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Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen fördert dies vielseitig

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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

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Grußwort der LAG FW NRW – 30 Jahre NRW Flüchtlingsrat

Geflüchteten mit Ihren Anliegen eine Stimme geben und die zahllosen Flüchtlingsinitiativen fördern – für die Flüchtlingspolitik Nordrhein-Westfalens ist der Flüchtlingsrat NRW auch im 30. Jahr seines Bestehens ein wichtiger Partner.

In Zeiten hoher Flüchtlingszahlen würdigen Politik und Verwaltung die Bedeutung des bürgerschaftli- chen Engagements für die Aufnahme und Integration Geflüchteter. Im Integrationsplan NRW vom September 2016 setzt die Landesregierung auf das Ehrenamt. Das Ministerium für Inneres und Kom- munales tritt im Eckpunktepapier dafür ein, „…die Aufnahme und Unterbringung aus Sicht der Flücht- linge zu denken und zu gestalten“. Der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen fördert dies vielseitig.

Das große bürgerschaftliche Engagement würde ohne den Einsatz der Kirchen, der Freien Wohl- fahrtspflege, von Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und der Vor-Ort-Initiati- ven des Flüchtlingsrates NRW in Nordrhein-Westfalen in dieser Form nicht bestehen. Die Flüchtlings- beratungsstellen, Jugendmigrationsdienste und Migrationsberatungsstellen für Erwachsene sowie die Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege sind ebenso wie die ungezählten, sehr unter- schiedlichen, oft ungebundenen Initiativen von Flüchtlingsräten vor Ort ein wichtiger Gelingensfaktor für die Aufnahme und Integration Geflüchteter in Nordrhein-Westfalen.

In besonderer Weise fördert der Flüchtlingsrat NRW seit nun schon drei Jahrzehnten die Zusammen- arbeit der ungebundenen und an Organisationen gebundenen Flüchtlingsinitiativen vor Ort und auf Landesebene. Vielseitig ist die Zusammenarbeit mit den Geflüchteten selbst, etwa mit „Jugendliche ohne Grenzen NRW“. Die Förderung der Wissensvermittlung und des Austausches, der Vernetzung von gemeinsamen Aktionen und Initiativen und die Bündelung der großen Vielzahl von Engagierten unterstützen Flüchtlinge, Land und Kommunen gleichermaßen. Durch sein Eintreten für die Rechte und Belange der Flüchtlinge bündelt der Flüchtlingsrat NRW diese Initiativen – pointiert, beharrlich, zuweilen unbequem, dabei stets auf Verbesserungen im Sinne der Menschenrechte und der Huma- nität hinwirkend. Beachtlich ist dabei die offene Struktur des Flüchtlingsrats NRW, in die sich jede/r einbringen kann, und die Tatsache, dass der Flüchtlingsrat NRW in all den Jahren selbst getragen ist vom ehrenamtlichen Engagement Einzelner.

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“, heißt es in unserem Grundgesetz. Seit 30 Jahren tritt der Flüchtlingsrat NRW gemeinsam mit anderen Organisationen der Flüchtlingshilfe dafür ein, dass dieser Satz auch für Geflüchtete Wirkung entfaltet. Eng ist die Zusammenarbeit des Flüchtlingsrates NRW mit der großen Zahl von ehren- und hauptamtlichen Initiativen und Bündnissen des Flüchtlingsschut- zes in den Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens. Diese Arbeit fördert Humanität, die Akzeptanz von Vielfalt und das Entstehen mannigfaltiger Hilfen vor Ort. Ohne die vielen Ehrenamtlichen und Initiativen wäre die Aufnahme der großen Zahl Geflüchteter seit 2014 wohl kaum so erfolgreich ver- laufen. Trotz seiner dünnen Finanzdecke ist es dem Flüchtlingsart NRW gelungen, hier fortlaufend grundlegend zu informieren, die Initiativen zu qualifizieren und die Zusammenarbeit vor Ort zu fördern.

Mit Aktionen und Stellungnahmen etwa zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in den

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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

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Flüchtlingsunterkünften, zum Asylbewerberleistungsgesetz, zur Familienzusammenführung oder, ganz aktuell, bei der Verankerung eines Beschwerdemanagements in der Erstaufnahme hat der Flüchtlingsrat NRW dies verdeutlicht, oft in Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege Nord- rhein-Westfalen.

„Das Asylrecht ist ein Menschenrecht“! Über all die Jahre sorgt der Flüchtlingsrat NRW gemeinsam mit Partnern dafür, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und andere grundlegende Richtlinien zum Schutz der Rechte der Geflüchteten bei der Ausgestaltung der Asyl- und Aufenthaltsverfahren, der Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten als Richtschnur handlungs- leitend im Blick bleiben. Gerade bei der jetzt vor uns liegenden Aufgabe der Eingliederung Geflüchte- ter in unsere Gesellschaft stehen wir vor der Herausforderung, das Ausländerrecht und die Integration kohärent zu gestalten.

Durch seinen beharrlichen Einsatz ist der Flüchtlingsrat NRW zuweilen unbequem und gerade des- halb wichtig. Denn durch seine Arbeit fördert er die Wahrung unserer Grundrechte und ist für Gesetz- geber und die umsetzenden Behörden ein wichtiger Kooperationspartner, der den Rechten und An- liegen Geflüchteter eine Stimme gibt. Viele Hinweise des Flüchtlingsrates NRW auf Lücken im Rechts- schutz und Verbesserungsbedarfe bei der Umsetzung durch Verwaltungen wurden in Nordrhein- Westfalen aufgegriffen.

Vielfältig und lebendig ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Initiativen und Beratungsstellen vor Ort: Einzelpersonen, ungebundene und gebundene Initiativgruppen, Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege, kirchliche Gruppen u. a. finden in örtlichen „Asyl-Arbeitskreisen“ oder örtlichen

„Flüchtlingsräten“ eine hilfreiche Plattform der Zusammenarbeit, in der Projekte abgesprochen, Vor- haben für eine Verbesserung vor Ort entwickelt, abgestimmt, vernetzt und umgesetzt werden. Für die Förderung des Entstehens dieser übergreifenden Formen der Zusammenarbeit gebührt dem Flücht- lingsrat NRW unser besonderer Dank.

„Einigkeit beim Eintreten für den Schutz der Flüchtlinge – im Weg unterschiedlich“: Die Pluralität der Initiativen vor Ort findet auf Landesebene in der Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtpflege in vielen themenorientierten Formen der Zusammenarbeit eine Fortsetzung. Als Bespiele aus den letz- ten Jahren sind das gemeinsame Bemühen um eine Verbesserung der Unterbringung der Flüchtlinge in Unterbringungseinrichtungen des Landes und in den kommunalen Unterkünften oder Initiativen für eine humanitäre Verbesserung des Flüchtlingsschutzes zu nennen. Für die Zusammenarbeit der Flüchtlingshilfe in Nordrhein-Westfalen von ganz praktischer Bedeutung ist das vom NRW Flüchtlings- rat regelmäßig herausgegebene „Netzheft“, in dem die Adressen der behördenunabhängigen Bera- tungsstellen und Initiativen aktuell gelistet sind, die „Schnellinfo“ und die Internetseite.

Die Freie Wohlfahrtspflege NRW dankt dem Flüchtlingsrat NRW für seinen nun schon drei Jahrzehnte währenden beharrlichen Einsatz für die Flüchtlinge und die Flüchtlingshilfe, der gerade in Zeiten wach- sender Fremdenfeindlichkeit ein Friedensdienst ist, indem er die menschenfreundliche Aufnahmebe- reitschaft in NRW fördert und für den Schutz der Flüchtlinge eintritt. Der Flüchtlingsrat Nordrhein- Westfalen hat sich in seinen 30 Jahren zu einer unverzichtbaren Stimme des Flüchtlingsschutzes entwickelt. Geflüchtete finden hier für viele ihrer Anliegen einen unabhängigen Interessensvertreter.

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Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege

des Landes Nordrhein-Westfalen freiewohlfahrtspflege-nrw.de

Für Partner, Behörden und Politiker ist der NRW Flüchtlingsrat ein wichtiger Kooperationspartner und Hinweisgeber.

Die LAG FW NRW gratuliert dem Flüchtlingsrat NRW zum 30jährigen Jubiläum und bedankt sich für viele Jahre der konstruktiven, engagierten Zusammenarbeit!

Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Andreas Johnsen Vorsitzender

Köln, im Oktober 2016

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