• Keine Ergebnisse gefunden

Vorabfassung der Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Januar 2021  

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vorabfassung der Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Januar 2021  "

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen

gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung

vom 19. Januar 2021

Gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hiermit bekannt, das Genehmigungen und Nullbescheide auf Grund der AWV sowie auf Grund von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts – soweit eine Zuständigkeit des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begründet ist – ab 1. März 2021 grundsätzlich elektronisch erlassen werden.

I. Elektronischer Erlass

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erlässt Genehmigungen, Zusicherungen auf Erteilung von Genehmigungen und Nullbescheide auf Grund der AWV sowie auf Grund von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung) ab dem 1. März 2021 elektronisch durch Übermittlung über das ELAN-K2 Online-Portal. Dies schließt Verlängerungen und Änderungen schriftlich erlassener Genehmigungen und Nullbescheide sowie Auskünfte zur Güterliste ein.

II. Schriftlicher Erlass

1. Abweichend von der Regelung in Abschnitt I werden die nachfolgenden Genehmigungen auch nach dem 1. März 2021 weiterhin schriftlich erlassen:

- Allgemeine Genehmigungen,

- Genehmigungen zur wiederholten Ausfuhr nach vorheriger Einfuhr, soweit es sich nicht um Sammelgenehmigungen im Sinne des § 4 AWV handelt, sowie

- Durchfuhrgenehmigungen.

2. Der schriftliche Erlass der in Abschnitt I genannten Genehmigungen und Nullbescheide bleibt vorbehalten, soweit deren elektronischer Erlass im Einzelfall nicht möglich ist oder der schriftliche Erlass im Einzelfall aus Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist.

(2)

3. Alle weiteren, nicht in Abschnitt I genannten, Verwaltungsakte des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Grund der AWV sowie auf Grund von Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsrechts werden weiterhin in schriftlicher Form erlassen. Dies schließt Genehmigungen auf Grund der Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen (KrWaffUnbrUmgV) ein.

III. Inkraftreten

Diese Allgemeinverfügung tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Sie wird mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) öffentlich bekannt gemacht und gilt gemäß § 41 Absatz 4 Satz 3 und 4 VwVfG ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

Vor dem 1. März 2021 bereits in Schriftform erteilte Genehmigungen bleiben von dieser Bekanntmachung unberührt.

Eschborn, den 19. Januar 2021 2, 21, 211

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Im Auftrag

Pietsch

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Das Grundgehalt erhöht sich in den Besoldungsgruppen A 5 und A 6 für Beamte des mittleren Dienstes sowie für Unteroffiziere um 20,58 Euro; es erhöht sich in den Besoldungsgruppen A

Januar 2020 für Postnachfolgeunternehmen (Fundstelle: BGBl... März 2020 für Postnachfolgeunternehmen

Februar 2020 die vor dem Hintergrund der Anhebung der Luftverkehrsteuer erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen beschlossen und die Steuerbefreiung nach § 5 Nummer

Die erstmalige Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb der Versorgungsausgleichskasse nach § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse wurde mit Verfügung vom 24.

Förderfähig ist das Gebäudenetz sowie sämtliche seiner Komponenten einschließlich der Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen

Förderfähig ist das Gebäudenetz sowie sämtliche seiner Komponenten einschließlich der Kosten der Installation, Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen

<Produktname> (Methotrexat) darf zur Behandlung von <Indikationen, die eine einmal wöchentliche Dosierung erfordern, z.B. rheumatoide Arthritis, Psoriasis etc.)> nur

„(2) Einer Person, die ab dem zweiten Tag vor Auftreten der ersten Symptome bei einer infizierten Person mit dieser engen Kontakt (z.B. mindestens 15 Minuten von Angesicht zu