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Pandemieplan (Coronavirus) der DRK-Zentren für Gesundheit und Familie Amrum, Pellworm, Plön

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Academic year: 2022

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Pandemieplan (Coronavirus)

der DRK-Zentren für Gesundheit und Familie Amrum, Pellworm, Plön

Inhalt:

1. Einleitung

2. Phasenmodell der DRK-Zentren

a. Entscheidungsgremium Pandemie (EGP) b. Ziele der Pandemieplanung

3. DRK-Phase 0: Vorbereitungsphase (A) 4. DRK-Phase 1: Vorbereitungsphase (B)

a. Information des Personals über allgemeine Hygienemaßnahmen b. Information der Patienten über allgemeine Hygienemaßnahmen 5. DRK-Phase 2: Pandemiephase

a. Hygienemaßnahmen in Dienstgebäuden b. Sonstige allgemeine Regelungen

c. Schwerpunktaufgaben und Personalressourcen 6. DRK-Phase 3: Großschadensereignis/ Katastrophe 7. Umsetzungsmaßnahmen

Amrum

Alma-Münster-Haus

Plön

Elly Heuss-Knapp-Haus

Pellworm

Dr. Gabriele Akkerman-

Haus

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1. Einleitung

Jährlich kommt es weltweit beispielsweise zu Ausbrüchen des Influenzavirus und damit geht die Grippe um die Welt. Dabei verändert sich das Virus ständig und trifft somit immer wieder auf Menschen, die keine Immunität dagegen haben und ggf. erkranken. Insbesondere, wenn ein Virus in Umlauf kommt, welches bisher noch keine Verbreitung unter Menschen hatte, kann es zu einer besonders starken Ausbreitung kommen. Epidemische Ausbrüche in einzelnen Regionen bis zu pandemischen Ausbrüchen weltweit sind denkbar.

Bei einem pandemischen Ausbruch bedarf es bei einer Hilfsorganisation wie dem DRK einer besonderen Vorbereitung und Planung. Auf den folgenden Seiten findet sich die Planung der DRK-Zentren für Gesundheit und Familie, welche sowohl Maßnahmen der Vorbereitung als auch Maßnahmen für die eigentliche pandemische Phase enthält.

2. Phasenmodell der DRK-Zentren

Um von einer Pandemie sprechen zu können, bedarf es der Definition und Festlegung durch die WHO. Diese unterteilt in WHO-Phasen (angelehnt an die Influenzavirus Ausbrüche) 1-6.

Das Phasenmodell der WHO hat allgemeine Gültigkeit für den Bereich des DRK- Landesverbandes und aller seiner Einrichtungen. Ergänzend zu den Stufen der WHO legt der Landesverband folgende Stufen fest:

DRK-Phase 0: Vorbereitungsphase (A) und Phase 1: Vorbereitungsphase (B), sowie DRK- Phase 2: Pandemiephase und DRK-Phase 3:Großschadensereignis /Katastrophe.

Wir befinden uns in Phase 1: Vorbereitungsphase (B): (=Pandemiephase 5 WHO), Aufrechterhaltung des Regelbetriebs, keine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit, jedoch vorbereitende Maßnahmen zur Umstrukturierung; ggf. weitergehende Hygienemaßnahmen.

2.a. Entscheidungsgremium Pandemie (EGP)

Entscheidungsgremium Pandemie: ab Phase 1: Vorbereitungsphase (B) muss ein Entscheidungsgremium Pandemie eingerichtet werden. Dieses besteht für alle Zentren aus Herrn Lubanski, Frau Lessau, Herrn Dr. Hartmann und Frau Liebig. Diesem Gremium obliegen die Entscheidungen über den Klinikbetrieb in Abstimmung mit dem Vorstand. Weitere Mitglieder können themenspezifisch vom EPG hinzuberufen werden.

2.b. Ziele der Pandemieplanung

Das Hauptziel der Pandemieplanung ist der Schutz der Patienten und Mitarbeiter unter weitest gehender Aufrechterhaltung des Klinikbetriebes. Diese Schutzziele sollen erreicht werden durch Vermeidung der Infektionsübertragung von Patient zu Patient, von Patient zu Mitarbeitern, von Mitarbeitern zu Patienten sowie von Dritten Personen (Besuchern, Lieferanten) zu Patient und zu Mitarbeitern und von Mitarbeiter zu Mitarbeiter..

3. DRK-Phase 0: Vorbereitungsphase (A)

Vorbeugung der Infektion mit Corvid 19: hierzu ist primär das Personal vorzubereiten, neben Informationen der Patienten über allgemeine und spezielle Hygienemaßnahmen (s. 4.). Erste Umsetzungsmaßnahmen sind die Information und Einweisung aller Mitarbeiter der ZGF in den Pandemieplan mit allen seinen notwendigen Maßnahmen. Ferner die Beschaffung und ausgabebereite Lagerung von Hygienematerial: Desinfektionsmittel (Spitacid, Sterilium) und Schutzausrüstung (Schutzhandschuhe, Schutzkittel, Masken, FFP3, alternativ FFP2, alternativ grüner Mundschutz, Schutzbrillen). Strikte Einhaltung des Reinigungs- und Hygieneplans (Vorlage/ Vordruck aus Pandemieplan DRK-LV Kiel). Vorbeugemaßnahmen bei

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Patienten ohne Infektionsverdacht gelten die Informationen und Regeln der Hygienemaßnahmen unter 4.).

Patienten im begründetem Verdachtsfall und Patienten unter differential diagnostischer Abklärung (Einzelfallprüfung durch die Ärzte der Einrichtungen) müssen als Familie im Zimmer isoliert werden. Die Entnahme eines Trockenabstrichs muss bei allen Beteiligten erfolgen. Die Isolation bleibt bis zum Erhalt des Laborergebnisses bestehen. Bei Isolation ist eine sofortige Information des EPG vorzunehmen. Die Versorgung der Familie auf dem Zimmer hat durch das medizinische Personal unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Schutzkittel, Maske, Handschuhe, Schutzbrille) und Hygienevorschriften zu erfolgen. Insbesondere hygienischer Schutz bei der Entsorgung der Essenstabletts (geschlossene Behälter, bzw. Schutz durch Überziehen eines Müllbeutels über das Tablett) und der Müllentsorgung („Tüte in Tüte“- System). Zimmerreinigung durch die HW nur mit Schutzmaßnahmen, (möglichst durch einen für den isolierten Bereich zuständigen Mitarbeiter und nicht im Wechsel)

Bei nachgewiesener Infektion (positives Testergebnis): sofortige Information des EPG, dieses informiert das Gesundheitsamt und den Vorstand. Das EPG ruft eine sofortige Krisensitzung ein unter Teilnahme aller Bereichsleitungen. In dieser Krisensitzung wird der weitere Informationsfluss unter Berücksichtigung des Datenschutzes beschlossen. Vor Abschluss der Krisensitzung dürfen keine Informationen an die Patienten oder an Dritte.

Der Informationsfluss an Dritte (Presse) ist untersagt und erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Information an die Patienten erfolgt ausschließlich durch die Ärzte nach Abschluss der Krisensitzung des EPG.

Ist ein Mitarbeiter von der Infektion betroffen: muss er das EPG sofort informieren. Hierbei muss, auch nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, die Quarantäneregelung für den Mitarbeiter getroffen werden sowie für die Kontaktpersonen, mit denen der Mitarbeiter unmittelbar im Kontakt war, sowohl in der Einrichtung (Patienten und Kollegen) als auch in dessen häuslichen Umfeldes.

Ist im Umfeld der Einrichtung ein positiver Corvid 19 infizierter Patient (regionaler Befall), besteht für die Einrichtung komplettes Besuchsverbot. Der Kontakt von Dritten mit der Einrichtung (Post, Lieferanten) ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Kontaktpersonen müssen sich bei jedem Kontakt in die Besucherliste eintragen. Sie dürfen die Einrichtung nur unter Einhalten der Hygienemaßnahme (s. 4.) betreten. Die Kontakte sind so kurz als möglich zu gestalten. Wenn möglich ohne Kontakt zu Mitarbeitern oder Patienten (z.B. Abstellen im Flur etc.).

4. DRK-Phase 1: Vorbereitungsphase (B)

Bei deutlichen Warnzeichen für einen pandemischen Ausbruch (Pandemiephase 5 der WHO) sind weitere Maßnahmen – jetzt auf Anordnung des EGP – zu treffen. Insbesondere persönliche Hygienemaßnahmen und Hygienemaßnahmen in Diensträumen und Zimmern sollen dazu beitragen, die Infektionsgefahr für Patienten und Mitarbeiter und das Weitertragen der Infektion an andere Personen zu reduzieren.

4.a. Information des Personals über allgemeine Hygienemaßnahmen

Das Personal der Zentren ist auf geeignete Weise auf allgemeine Hygieneregeln aufmerksam zu machen. Im Besonderen ist zu achten auf:

- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen

- Indikationsgerechte und korrekte Nutzung von Händedesinfektionsmitteln

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- Husten- und Niesetikette, Abstand halten im Krankheitsfall - Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen - Wunden schützen

- Regelmäßig Lüften

- Lebensmittel hygienisch behandeln - Geschirr und Wäsche heiß waschen

- Das Vermeiden der Teilnahme an größeren öffentlichen Veranstaltungen wird empfohlen, im dienstlichen Kontext ist nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten im Einzelfall zu entscheiden.

Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie ihren Familienangehörigen wird im Übrigen empfohlen, an den, entsprechend der Ständigen Impfkommission, angebotenen Schutzimpfungen (z.B. Grippeschutz) teilzunehmen.

4.b. Information der Patienten über allgemeine Hygienemaßnahmen

Die Patienten der Einrichtung sind auf geeignete Weise auf allgemeine Hygieneregeln aufmerksam zu machen. Der Rahmen, in dem dies geschieht, sollte die Möglichkeit vorsehen, Fragen aus der Patientenschaft zu beantworten und auf Unsicherheiten reagieren zu können.

Empfohlen werden sollte im Besonderen:

- Regelmäßiges und gründliches Händewaschen

- Klärung der Indikation zur Nutzung von Händedesinfektionsmittel und Erläuterung der korrekten Verwendung

- Husten- und Niesetikette, Abstand halten im Krankheitsfall - Nicht mit ungewaschenen Händen ins Gesicht fassen - Wunden schützen

- Regelmäßig Lüften

- Lebensmittel hygienisch behandeln - Wäsche heiß waschen (/60 Grad)

- Das Vermeiden der Teilnahme an größeren externen öffentlichen Veranstaltungen wird empfohlen.

- Erläutern des Vorgehens im Falle einer neu aufgetretenen akuten Erkrankung mit entsprechenden Warnsymptomen (z.B. Fieber, Atemwegssymptome)

5. DRK-Phase 2: Pandemiephase

In der Regel dauert eine Pandemie mehrere Wochen. Beginn, Dauer und Ende der hier genannten Maßnahmen werden durch das EGP angeordnet. Um eine Einschränkung des Einrichtungsbetriebes schon im Vorfeld zu verhindern, können die folgenden Maßnahmen auch schon vor Ausbruch der Pandemie durch das EGP angeordnet werden.

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Unterschieden werden hier verschiedene mögliche – und möglicherweise parallel auftretende Szenarien:

- Auftreten von Erkrankungsfällen in der näheren Umgebung der Einrichtung, bei für die Einrichtung tätigen Dienstleistern oder Zulieferern

- Auftreten eines Erkrankungsfalls beim Personal und deren Angehörige - Erkrankung eines Patienten der Einrichtung

Sofern die folgenden Maßnahmen spezifisch sind für eines dieser Szenarien, wird an gegebener Stelle darauf hingewiesen.

5.a. Hygienemaßnahmen in Dienstgebäuden

Schutzkleidung

Je nach Lage und Erreger kann im Bedarfsfall für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Besucher das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes (MNS) in den Dienstgebäuden und Dienstfahrzeugen notwendig werden. Damit soll insbesondere die Infektionsverschleppung der Mitarbeiter und Besucher untereinander verhindert werden. Entsprechende Weisung erfolgt durch das EPG. Die Bevorratung von Schutzkleidung ist in den Einrichtungen und dem Landesverbande zu organisieren.

Sicherung der Einrichtung

Ein Betreten der Einrichtung ist ohne die vorgesehenen hygienischen Maßnahmen zu verhindern. In Abhängigkeit der Situation wird das EPG beschließen, das Betreten der Einrichtung nur nach entsprechenden hygienischen Maßnahmen zu gestatten.

Im Bereich der Eingänge wird dann eine Möglichkeit zur hygienischen Händedesinfektion, ggf.

zum Anlegen des MNS (beim Betreten des Gebäudes) sowie zur gesicherten Entsorgung (beim Verlassen des Gebäudes) vorgehalten.

Toiletten und Waschräume, Kontaktflächen

Vor und nach jeder Benutzung der Toiletten und Waschräume hat eine hygienische Hände- desinfektion zu erfolgen, sofern dies durch das EPG angeordnet wurde. Ansonsten ist nach den allgemeinen Hygieneregeln (Ziffer 4.1) zu verfahren.

In den Sanitärräumen ist mindestens arbeitstäglich, bei Bedarf auch häufiger, eine Scheuer- Wisch-Desinfektion mit einer zugelassenen Desinfektionsmittellösung vorzunehmen. Die Desinfektionsmaßnahmen sind zu dokumentieren.

Außerdem ist mindestens arbeitstäglich an allen potentiellen Kontakt-flächen eine Scheuer- Wisch-Desinfektion mit einer zugelassenen Desinfektionsmittellösung (s.Hygienepläne) vorzunehmen und zu dokumentieren.

Dienstbesprechungen, Dienstreisen, Publikumsverkehr

Zusammentreffen, Dienstbesprechungen etc. sind zu vermeiden. Die Kommunikation unter- einander hat grundsätzlich über die zur Verfügung stehenden technischen Kommunikationsmittel zu erfolgen.

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Dienstreisen, Tagungen und Gremiensitzungen sind nur im Ausnahmefall zulässig und mit dem EPG abzustimmen; an deren Stelle sind Telefon-/ Videokonferenzen oder schriftliche Abstimmungs-verfahren (möglichst per E-Mail) zu nutzen.

Maßnahmen für die Besucher werden situationsbedingt durch das EPG festgelegt und bekanntgegeben. Soweit Publikumsverkehr in den Diensträumen zwingend erforderlich ist, findet dieser grundsätzlich in einem Besprechungsraum statt, um eine mögliche Infektionsverschleppung zu minimieren. Hierzu ist ein Raum in der Einrichtung festzulegen.

5.b. Sonstige allgemeine Regelungen

Personaleinsatz/Personalabteilung

Der Personaleinsatz zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes wird in Abstimmung mit dem Betriebsrat gemäß den geltenden arbeitsvertraglichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Regelungen erfolgen.

Die Personalabteilung stellt durch wechselseitige Vertretbarkeit im Referat Personalabrechnung sicher, dass die Gehälter tarifgemäß ausgezahlt werden können.

5.c. Schwerpunktaufgaben und Personal-ressourcen

Da bei einer Pandemie die Personalressourcen durch Erkrankungen der Mitarbeiter und deren Familienangehörigen beeinflusst sein können, kann es erforderlich werden, den Geschäftsbetrieb einzuschränken. Die Planung ist so ausgelegt, das auf zusätzliches Personal nicht zurückgegriffen werden kann. Die folgenden Schwerpunktaufgaben sind auf jeden Fall wahrzunehmen.

Klinikleitungen und Geschäftsführung

Sitzungen und Tagungen werden abgesagt. Eine regelmäßige Kommunikation untereinander wird durch Telefon-/Videokonferenzen bzw. E-Mail oder Fax sichergestellt.

Öffentlichkeitsarbeit

 Erfolgt ausschließlich über die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit des DRK Landesverbandes.

 Die Information gegenüber den Patienten innerhalb der Einrichtungen erfolgt durch das EPG

Rezeption / Servicebüro

Da die Erwartungen der Angehörigen im Falle einer Pandemie hoch sein werden, muss die Telefonzentrale ggf. personell unterstützt werden. Nach Bedarf ist auf Weisung des EPG ein 24h-Betrieb sicherzustellen.

Team IT (Landesverband)

Das Team IT hat im Falle einer Pandemie sicher zu stellen, dass

 technische Voraussetzungen für die telefonische Erreichbarkeit der Geschäftsstellen und des LV sowie zu den jeweiligen Einrichtungen und zu den Kreisverbänden über das Festnetz oder per Handy gegeben sind.

 die IT besetzt und gesteuert werden kann, um eine Kommunikation innerhalb des Verbandes und darüber hinaus sicherzustellen.

 mobiles Arbeiten möglich ist

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Hauswirtschaft

Die Hauswirtschaft hat im Falle einer Pandemie sicher zu stellen, dass

 Die geforderten Hygienemittel gemäß der Ziffer 5.1. vorhanden sind und die Hygienemaßnahmen (gleiche Ziffern) umgesetzt werden können.

 Es werden Maßnahmen vorbereitet, die auch beim Ausfall von Reinigungskräften für eine ausreichende Hygiene sorgen.

Sämtliche Bereiche der Einrichtungen

Die Bereiche/Bereichsleiter stimmen in einer Pandemiephase mit dem EGP ab, welche Bereichsaufgaben und -dienstleistungen reduziert und/oder eingestellt werden können.

Falls Veranstaltungen geplant sind, stimmen sie die Durchführung bzw. Absage mit dem EGP ab und leiten die erforderlichen Schritte ein.

6. DRK-Phase 3: Großschadensereignis/ Katastrophe

Sollte auch ein eingeschränkter Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht zu erhalten sein, so muss mindestens das EPG der Klinik aufrechterhalten werden. Noch zur Verfügung stehendes Personal ist dann für die Mitarbeit in diesem Stab einzusetzen, um zumindest ein Ressourcenmanagement aufrecht zu erhalten.

7. Umsetzungsmaßnahmen

Nach Absprache mit dem EPG sind folgende Maßnahmen durch die Bereichsleitungen zu treffen:

 Information und Einweisung aller Mitarbeiter/-innen in die gemäß Pandemieplan der Einrichtungen notwendigen Maßnahmen

 Beschaffung und ausgabebereite Lagerung von Hygienematerial und Schutzausrüstung

 Technische Vorbereitung für eine mögliche weitest gehende mobile Arbeit.

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