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Schulung zur Förderung der vorbereitenden Unterstützung am 29.06.2021 - FAQs

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Academic year: 2022

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LVwA, Ref. 409 Stand: 29.06.2021

Schulung zur Förderung der vorbereitenden Unterstützung am 29.06.2021 - FAQs

Förderkonditionen und -inhalte:

Sind bei den Gründungskosten für die LAG auch die Beauftragung eines Rechtanwaltes und eines Steuerberaters förderfähig?

Ja, wenn diese notwendig sind und im Zusammenhang mit der Gründung in der Rechtsform einer juristischen Person stehen.

Wann sollen die Kosten für die Gründung einer LAG beantragt werden?

Die Gründungskosten müssen bereits im Zuwendungsantrag enthalten sein, um später als förderfähig anerkannt werden zu können.

Kann es eine Kombination zwischen Honorarvertrag und Personalstelle geben?

Das ist möglich. In diesem Fall muss jedoch eine klare und eindeutige Abgrenzung der Aufgaben von Honorar- und Personalstelle vorliegen.

Kann mit der Antragsstellung zur LES-Erarbeitung ein VZM beantragt werden?

Voraussichtlich ja, siehe Punkt 3.2 – 3.3 des Antragsformulars (im Entwurfsstatus).

Wie muss von privaten Auftraggebern nachgewiesen werden, dass mindestens drei potentielle Auftragnehmer zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden? Ist ein Absageschreiben des Anbieters notwendig?

Das Anschreiben zur Aufforderung zur Angebotsabgabe muss nachgewiesen werden (z. B. per postalischem Anschreiben). Eine Absage des Angeschriebenen ist nicht notwendig, kann bei Vorhandensein jedoch immer mit eingereicht werden.

Beinhaltet die Erstellung der LES die vorbereitenden Arbeiten wie z. B. Notarkosten oder die Eintragungen im Vereinsregister?

Diese Kosten zählen zu den Gründungskosten und sind förderfähig.

Wenn die Ausführung der LES-Erstellung durch einen Hauptauftragnehmer auf Honorarbasis erfolgt, muss dieser dann, wenn er für Leistungen Subunternehmer beauftragt, eine Angebotseinholung bzw. ein Ausschreibungsverfahren durchführen?

Nein, da vergaberechtlichen Regelungen ausschließlich durch den Zuwendungsempfänger einzuhalten sind und nicht durch dessen Auftragnehmer. Wie der Hauptauftragnehmer mit etwaigen Subunternehmern operiert, liegt in seinem Entscheidungsbereich.

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Gibt es für die LAG eine Mindestgröße?

Die LAG muss eine gewisse Mindestgröße aufweisen und sollte eine bestimmte Obergrenze nicht übersteigen, um den grundlegenden LEADER-Prinzipien noch entsprechen zu können. Als grundsätzliche Orientierung gelten gem. Kabinettsbeschluss vom 18.05.2021 daher 30.000 Einwohner/LAG als Mindestgröße und 150.000 Einwohner/LAG als Obergrenze.

Wird die Mindestgröße von 30.000 Einwohnern/LAG nicht erreicht, muss die Beantragung der LES- Förderung in Kooperation mit einer anderen potentiellen LAG erfolgen.

Personalkosten

Für welchen Zeitraum werden Personalkosten gefördert und in welche Höhe?

Die Personalkosten werden über den gesamten Bewilligungszeitraum gefördert. Die Höhe ergibt sich aus den Stundensätzen der Personalkostenpauschale (18 €/h oder 24 €/h) und der maximal förderfähigen Stundenzahl von 1.840 Arbeitsstunden im Jahr.

Zuwendungsantrag

Was muss im Zuwendungsantrag unter Ziffer 2 angegeben werden, wenn bei der Beantragung die finale Bezeichnung der potentiellen Lokalen Aktionsgruppe noch nicht feststeht? Was passiert, wenn sich die Bezeichnung der LAG im weiteren Verlauf bis zur Zulassung ändert?

Die im LES-Antrag enthaltenen LAG-Bezeichnungen können noch Planungsstände sein.

Spätestens mit der Einreichung der LES muss die Bezeichnung der LAG verbindlich feststehen, da diese mit der LAG-Bezeichnung am Wettbewerbsverfahren teilnimmt. Es empfiehlt sich, bereits zur LES-Antragstellung mit der Planung soweit fortgeschritten zu sein, dass die Bezeichnung der späteren LAG bekannt ist.

Die LAG wird innerhalb des Bewilligungszeitraumes, im Rahmen der Erstellung der LES, gegründet. Wie ist mit Punkt 1. Angaben zum Antragsteller des Antrages zu verfahren, wenn die Rechtsform vor der Gründung nicht klar ist?

Punkt 1 des Antrages hat grundsätzlich nichts mit der künftigen Rechtsform der LAG zu tun, da an dieser Stelle des Antrages die Rechtsform des Antragsstellers erfragt wird.

Zur Zustimmungserklärung der potentiellen LAG (Ziffer 3.4): Muss ein Nachweis über die Autorisierung bzw. eine Vertretungsbefugnis des Unterschreibenden mit eingereicht werden?

Das ist nicht notwendig.

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Zur Vorhabenbeschreibung (Ziffer 3.3): Wird es eine Vorgabe geben, welche Inhalte die LES zwingend beinhalten soll?

Die Pflichtinhalte der zur erstellenden LES haben mit der Durchführung des LES-Förderverfahrens nichts zu tun. In der Vorhabenbeschreibung des LES-Antrages sollen das Ziel und die Zielerreichung des Zuwendungsvorhabens beschrieben werden. Mindestinhalte werden im Antrag an der entsprechenden Stelle genannt.

Beträgt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich 9 Monate?

Nein, der Bewilligungszeitraum hängt von der Projektumsetzung ab. Die im Vortrag genannten 9 Monate sind eine Mindestzeit, die generell für das Verfahren den potentiellen LAGn zur LES- Erstellung zur Verfügung steht.

Wann ist es am besten, einen vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen? Bei Abschluss des Vertrages mit dem Auftragnehmer oder ist es besser erst die Bewilligung abzuwarten?

Es ist möglich Ausschreibungen vor der Bewilligung durchzuführen, aber ein Zuschlag bzw. ein Vertragsschluss darf erst nach der Bewilligung oder dem Datum im Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erfolgen.

Ist die Auszahlung der Zuwendung bei erfolgreichem Zuwendungsverfahren von der späteren Zulassung der LAG abhängig? Was passiert, wenn die LAG im späteren Verlauf nicht zugelassen wird?

Die Zulassung einer LAG ist nicht Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.

Voraussetzungen der Auszahlung ist die ordnungsgemäße Zielerreichung und Abrechnung im Zuwendungsverfahren. Nur, wenn die einzureichende LES nicht den vorgegebenen Mindestanforderungen entspricht, kann es zu einer Versagung oder Kürzung der Zuwendung kommen.

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