Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Fachtagung
“Gesellschaftliche Unternehmensverantwortung und Transparenz: Berichtspflichten für Unternehmen”
Berlin, 6. Dezember 2010
Dr. Karsten Nowrot, LL.M. (Indiana)
Transnational Economic Law Research Center (TELC) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Wie ist die Rechtslage zu
Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen
in globalen Lieferketten?
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Einführung
• Wie ist die Rechtslage zu Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen Lieferketten?
• Zwei Analysebenen / Fragestellungen:
Wo sind wir gegenwärtig?
Situation de lege lata
Wo müssen / dürfen / können wir hin?
Ausgestaltungsoptionen de lege ferenda
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Gegenwärtige Rechtslage
• Gegenwärtige Regelungsstrukturen zu Berichtspflichten von Unternehmen
Im Grundsatz zahlreiche Berichtspflichten für Unternehmen, u.a.
Angaben für statistische Zwecke / staatliche Wirtschaftssteuerung
Finanzbezogene Berichtspflichten (HGB etc.)
Berichtspflichten hinsichtlich sozialer und ökologischer Belange
grundsätzlich nur sektoral und vielfach an
ökonomische Relevanz der Informationen geknüpft
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Gegenwärtige Rechtslage
Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen
• Beispiele:
§ 7 Abs. 4 AltZertG:
“Der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen ist, […],
verpflichtet, den Vertragspartner jährlich schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge, […] zu informieren; im Rahmen der jährlichen Berichterstattung
muss der Anbieter von Altersvorsorgeverträgen auch darüber schriftlich informieren, ob und wie ethische,
soziale und ökologische Belange bei der Verwendung der eingezahlten Altersvorsorgebeiträge berücksichtigt werden.”
Hintergrund: “sustainable/responsible investment”
Vergleichbare Regelungen u.a. in anderen EU-
Mitgliedstaaten (Belgien, Frankreich, Schweden, UK)
Hierzu z.B. Study of the Legal Framework on Human Rights and the Environment Applicable to European Enterprises Operating Outside the European Union, submitted by the University of Edinburgh, Oktober 2010, S. 44 f.
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Gegenwärtige Rechtslage
Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen
• Beispiele:
Para. 14 der Richtlinie 2003/51/EG v. 18.6.2003:
“Soweit dies für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses oder der Lage der Gesellschaft
erforderlich ist, umfasst die Analyse [im Lagebericht] die wichtigsten finanziellen und – soweit angebracht –
nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, die für die betreffende Geschäftstätigkeit von Bedeutung sind, einschließlich
Informationen in Bezug auf Umwelt- und Arbeitnehmerbelange.”
§ 289 Abs. 3 HGB:
“Bei einer großen Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3) gilt Absatz 1 Satz 3 entsprechend für nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren, wie Informationen über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, soweit sie für das Verständnis des Geschäftsverlaufs oder der Lage von Bedeutung sind.“
Vgl. auch § 315 Abs. 1 HGB (Konzernlagebericht)
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Gegenwärtige Rechtslage
Berichtspflichten zu sozialen / ökologischen Belangen
• Beispiele:
Weitergehende Regelungen in anderen EU- Mitgliedstaaten, u.a.
Dänemark
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Schweden
• Befund zur gegenwärtigen Rechtslage
nur punktuelle Regelungen über Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren
Insbesondere: grds. keine Erstreckung des
Anwendungsbereichs auf die (globale) Lieferkette
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Wo müssen / dürfen / können wir hin?
• Rechtliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung weitergehender
Berichtsvorgaben für Unternehmen?
Mögliche Grundlage: Menschenrechtliche Schutzpflichten der Staaten
Aber: weiter Einschätzungsspielraum vor allem bei extraterritorialen Sachverhalten
i.E. auf der Basis der gegenwärtigen
Völkerrechtsordnung keine entsprechenden
Implementationsverpflichtungen der Staaten
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Wo müssen / dürfen / können wir hin?
• Rechtliche Grenzen der Einführung weitergehender Berichtspflichten für Unternehmen?
Maßstab: völkerrechtliche und verfassungsrechtliche Individualrechtspositionen von Unternehmen
insb. Menschenrechte, Grundrechte
Konsequenzen: Verhältnismäßigkeit der den Unternehmen auferlegten Belastung, insb.
Erforderlichkeit mangels weniger belastender, geeigneter Alternativen (Stichwort: freiwillige Berichtsaktivitäten)
Rechtfertigung durch hinreichend gewichtige Gemeinwohlbelange
Befund: Grundsätzliche Zulässigkeit weitergehender
Berichtspflichten (“Ob”), aber bei Ausgestaltung (“Wie”) zu
berücksichtigen
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Wo müssen / dürfen / können wir hin?
• Einführung von weitergehenden Berichtspflichten über soziale und ökologische Bedingungen in globalen
Lieferketten als in erster Linie politische Fragestellung
• Argumentationsansätze aus (auch) juristischer Perspektive
• Zwei zentrale Zwecksetzungen von Berichtspflichten
Externe Perspektive: Transparenz
Interne Perspektive: indirekte Lenkungsfunktion
hinsichtlich sozialer Verhaltenserwartungen an
Unternehmen
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Zunehmende Akzentuierung der Bedeutung
entsprechender Berichtspflichten in transnationalen Diskursen, z.B.
Draft Principle 19 of the Guiding Principles for the
Implementation of the United Nations ‘Protect, Respect and Remedy’ Framework, Entwurf v. November 2010 (John Ruggie)
Terms of Reference for an Update of the OECD Guidelines for Multinational Enterprises v. 4. Mai 2010, S. 4
Study of the Legal Framework on Human Rights and the Environment Applicable to European Enterprises
Operating Outside the European Union, submitted by the University of Edinburgh, Oktober 2010 (Executive
Summary)
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Demgegenüber: Einführung weitergehender
Berichtspflichten als bürokratische Belastung von Unternehmen
Negative Auswirkungen auf ihre Wettbewerbsposition im internationalen Wirtschaftssystem
Vgl. auch Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der SPD, BT-Drs. 17/2339 v. 30. Juni 2010, S. 8
“Eine verbindliche Einführung einer gesetzlichen
Verpflichtung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Bezug auf die soziale Verantwortung auch für die Lieferkette ist nicht geplant. Sie stünde im Konflikt mit dem Ziel der
Bundesregierung, Berichtspflichten abzubauen und damit die Unternehmen von Bürokratiekosten zu entlasten.”
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Bestimmung der Regelungsebene als zentrale Fragestellung bei der Einführung erweiterter
Berichtspflichten
• Internationale Ebene
Bemühen um einheitliche Standards zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen
Parallele Entwicklungen im Bereich der finanzbezogenen Berichtspflichten seit den 1960er Jahren
International Accounting Standards Board (IASB)
United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP)
Entsprechendes Vorgehen in Bezug auf nichtfinanzielle Leistungsindikatoren u.a. durch die Global Reporting Initiative seit Ende der 1990er Jahre
Möglicher Regelungsansatz: Rechtliche Bezugnahme auf
internationale Standards als Referenzrahmen
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
Zukünftige Regelungsoptionen
• Supranationale Ebene (Europäische Union)
bisherige Innovationsimpulse durch Rechtsakte der EU
Gegenwärtiger Ansatz z.B. der ECCJ
• Individualstaatliche Ebene
Vorteile einzelstaatlicher Regelungen
Mögliche Regelungsansätze in Deutschland
Einbindung erweiterter Berichtspflichten in die Systematik des Bilanzrechts
Erhöhte Akzeptanz
Möglichkeit der Orientierung an existierenden Regelungsstrukturen
» u.a. abgestufte Berichtspflichten nach Größe des Unternehmens
Institutionelle Absicherung durch Rückgriff auf die Rechtsfigur der Beauftragung
vgl. u.a. Immissionsschutzbeauftragter, § 53 BImSchG
hier: “Human Security Officer”
Berichtspflichten von Unternehmen in globalen Lieferketten
Karsten Nowrot
***
Kontakt:
Dr. Karsten Nowrot, LL.M. (Indiana) Transnational Economic Law
Research Center (TELC)
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Karsten.nowrot@jura.uni-halle.de