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Wegleitung für die Erstellung des Schlussberichts für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur (BAK) an die Versicherungsbei- träge für Leihgaben im Rahmen von Ausstellungen gesamtschweizerischer Bedeutung

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Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK

September 2020

Wegleitung für die Erstellung des Schlussberichts

für Finanzhilfen des Bundesamtes für Kultur (BAK) an die Versicherungsbei- träge für Leihgaben im Rahmen von Ausstellungen gesamtschweizerischer Bedeutung

Inhalt des Schlussberichts

Deckblatt:

• Titel der Ausstellung;

• Name des Museums;

• Autor des Berichts;

• Datum;

• Unterschrift.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte der Ausstellung:

• Ausstellungsdauer;

• Anzahl Besuchende;

• Anzahl Leihnahmen;

• Herkunft der Leihnahmen;

• ggf. Abweichungen zum Gesuch;

• Wie/wo wurde Finanzhilfe des BAK bekannt gemacht (Flyer, Katalog, Website, in Ausstel- lung);

• Endabrechnung für Versicherungsprämien (Gegenüberstellung von Budget und effektiven Kosten);

• Endabrechnung gesamte Ausstellung.

Bis wann ist der Schlussbericht einzureichen?

Der Schlussbericht ist innerhalb der in der Verfügung aufgeführten Frist beim BAK einzureichen:

Bundesamt für Kultur Museen und Sammlungen Hallwylstrasse 15

3003 Bern

msn@bak.admin.ch

In welchem Format ist der Schlussbericht einzureichen?

Den Schlussbericht reichen Sie bitte sowohl in digitaler (pdf-Format) als auch in gedruckter Form ein.

Welchen Umfang soll der Schlussbericht haben?

Vier bis fünf DIN-A4 Seiten.

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