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position

Berlin für alle!

2021 bis 2026:

Was die DGB-Gewerkschaften von

der Politik erwarten

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Impressum

Herausgeber:

DGB Bezirk Berlin-Brandenburg Kapweg 4

13405 Berlin

www.berlin-brandenburg.dgb.de verantwortlich: Christian Hoßbach

Stand: Februar 2021

Rückfragen:

vorstand.bbr@dgb.de

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Gute Arbeit bleibt auf der Agenda des DGB, auch in der kommenden Legislaturperiode des Abgeordne- tenhauses von Berlin und der Bezirksverordnetenversammlungen. Darauf können sich unsere Mitglieder, darauf können sich die Berlinerinnen und Berliner, darauf können sich die gewählten Abgeordneten ver- lassen. Manche wollen das nicht mehr hören. Aber die Gewerkschaften stellen diese Forderung für die Menschen in Betrieben, Büros, Behörden, Bildungseinrichtungen, und für alle, die von ihnen abhängen, bis Gute Arbeit in Berlin tatsächlich der für alle geltende Standard ist.

Das Ziel ist ein Berlin mit gut bezahlten, tariflich gesicherten Arbeitsplätzen – im öffentlichen Dienst wie in den Unternehmen. Ein Berlin, in dem die Arbeitenden gesund in die Rente kommen, von der sie dann auch existieren können, weil sie die Chance hatten, in vielen Arbeitsjahren ausreichende Ansprüche zu erwerben. Ein Berlin, in dem Kinder in kleinen Gruppen gut betreut und gebildet werden, während die El- tern arbeiten. Ein Berlin, in dem man ohne Angst vor Mietwucher wohnen kann. Ein Berlin, dessen Name wie ein Bonus klingt, wenn Auszubildende und Studierende mit ihrem Schulabschluss an Berufs- oder Hochschulen ins Leben starten. Ein Berlin, das Vorbild für die Transformation von Wirtschaft und Betrie- ben ist, weil es Innovation, wirtschaftlichen Erfolg und Gute Arbeit gleichzeitig nach vorn bringt. Kurz ge- sagt, ein Berlin, in dem Menschen frei von Existenzsorgen arbeiten, lernen, leben und sich ausruhen, in dem sie ebenso vorwärts kommen und sich entwickeln wie die kleinen und großen Unternehmen dieser Stadt. Wir erwarten, dass sich Politik daran ausrichtet.

Mit der Corona-Pandemie erleben wir gesellschaftliche Solidarität und soziale Spannungen zugleich. Der Beifall für die konkreten Heldinnen und Helden der gesundheitlichen Corona-Krise – in Krankenhäusern und Arztpraxen, in Supermärkten, in Bussen und Bahnen war stark. Wir erleben entschlossene staatliche Krisenpolitik. Das begrüßen wir. Viele erkennen und loben jetzt den hohen Wert leistungsfähiger Sozial- versicherungen, durch gute Tarifverträge geregelter Arbeitsverhältnisse und eines handlungsfähigen Staa- tes. Das bringt Rückenwind für eine weitere Etappe solidarischer Politik.

Wir erwarten einen fairen Wahlkampf, der Anti-Demokraten ins Abseits stellt und sich mit den tatsächli- chen Sorgen und Zukunftsfragen beschäftigt: „Berlin für alle!“ – die Vorschläge und Forderungen der Ge- werkschaften an die Parteien, an die Politik liegen auf dem Tisch.

Christian Hoßbach

Vorsitzender des DGB Berlin-Brandenburg

Vorwort

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Gute Arbeit bedeutet für uns gesunde Arbeitsbedingungen, gerechte Entlohnung für Män- ner und Frauen, soziale Sicherheit, Mitbestimmung – und nicht zuletzt Aus- und Weiterbil- dung. Die junge Generation darf nicht der Verlierer der Pandemie werden! Um die Folgen der Corona- Krise auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt zu bewältigen, sind zielgenaue Förderinstrumente notwen- dig, die gleichzeitig auch einen Beitrag zu mehr Geschlechtergerechtigkeit im Berufsleben leisten.

Wirtschaft und Arbeitswelt sind im Umbruch: Digitalisierung und Klimapolitik wälzen vieles um. Landes- wie Bundespolitik müssen dafür sorgen, dass der Wandel zu gesellschaftlichem Fortschritt führt statt zu Spaltung und Dequalifizierung. Für die Beschäftigten sind in der Transformation passge- naue Qualifizierungsangebote zu schaffen. Dafür braucht es verbindliche Freistellungs- und abgesicherte Weiterbildungsansprüche. Ein Recht auf lebensbegleitendes Lernen bietet hierzu die Grundlage. Durch präventive Arbeitsmarktpolitik sind Branchenwechsler mit dem Wunsch, einen Engpassberuf zu erlernen, gezielt zu fördern. Ein Sonderprogramm für einen Neustart leistet zugleich einen Beitrag zur Fachkräftesi- cherung.

Arbeitslosigkeit muss durch aktive Arbeitsmarktpolitik in enger Abstimmung zwischen dem Land Ber- lin und der Regionaldirektion der Bundesanstalt für Arbeit bekämpft werden. Dabei ist durch flankierende Maßnahmen und finanzielle Anreize sicherzustellen, dass Geringqualifizierte und andere Personengrup- pen mit einem erhöhten Arbeitslosenrisiko besonders unterstützt werden. Neben einer ent- sprechenden Qualifizierungsoffensive sollte auch das Solidarische Grundeinkommen aufgrund der Ergeb- nisse der begleitenden Evaluation fortgeführt und weiterentwickelt werden.

Der Grundsatz „Arbeit im Auftrag von Land und Bezirken ausschließlich als Gute Arbeit“ muss umgesetzt werden, u.a. durch Wiedereingliederung outgesourcter Betriebe, Rekommunalisierung der Schulreinigung und Umstellung der Unterhaltsreinigung auf Tagesreinigung. Für alle Betriebe in öffentli- cher Hand müssen Tarifverträge gelten. Empfänger von Wirtschaftsförderung und anderen staat- lichen Zuwendungen müssen tariftreu sein. Gleichzeitig müssen bei Land und Bezirken Strukturen gestärkt werden, die sich gegenüber Betrieben für die Themen „Guter Arbeit“ einsetzen. Ein guter Ansatz für die aktive Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen auch durch die Bezirkspolitik sind die Beauftragten für Gute Arbeit, die in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg und Lichtenberg bereits ihre Tätigkeit aufge- nommen haben. Arbeitspolitik ist auch eine bezirkliche Aufgabe, Beauftragte für Gute Arbeit können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Der DGB fordert daher Beauftragte für Gute Arbeit in jedem Bezirk.

Gute Arbeit heißt auch soziale Absicherung. Durch die Corona-Krise haben allein in Berlin in den ers- ten drei Monaten nach dem ersten Shutdown über 30.000 Menschen ohne soziale Absicherung ihren Job

1 Gute Arbeit für Berlin

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verloren. Das Land Berlin muss sich weiter für eine Überführung der Minijobs in sozialversicherte Beschäf- tigung einsetzen, aber auch für eine bessere Absicherung von Soloselbstständigen sowie für der Regulie- rung von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in ca. 80 bis 90 Prozent aller Fälle informell stattfinden.

Mit Hilfe von Projekten wie der Joboption Berlin sollen auch künftig Ansätze gefördert werden, die prekä- ren Beschäftigungsverhältnissen entgegenwirken.

Gute Arbeit impliziert weiter, Menschen vor Arbeitsausbeutung zu schützen. Deshalb muss das Berliner Beratungszentrum für Migration und Gute Arbeit (BEMA) ebenso wie das bundesweite Beratungs- und Informationsangebot "Faire Mobilität" endlich institutionell verstetigt werden. Außerdem braucht Berlin wieder die Einführung eines runden Tisches gegen Zwangsarbeit und die Wiederbelebung der Fachkom- mission Menschenhandel.

Branchenübergreifend soll der Vollzug im Arbeitsschutz verbessert werden. Durch Einführung einer Min- destbesichtigungsquote im Arbeitsschutzgesetz soll schrittweise eine deutliche Steigerung bei den Be- triebsbesichtigungen erreicht werden. Das Land Berlin sollte hier mit gutem Beispiel voran gehen und die Kontrolldichte durch Personalaufbau erhöhen. Darüber hinaus sollte beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit eine niedrigschwellige Beschwerde- und Informationsstelle für Beschäftigte eingerichtet werden (Arbeitsschutz-Hotline).

Gute Arbeit muss Menschen mit Familienverantwortung stärken. Bisherige Maßnahmen zur Ent- wicklung und Umsetzung familienorientierter Personalstrategien sind ebenso auszubauen wie kostenfreie Beratungsangebote zu Elternzeit und Pflege von Angehörigen, zum Qualifikationserhalt und zur Rückkehr in den Beruf. Neben einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zugleich der Abbau der Entgel- tungleichheit zwischen Frauen und Männern das Ziel.

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Die Gewerkschaften wollen gleiche Chancen für alle Kinder, egal aus welchen sozialen Verhältnissen sie stammen. Die Corona-Krise hat die Schwachstellen des Bildungssystems wie unter einem Brennglas offen gelegt: Es fehlt in allen Bildungsbereichen an Personal und individueller Unterstützung, an geeigne- ten Räumen und digitaler Infrastruktur. Die Gewerkschaften streiten für den Auf- und Ausbau inklusiver Bildungseinrichtungen. Gebühren müssen in allen Bildungsbereichen abgeschafft werden.

Die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen wie auch Volkshochschulen und Musikschulen brau- chen dringend funktionale, nutzungsfreundliche und datenschutzkonforme Angebote für das digitale Lernen und Kommunizieren. Dazu gehören mobile Endgeräte für Lehrende und Lernende genauso wie eine gestärkte Vermittlung von Medienkompetenz und Aufklärung zum Thema Datenschutz sowie mitbestimmte Regelungen über digitales und mobiles Arbeiten. Alle Schulen brauchen einen Breit- bandanschluss. Der „Lernraum Berlin“ muss ausgebaut werden, ggf. in Kooperation mit anderen Bundes- ländern oder Hochschulen.

Wir erwarten von einem neuen Berliner Senat, dass er das Personal in den Bildungseinrichtungen so auf- stockt, dass die Kitas wohnortnah ein bedarfsdeckendes Angebot zur Verfügung stellen und die Schulen flächendeckend zu Ganztagsschulen ausgebaut werden können. Dabei sind eine Verkleinerung der Schulklassen, eine bessere Fachkraft-Kind-Relation sowie höhere Stellenanteile für mittel- bare pädagogische Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dies gilt für staatliche Einrichtungen und freie Träger gleichermaßen.

Damit an den allgemeinbildenden wie berufsbildenden Schulen ausreichend Lehrerinnen und Lehrer ein- gestellt werden können, müssen die Studienplätze im Lehramt, auch in Quereinstiegs-Masterstudiengän- gen, aufgestockt werden. Um die Erfolgsquote zu erhöhen, braucht Berlin außerdem eine verbesserte Quote von Lehrenden zu Studierenden. Im Praxissemester sowie im Referendariat ist eine angemessene Vergütung zu gewährleisten. Digitale Didaktik muss in der Lehrkräftebildung und -fortbildung stärker ver- ankert werden.

Sozial- und Erziehungsberufe verdienen mehr Anerkennung. Ihre Aufwertung muss in einer besseren Be- zahlung Ausdruck finden. Die Gewerkschaften erwarten gleichwertige Arbeitsbedingungen bei öffentli- chen und freien Trägern. Dazu gehört eine auskömmliche Finanzierung, und das Land muss durchsetzen, dass Tarifstandards des öffentlichen Bereichs nicht unterlaufen werden. An den Volkshochschulen und Musikschulen sind Honorarverträge in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln, für ar- beitnehmerähnliche Beschäftigte sind tarifliche Regelungen zu vereinbaren.

Um die Demokratie zu stärken, ist mehr Engagement für politische Bildung nötig. Hier sind sowohl der Senat als auch die Bezirke gefragt. Träger der Erwachsenenbildung, Jugendverbände, Jugendbildungsstät- ten sowie weitere Träger der außerschulischen Bildung haben die Folgen von Corona oftmals schwer zu spüren bekommen und sind auf die Bereitstellung zusätzlicher Mittel unbedingt angewiesen.

2 Gute Bildung für alle

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Ausbildung an Berufs- und Hochschulen stärken Junge Menschen haben Anspruch auf gute Bil- dungs- und Ausbildungschancen. Aber immer mehr von ihnen suchen in Berlin vergeblich nach einem Ausbildungsplatz. Diese Situation hat sich zuletzt nochmals verschärft. Die junge Generation darf nicht der Verlierer der Pandemie werden. Gebraucht wird deshalb eine Ausbildungsgarantie, die den Einstieg in das erste Ausbildungsjahr eines anerkannten Ausbildungsberufs regelt, sowie ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht-ausbildenden Betrieben auf Landesebene. Ausbil- dung darf kein Wettbewerbsnachteil sein. Wer keine Lehrstellen anbietet, soll sich deshalb über eine Um- lagefinanzierung an den Kosten der Ausbildung beteiligen.

Um ein auswahlfähiges und hochwertiges Angebot an Ausbildungsplätzen zu schaffen und kleine Betriebe bei der Ausbildung zu unterstützen, sind außerdem die Verbundausbildung sowie tempo- rär auch die außerbetriebliche Ausbildung zu stärken. Stark von der Krise betroffene Branchen sind hie- rauf aktuell besonders angewiesen. Um die Ausbildungsqualität zu verbessern, brauchen wir eine unab- hängige Beratungsstelle für Auszubildende. Sie kann auch dazu beitragen, Ausbildungsabbrüche zu verhindern.

Die Berufsschulen brauchen eine Investitionsoffensive, damit sie Jugendliche gut auf die Arbeits- welt von morgen vorbereiten können. Junge Menschen müssen durch gute Berufsorientierung frühzeitig unterstützt werden – und zwar unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sozialem Hintergrund der Eltern und von der besuchten Schulform. Dafür müssen die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Jugend- berufsagenturen weiter ausgebaut werden. Auch bei den Schulen reichen die Ressourcen für die Berufs- und Studienorientierung noch nicht aus. Lehrkräfte und Berufsberaterinnen sollen außerdem für Ge- schlechter-Klischees, rassistische Zuschreibungen und soziale Diskriminierungen sensibilisiert und im Um- gang hiermit unterstützt werden. Die Durchlässigkeit im Bildungssystem und bei Bewerbungsverfahren muss deutlich zunehmen, um sozialen Benachteiligungen entgegen zu wirken.

Auszubildende brauchen bezahlbaren Wohnraum. Mit den rasant gestiegenen Mieten ist dies in Berlin zu einem zentralen Problem geworden. Deshalb fordern die Gewerkschaften den Aufbau von Azubi-Wohnheimen mit 1.000 neuen Plätzen in den nächsten fünf Jahren. Damit wird jungen Erwachse- nen bezahlbares Wohnen ermöglicht, und die Attraktivität der dualen Ausbildung steigt.

3 Ausbildung an Berufs- und

Hochschulen stärken

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Gutes Studium, demokratische Hochschulen

Damit die Berliner Hochschulen den wachsenden Anforderungen gerecht werden können, muss ihre Grundfinanzierung gestärkt werden. Zusätzliche Studienplätze müssen geschaffen werden, nicht zuletzt in pädagogischen Berufen. Die Rahmenbedingungen für digitale Lehre müssen verbessert werden, u.a. durch mehr Qualifizierungsangebote für Lehrende und mehr individuelle Unterstützung für

Studierende. 40 Prozent der Studierenden haben in der Krise ihren Nebenjob verloren. Die bereitgestellten Überbrückungshilfen müssen dringend erhöht und der Prozess der Beantragung entbürokratisiert werden.

Für dual Studierende muss die neue Landesregierung eine Qualitätsoffensive auf den Weg bringen. Die Landeskommission duales Studium hat zentrale Mindeststandards für Studienqualität, Beschäftigungsbe- dingungen und Mitbestimmung definiert, deren flächendeckende und verlässliche Umsetzung Ziel der kommenden Wahlperiode sein muss.

Die Gewerkschaften machen sich für demokratische Hochschulen stark. Alle vier Mitgliedergruppen der Hochschulen – Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wis- senschaftsunterstützende Beschäftigte und Studierende – sollen paritätische Entscheidungsrechte in den Gremien erhalten. Eine zentrale Rolle für demokratische Hochschulen spielen außerdem starke Perso- nalvertretungen. Hierzu sollte künftig auch die Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstleri- schen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vollen Mitbestimmung durch die Personalvertretungen unter- liegen.

Gute Forschung und gute Lehre brauchen verlässliche Arbeitsbedingungen, sowohl im wissen- schaftlichen wie im wissenschaftsunterstützenden Bereich. Die Gewerkschaften erwarten, dass an den Berliner Hochschulen künftig Daueraufgaben auf Dauerstellen erledigt werden und auf sach- grundlose Befristungen verzichtet wird. Die grundständige Lehre soll grundsätzlich von hauptberuflichem Personal durchgeführt werden. Wo Lehraufträge nötig sind, um eine Verzahnung mit der beruflichen Pra- xis zu erreichen, dürfen diese nicht zum Lohndumping benutzt, sondern müssen inklusive der Vor- und Nachbereitungszeiten gleichwertig mit hauptberuflicher Tätigkeit vergütet werden.

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Die Pandemie-Krise hat deutlich gemacht, wie wichtig starke öffentliche Einrichtungen und Dienstleistun- gen sind. Ob in den Krisenstäben auf allen Ebenen der Verwaltung, in den Gesundheitsämtern und öffent- lichen Krankenhäusern, in der Notbetreuung in Kitas und Schulen, im Öffentlichen Nahverkehr oder bei der Polizei: Beschäftigte im öffentlichen Sektor haben maßgeblich dazu beigetragen, Gesundheitssystem und Grundversorgung auch im Ausnahmezustand am Laufen zu halten. Zu den Lehren aus der Krise muss es gehören, öffentliche Dienstleistungen zu stärken, einen bedarfsgerechten Personal- aufbau konsequent voranzutreiben und die Attraktivität der Arbeitsbedingungen im öffent- lichen Sektor zu verbessern.

Im Zuge der Sparpolitik wurden in der Vergangenheit zahlreiche öffentliche Dienstleistungen an private Firmen oder freie Träger ausgelagert. Das Beispiel Schulreinigung zeigt, dass das Niedrigstpreisprinzip bei öffentlichen Ausschreibungen zu Niedrigstlöhnen führt. Nutznießer sind Firmen ohne Tarifbindung und ohne Mitbestimmung. Der DGB begrüßt Ansätze zur Rekommunalisierung zwischenzeitlich privat oder in öffentlich-privater Partnerschaft geführter Betriebe bzw. eingekaufter Dienstleistungen wie etwa der Schulreinigung oder von Servicegesellschaften der öffentlichen Krankenhäuser und erwartet, dass sie kon- sequent umgesetzt werden. Mit der öffentlichen Trägerschaft muss auch tarifliche Bezahlung eingeführt werden. Darüber hinaus ist ein Rekommunalisierungs-Check nötig: Alle ausgelagerten öffentlichen Dienstleistungen gehören auf den Prüfstand, ob sie nicht besser wieder in Eigenregie durchgeführt wer- den. So können Land und Bezirke Steuerungsmöglichkeiten zurückgewinnen, Lohndumping beenden und verhindern, dass öffentliche Gelder in private Gewinne fließen.

Deröffentliche Dienst muss wieder ein Vorbild für gute Arbeit sein. Er muss attraktiver werden, um ausreichend Fachkräfte für eine starke öffentliche Verwaltung und hochwertige öffentliche Dienstleis- tungen zu gewinnen. Durch den radikalen Stellenabbau vergangener Jahrzehnte hat die Funktionsfähig- keit des öffentlichen Sektors erheblich gelitten. Die Belastungsgrenze der Beschäftigten ist in vielen Berei- chen erreicht oder überschritten. Teilweise kann der ‚normale‘ Dienst nur noch über regelmäßige Mehrarbeit abgesichert werden, etwa bei Polizei und Feuerwehr. In den Bezirken ist der Personalmangel in den Bürgerämtern sowie zuletzt vor allem in den Gesundheitsämtern unübersehbar geworden. Vielfach fehlt sogar das Personal, um neues Personal einstellen zu können.

Eine aufgabengerechte Personalbemessung zu erreichen, bleibt deshalb eine der großen Herausfor- derungen für die kommende Zeit. Hierzu gehört es, den begonnenen Personalaufbau konsequent fortzu- setzen und vor allem in den mehrarbeitsanfälligen Bereichen des öffentlichen Dienstes zusätzliches Perso- nal im Umfang der im Durchschnitt jährlich geleisteten Überstunden einzustellen. Die Vergütung von Mehrarbeit muss außerdem amtsangemessen erfolgen. Um die Zahl der Frühpensionierungen zu verrin- gern und die vorhandenen Personalressourcen besser zu nutzten, sollten die Bedingungen für die Teil- dienstfähigkeit verbessert werden. Beschäftigtenbefragungen auf Grundlage des DGB-Index Gute Arbeit sollten genutzt werden, um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gezielt zu erhöhen.

4 Starker öffentlicher Dienst für

einen handlungsfähigen Staat

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Mit dem Beschluss, auf sachgrundlose Befristungen zu verzichten, wird eine wichtige Bindung von Be- schäftigten zum öffentlichen Dienst erreicht. Jetzt kommt es darauf an, diesen Beschluss flächendeckend, auch bei den landeseigenen Betrieben und an den Hochschulen, umzusetzen. Das Laufbahnrecht muss weiter flexibilisiert werden, um eine kontinuierliche und lebensphasengerechte Personalentwicklung zu ermöglichen. Gewünschte horizontale Tätigkeitswechsel und vertikale Entwicklungsmöglichkeiten sollten durch Weiterbildung gefördert werden.

Verschiedene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes zur Besoldung haben insbesondere für Berlin einen starken Handlungsbedarf dargelegt. Die Besoldungsordnungen müssen unter Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes grundlegend neu gestaltet werden. Die Arbeit im öffentlichen Dienst muss nicht zuletzt für Berufseinsteiger/innen attraktiver werden. Ein Instrument hierfür ist die He- bung von Eingangsämtern z.B. im Polizeivollzugsdienst. Auch die Sozialen und Erziehungsdienste müssen finanziell aufgewertet werden. Die Sonderzahlungen sollten mindestens wieder auf das Niveau von vor 2003 erhöht werden. Zulagen müssen kontinuierlich dynamisiert und Amtszulagen ruhegehaltsfähig aus- gestaltet werden.

Die Corona-Pandemie hat die technischen Schwachstellen im öffentlichen Dienst offen gelegt.

Die Arbeitsplätze müssen an die heutigen technischen Möglichkeiten angepasst werden und zeitgemäße Arbeitsformen wie mobiles Arbeiten und Home-Office ermöglichen. Um die Digitalisierung weiter voranzu- treiben und dabei auch eine bessere Zugänglichkeit öffentlicher Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen, sind weitere erhebliche Investitionen in die technische Ausstattung bei Hard- und Software (mobile Endgeräte, Laptops, digitale Konferenzsoftware) sowie in digitale Verwaltungsabläufe (u.a. eAkte, VPN, moderne Fachanwendungen) notwendig.

Moderne Arbeitsformen können helfen, die Arbeitszeitsouveränität und die Arbeitszufriedenheit der Be- schäftigten zu verbessern. Dabei gilt es jedoch, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auch bei mo- bilem Arbeiten und im Home-Office sicherzustellen. Digitalisierung darf kein Feld für Sparmaßnah- men sein, sondern muss als Chance für weitere Investitionen begriffen werden. Die durch die

Digitalisierung entstehenden Freiräume und Ressourcen müssen genutzt werden, um die Qualität öffentli- cher Dienstleistungen zu verbessern, insbesondere in vernachlässigten Aufgabenbereichen.

Um den steigenden Anforderungen an den öffentlichen Dienst und der altersbedingten Personalfluktua- tion zu begegnen, ist eine Erhöhung der Ausbildungszahlen notwendig. Dies gelingt nur, wenn die Ausbil- dungskapazitäten in allen Ausbildungsstätten für den öffentlichen Dienst vergrößert und die Arbeitsbedin- gungen für Ausbilder/innen verbessert werden. Zudem braucht die öffentliche Verwaltung mehr

Ausbildungsräume. Die Nachwuchsgewinnung muss frühzeitiger erfolgen, um einen generationsübergrei- fenden Wissenstransfer zu gewährleisten. Bei der Personalgewinnung sollten außerdem stärker zeitge- mäße und zielgruppenspezifische Kommunikationsformen eingesetzt werden.

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Die Berliner Verwaltungsakademie blickt auf eine mehr als hundertjährige Erfahrung als zentrale Aus- und Weiterbildungseinrichtung des Landes zurück. Zusätzliche Qualifizierungsbedarfe für alle Statusgruppen sowie zeitgemäße, digitale Lern- und Prüfungsformen stellen neue Anforderungen dar. Um diesen gerecht werden zu können, sollte die Verwaltungsakademie weiter ausgebaut und in ihrer Eigenstän- digkeit gestärkt werden.

Das Verfahren für die Wahl der Personalvertretungen zeigt bereits seit einigen Jahren starken Anpas- sungsbedarf. So bedarf es z.B. Regelungen, um personalratslose Zeiten zu vermeiden. Während der Corona-Pandemie sind Wahlformen wie die Briefwahl stärker in den Fokus gerückt. Die Wahlordnung sollte dringend überarbeitet und an die neuen Erfordernisse angepasst werden. Im Landesgleichstellungs- gesetz sollte bei Bedarf die Freistellung von mehr als einer Frauenvertreterin ermöglicht werden, um auch in großen, personalstarken Dienststellen eine angemessene Vertretung zu gewährleisten.

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Berlin hat sich in den letzten Jahren wirtschaftlich gut entwickelt, doch die Wertschöpfung ist verglichen mit anderen Metropolen auch als Folge der Deindustrialisierung Berlins und der ostdeutschen Bundeslän- der nach der Wiedervereinigung weiterhin unterdurchschnittlich. Berlin braucht eine aktive Indust- rie- und Dienstleistungspolitik mit dem Ziel nachhaltiger, qualifizierter und gut bezahlter Beschäftigung sowie eine verstärkte gemeinsame Wirtschafts- und Strukturpolitik mit Bran- denburg.

Die Folgen der Covid-19-Pandemie sowie die industrielle Transformation werden zudem auch die Berliner Wirtschaft in den nächsten Jahren tiefgreifend verändern. Berlin braucht darum eine stärkere industriepo- litische Fokussierung auf Zukunftstechnologien, die die herausragenden berlintypischen Faktoren gezielt nutzt, damit eine höhere Wertschöpfung und die angestrebte Treibhausgasneutralität mit industriellem Wachstum und Guter Arbeit im Sinne der Beschäftigten gelingen kann. Wirtschaftsförderung muss stärker auf die Bestandsunternehmen zugehen, hat sich aber auch immer am Gemeinwohl zu orientieren. Das setzt voraus, dass Tarifverträge und soziale Mindeststandards angewandt werden. Die Umsetzung muss einer stärkeren Kontrolle unterliegen, Tarifpartner sind anzuhören. Darüber hinaus bedarf es bei Innovati- ons- und Investitionsvorhaben in der Industrie einer stärkeren Verbindung mit anderen politischen Hand- lungsfeldern wie etwa der Bildungs- und Regionalpolitik. Der heutige Steuerungskreis Industriepolitik sollte zu einem Transformationsbeirat für den regionalen Strukturwandel weiterentwickelt werden. Grund- sätzlich gilt, dass erst ein langfristig angelegter Investitionspfad eine verlässliche Planung und Durchfüh- rung von Investitionsvorhaben ermöglicht.

Die Covid-19-Pandemie hat die lebenswichtige Bedeutung von Arzneimitteln in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gerückt: Ein funktionierendes Gesundheitswesen ist systemrelevant – nicht nur für die Gesundheit, auch für das Funktionieren der Wirtschaft. Aus Sicht der DGB-Gewerkschaften muss es dabei im Kern um Standort- und Beschäftigungssicherung sowie Beschäftigungsausbau gehen. Darum braucht es eine kraftvolle Initiative zur Sicherung der Arzneimittelversorgung wie auch der Medizintechnik in Deutschland und Europa, um die Risiken einseitiger Abhängigkeiten zu verringern. In diesem Zusam- menhang ist die Rolle der pharmazeutischen Industrie in der Richtung zu überdenken, dass ihre Produkte öffentliche Güter sind, über deren Herstellung und Einsatz nicht allein marktwirtschaftliche Prinzipien ent- scheiden dürfen. Hier muss der Staat durch Setzung von Rahmenbedingungen eine Balance organisieren zwischen dem einzelwirtschaftlichen Profitinteresse des pharmazeutischen Unternehmers und der Zusage unseres Gesundheitssystems, dass jede*r Patient*in Anspruch hat auf bestmögliche medizinische Versor- gung.

Für die Gesundheitsstadt Berlin bietet diese Diskussion eine enorme Chance. Der Berliner Senat und die Sozialpartner müssen sich aktiv um die Ansiedlung neuer Arbeitsplätze in der produzierenden Gesund- heitswirtschaft einbringen. Dazu müssen Anreizsysteme für Standortansiedelung und Marktzugang ge- schaffen werden.

5 Erfolgreiche und nachhaltige

Wirtschaftspolitik

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Für eine treibhausgasneutrale Industriegesellschaft braucht Deutschland eine ambitionierte Was- serstoffstrategie. Darum begrüßt der DGB die Maßnahmen, die einen „Heimatmarkt“ für Wasserstoff- technologien in Deutschland entwickeln sollen. Das Ziel der Treibhausgasneutralität 2050 muss im Fokus stehen, nicht der Ausschluss oder die Exklusivität einer bestimmten Technologie C02-freier Wasserstoffer- zeugung. Alle Wasserstofftechnologien werden für das Hochfahren des Marktes gebraucht. Das Land Ber- lin muss prüfen, ob zeitlich begrenzt auch haushaltsfinanzierte Ausschreibungsmodelle für die Errichtung von Wasserstoffproduktionsanlagen (Elektrolyseuren) sinnvoll wären. Dennoch wird voraussichtlich auch mit einem ambitionierten Ausbau deutscher Erzeugungskapazitäten der Weg an Wasserstoff-Importen kaum vorbeiführen. Sie müssen so gestaltet werden, dass hiesige Produktionsstandorte erhalten bleiben.

Wirtschaftsförderung und Wirtschaftspolitik müssen die Themen der Soloselbstständigen stärker berücksichtigen, das ist mit der Pandemie überdeutlich geworden. Die Sensibilisierung für ar- beits- und sozialrechtliche Risiken ist stärker in der Gründungsberatungsstruktur und der bezirklichen und landesweiten Wirtschaftsförderung zu verankern.

Die europäischen Strukturfonds leisten einen Beitrag zur Entwicklung von Wirtschaft und Beschäftigung und zur chancenorientierten und geschlechtergerechten Bewältigung der anstehenden Transformationen.

Die Wirtschafts- und Sozialpartner sind zentrale Akteure, wenn es um die Umsetzung der Fonds geht. Zu ihrer Unterstützung und zum Kapazitätenaufbau der Partner sollte in Berlin eine Kontakt- und Beratungs- stelle ähnlich wie in Brandenburg eingerichtet werden. Durch eine Zusammenlegung des Begleitausschus- ses sollen Kohärenz und Synergieeffekte zwischen den EU-Instrumenten gestärkt und der Verwaltungsauf- wand verringert werden.

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In der Corona-Pandemie traten die Probleme eines ausgehungerten öffentlichen Gesundheitsdienstes klar zu Tage. Die neue Landesregierung steht in der Pflicht, diesen wichtigen Bereich der gesundheitlichen Da- seinsvorsorge wieder fit zu machen und zeitgemäß auszustatten. Personalmangel, Arbeitsverdichtung und Auslagerungen in Tochtergesellschaften prägen zugleich seit Jahren die Lage in den Krankenhäusern. Ber- lin muss endlich wie gesetzlich vorgeschrieben die Krankenhausinvestitionen mit jährlich 250 Millionen Euro ausfinanzieren. Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern der Versicherten für Investitionen muss beendet werden. Gute Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen müssen wieder zur Selbstverständlich- keit werden.

In der alternden Stadt sind immer mehr Menschen auf Pflegedienstleistungen angewiesen. Wer Pflegebe- darf hat, soll ein ausreichendes und qualitativ gutes Angebot an professioneller Pflege erhalten. Dafür muss das Land Berlin auch im Bereich der stationären Pflege vollständig die Investitionskosten überneh- men. Dem bereits bestehenden Fachkräftemangel kann nur mit besseren, tarifgebundenen Beschäfti- gungsbedingungen und verstärkten Anstrengungen zur Ausbildung von Pflegefachkräften begegnet wer- den. Nötig sind auch gute Standards für die Menschen, die aus anderen Ländern nach Berlin kommen, um die Versorgung von PatientInnen und HeimbewohnerInnen sicher zu stellen.

Gutes und bezahlbares Wohnen für alle

Ob Wohnen bezahlbar bleibt, entscheidet sich vor allem im Wohnungsbestand. Deshalb müssen die Mie- terInnen konsequent unter Ausschöpfung aller Spielräume geschützt werden. Dazu gehört auch der Mie- tendeckel. Die Landespolitik muss die durch den Mietendeckel geschützte Zeitdauer für Neu- bau und für den Übergang zu einer dauerhaft sozial gestalteten Mietenregelung nutzen.

Für einen langfristigen Schutz ist der Anteil der sozial orientierten Wohnungsgesellschaften am Woh- nungsmarkt durch weitere Zukäufe zu steigern. Der Schutz vor Wohnungsumwandlungen und Luxussanie- rungen ist durch die Ausweisung weiterer Milieuschutzgebiete zu verstärken.

Berlin muss bezahlbaren Wohnraum sichern und schaffen, sowohl für Gering- als auch für Normalverdienende. Ein wesentlicher Baustein hierfür ist der Neubau von mindestens 20.000 Woh- nungen pro Jahr, der zur Hälfte im gemeinwohlorientierten Segment, also durch die landeseigenen Woh- nungsbaugesellschaften und durch Genossenschaften erfolgen muss. Für diesen Kraftakt sind die Landes- wohnungsunternehmen unter anderem finanziell und durch den Ausbau ihrer Bauabteilungen zu stärken.

Die Vergabe öffentlicher Flächen soll im Regelfall per Erbbaurecht erfolgen. Das Instrument der kooperati- ven Baulandentwicklung soll um ein zusätzliches Segment von „preisgedämpften Mietwohnungen“ nach Münchner Vorbild weiterentwickelt werden.

6 Soziales und mobiles Berlin

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Baugebote sollen die Spekulation mit baureifen Brachflächen unterbinden und den hohen Bauüberhang abbauen. Die neuen Quartiere sind möglichst klimaneutral zu errichten.

Arbeiten und Wohnen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, weshalb Gewerbeflächen vor der Umwandlung zu Wohnflächen geschützt werden müssen.

Im Rahmen einer sozialen Wohnungspolitik müssen spezielle Angebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine stärkere Rolle spielen. Auch für Azubi-Wohnheime und neue Werkswohnungen von mitbestimmten Betrieben sind Flächen vorzuhalten. Partnerschaften zwischen Arbeitgebern und Woh- nungsgesellschaften für neue Werkswohnungen sollen dabei für zusätzliche Wohnungen sorgen, nicht etwa bestehende Neubauvorhaben umwidmen.

In einem älter werdenden Berlin wird die Frage des barrierefreien Wohnens immer relevanter. Hierfür ist einerseits die Erfassung des Bestands an barrierefreien Wohnungen nötig, andererseits ist dieser Bestand weiter auszubauen.

Durch Anpassungen im Wohnungsaufsichtsgesetz müssen Schutzlücken für Unterkünfte von WerksvertragsnehmerInnen und LeiharbeitnehmerInnen geschlossen werden.

Moderner Verkehr mit guten Arbeitsbedingungen

Gute Arbeit fängt beim Arbeitsweg an. Ein leistungsfähiger und gut ausgebauter öffentlicher Personennahverkehr spielt eine wesentliche Rolle, um die Pendlerströme zwischen Berlin und Brandenburg und innerhalb Berlins klimaverträglich zu bewältigen. Dafür muss das ÖPNV- Netz insbesondere bei den schienengebundenen Verkehrsmitteln (Regionalbahnen, S-Bahn, U-Bahn, Stra- ßenbahnen) ausgebaut und für weitere Taktverkürzungen ertüchtigt werden. Auch im Westen Berlins muss die Straßenbahn zu einer Grundlage des ÖPNV werden. Die Taktzeiten bei Bussen und Bahnen müs- sen den wachsenden Fahrgastzahlen gerecht werden.

Ein engmaschiges Netz aus Radwegen fördert sicheres und entspanntes Radfahren auf dem Weg zur Ar- beit und im Alltag und entlastet so die anderen Verkehrsmittel. Das Leitbild von null Verkehrstoten („Vi- sion Zero“) muss endlich in der Praxis wirksam werden.

Wirtschaftsverkehr muss auch innerhalb der Stadt möglich sein, aber er muss entsprechend Klima- schutz und Verkehrssicherheit weiterentwickelt werden, durch ein zukunftsfähiges City-Logistik-Kon- zept zur Regulierung des Schwerlastverkehrs. Für den Güterverkehr sollte der Eisenbahninnenring elektrifi- ziert und mit genügend Ausweich-, Rangier- und Anschlussgleisen versehen wieder in Betrieb genommen werden.

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Zu einem starken öffentlichen Personennahverkehr gehören attraktive Arbeitsbedingungen. Die S-Bahn Berlin darf nicht zerschlagen und privatisiert werden. Bei der Ausschreibung von Verkehrsdienst- leistungen müssen die gültigen Tarif- und Sozialstandards verpflichtend eingehalten und vereinbart wer- den, um den Wettbewerb des Schienenpersonennahverkehrs nicht auf dem Rücken der Beschäftigten aus- zutragen. Werden Verkehrsdienstleistungen an Subunternehmen vergeben, beispielsweise bei

Schienenersatzverkehren, muss ein repräsentativer Tarifvertrag bei den Busunternehmen vorliegen. Um diesen zu bestimmen, ist analog zu Brandenburg bei der zuständigen Senatsverwaltung eine paritätische Kommission zu bilden. Gleichzeitig müssen die Planungsabteilungen auf Bezirks- und Senatsebene so auf- gestellt werden, dass sie die Verkehrswende administrativ bewältigen und gestalten können.

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Notizen

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Referenzen

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