei der Prüfung auf das anzurechnende Nebeneinkommen der erhöhte Leistungssatz für Kug berücksichtigt werden.
Seit Lohn und Gehalt 11.61 (Service-Release 21.01.2021) wird ein erhöhter Leistungssatz auch bei Prüfung auf das anzurechnende Nebeneinkommen berücksichtigt. Lohn und Gehalt führt keine automatische Nachberechnung durch.
Im Berechnungsschema Soll-/Ist-Entgelt können Sie die geänderte Berechnung nachvollziehen.
Auf der 2. Seite wird im rechnerischen Kug der erhöhte Leistungssatz berücksichtigt, wenn der Ausfall ohne Berücksichtigung des Nebeneinkommens mindestens 50 % beträgt.
2.5.2.1 Erfassung ab 01/2021
Wenn die Nebentätigkeit während des Kug-Zeitraums aufgenommen wird, wird das daraus erzielte Entgelt ab 01/2021 wieder auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ausgenommen bleiben weiterhin Nebeneinkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Im Jahr 2021 ist folgende Erfassung von Nebeneinkommen während Kurzarbeit zu treffen:
Abrechnungsmonat Nicht systemrelevantes Nebeneinkommen – Kein GfB
Systemrelevantes Nebeneinkommen - Kein GfB
Geringfügige Beschäftigung (GfB)
01/2021 bis 12/2021 Im Feld „Nebeneinkommen während Kug“ zu erfassen Keine Erfassung nötig
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 106 Abs. 3 SGB III.
Nebeneinkommen während Kug erfassen
1
Vorgehen:
Mitarbeiter öffnen.
2 Bewegungsdaten | Monatsstammdaten, Registerkarte Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung wählen.
3 Auf das Symbol (Monat neu anlegen) klicken und ggf. den aktuellen Monat anlegen.
4 In der Gruppe Eingaben für Kurzarbeitergeld / Winterbeschäftigungsförderung:
Im Feld Nebeneinkommen während Kug den Betrag des Nebeneinkommens erfassen.
2.5.2.2 Erfassung in 2020 - Sonderregelungen
Mit dem „Sozialschutz-Paket 1“ wird für April 2020 bei Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen vorübergehend auf die Anrechnung ganz oder teilweise verzichtet.
Durch das „Sozialschutz-Paket 2“ wird ab Mai bis Dezember 2020 der Verzicht der Anrechnung auf ein Nebeneinkommen aus allen Berufen ausgeweitet.
Seit Lohn und Gehalt 11.17 ist es möglich das Nebeneinkommen entsprechend dem Sozialschutz-Paket 1 und 2 in den Stammdaten des Mitarbeiters zu erfassen und für die Abrechnung zu berücksichtigen.
Hinweis
Wenn das Nebeneinkommen den anrechnungsfreien Betrag übersteigt, gilt gemäß Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit eine geänderte Berechnung für das erhöhte Ist-Entgelt.
Seit Lohn und Gehalt 11.18 (Service-Release vom 26.06.2020) ist die geänderte Berechnung gemäß Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit in Lohn und Gehalt implementiert. Wenn Sie Nebeneinkommen mit Lohn und Gehalt 11.17 abgerechnet haben, werden ggf. betroffene Arbeitnehmer mit der nächsten Lohnabrechnung nach Installation von Lohn und Gehalt 11.18 automatisch nachberechnet.
Ein Rechenbeispiel finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) bei systemrelevantem Nebeneinkommen im Jahr 2020 manuell berechnen - Beispiel für Lohn und Gehalt (Dok.-Nr.
1009165).
Das bedeutet, dass im Jahr 2020 folgende Unterscheidung bei der Erfassung von Nebeneinkommen während Kurzarbeit zu treffen ist:
Abrechnungsmonat Nicht systemrelevantes Nebeneinkommen – Kein GfB
Systemrelevantes Nebeneinkommen - Kein GfB
Geringfügige Beschäftigung (GfB)
Bis 03/2020 Im Feld „Nebeneinkommen während Kug“ zu erfassen
Abrechnungsmonat Nicht systemrelevantes Nebeneinkommen – Kein GfB
Systemrelevantes Nebeneinkommen - Kein GfB
Geringfügige Beschäftigung (GfB)
04/2020 Im Feld „Nebeneinkommen
während Kug“ zu erfassen
Im Feld „Nebeneinkommen während Kug in
systemrelevanter Branche (kein GfB)“ zu erfassen
Bei systemrelevanten Nebeneinkommen: keine Erfassung nötig.
Bei nicht systemrelevanten Nebeneinkommen: Im Feld
„Nebeneinkommen während Kug“ zu erfassen 05/2020 bis 12/2020 Im Feld „Nebeneinkommen während Kug“ zu erfassen Keine Erfassung nötig
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in § 421c SGB III.
Die genaue Vorgehensweise zur Erfassung für das Jahr 2020 finden Sie im Dokument Nebeneinkommen und systemrelevantes Nebeneinkommen während Kug im Jahr 2020 abrechnen in Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1009164).
2.6 Kurzarbeitergeld im Teilmonat
Wird in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teillohnzeitraum gezahlt (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses), ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen, das der
Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im gesamten Abrechnungszeitraum erzielt hätte (also ohne Berücksichtigung der Entgeltminderung). Das Ist-Entgelt ist um den Betrag zu erhöhen, um den das Arbeitsentgelt aus anderen als wirtschaftlichen Gründen gemindert ist (z. B. unbezahlte Fehlzeiten).
Das gilt auch, wenn in einem Anspruchszeitraum das Arbeitsentgelt nur für einen Teilmonat gezahlt wird (z. B. wegen Beendigung oder Beginn des Arbeitsverhältnisses). Das Ist-Entgelt ist in diesen Fällen um den Betrag zu erhöhen, um den wegen der Beschäftigung für den Teilmonat das Entgelt vermindert wurde. Das Ist-Entgelt ist auch in den Fällen entsprechend zu erhöhen, in denen der Arbeitnehmer während des Anspruchszeitraums Krankengeld erhält. Das Ist- Entgelt dieser Arbeitnehmer ist so zu berechnen, als hätte eine Arbeitsunfähigkeit im Anspruchszeitraum nicht vorgelegen
2.7 Lohnkontowerte bei Systemwechsel vortragen
Wenn ein Systemwechsel nach Lohn und Gehalt stattfindet und bei einem Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld
abgerechnet wurde, müssen zusätzliche Eingaben beim Mitarbeiter unter Stammdaten | Vortragswerte | Lohnkonto
| Register SV-Kug/Saison-Kug (wirtschaftlich bedingter Ausfall) erfasst werden.
Element Funktion
Spalte Gek. Fikt. Entgelt Beitragspflichtige Bezüge zur KV, PV, RV,
Versorgungswerk, Selbstzahler Versorgungswerk und befreiende Lebensversicherung.
Fiktives Entgelt (Soll-Entgelt – Ist-Entgelt x 80 %)
Element Funktion
Spalte AG-Beitrag AG-Beiträge zur KV, PV, RV, Versorgungswerk,
Selbstzahler Versorgungswerk und befreiende Lebensversicherung.
SV-AG-Anteile, die auf das fiktive Entgelt anfallen Feld Anzahl Bezugsmonate Vorsystem Anzahl der Monate, in welchen der Arbeitnehmer bereits
Kurzarbeitergeld bezogen hat. Für die Ermittlung des Leistungssatzes wird die Anzahl aus dem Vortragsmonat berücksichtigt, für den zuletzt Werte erfasst wurden.
Der erste Monat für die Berechnung der individuellen Dauer des Bezugs von Kurzarbeitergeld ist der März 2020.
Die Bezugsmonate müssen dabei nicht zusammenhängen.
Auf die Zahl der Bezugsmonate werden auch die Monate angerechnet, in denen die Nettoentgeltdifferenz weniger als 50% betragen hat.
Beispiel: Erfassung der Bezugsmonate Vortrag der Monate 01/2020 - 05/2020 Kug-Abrechnung: Januar bis April
Im Vortragsmonat 04/2020 im Feld Anzahl Bezugsmonate Vorsystem 2 erfassen, da nur die Bezugsmonate ab 03/2020 zu berücksichtigen sind.
Alternativ können die 2 Bezugsmonate auch im Vortragsmonat 05/2020 erfasst werden.
Weitere Informationen zum Vortragen von Lohnkontowerten bei einem Systemwechsel finden Sie im Dokument:
Lohnkontowerte vortragen - Beispiele für Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 5303318).
Wie Sie Bezugsmonate für Kurzarbeit bei Neueintritt, Personalnummernwechsel oder Wiedereintritt erfassen, entnehmen Sie dem Dokument Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in Lohn und Gehalt (Dok.-Nr. 1008728).
2.8 Unterstützung bei DATEV buchen (kostenpflichtig)
Wenn Sie bei diesem Thema Unterstützung brauchen, bietet DATEV folgende Beratung online:
Einrichtung Kurzarbeitergeld
Für Steuerberater: Informationen und Buchung
Für Unternehmer: Informationen und Buchung
3 Weitere Informationen
Weitere Informationen zum rechtlichen Hintergrund finden Sie im Dokument Kurzarbeitergeld – Lexikon Lohn und Personal (Dok.-Nr. 5300352).
Normen:
KSchG:19 KSchG:17 KSchG:18/1 BetrVG:77/4 BetrVG:87/1 BGB:615 SGB-III:169 SGB-III:173 SGB-III:179 SGB-III:177/1/3 SGB-III:421t ArEV:2/2/4 EStG:3/2 EStG:32/3 EStG:32/1/2 EStG:32/1
Kontextbezogene Links
Andere Nutzer sahen auch:
Kurzarbeitergeld (Kug)
Kurzarbeitergeld berechnen und erfassen - Beispiele für LODAS
Kurzarbeitergeld (Kug) abrechnen in LODAS compact / classic / comfort
Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld - Wissen auf den Punkt gebracht
Kurzarbeitergeld - Buchungsbeispiele
Copyright © DATEV eG