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Informations- und Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb

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Academic year: 2022

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Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern •

Informations- und Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb

Holger Jensen, Dipl.-Ing. (FH)

gefördert durch:

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Inhalt

1. Rahmenbedingungen und Ziele 3

1.1 Das Handwerk in Hessen 3

1.2. Ziele und Zielgruppen 4

1.3 Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung 5

2. Arbeitsschwerpunkte 6

2.1. Aktuelle Situation 6

2.2 Beratung und Coaching 7

2.3 Konzeptionelle Arbeit 8

3. Öffentlichkeitsarbeit 9

Anlagen 11

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1. Rahmenbedingungen und Ziele

1.1 Das Handwerk in Hessen

Das Handwerk ist der vielseitigste und einer der bedeutendsten Wirtschaftsfaktoren in der Bundesrepublik Deutschland. Es bildet mit seinen vorwiegend kleinen und mittleren Betrieben das Kernstück der deutschen Wirtschaft. Das Handwerk erwirtschaftet 8 Prozent des Bruttoinlandsproduktes und ist damit nach der Industrie der zweitgrößte Wirtschaftszweig der Bundesrepublik. Generell ist das Handwerk ein Berufsstand und/oder eine gewerbliche Tätigkeit, bei der eine Dienstleistung oder ein Produkt unmittelbar für den Verbraucher hergestellt wird. Es steht damit im Gegensatz zur industriellen Massenproduktion.

Anhaltend niedrige Zinsen, gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen und eine weiterhin hohe Konsumbereit- schaft in der Bevölkerung sorgten im Hessischen Handwerk für ein weiterhin hohes Niveau bei Umsätzen und Auftragsbeständen. Lediglich saisonale Impulse sorgten für eine kleine Verschnaufpause.

Die Zahl der Handwerksbetriebe ist in Hessen im Laufe des Jahres 2015 im Vergleich zum Vorjahr um -0,7 Prozent zurückgegangen. Am Jahreswechsel 2015/2016 waren 521 Betriebe weniger als im Vorjahr (gesamt 74.540 Betriebe) in den Handwerksrollen der drei hessischen Handwerkskammern eingetragen. Im Wesentli- chen ist der Rückgang bei den handwerksähnlichen Betrieben nach Anlage B2 (-1,2%) zu verzeichnen.

Zwischen den verschiedenen Handwerksbereichen gab es deutliche Unterschiede. Während die zulassungs- pflichtigen Handwerke, in denen der Meisterbrief Voraussetzung für das Führen eines Betriebes ist, um 324 bzw. 0,8 Prozent auf 40.460 Handwerksbetriebe zurück gingen, sank die

Zahl der zulassungsfreien Handwerke, die ohne handwerkliche Qualifika- tion ausgeübt werden können, um 52 auf jetzt 22.028 (-0,2Prozent). Bei den handwerksähnlichen Gewerken ist ein Rückgang von 145 Betrieben zu verzeichnen. Hier sind 12.052 Betriebe eingetragen.

Der stärkste Rückgang bei den zulassungspflichtigen Handwerken ist bei den Tischlern (-67) und Elektrotechnikern (-43) zu verzeichnen. Zuwäch- se bei den zulassungspflichtigen Handwerken zeichneten sich bei den Friseuren mit einem Plus von 20 Betrieben aus. Bei den zulassungsfreien Handwerken gab es den stärksten Zuwachs bei den Fotografen, den Raumausstattern und den Maßscheidern, die zusammen genommen einen positiven Betriebssaldo von 267 zu verzeichnen hatten.

Regional für die drei Kammern betrachtet ist die Entwicklung wie folgt

verlaufen: Während im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ein Rückgang von 544 Betrieben (-1,6 Prozent) zu verzeichnen ist, hat es im Kammerbezirk Wiesbaden einen leichten Zuwachs von 109 Betrie- ben (+0,4 Prozent) gegeben. Im Bezirk der Handwerkskammer Kassel waren 86 Betriebe weniger in der Hand- werksrolle eingetragen (-0,5 Prozent).

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1.2 Ziele und Zielgruppen

Die Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ist die Dachorganisation der drei hessischen Handwerkskammern Kassel, Frankfurt-Rhein-Main und Wiesbaden.

Jede der drei beteiligten Handwerkskammern hat in der Arbeitsgemeinschaft gleiche Rechte und Pflichten. Der Sitz der Arbeitsgemeinschaft befindet sich am Sitz der Landesregierung in Wiesbaden. Die Geschäfte der Ar- beitsgemeinschaft werden im Rahmen der Geschäftsbesorgung durch die Handwerkskammer Wiesbaden ge- führt. Geschäftsführer ist Harald Brandes, Leiter des Büros Dr. Christoph Gelking.

Die wesentlichen Aufgabenschwerpunkte der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern sind:

 Vorbereitung einer einheitlichen Willensbildung der Handwerkskammern in allen Grundsatzfragen als

"Meinungsbildungsprozess nach innen" sowie koordinierende Unterstützung der Handwerksorganisation bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

 Stellungnahme zu allen das Handwerk betreffenden grundsätzlichen Angelegenheiten und Vertretung der gemeinsamen Belange des hessischen Handwerks gegenüber der Landesregierung, dem Landtag, den Parteien, den Landesbehörden, anderen Körperschaften, Verbänden, sonstigen Einrichtungen sowie der Öffentlichkeit.

 Pflege von Beziehungen zu den Organisationen der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie handwerksför- dernden Einrichtungen.

 Durchführung gemeinsamer, im Interesse des Gesamthandwerks liegender Maßnahmen auf Landesebene.

 Herausgabe von Informationsschriften, Broschüren und sonstigen Publikationen (z. B. Wünsche und For- derungen des hessischen Handwerks zu Kommunal- und Landtagswahlen, das Hessische Handwerk in Zahlen, vierteljährliche Konjunkturberichte) und Betreiben von Öffentlichkeitsarbeit u. a. in Form von Pres- semitteilungen, Pressekonferenzen sowie die Redaktion der Landesseite Hessen der Deutschen Hand- werkszeitung.

 Ausführung von Sonderaufgaben (Durchführung von Sonderveranstaltungen und Wettbewerben auf hessi- scher Ebene).

 Neben dem umfangreichen Dienstleistungsangebot der einzelnen Teile der hessischen Handwerksorgani- sation gibt es weitere, landesweit tätige Institutionen und Beratungsstellen der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern, nämlich

 die Außenwirtschaftsberatungsstelle der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für das hessische Handwerk,

 die Beratungsstelle für Handwerk und Denkmalpflege, Propstei Johannesberg, Fulda

 und die Informations- und Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb, Handwerkskammer Wiesbaden.

Ziel der Beratungsstellen ist u. a., aus der Einzelfall-Beratung systematisch Handlungsfelder zu erkennen und diese einer grundsätzlichen Bearbeitung und Lösung zuzuführen. Hierzu werden fallweise Arbeitsgruppen ein- gerichtet, Ministerien kontaktiert oder musterhaft verwendbare Beratungsunterlagen bzw. Informationen z. B. für das Internet erzeugt und allgemein verfügbar bereitgestellt.

(5)

1.3 Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung

Die Beratungsstelle ist, wie zuvor beschrieben, eine von den drei hessischen Handwerkskammern gemeinsam getragene Stelle. Sie unterstützt Handwerksbetriebe hinsichtlich der Umsetzung der Anforderungen der Arbeits- sicherheit und der Gesundheitsförderung.

Zum Aufgabenspektrum gehören:

 Einzel- und Gruppenberatungen

 Erarbeitung von Artikeln, Broschüren und Faltblättern

 Erstellung branchenspezifischer Konzepte

 Unterstützung der Betriebsberatungsstellen der Handwerksorganisation

Die Eigenverantwortung der Unternehmer auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung ist durch das 1996 in Kraft getretene und 2013 geänderte Arbeitsschutzgesetz sowie der mit geltenden Verord- nungen auch formal gestiegen. Der Informationsbedarf der Unternehmer über die Erfordernisse und Lösungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der Gesundheitsförderung hat dadurch an Bedeutung gewonnen.

Handwerksbetriebe auf diesem Gebiet zu informieren und zu beraten, ist die wichtigste Aufgabe dieser Informa- tions- und Beratungsstelle.

Die Beratungsstelle ist seit 2002 personell mit Herrn Dipl.-Ing. (FH) Holger Jensen besetzt.

Nach einem Maschinenbaustudium der Fachrichtung Fertigungstechnik hat Herr Jensen als Abteilungs- und Betriebsleiter Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung in der Kfz- Zulieferindustrie gesammelt.

Unterstützt wird die Beratungsstelle durch die Sachbearbeiterin Frau Claudia Gückel.

Kontakt:

Informations- und Beratungsstelle für

Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung im Betrieb Bierstadter Straße 45

65189 Wiesbaden Telefon 0611 136-169 Telefax 0611 136-8169

holger.jensen@handwerk-hessen.de www.arbeitssicherheit-hessen.de

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2. Arbeitsschwerpunkte 2.1 Aktuelle Situation

Neben den üblichen Beratungsanfragen zu den Themen Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung haben fol- gende Arbeitsschwerpunkte das Jahr 2015 bestimmt.

Geplante Novellierung der Arbeitsstättenverordnung 2015

Für Arbeits- oder Pausenräume, Bereitschafts- oder Sanitärräume, Beleuchtung oder Belüftung in Arbeitsräu- men legt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in punkto Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat.

Für den Unternehmer im Handwerksbetrieb ist es besonders wichtig, die meist kostenintensiven Investitionen in vorhandene oder neu geplante Arbeitsstätten rechtskonform und ohne Nachbesserungen errichten oder verän- dern zu können. Die in der ArbStättV enthaltenen acht Paragrafen stellten bislang nur allgemeine Schutzziele und allgemeine Forderungen dar, die im Detail in den Arbeitsstättenregeln (ASR) und durch Gefährdungsbeur- teilungen konkretisiert werden.

Bereits im Januar 2015 führte der bereits dem Bundesrat vorgelegte Entwurf einer novellierten ArbStättV für massive Proteste auf allen Wirtschaftsebenen. Fenster in Sanitärräumen und abschließbare Kleiderschränke für Mitarbeiter waren nur einige Forderungen aus der vorgelegten Entwurfsfassung, die zu Nachfragen an die Bera- tungsstelle führte. Mit Beteiligung der drei hessischen Handwerkskammern und weiteren Wirtschaftsverbänden konnte ein Webportal aufgebaut werden, in dem Betriebe Ihre Nachteile des neuen Entwurfs der ArbStättV deutlich zum Ausdruck bringen konnten. Im Ergebnis wurde aufgrund der enormen Proteste aller beteiligten Wirtschaftsverbände mit Beteiligung des hessischen Handwerks die Novellierung gestoppt und zur Überarbei- tung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zurückgewiesen.

Die Beratungsstelle hat auch im Jahr 2015 für die individuelle Gestaltung von Arbeitsstätten durch den Arbeit- geber über das Instrument der Gefährdungsbeurteilung plädiert.

Die Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversiche- rung (DGUV A2)

Unter dem Titel „Die Zukunft der betriebsärztlichen Betreuung gemäß der Deutschen Gesetzlichen Unfallversi- cherung (DGUV A2)“ hat die Beratungsstelle eine Stellungnahme für den Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH) erarbeitet.

Alle Betriebe ab einem sozialversicherten Mitarbeiter sind nach der DGUV Vorschrift A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ verpflichtet, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung zu bestellen. Während dies für den sicherheitstechnischen Bereich realisierbar ist, bestehen aufgrund eines mas- siven Ärztemangels bei Arbeitsmedizinern keine Kapazitäten mehr zur Verfügung. Von den 12.430 anerkannten Arbeitsmedizinern haben aufgrund der demografischen Entwicklung bereits in 2015 58 Prozent die 60 Jahre und 43 Prozent die 65 Jahre überschritten.

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Das hessische Handwerk schlägt in seiner von der Beratungsstelle erarbeiteten Stellungnahme eine Entlastung der Ärzte durch andere Professionen wie Psychologen oder Ergotherapeuten, aber auch durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit vor. Zusätzlich kann das bereits erfolgreiche Modell, die alternative Betreuung, für den arbeitsmedizinischen Bereich eine Lösung bieten. Damit wird es möglich, in Kleinstbetrieben mit geringen Gefährdungen nur bei bestimmten Anlässen einen Arbeitsmediziner hinzuzuziehen.

Branchenlösung Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Im Berichtsjahr wurde eine weitere Branchenlösung für die gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilungen nach §§ 5/6 ArbSchG für das Malerhandwerk mit dem Verband Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen erar- beitet. Nach der Dachdeckerlösung befindet sich auch die Malerlösung in der praktischen Erprobungsphase.

Begonnen wurde mit einer Branchenlösung „Fliesen/Naturstein“, die in Zusammenarbeit mit der Landesfach- gruppe Fliesen & Naturstein des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. entwickelt wird.

Das neue Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention Präventionsgesetz (PrävG)

Vorsorge ist besser als Nachsorge, unter dieser Leitlinie ist nach mehr als 10 Jahren Bearbeitungszeit das PrävG am 25.07.2015 in Kraft getreten. Über dieses Gesetz sollen auch Sozialpartner Präventionsstrategien erarbeiten. Dabei steht die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) im Vordergrund.

Erstmalig steht im PrävG festgeschrieben, dass Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte innerhalb des BGF zu beteiligen sind. Somit werden diese betrieblichen Fachleute explizit genannt.

Handwerksbetriebe eignen sich aufgrund ihrer schlanken Organisationsformen in besonderer Weise zur Umsetzung von Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten. Eine stärkere Verankerung der BGF, auch in Handwerksbetrieben, soll mit dem Präventionsgesetz unterstützt werden. BGF lohnt sich in vielfacher Hin- sicht. Gerade der Aspekt der Psychischen Belastungen, deren Berücksichtigung in bestehende Gefährdungs- beurteilungen seit 2014 verlangt ist, wird von der Beratungsstelle in einem Pilotprojekt unter Beteiligung des Landesinnungsverbandes des Dachdeckerhandwerks Hessen, dem Verband Farbe-Gestaltung-Bautenschutz und dem Landesverband Hessen des Kraftfahrzeuggewerbes unter Federführung der Fachabteilung des Regie- rungspräsidiums Gießen im Sinne des PrävG bearbeitet. So konnte im Ergebnis das Modul Psychische Belastungen in Handwerksbetrieben bereits in der Branchenlösung Dachdecker und Maler implementiert werden. Für zukünftige neu erstellte Branchenlösungen kann somit auf das fertige Modul Psychische Belastungen zurückgegriffen werden.

2.2 Beratung und Coaching

Im Laufe des Jahres 2015 konnte sich die Beratungsstelle in 131 Fällen individuell, als Vermittler, Arbeitskreis- oder Projektmitglied hessenweit einbringen. Nicht gezählt und ausgewertet sind hier eine Vielzahl kurzer telefonischer oder persönlicher Beratungsgespräche, in denen Fragen beantwortet, Auskünfte gegeben oder auf vorhandene Checklisten, Ansprechpartner oder Informationsquellen hingewiesen wurde.

Die 131 erfassten Beratungen gliederten sich für die drei Handwerkskammerbezirke folgendermaßen auf:

Handwerkskammer Kassel: 35 Beratungsfälle

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main: 29 Beratungsfälle

Handwerkskammer Wiesbaden: 67 Beratungsfälle

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Schwerpunkte in den Beratungsthemen waren:

 Unterstützung der Betriebsinhaber nach erfolgten Revisionen durch die staatliche Aufsicht oder dem zu- ständigen Unfallversicherungsträger (UVT).

 Aufzeigen geeigneter Betreuungsformen für die gesetzlich geforderte, sicherheitstechnische und arbeits- medizinische Betreuung gemäß DGUV A2.

 Unterstützung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit dem Unternehmer in Handwerksbe- trieben.

 Hinweis auf eine Unfallversicherung für Unternehmer, deren Abschluss die bei den meisten Berufsgenos- senschaften freiwillig ist und in vielen Fällen nicht vorhanden ist.

 Besichtigungen von Arbeitsplatzbedingungen in neuen Arbeitsstätten für Existenzgründer.

 Umsetzung von Schutzmaßnahmen für Betriebe nach Begehungsberichten seitens der staatlichen Aufsicht oder des Unfallversicherungsträgers.

 Umsetzung der Fahrpersonalverordnung sowie der Berufskraftfahrerqualifikation und deren Auswirkungen für Handwerkerfahrzeuge.

 Vergleich der bestehenden Gefahrtarife für die Mitarbeiter durch den UVT mit den tatsächlichen Bedingun- gen vor Ort.

2.3 Konzeptionelle Arbeit

In der Verantwortung der Beratungsstelle liegt die Interessenvertretung des hessischen Handwerks auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung. In regelmäßig stattfindenden Erfahrungsaus- tauschtreffen mit der staatlichen Aufsicht und den technischen Beratern der Handwerksorganisationen wird für die hessische Arbeitsschutzpolitik die Weichenstellung vorbereitet. Dabei ist, neben dem Kontakt zur Abteilung Arbeit im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), der Kontakt zu den Landesverbänden, Landesinnungen und über das Land hinausgehenden Innungen sowie sonstigen Verbänden von maßgeblichem Einfluss. Innerhalb des HMSI führte die Flüchtlingsproblematik zu einem personellen Engpass und somit zu einem Ausfall eines Erfahrungsaustauschtreffens. Eine Ausweitung der Treffen auf den zweiten Akteur inner- halb der Aufsicht im dualen Arbeitsschutzsystem in Deutschland, den Unfallversicherungsträgern (Berufsgenos- senschaften), wurde in Gesprächen mit der BG Bau und der BGHM vorbereitet.

Die Anforderungen der Beratungsstelle durch die technischen Berater der drei Handwerkskammern Kassel, Frankfurt-Rhein-Main und Wiesbaden führen zu einem Gesamtbild des Arbeitsschutzes und der Gesund- heitsförderung, Leistungen und Anforderung im hessischen Handwerk. Dabei werden branchenspezifische und regionale Probleme deutlich, für die die Beratungsstelle individuelle Lösungen erarbeiten konnte. Beispielhaft sei hier die von der HWK Kassel angeforderte Unterstützung für die nordhessischen Fleischerei- und Metzger- betriebe genannt, die aufgrund einer dort durchgeführten Schwerpunktion in Betrieben der HWK Kassel seitens des Regierungspräsidiums Kassel kontrolliert wurden. Die daraus resultierten Anforderungen konnten nach einigen exemplarischen Begehungen der Beratungsstelle für die gesamte Region durch die Berater der Hand- werkskammer Kassel beantwortet werden.

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Die Beratungsstelle ist des Weiteren für die inhaltliche Betreuung des „Ständigen Ausschusses des

Hessischen Handwerkstages und des Hessischen Sozialministeriums“ mitverantwortlich. Zusammen mit den landesweit tätigen Akteuren des Arbeitsschutzes konnte die Beratungsstelle hier die besonderen Belange der Handwerksunternehmen und deren Mitarbeiter einbringen. Beispielhaft wurde in der Jahressitzung 2015 das Unverständnis des hessischen Handwerks zur geplanten Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) deutlich gemacht.

Auch im Jahr 2015 wurde die Beratungsstelle als Mitglied des Arbeitskreis „Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien“ (VSK) tätig und vertritt dort das deutsche Handwerk für den ZDH. Der Arbeitskreis VSK erarbeitet eine Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS 420) zur Ermittlung und Beurteilung der inhalativen Expositi- onen von Gefahrstoffen nach den Vorgaben der Gefahrstoffverordnung. Innerhalb der TRGS 420 werden Arbeitsverfahren beschrieben, bei deren Einhaltung der Unternehmer davon ausgehen kann, dass Expositions- grenzwerte sicher eingehalten werden und kostenintensive Messungen nicht anfallen. Über die Mitarbeit der Beratungsstelle wird weiterer bürokratischer Aufzeichnungsaufwand im Umgang mit Gefahrstoffen vermieden.

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Beratungsstelle als hessischer Vertreter des Handwerks im Beirat für Arbeitsschutz des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration angerufen, wenn es um Vorschläge für aktuelle Tagesordnungspunkte rund um den Arbeitsschutz und die Gesundheitsförderung geht.

Im Ausschuss wird bewusst Wert auf eine gemeinsame Vorgehensweise bei den Problemlösungen zwischen Beratung und Aufsicht gelegt.

Über eine geplante Schwerpunktaktion des Landesgewerbearzt (LGA) Hessen , die sich mit den gesund- heitlichen Risiken im Gebäudereiniger-Handwerk befasst, konnte in Abstimmung mit der Landesinnung Hessen des Gebäudereiniger-Handwerks ein mit dem LGA abgestimmter Fragebogen für die Unternehmer erstellt und angewandt werden. Viele im Vorwege unklare Definitionen oder Fachausdrücke konnten so übersetzt und ver- deutlicht werden, sodass dies bei der Erhebung zu einer besseren Akzeptanz beim Unternehmer führte.

Mit den ArbeitsschutzNEWS werden auf der Website monatlich kurze Informationen zu aktuellen Themen aus dem Arbeitsschutz und der Gesundheitsförderung dem Interessierten zur Verfügung gestellt.

Weiterhin werden über die Internetseite www.arbeitssicherheit-hessen.de Informationen zu Grundlagen oder aktuellen Themen des Arbeitsschutzes und der Gesundheitsförderung sowie Veranstaltungstermine einem großen Interessentenkreis zur Verfügung gestellt.

3. Öffentlichkeitsarbeit

Herr Jensen ist als Berater eng mit den hessischen Akteuren des Arbeitsschutzes in der Handwerksorgani- sation und darüber hinaus vernetzt:

 28. Erfahrungsaustausch der technischen Betriebsberater der Handwerksorganisationen und der staat- lichen Aufsicht in Hessen im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der HWK Wiesbaden (17. März 2015)

 Vorstellung der Projektidee Branchenlösung „Maler“ bei der Mitgliederversammlung des Landesinnungs- verbands Farbe-Gestaltung-Bautenschutz in der HWK Wiesbaden (21. April 2015)

 Auftaktveranstaltung Beschäftigungsfähigkeit durch verbesserte Verzahnung von Rehabilitation mit Prä- vention in der Arbeitswelt (BAR) in Frankfurt (30. April 2015)

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 Ständiger Ausschuss des HMSI und des HHT in der HWK Wiesbaden (21.Mai 2015)

 Vortrag „Gefährdungsbeurteilung“ bei der Jahresfachtagung der Landesfachgruppe Fliesen und Natur- stein des VbU Frankfurt (19. Juni 2015)

 Arbeitskreis verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (AK-VSK) im Ifa Institut St. Augustin (15. Juni 2015)

 Vortrag "Demographie altersgerechte Arbeitsplätze im Handwerk" anlässlich der Tagung der Arbeitneh- mer Vizepräsidenten in der HWK Wiesbaden (20. Juni 2015)

 36. Sitzung des Netzwerks „Gutes Bauen in Hessen“ im HMSI Wiesbaden (9. Juli 2015)

 Transporter Workshop 2015 in der IHK Frankfurt (23. November 2015)

 Fortbildungsveranstaltung „Aktuelle Themen aus dem Arbeitsschutz“ der Beratungsstelle mit dem VDSI – (Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e.V.) in der Handwerks- kammer Wiesbaden (10. Dezember 2015)

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Anlagen

1. Aufteilung Beratungen nach Kammerbezirken

2. Monatliche ArbeitsschutzNEWS auf der Website der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesund- heitsförderung

3. 28. Erfahrungsaustausch der technischen Betriebsberater der hessischen Handwerksorganisationen und der Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzdezernate der hessischen Regierungspräsidien

4. Vorstellung der Branchenlösung „Maler“ des Fachverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz in Hessen 5. Vortrag „Demografie-altersgerechte Arbeitsplätze im Handwerk“

6. Vortragsprogramm „Sicher zum Kunden“ anlässlich des TransporterWorkshop 2015 7. Fortbildungsveranstaltung Arbeitssicherheit VDSI/ARGE 2015

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Anlage 1

Aufteilung Beratungen nach Kammerbezirken

Wiesbaden = 67

Frankfurt-Rhein- Main = 29

Kassel = 35

Aufteilung Beratungsfälle nach Kammerbezirken 2014

Gesamtzahl der Beratungen = 131

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Anlage 2

ArbeitsschutzNEWS auf der Website der Beratungsstelle für Arbeitssicherheit und Gesundheitsförderung

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Anlage 3

28. Erfahrungsaustausch der technischen Betriebsberater der hessischen Handwerksorganisationen und der Aufsichtsbeamten der Arbeitsschutzdezernate der hessischen Regierungspräsidien

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Anlage 4

Vorstellung der Branchenlösung „Maler“ des Fachverbands Farbe Gestaltung Bautenschutz in Hessen

© Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern · Bierstadter Straße 45 · 65189 Wiesbaden

Branchenlösung „Maler“

Ein Praxisinstrument der Gefährdungsbeurteilung

gem. ArbSchG/AbStättV/GefStoffV Mitgliederversammlung Verband

Farbe Gestaltung Bautenschutz

Hessen

21. April 2015 Meistersaal der HWK Wiesbaden

TOP 6

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Anlage 5

Vortrag „Demografie-altersgerechte Arbeitsplätze im Handwerk“

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Anlage 6

Vortragsprogramm „Sicher zum Kunden“ anlässlich des TransporterWorkshop 2015

© Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern · Bierstadter Straße 45 · 65189 Wiesbaden 21.12.2015 1 Handwerkerfahrzeuge

„Sicher zum Kunden“

Transporter Workshop 2015 13. November 2015

12:30 – 17:00 Uhr IHK Frankfurt am Main Börsenplatz 4

Lichthof

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Anlage 7

Fortbildungsveranstaltung Arbeitssicherheit VDSI/ARGE 2015

Referenzen

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