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Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit

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P7_TA(2009)0029

Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise für die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. Oktober 2009 zu den Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die

Entwicklungszusammenarbeit

Das Europäische Parlament,

– unter Hinweis auf das G20-Gipfeltreffen in London vom 2. April 2009 und die dort

abgegebene Erklärung zum globalen Plan für Wiederaufschwung und Reform (Global Plan for Recovery and Reform),

– in Kenntnis der UN-Millenniumserklärung vom 8. September 2000, die die Millenniums- Entwicklungsziele (MDG) als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft unter anderem zur Beseitigung von Armut und Hunger gemeinsam aufgestellt wurden, – in Kenntnis des im April 2009 veröffentlichten Berichts der Weltbank und des

Internationalen Währungsfonds (IWF) mit dem Titel „Globaler Monitoring-Bericht 2009:

Ein Entwicklungsnotstand“ (Global Monitoring Report: A Development Emergency), – in Kenntnis des im Juni 2009 veröffentlichten Berichts der Weltbank mit dem Titel

„Globale Entwicklungsfinanzierung: Pläne für einen globalen Wiederaufschwung“ (Global Development Finance: Charting a Global Recovery 2009),

– unter Hinweis auf die UN-Konferenz über die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung sowie unter Hinweis auf die Annahme der

Ergebnisse der Konferenz durch die UN-Generalversammlung im Rahmen der Resolution 63/303 vom 9. Juli 2009,

– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 8. April 2009 mit dem Titel

„Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“ (KOM(2009)0160), – in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und

Außenbeziehungen“ vom 18. und 19. Mai 2009 zum Thema „Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise“,

– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zu der strategischen Überprüfung des internationalen Währungsfonds1,

– unter Hinweis auf die Studie von Professor Ngaire Woods zum Thema „Die internationale Antwort auf die weltweite Krise und die Reform der internationalen Finanz- und

Hilfearchitektur“2,

– unter Hinweis auf die am 28. und 29. Mai 2009 in Paris veranstaltete Konferenz über die

1 ABl. C 291E vom 30.11.2006, S. 118.

2 Von der Fachabteilung der GD EXPO des Europäischen Parlaments in Auftrag gegebene Studie, Veröffentlichung: demnächst.

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innovativen Finanzierungsmechanismen und die vom 28. November bis 2. Dezember 2008 in Doha abgehaltene Internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung,

– unter Hinweis auf den am 17. März 2009 vom Ausschuss der Afrikanischen Finanzminister und Zentralbanksgouverneure zur Überwachung der Krise herausgegebenen Bericht mit dem Titel „Auswirkung der Krise auf afrikanische Volkswirtschaften – Förderung von Wachstum und Armutsreduzierung“ (Impact of the Crisis on African Economies – Sustaining Growth and Poverty Reduction),

– unter Hinweis auf die Anfrage vom 3. September 2009 an die Kommission zu den

Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Entwicklungsländer und die Entwicklungszusammenarbeit (O-0088/2009 – B7-0209/2009),

– gestützt auf Artikel 115 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, 1. betont, dass die Entwicklungsländer die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise nicht

verursacht haben, aber unverhältnismäßig stark von ihr betroffen sind, da sie nun konfrontiert sind mit einem dramatischen Wachstums- und Beschäftigungsrückgang, negativen Auswirkungen auf die Handels- und Zahlungsbilanzen, einem drastischen Rückgang der Nettozuflüsse aus privatem Kapital und ausländischer Direktinvestitionen, einem reduzierten Zugang zu Krediten und Handelsfinanzierung, rückläufigen Einnahmen, großen und sprunghaften Wechselkursschwankungen, kollabierenden Reserven, wachsender Unbeständigkeit und sinkenden Rohstoffpreisen sowie rückläufigen Einnahmen aus dem Tourismus;

2. schließt sich der Bewertung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Ban Ki-moon, an, wonach die globale Finanzkrise sich in einem Entwicklungsnotstand widerspiegelt, der hart erkämpfte Fortschritte in den Bereichen Verringerung von Armut, Hunger, Wochenbett- und Kindersterblichkeit sowie in den Bereichen Förderung von Grundschulbildung, Geschlechtergleichstellung, Zugang zu sicherem Wasser und sanitärer Versorgung gefährdet und in einigen Fällen zunichte macht, wodurch die Erreichung der MDG – und insbesondere der MDG im Gesundheitsbereich – gefährdet wird;

3. stellt mit großer Besorgnis fest, dass die Krise, der erst unlängst die Krise im Bereich der Nahrungsmittel- und Brennstoffpreise vorausgegangen ist, bereits zu großem menschlichen Leid geführt und verheerende Auswirkungen auf die anfälligsten Bevölkerungsgruppen in den ärmsten Ländern hat, wobei damit zu rechnen ist, dass es im Jahr 2009 alleine 23 Millionen mehr Arbeitslose und bis zu 90 Millionen mehr extrem arme Menschen geben wird, dass lebensrettende Arzneimittel für 1,7 Millionen HIV-Infizierte auf dem Spiel stehen und dass in dem Zeitraum 2009 bis 2015 jährlich im Durchschnitt 200 000 bis 400 000 Kinder mehr sterben werden, obwohl das Jahr 2015 das Zieljahr für die Erreichung der Millenniums-Ziele in den Entwicklungsländern darstellt;

4. betont, dass viele Entwicklungsländern feststellen, dass jede einzelne ihrer

Entwicklungsfinanzierungsquellen durch die Krise beeinträchtigt wurde, was es ihnen unmöglich machen wird, ihre hart erkämpften wirtschaftlichen Erträge ohne umfassende Hilfe von außen aufrecht zu erhalten;

5. fordert die Europäische Union auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Steueroasen,

Steuerhinterziehung und illegale Kapitalflucht aus Entwicklungsländern zu bekämpfen;

fordert aus diesem Grund ein neues, verbindliches globales Finanzabkommen, das

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transnationale Unternehmen dazu zwingt, erzielte Gewinne und darauf entrichtete Steuern automatisch und nach Land aufgeschlüsselt offenzulegen, um Transparenz über alle Zahlungen sicherzustellen, die sie in den Entwicklungsländern, in denen sie tätig sind, vornehmen;

6. stellt fest, dass die G20-Gruppe ihre „kollektive Verantwortung bei der Linderung der sozialen Auswirkungen der Krise zwecks Minimierung langfristiger Einschränkungen unseres globalen Potenzials“ anerkannt und bestehende Hilfszusagen nicht nur erneut bekräftigt, sondern auch neue Finanzmittel versprochen hat – einschließlich 50 Milliarden USD zur Förderung der sozialen Sicherheit, zum Ausbau des Handels und zur Sicherung der Entwicklung in Niedrigeinkommensländern im Rahmen einer beträchtlichen Erhöhung der Krisenhilfe für Entwicklungsländer – und mehr Mittel für den sozialen Schutz in den ärmsten Ländern zugesagt hat;

7. begrüßt die von den führenden Vertretern des G8-Gipfels im Juli 2009 in L'Aquila, Italien, getroffene Entscheidung, 20 Milliarden USD in die Entwicklung der Landwirtschaft und die Nahrungsmittelsicherheit zu investieren;

8. äußert seine Besorgnis darüber, dass die zugesagten Finanzmittel nicht ausreichend sein, nicht genügend auf die bedürftigsten Länder und Bevölkerungsgruppen ausgerichtet sein und auch nicht flexibel oder rasch genug eingesetzt werden könnten, um die für die Entwicklungsländer notwendigen Veränderungen in Gang zu setzen;

9. unterstützt die Forderung der führenden G8-Vertreter, im Jahre 2010 eine internationale Revision der Politiken zur Durchsetzung der MDG vorzunehmen;

10. nimmt die Aufstockung der dem IWF und anderen internationalen Finanzinstituten

bereitgestellten Finanzmittel zur Kenntnis; begrüßt ferner die jüngsten Reformen des IWF einschließlich des Ausbaus der Rolle aufstrebender Länder;

11. ist zutiefst besorgt über die Tatsache, dass bis Juli 2009 82% der neu vergebenen

Kreditmittel des IWF an zur Europaregion gehörige Länder vergeben worden waren und nur 1,6% an Länder in Afrika, was einen Hinweis darauf darstellt, dass die meisten verfügbaren Mittel an einkommensstarke aufstrebende Märkte und Länder mit mittlerem Einkommen vergeben werden, von denen eher erwartet werden kann, dass sie die erhaltenen Kredite auch zurückzahlen können; unterstreicht, dass die Unterbrechung des

Entwicklungsprozesses für die am wenigsten entwickelten Länder mittelfristig verheerendere und anhaltendere Auswirkungen haben wird als für die am meisten

entwickelten Länder, die lediglich während eines absehbaren Zeitraums unter der Krise zu leiden haben;

12. fordert, die zusätzlichen 6 Milliarden USD aus den Verkäufen von IWF-Goldreserven rasch in Finanzierungsmittel zu vergünstigten und flexiblen Bedingungen für die ärmsten Länder umzusetzen; stellt mit großer Besorgnis fest, dass der IWF seinen Schätzungen zufolge lediglich ungefähr 2% des externen finanziellen Bedarfs (brutto) von

Niedrigeinkommensländern decken kann, was die Notwendigkeit verdeutlicht, dass andere Institutionen und Geber weitere Mittel und Darlehen zu Vorzugsbedingungen zur

Verfügung stellen;

13. bedauert, dass – obwohl eine effektive Antwort auf die Krise eine neue und erhebliche Finanzspritze erfordern würde und obwohl die G20 zugesagt hatten, Mittel für den

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Sozialschutz der ärmsten Länder zur Verfügung zu stellen, auch durch Investitionen in langfristige Gewährleistung der Nahrungsmittelsicherheit und durch freiwillige bilaterale Beiträge zum so genannten „Vulnerability Framework“ der Weltbank, einschließlich

„Infrastructure Crisis Facility“ und „Rapid Social Response Fund“ – die Weltbank dennoch letztendlich im Wesentlichen allein reagieren musste, indem sie auf ihre eigenen

vorhandenen Mittel und Ressourcen zurückgriff;

14. ist der Auffassung, das die oberste Priorität ganz einfach der Unterstützung von

Maßnahmen zur Armutsreduzierung gelten sollte, wobei das Geld der Steuerzahler optimal und immer mit Blick auf die menschliche Würde eines jeden Menschen in den

Entwicklungsländern genutzt werden sollte;

15. ist der Auffassung, dass ein fairer Handel zum beidseitigen Nutzen der Handelspartner eine Grundvoraussetzung für die internationale Finanzmarktstabilität darstellt; stellt ferner fest, dass die Europäische Union ihren Beitrag leisten muss durch Abbau der

handelsverzerrenden Subventionen und Handelshemmnisse, die den Volkswirtschaften der Entwicklungsländer einen großen Schaden zufügen;

16. nimmt den durch „brain-drain” entstandenen Schaden an der Kapitalstruktur einer jedweden Volkswirtschaft zur Kenntnis; stellt ferner fest, dass dies ein schwerwiegendes und

konstantes Problem in vielen Regionen der Welt darstellt, da die besten und klügsten Köpfe, auf die die Entwicklungsländer am wenigsten verzichten können, ins Ausland abwandern;

fordert daher, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine Rückwanderungsbewegung zu fördern;

17. stellt mit großer Besorgnis fest, dass all dies zu dem Unvermögen der Weltbank geführt hat, auf eine Reihe von Ländern einzugehen, die zwar von der Krise ganz besonders betroffen sind, jedoch die Auswahlkriterien für eine Unterstützung durch die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) oder der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA) genauso wenig erfüllen wie die Bedingungen der Vergabemodelle, die einen

Nachweis der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers und eine „gute Leistungsbilanz“

erfordern; ist der Auffassung, dass diese Inkohärenz bei der Finanzierung die

Hauptprobleme der Weltbankpolitik offenlegt, deren Politik darauf abzielt, die Risiken für die Institution und ihre Nicht-Kreditnehmer-Mitglieder auf Kosten der in Not geratenen Entwicklungsländermitglieder zu minimieren;

18. betont, dass die Unfähigkeit der Bretton-Woods-Institutionen, den Bedürfnissen der Niedrigeinkommenländer bei der Bewältigung der Krise gerecht zu werden, hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass die Verwaltungsreformen dieser Institutionen, mit denen ihre Bedeutung, Legitimität, Effektivität und auch ihre Aufmerksamkeit und ihr

Entgegenkommen gegenüber Entwicklungsländern verbessert werden könnte, lange überfällig sind; fordert, dass diese Reformen dringend in Angriff genommen werden;

19. fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten auf, ihre Verantwortung als wichtige internationale Akteure wahrzunehmen und sich für eine rasche Umsetzung der notwendigen Reformen der Bretton-Woods-Institutionen einzusetzen und in der

Zwischenzeit die großen Defizite bei der Krisenbewältigung durch die G20, den IWF und die Weltbank auszugleichen, indem sie den Entwicklungsländern schnelle Hilfe leisten und sicherstellen, dass die Zahlungen an jene Länder rasch erfolgen, deren Investitionen in die Verwirklichung der Millenniumsziele jetzt aufgrund eines externen Schocks – nämlich einer Finanzkrise, die für sie unvorhergesehen und außerhalb ihres Einflussbereichs entstanden ist

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– ernsthaft gefährdet sind; dabei sollten die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder seitens der Empfänger stets die höchsten Maßstäbe an Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit der Hilfe anlegen;

20. äußert seine ernsthafte Besorgnis darüber, dass die Entwicklungshilfe einiger EU- Mitgliedstaaten im Jahr 2008 real gesunken ist; fordert die EU-Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre in Bezug auf die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA)

eingegangenen Verpflichtungen bis 2010 zu erfüllen und dabei zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der Entwicklungsländer durch die Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise stark betroffen ist;

21. begrüßt die Pläne der Europäischen Union, 8,8 Milliarden EUR Entwicklungshilfe,

Budgethilfe und Agrarfinanzmittel als Soforthilfe bereitzustellen sowie 500 Millionen EUR zur Förderung der Sozialausgaben in Entwicklungsländern im Rahmen des Ad-hoc-FLEX- Mechanismus zu Gunsten der besonders betroffenen Länder Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (AKP-Länder) zur Verfügung zu stellen; empfiehlt die Fokussierung der Budgethilfe auf Bereiche wie Gesundheit, menschenwürdige Arbeit, Bildung, soziale Dienstleistungen und ökologisches Wachstum in Form von sektorieller Budgethilfe; fordert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die in der

Maßnahmenagenda der Europäischen Union für die MDG dargelegten finanziellen

Verpflichtungen zu erfüllen; anerkennt den Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit und hebt die Rolle der Entwicklungsländer bei der Festschreibung ihrer eigenen Maßnahmen,

Strategien und Entwicklungsprogramme hervor sowie die gegenseitige Rechenschaftspflicht der Europäischen Union und ihrer Partner bei der Gewährleistung von

Entwicklungsfortschritten;

22. erinnert daran, dass das Parlament bei wiederholten Gelegenheiten bekräftigt hat, dass der Europäische Entwicklungsfonds (EEF) in den EU-Haushaltsplan einbezogen werden sollte, damit eine demokratische Kontrolle seiner Verwendung gewährleistet wird;

23. bedauert indessen, dass – außer den 100 Millionen EUR für den Infrastruktur- Treuhandfonds EU-Afrika – alle anderen Ausgaben aus bereits zuvor bestehenden

Verpflichtungen stammen, und fordert größere zusätzliche Finanzressourcen; äußert seine Besorgnis darüber, wie die Kommission die durch die jetzige vorgezogene Budgethilfe entstandene Finanzierungslücke in den kommenden Jahren zu schließen gedenkt;

24. betont, dass das Finanzvolumen der offiziellen Entwicklungshilfe (ODA) nicht ausreicht, um die infolge der Krise sprunghaft in die Höhe geschnellten Bedürfnisse der

Entwicklungsländer mit der Dringlichkeit zu decken, die durch das Ausmaß der Krise erforderlich geworden ist, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen und weiterhin zur Erreichung der MDG beizutragen; fordert die Kommission nachdrücklich auf, neue Vorschläge für innovative Finanzierungsmechanismen vorzulegen;

25. unterstreicht die Notwendigkeit einer größeren Kohärenz zwischen den politischen

Initiativen der Europäischen Union in den Bereichen Handel, Haushaltspolitik, Bekämpfung des Klimawandels und Entwicklung;

26. empfiehlt deswegen, die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) als Instrument zu nutzen, um Entwicklungsbedarf zu decken, indem den AKP-Ländern ein Handelsvorteil eingeräumt und die Erfüllung der MDGs vorangetrieben wird, während den AKP-Staaten

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gleichzeitig die Möglichkeit belassen wird, sensitive Produkte und Sektoren wie Investitionen und Dienstleistungen aus den Verhandlungen auszuklammern;

27. weist darauf hin, dass die WPA in Anbetracht dieser Tatsachen als Mittel zur Förderung der regionalen Integration und der Volkswirtschaften von AKP-Ländern genutzt werden

müssen und dass Finanzierungszusagen eingehalten werden müssen;

28. betont, dass die Europäische Investitionsbank (EIB) als Vorreiter im Bereich der

Entwicklung neuer Finanzierungsmechanismen viel aktiver und transparenter eingebunden werden muss;

29. fordert die Kommission nachdrücklich auf, eine führende Rolle bei der raschen

Verbesserung dieser Mechanismen, einschließlich Mikro- und Mesokredite, zu übernehmen – insbesondere, um den schutzbedürftigeren Bevölkerungsgruppen wie Frauen und

Landwirten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten zu bieten;

30. fordert die Europäische Union auf, sicherzustellen, dass ein geeigneter globaler regulatorischer Rahmen geschaffen wird, mit dem eine künftige neue Finanzkrise vermeidbar wäre;

31. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre ODA-Verpflichtungen im Auge zu behalten und zu erfüllen;

32. betont die Bedeutung von politischer Kohärenz im Entwicklungsbereich, vor allem in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Umwelt und Landwirtschaft, um so zu vermeiden, dass die globale Finanz- und Wirtschaftskrise sich noch schwerwiegender auf die

Entwicklungsländer auswirkt;

33. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den

Mitgliedstaaten, den UN-Organisationen, dem IWF und der Weltbank sowie den IWF- und Weltbank-Gouverneuren der EU-Mitgliedstaaten sowie den G20-Staaten zu übermitteln.

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