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Protokoll der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

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Academic year: 2022

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Protokoll der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland

Ort: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen, Raum 436, Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf

Beginn: 02.12.2016, 11.00 Uhr, Ende: 16.05 Uhr

Teilnehmende:

Nordrhein-Westfalen: Frau Block,

Herr Tiaden, Frau Katernberg, Frau Weggen und Frau Schulte-Zurhausen

Baden-Württemberg: Frau Grullini

Berlin: Frau Smoltczyk

Brandenburg: Frau Hartge

Bremen: Frau Dr. Sommer

Bund: Herr Gronenberg

Hamburg: Herr Prof. Dr. Caspar

Mecklenburg-Vorpommern: Frau Schäfer Rheinland-Pfalz: Herr Dr. Brink

Saarland: Herr Dr. Meyer

Sachsen-Anhalt: Herr Platzek

Schleswig-Holstein: Frau Leowsky

Thüringen: Frau Seidel

(2)

2 Tagesordnung:

TOP 1: Begrüßung

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF TOP 4: Geschäftsordnung der IFK

(Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 6 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)

TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informationsfrei- heitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Protokolls) (Nordrhein-Westfalen)

TOP 6: Positionspapier: Personalunion von Datenschutz- und Informationsfrei- heitsbeauftragten auch mit der EU-DSGVO vereinbar

(Nordrhein-Westfalen) TOP 7: Entschließungen

a) Informationszugang zu Originaldokumenten (Rheinland-Pfalz)

b) Verortung von Open-Data-Regeln (Brandenburg)

c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen

(Bremen)

TOP 8: Berichte aus dem Bund und den Ländern Berichte aus den Ländern ohne IFG

Reaktionen auf die Entschließungen der IFK TOP 9: Nächste Sitzung der IFK

TOP 10: Verschiedenes

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3 TOP 1: Begrüßung

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Frau Block begrüßt die Teilnehmenden der 32. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland. Die Sitzung ist öffentlich.

TOP 2: Genehmigung der Tagesordnung

Nordrhein-Westfalen schlägt aufgrund des Umfangs der Tagesordnung vor, TOP 7 (Entschlie- ßungen) nach TOP 4 (Geschäftsordnung der IFK) zu behandeln. Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 3: Genehmigung der Veröffentlichung des Protokolls des 33. AKIF

Die Veröffentlichung des redaktionell geringfügig geänderten Protokolls des 33. AKIF wird ge- nehmigt.

TOP 4: Geschäftsordnung der IFK

Nordrhein-Westfalen erläutert, dass der vom AKIF erarbeitete Entwurf der Geschäftsordnung der IFK sich an der Geschäftsordnung der Datenschutzkonferenz orientiere, jedoch die für die IFK erforderlichen Besonderheiten berücksichtige.

Die Mitglieder der IFK einigen sich nach ausführlicher Diskussion auf die in der Anlage beige- fügte Geschäftsordnung der IFK. Hierbei besteht Einigkeit, dass Mitglied im Sinne von A. II. der Geschäftsordnung die jeweilige Behörde ist.

Zu B. IV. der Geschäftsordnung: Eine telefonische Abstimmung ist im Ausnahmefall (beispiels- weise wegen Erkrankung) während der Sitzung möglich.

Bei organisatorischen Positionierungen ist im Gegensatz zu inhaltlichen Änderungen die einfa- che Mehrheit der anwesenden Mitglieder der IFK ausreichend.

Die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen. Der bisherige „Modus der Öffentlichkeit“

wird außer Kraft gesetzt.

TOP 7: Entschließungen

a) Informationszugang zu Originaldokumenten

Rheinland-Pfalz schlägt vor, den Entschließungsentwurf zurückzuziehen und ihn nach einer Überarbeitung in der nächsten Sitzung der IFK einzubringen.

Nach kurzer Diskussion beschließt die IFK mehrheitlich die Vertagung.

(4)

4 b) Verortung von Open-Data-Regeln

Nach einer eingehenden Diskussion einigt sich die IFK auf die in der Anlage beigefügte Ent- schließung einstimmig bei Enthaltung des Bundes.

c) Ausschluss von Informationszugangsrechten durch untergesetzliche Normen

Nordrhein-Westfalen dankt Bremen für den Entschließungsentwurf und schlägt vor, diesen in der nächsten IFK abzustimmen, da aus Zeitgründen eine inhaltliche Befassung in dieser Sit- zung nicht mehr möglich ist.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

TOP 5: Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf das Informations- freiheitsrecht (Auftrag aus der IFK vom 15.06.2016, vgl. TOP 8 des Proto- kolls)

Nordrhein-Westfalen dankt den Mitgliedern des AKIF, insbesondere den Teilnehmern des Un- ter-AIKF, ausdrücklich für die geleistete Arbeit. Die IFK stellt fest, dass der Auftrag aus der Sit- zung vom 15.06.2016 mit der Vorlage des Papiers erledigt ist.

Brandenburg regt an, das erarbeitete Papier zu nutzen, um eine gemeinsame Linie der IFK durch eine Entschließung bis Anfang 2017 anzustreben.

Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass es derzeit noch keine Einigkeit gebe. Das interne Arbeitspapier solle zur Diskussion auf der nächsten IFK verwendet werden. Der Vorschlag wur- de mehrheitlich angenommen.

Aus Zeitgründen werden die Tagesordnungspunkte 6, 8 und 10 ebenfalls auf die nächste IFK vertagt.

TOP 9: Nächste Sitzung der IFK

Rheinland-Pfalz kündigt an, im Jahr 2017 zwei Sitzungen anzustreben. Eine Sitzung ist für Juni 2017 vorgesehen.

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