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Preisblatt Netzanschluss Trinkwasser Versorgungsgebiet der STAWAG Stadtwerke Aachen AG

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Academic year: 2022

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Regionetz GmbH Preisblatt Netzanschluss Trinkwasser STAWAG

Lombardenstraße 12-22 ∙ 52070 Aachen 1 von 2

Preisblatt Netzanschluss Trinkwasser

Versorgungsgebiet der STAWAG Stadtwerke Aachen AG

Preise ab 1. Januar 2021

A Netzanschluss Trinkwasser im Versorgungsgebiet der STAWAG Nettopreis Bruttopreis

4)

A.1 Standard Netzanschluss Trinkwasser STAWAG

Grundpreis Netzanschlussleitung bis DN 50 bei Einzellegung

1)

1.990,00 € 2.129,30 €

(inkl. 15 m Tiefbau auf privatem Grund und 15 m auf öffentlichem Grund)

Abschlag bei Eigenleistung Tiefbau auf privatem Grund - 200,00 € - 214,00 € Abschlag bei Eigenleistung Tiefbau auf öffentlichem Grund

2)

- 200,00 € - 214,00 €

Abschlag für gemeinsame Verlegung

3)

- 400,00 € - 428,00 €

Aufschlag bei Mehrlänge (16 – 25 m)

1)

Meterpauschale Tiefbau auf privatem Grund 50,00 €/m 53,50 €/m

Meterpauschale Tiefbau auf öffentlichem Grund

2)

150,00 €/m 160,50 €/m

Meterpauschale Material (Tiefbau bauseits) 20,00 €/m 21,40 €/m

A.2 Individuell kalkulierter Netzanschluss Trinkwasser STAWAG individuell kalkuliert

Netzanschlüsse, die nach Art und Länge vom Standard abweichen 4)

B Baukostenzuschuss Trinkwassernetz der STAWAG

B.1 Baukostenzuschuss Standard 445,00 € 476,15 €

Trinkwasseranschluss mit Netzanschlussleitung bis DN 50

B.2 Baukostenzuschuss Individual individuell kalkuliert

Trinkwasseranschluss mit Netzanschlussleitung > DN 50

C Kurzzeitanschluss Trinkwasser der STAWAG

C.1 Standard Bauwasseranschluss Trinkwasser 449,00 € 480,43 €

Anschluss ohne Tiefbau mit Einbau Bau- und Wasserzähler in vorhandenen Schacht

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Regionetz GmbH Preisblatt Netzanschluss Trinkwasser STAWAG

Lombardenstraße 12-22 ∙ 52070 Aachen 2 von 2

Nettopreis Bruttopreis

4)

D Inbetriebsetzung Trinkwasser der STAWAG

D.1 Erstinbetriebsetzung einer Messeinrichtung nach Erstellung eines Netzanschlusses kostenfrei

D.2 Gescheiterte Inbetriebsetzung bzw. jede weitere Inbetriebsetzung 65,00 € 69,55 €

je Messeinrichtung aus Gründen, die der Anschlussnehmer bzw. Anschlussnutzer zu vertreten hat

E Anschlussänderung Trinkwasser der STAWAG

Wenn ein Netzanschluss einer Liegenschaft dauerhaft nicht mehr benötigt wird (z. B. bei Abriss des Gebäudes), ist eine Abtrennung des Anschlusses von der jeweiligen Netzleitung erforderlich. Die Abtrennung bedingt eine dauerhafte Unterbrechung des Anschlusses vom Versorgungsnetz im Rahmen einer Tiefbaumaßnahme und umfasst auch den Ausbau der Zähleinrichtung. Der Netzanschluss ist dann endgültig nicht mehr nutzbar. Die spätere erneute Anschlussnutzung ist nur durch Erstellen eines neuen Netzanschlusses möglich. Eine Anschlusstrennung ist vom Anschlussnehmer in Textform bei der Regionetz GmbH in Auftrag zu geben:

regionetz.de/netzanschlussportal

E.1 Änderung eines Netzanschlusses Trinkwasser individuell kalkuliert

E.2 Trennung eines Standard Netzanschlusses Trinkwasser individuell kalkuliert

E.3 Trennung eines individuellen Netzanschlusses Trinkwasser individuell kalkuliert

1) Der Einsatz einer vom Kunden gestellten DVGW-zertifizierten Hauseinführung wird bei den Netzanschlüssen vorausgesetzt.

Bei besonderen Anschlusssituationen (z.B. > 25 m auf privatem Grund) ist ein Übergabepunkt an der Grundstücksgrenze zu errichten. Im Grundpreis ist die Wiederverfüllung und Verdichtung der Netzanschlusstrasse sowie eine standardmäßige Oberflächenwiederherstellung enthalten (z.B. Wiese, Splitt und Schotter, Beton-Platten, bituminöse Oberflächen). Für Farb-, Form und ggf. Qualitätsunterschiede übernimmt die Regionetz GmbH keine Haftung. Aufwändige Arbeiten zur Oberflächenwiederherstellungen (z.B. Betonoberflächen, Naturstein-Platten, Zierpflaster, Treppenanlagen, Tiefgaragenrampen, Begrenzungsmauern) sowie gärtnerischen Arbeiten sind vom Anschlussnehmer zu seinen Lasten zu veranlassen.

Bitte beachten Sie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV).

2) Arbeiten im öffentlichen Bereich dürfen nur von konzessionierten Tiefbauunternehmen vorgenommen werden.

3) Der Abschlag wird gewährt, wenn die Regionetz den Auftrag erhält, eine weitere Versorgungssparte gleichzeitig mit zu verlegen und setzt den Einsatz einer vom Kunden gestellten Mehrspartenhauseinführung voraus.

4) Inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (zzt. 7%).

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