Vertragsinformationen für Ihren Versicherungsschutz
Version: 01.03.2021
A. Informationen zum Versicherer
Ihr Versicherer und damit Vertragspartner ist die wefox Insurance AG (im Folgenden als "wir" oder
"uns" bezeichnet). Wir sind eine Versicherungsgesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein und in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nach dem Recht des Fürstentums Liechtenstein. Wir sind eingetragen im Amt für Justiz Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL-0002.574.162.0.
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit ist das Betreiben des Erstversicherungsgeschäfts in den Sparten Landfahrzeug-Kasko, Feuer- und Elementarschäden, Sonstige Sachschäden, Haftpflicht für Landfahrzeuge mit eigenem Antrieb, Allgemeine Haftpflicht, Verschiedene finanzielle Verluste und Touristischen Beistand. Wir werden von unserem Geschäftssitz aus in Deutschland im Wege des Dienstleistungsverkehrs tätig und unterhalten keine Niederlassung in Deutschland.
Unsere ladungsfähige Anschrift lautet:
wefox Insurance AG Aeulestrasse 56 9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein E-Mail: kundenservice@wefox.de Webseite: www.wefox.com
Wir werden vertreten durch Herrn Oliver Lang
Unser Regulierungsbeauftragter für Deutschland ist:
Wefox group Services (GER) GmbH Urbanstraße 71
10967 Berlin Deutschland
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B. Informationen zu dem angebotenen Vertrag
1. Für das Vertragsverhältnis geltende Versicherungsbedingungen
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das
Versicherungsvertragsgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch sowie die Ihnen gleichzeitig übermittelten wefox Insurance AG Versicherungsbedingungen (im Folgenden als "die Bedingungen" bezeichnet).
2. Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
Die wesentlichen Merkmale ergeben sich für Ihren Tarif aus dem Antrag sowie den Ihnen
übermittelten Bedingungen in Abhängigkeit davon, ob Sie den Tarif Comfort oder Compact gewählt haben.
• Art der Leistung: Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungsvertrags folgende Versicherungsarten:
o Kfz-Haftpflichtversicherung (Abschnitt A.1 AKB) o Kfz-Kaskoversicherung (Abschnitt A.2 AKB) o Kfz-Schutzbrief (Abschnitt A.3 AKB)
Diese Versicherungen werden als rechtlich selbstständige Verträge abgeschlossen.
• Umfang der Leistung:
o Die Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Schadensersatzansprüchen frei, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen, Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden. Sind Schadensersatzansprüche begründet, wird Schadensersatz in Geld geleistet, sind diese unbegründet, werden diese auf unsere Kosten abgewehrt.
o Die Kfz-Kaskoversicherung bietet Versicherungsschutz für den Fall der Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko) oder A.2.2.2 (Vollkasko). Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt A.2 AKB.
o Der Kfz-Schutzbrief leistet zweierlei:
1. Er deckt im bedingungsfähigen Umfang die Kosten, die Ihnen zum Beispiel durch Panne, Unfall, Diebstahl, Erkrankung, Verletzung, Tod und in sonstigen Notfällen während einer Reise in Europa entstehen.
2. Wir erbringen für Sie viele Leistungen, die in einem Schadenfall hilfreich sind.
Wir beauftragen zum Beispiel ein Abschleppunternehmen, organisieren die Beschaffung von Ersatzteilen im Ausland, besorgen einen Ersatzfahrer oder stehen mit Rat und Tat bei der Abwicklung von Formalitäten zur Seite. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt A.3 AKB.
Es gelten jeweils die in den Bedingungen genannten Beschränkungen, Obliegenheiten und Ausschlüsse.
• Fälligkeit und Erfüllung der Leistung:
o In der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Freistellung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung ist innerhalb von 2 Wochen von dem Zeitpunkt an fällig, zu dem der Anspruch des Dritten mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt wurde. Ist an den Dritten geleistet worden, so ist die Entschädigung innerhalb von zwei Wochen ab Leistung an den Dritten zu zahlen.
o In der Kfz-Kaskoversicherung
Die Entschädigungsleistung wird innerhalb zweier Wochen nach der Feststellung der Zahlungspflicht festgestellt, im Falle der Entwendung jedoch nicht vor Ablauf der Frist von einem Monat. Ist die Höhe eines unter die Versicherung fallenden Schadens bis zum Ablauf eines Monats nicht festgestellt, können Sie einen angemessenen Vorschuss verlangen. Weitere Informationen finden Sie unter A.2.7 AKB.
o Beim Kfz-Schutzbrief
Die Fälligkeit der Leistung entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles.
3. Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern
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Wir erheben jährliche Beiträge, welche die anfallende Versicherungssteuer in Höhe von 19%
enthalten. Der für Ihren Vertrag geltende monatliche Beitrag wird in Ihrem Antrag zum Abschluss des Vertrags sowie im Versicherungsschein ausgewiesen.
Über den Beitrag hinausgehende Kosten fallen grundsätzlich nicht an. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Lastschrifteinzüge können wir Ihnen jedoch in Rechnung stellen.
4. Beitragszahlungen
Beitragszahlungen können mittels SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen. Die
Beitragszahlungen werden ab Versicherungsbeginn jeweils am Monatsersten der vereinbarten Zahlungsperiode fällig. Die Zahlung ist nur dann rechtzeitig, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt bei uns eingegangen ist.
5. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen
Die zur Verfügung gestellten Informationen sind nicht befristet.
6. Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes
Mit Übermittlung Ihres Antrags geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Vertrages ab. Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen.
Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten im Versicherungsschein dokumentierten Zeitpunkt.
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, sind wir bei Eintritt des Versicherungsfalls von der Leistung befreit, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
7. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Sofern Sie Ihre Vertragserklärung online abgegeben haben, beginnt die Frist jedoch nicht vor Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten, die sich aus dem Abschluss des Vertrags im elektronischen Geschäftsverkehr ergeben (§ 312i Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch). Zur Wahrung der
Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
wefox Insurance AG Aeulestrasse 56 9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
E-Mail: kundenservice@wefox.de Telefon: 0800 01 70000
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Beiträge, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag des Versicherungsschutzes je nach gewünschter Zahlungsperiode um folgenden Betrag:
1/30 des Monatsbeitrags, 1/90 des vierteljährlichen Beitrags, 1/180 des halbjährlichen Beitrags bzw.
1/360 des Jahresbeitrags. Ist der Beitrag einmalig für eine abweichende Zahlungsperiode zu entrichten, dürfen wir pro Tag des Versicherungsschutzes einen Betrag von
1/x (wobei x = Anzahl der Tage der beantragten Versicherungsdauer) des Einmalbeitrags einbehalten.
Die Zahlungsperiode sowie den Versicherungsbeitrag können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.
Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Die Laufzeit Ihres Vertrages ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
9. Vertragsbeendigung
Sie können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Wir können den Vertrag zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht.
Der Vertrag kann vorzeitig beendet / gekündigt werden, insbesondere - im Schadenfall (von beiden Vertragspartnern), - bei Obliegenheitsverletzung (von uns), - bei Risikofortfall (von beiden
Vertragspartnern), - im Fall der Beitragsangleichung (unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen als Versicherungsnehmer). Weitere Einzelheiten zur Beendigung des Vertrags sowie zu den
Kündigungsregelungen finden Sie in den Bedingungen).
10. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht in dem Fürstentum Liechtenstein zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz liegt. Daneben ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Für Klagen gegen Sie ist dieses Gericht ausschließlich zuständig.
11. Sprachen
Für den Vertrag einschließlich Vertragsinformation und für die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrags kommt die deutsche Sprache zur Anwendung.
12. Beschwerdemöglichkeiten
Wir haben uns das Ziel gesetzt, unsere Kunden jederzeit zufrieden zu stellen. Wir setzen daher alles daran, Ihr Anliegen schnell, fair und korrekt zu lösen. Wenn Sie dennoch mit unseren Leistungen oder dem Service unzufrieden oder mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice unter den folgenden Kontaktdaten wenden:
wefox Insurance AG Kundenservice Aeulestrasse 56 9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Service Hotline in Deutschland: +49 30 311 98514 E-Mail: feedback@wefox.de
Webseite: www.wefox.com
13. Zuständige Aufsichtsbehörden
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Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden:
Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) Landstrasse 109, Postfach 279
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein
Telefon: +423 236 73 73 Fax: +423 236 73 74 E-Mail: info@fma-li.li
In Deutschland unterliegen wir ferner einer Rechtsaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin):
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Bereich Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn
Telefon: +49 228 4108-0 Fax: +49 228 4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de