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Allgemeine Bemerkungen

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Academic year: 2022

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Kaufmännischer Verband Schweiz Hans-Huber-Strasse 4

Postfach 1853 CH–8027 Zürich

Telefon +41 44 283 45 45 info@kfmv.ch

kfmv.ch

Per E-Mail

E-Mail: Marianne.Widmer@efv.admin.ch;

Lukas.Hohl@efv.admin.ch

Zürich, 12. November 2020

COVID-19-Härtefallverordnung

Sehr geehrter Herr Hohl Sehr geehrte Frau Widmer

Gerne nimmt der Kaufmännische Verband die Gelegenheit wahr, sich im Rahmen der oben genannten Vernehmlassung zu äussern.

Allgemeine Bemerkungen

Der Kaufmännische Verband begrüsst die seit Ende Oktober verabschiedeten Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Auch die Härtefallmassnahmen sind ein Instrument nach Augenmass, welches branchen- und regionalspezifische Härtefälle abfedern kann. Der Kaufmännische Verband hat indes Bedenken bezüglich Höhe und Umsetzung der Härtefallmassnahmen. Diese sind in der Beilage erläutert.

Fragen zur Vorlage (gemäss Fragenkatalog)

Siehe Beilage.

Für die Berücksichtigung unserer Anliegen bedanken wir uns und stehen für allfällige weitere Fragen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüsse

Kaufmännischer Verband Schweiz

Daniel Jositsch Präsident

Christian Zünd CEO

Telefax an:

Seiten total:

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Eidgenössische Finanzverwaltung EFV

Antwortformular: Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Härtefallverordnung)

Stellungnahme von

Name / Firma / Organisation : Kaufmännischer Verband Schweiz Abkürzung der Firma / Organisation :

kfmv

Adresse :

Reitergasse 9, 8021 Zürich

Kontaktperson : Ursula Häfliger

Telefon : 044 283 45 78

E-Mail : ursula.haefliger@kfmv.ch

Datum : 11.11.2020

Wichtige Hinweise:

1. Wir bitten Sie, keine Formatierungsänderungen im Formular vorzunehmen.

2. Bitte pro Artikel, Absatz und Buchstabe oder pro Kapitel des erläuternden Berichtes eine Tabel- lenzeile verwenden.

3. Ihre elektronische Stellungnahme senden Sie bitte als Word-Dokument bis am 13. November 2020 an folgende E-Mail Adressen: Marianne.Widmer@efv.admin.ch; Lukas.Hohl@efv.admin.ch

Herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme!

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Aktenzeichen: 429/1/3/8

1 Allgemeine Bemerkungen

Der Kaufmännische Verband begrüsst die seit Ende Oktober verabschiedeten Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Wirtschaft im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie. Sowohl Unternehmen, als auch Selbständigerwerbende und Angestellte, welche direkt oder indirekt von den Massnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie betroffen sind, können auf finanzielle Un- terstützung durch Bund und Kantone zählen. Die Massnahmen wurden mit dem damaligen Wis- sensstand verabschiedet und folgen einer – auch von den Kantonen gewünschten – dezentralen Logik: die Kantone sind im Lead bei den Gesundheits- und Präventionsmassnahmen und entspre- chend auch bei den wirtschaftlichen Folgen einer allfälligen Ausbreitung in der Bevölkerung.

2 1. Abschnitt: Grundsatz

Thema Bemerkung/Anregung Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden wer- den.Aus- gestaltung

Die Härtefallregelung für momentan besonders betroffene Unternehmen und Bran- chen in besonders betroffenen Regionen ist sinnvoll. Die aktuellen Indikatoren zu Wirt- schaft und Arbeitsmarkt legen nahe, dass nicht alle Branchen gleich betroffen sind und einige sich seit der ersten Welle der Pandemie entsprechend erholen konnten.

Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden werden.

Der Bericht stellt klar, dass es sich um eine erste Schätzung handelt, welche aufgrund der Rückmeldung der Kantone und der Wirtschaft angepasst werden kann. Der Kauf- männische Verband unterstützt diesen Grundsatz. Obwohl es aufgrund der Logik der Härtefallregelung Sinn macht, den Umfang nicht mit demjenigen der Massnahmen im Frühjahr zu vergleichen (Lockdown), ist es absehbar, dass die insgesamt 400 Millio- nen Franken (Bund und Kantone) unzureichend sein werden.

Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden wer- den.Um- setzung

Härtefälle sollen im Grundsatz rasch Hilfe erhalten können. Es ist nicht offensichtlich, dass aufgrund der kantonalen Begebenheiten (gesetzliche Grundlagen) und der Dringlichkeit, die Massnahmen im Härtefallprogramm rasch genug eingesetzt werden können. Eine Übergangslösung könnte in diesem Fall angemessen sein. Eine Re-Akti- vierung der Überbrückungsskredite bis die Härtefallmassnahmen flächendeckend zum Einsatz kommen, könnte allfällige Lücken in der Umsetzung überbrücken.

3 2. Abschnitt: Anforderungen an die Unternehmen

Thema Bemerkung/Anregung Fehler!

Verweis- quelle konnte

Der Kaufmännische Verband ist mit den Anforderungen an Unternehmen einverstan- den. Die Umsetzung, insbesondere des Doppelsubventionierungsverbots der Überprü- fung der Selbsthilfemassnahmen und der Verwendung, dürfte sich jedoch als an- spruchsvoll gestalten. Der Aufwand für die Kantone bezüglich Vorprüfung dürfte er-

(4)

3/4

nicht ge- funden werden.

bei den Überbrückungskrediten, welche durch entsprechend routinierter Kreditinstitute vergeben wurden.

3. Abschnitt: Anforderungen an die Ausgestaltung der Härtefall- massnahmen

Thema Bemerkung/Anregung Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden wer- den.Form

Aufgrund der erwähnten Herausforderungen bei der Überprüfung, verbunden mit der angezeigten Dringlichkeit, dürfte eine Auslagerung der Vergabe und Bewirtschaftung an Dritte als Regelfall sinnvoll sein.

Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden wer- den.Da- tenbe- kanntgabe

Art. 9 ist zu präzisieren.

4 4. Abschnitt: Verfahren und Zuständigkeiten

Thema Bemerkung/Anregung Fehler! Ver-

weisquelle konnte nicht gefunden werden.Ver- fahren

Es muss sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Grundlagen für dringliche (fi- nanzielle) Massnahmen vorhanden sind. In diesem Zusammenhang ist auch der Grundsatz der Vorfinanzierung (Art. 17) zu überdenken.

5. Abschnitt: Beiträge des Bundes und Berichterstattung der Kan- tone

Thema Bemerkung/Anregung Fehler!

Verweis- quelle konnte nicht ge- funden

Der Plafond von 200 Millionen Franken ist zu tief. Dieser ist auf 1 Milliarde Franken anzuheben.

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Aktenzeichen: 429/1/3/8

wer- den.Ge- samtbe- trag

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