• Keine Ergebnisse gefunden

Wie ist die Rechtslage zu Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen Lieferketten?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Wie ist die Rechtslage zu Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen Lieferketten?"

Copied!
14
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Fachtagung

“Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung und Transparenz: Berichtspflichten für Unternehmen”

Berlin, 6. Dezember 2010

Dr. Karsten Nowrot, LL.M. (Indiana)

Transnational Economic Law Research Center (TELC) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Wie ist die Rechtslage zu

Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen

in globalen Lieferketten?

(2)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Einführung

Wie ist die Rechtslage zu Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen Lieferketten?

Zwei Analysebenen / Fragestellungen:

Wo sind wir gegenwärtig?

Situation de lege lata

Wo müssen / dürfen / können wir hin?

Ausgestaltungsoptionen de lege ferenda

(3)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Gegenwärtige Rechtslage

Gegenwärtige Regelungsstrukturen zu Berichtspflichten von Unternehmen

Im Grundsatz zahlreiche Berichtspflichten für Unternehmen, u.a.

Angaben für statistische Zwecke / staatliche Wirtschaftssteuerung

 Finanzbezogene Berichtspflichten (HGB etc.)

Berichtspflichten hinsichtlich sozialer und ökologischer Belange

 grundsätzlich nur sektoral und vielfach an

ökonomische Relevanz der Informationen geknüpft

(4)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Gegenwärtige Rechtslage

Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen

Beispiele:

§ 7 Abs. 4 AltZertG:

“Der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen ist, […],

verpflichtet, den Vertragspartner jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, […] zu informieren; im Rahmen der jährlichen Berichterstattung

muss der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen auch darüber schriftlich informieren, ob und wie ethische,

soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden.”

Hintergrund: “sustainable/responsible investment”

 Vergleichbare Regelungen u.a. in anderen EU-

Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Schweden, UK)

Hierzu z.B. Study of the Legal Framework on Human Rights and the Environment Applicable to European Enterprises Operating Outside the European Union, submitted by the University of Edinburgh, Oktober 2010, S. 44 f.

(5)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Gegenwärtige Rechtslage

Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen

Beispiele:

Para. 14 der Richtlinie 2003/51/EG v. 18.6.2003:

“Soweit dies für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft

erforderlich ist, umfasst die Analyse [im Lagebericht] die wichtigsten finanziellen und – soweit angebracht –

nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, einschließlich

Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange.”

§ 289 Abs. 3 HGB:

“Bei einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend für nichtfinanzielle

Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.“

Vgl. auch § 315 Abs. 1 HGB (Konzernlagebericht)

(6)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Gegenwärtige Rechtslage

Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen

Beispiele:

 Weitergehende Regelungen in anderen EU- Mitgliedstaaten, u.a.

 Dänemark

 Frankreich

 Vereinigtes Königreich

 Schweden

Befund zur gegenwärtigen Rechtslage

 nur punktuelle Regelungen über Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

 Insbesondere: grds. keine Erstreckung des

Anwendungsbereichs auf die (globale) Lieferkette

(7)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Wo müssen / dürfen / können wir hin?

Rechtliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung weitergehender

Berichtsvorgaben für Unternehmen?

 Mögliche Grundlage: Menschenrechtliche Schutzpflichten der Staaten

 Aber: weiter Einschätzungsspielraum vor allem bei extraterritorialen Sachverhalten

 i.E. auf der Basis der gegenwärtigen

Völkerrechtsordnung keine entsprechenden

Implementationsverpflichtungen der Staaten

(8)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Wo müssen / dürfen / können wir hin?

Rechtliche Grenzen der Einführung weitergehender Berichtspflichten für Unternehmen?

 Maßstab: völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Individualrechtspositionen von Unternehmen

insb. Menschenrechte, Grundrechte

 Konsequenzen: Verhältnismäßigkeit der den Unternehmen auferlegten Belastung, insb.

Erforderlichkeit mangels weniger belastender, geeigneter Alternativen (Stichwort: freiwillige Berichtsaktivitäten)

Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange

 Befund: Grundsätzliche Zulässigkeit weitergehender

Berichtspflichten (“Ob”), aber bei Ausgestaltung (“Wie”) zu

berücksichtigen

(9)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Wo müssen / dürfen / können wir hin?

• Einführung von weitergehenden Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen

Lieferketten als in erster Linie politische Fragestellung

• Argumentationsansätze aus (auch) juristischer Perspektive

Zwei zentrale Zwecksetzungen von Berichtspflichten

 Externe Perspektive: Transparenz

 Interne Perspektive: indirekte Lenkungsfunktion

hinsichtlich sozialer Verhaltenserwartungen an

Unternehmen

(10)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Zunehmende Akzentuierung der Bedeutung

entsprechender Berichtspflichten in transnationalen Diskursen, z.B.

 Draft Principle 19 of the Guiding Principles for the

Implementation of the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, Entwurf v. November 2010 (John Ruggie)

 Terms of Reference for an Update of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises v. 4. Mai 2010, S. 4

Study of the Legal Framework on Human Rights and the Environment Applicable to European Enterprises

Operating Outside the European Union, submitted by the University of Edinburgh, Oktober 2010 (Executive

Summary)

(11)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Demgegenüber: Einführung weitergehender

Berichtspflichten als bürokratische Belastung von Unternehmen

 Negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition im internationalen Wirtschaftssystem

 Vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine

Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/2339 v. 30. Juni 2010, S. 8

“Eine verbindliche Einführung einer gesetzlichen

Verpflichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf die soziale Verantwortung auch für die Lieferkette ist nicht geplant. Sie stünde im Konflikt mit dem Ziel der

Bundesregierung, Berichtspflichten abzubauen und damit die Unternehmen von Bürokratiekosten zu entlasten.”

(12)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Bestimmung der Regelungsebene als zentrale Fragestellung bei der Einführung erweiterter

Berichtspflichten

Internationale Ebene

 Bemühen um einheitliche Standards zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen

 Parallele Entwicklungen im Bereich der finanzbezogenen Berichtspflichten seit den 1960er Jahren

International Accounting Standards Board (IASB)

United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP)

 Entsprechendes Vorgehen in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren u.a. durch die Global Reporting Initiative seit Ende der 1990er Jahre

 Möglicher Regelungsansatz: Rechtliche Bezugnahme auf

internationale Standards als Referenzrahmen

(13)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

Zukünftige Regelungsoptionen

Supranationale Ebene (Europäische Union)

 bisherige Innovationsimpulse durch Rechtsakte der EU

 Gegenwärtiger Ansatz z.B. der ECCJ

Individualstaatliche Ebene

 Vorteile einzelstaatlicher Regelungen

 Mögliche Regelungsansätze in Deutschland

Einbindung erweiterter Berichtspflichten in die Systematik des Bilanzrechts

Erhöhte Akzeptanz

Möglichkeit der Orientierung an existierenden Regelungsstrukturen

» u.a. abgestufte Berichtspflichten nach Größe des Unternehmens

Institutionelle Absicherung durch Rückgriff auf die Rechtsfigur der Beauftragung

vgl. u.a. Immissionsschutzbeauftragter, § 53 BImSchG

hier: “Human Security Officer”

(14)

Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten

Karsten Nowrot

***

Kontakt:

Dr. Karsten Nowrot, LL.M. (Indiana) Transnational Economic Law

Research Center (TELC)

Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Karsten.nowrot@jura.uni-halle.de

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Deshalb müssen wir schon jetzt über die politischen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die Zeit nach der Corona-Krise nachdenken, denn die rasante Verbreitung von Viren und

Allerdings wäre es aus Sicht des BME wichtig zu berücksichtigen, dass kleine und mittlere Unternehmen wie auch öffentliche Auftraggeber die Beschaffung einer mit hohen

Die Unternehmen achten auch besonders auf das Gebiet, in dem sie tätig sind: 47,5% der Unternehmen im Produzierenden Gewerbe und 42,1% der Unter- nehmen im

5.1.1 Idee, Zweck und Ziele der Materialflusskostenrechnung 152 5.1.2 Theoretische Einordnung der Materialflusskostenrechnung 157 5.1.2.1 Charakterisierung

Es sei daran erinnert, dass Fonds gemäß Artikel 8 in ein breites Spektrum von Basiswerten investieren können, von denen nicht alle die Kriterien für nachhaltige Anlagen erfüllen

Kleingärten, Schulgärten, Tafelgärten, Mietergärten, Initiativen für essbare. Städte, Guerilla Gardening und

Im Klimapaket der Bundesregierung 2019 wurde deshalb bereits eine (Teil-) Verwendung der CO 2 -Bepreisungseinnahmen für eine anteilige Fi- nanzierung der EEG-Umlage

81 Ziel der Risikoberichterstattung nach DRS 5 (Deutsche Rechnungslegungs-Standard 5) ist es, den Adressaten des Lageberichts entscheidungsrelevante und verlässliche Informationen