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Aktuelle Version von ESt beschränkte Steuerpflicht 2018

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Dok.-Nr.: 1003817

DATEV-Serviceinformation Neuerungen

Letzte Aktualisierung: 31.01.2020

Relevant für:

ESt beschränkte Steuerpflicht ESt beschränkte Steuerpflicht 2018

Aktuelle Version von ESt beschränkte Steuerpflicht 2018

Inhaltsverzeichnis

1 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.2 (Vollversion, Januar 2020) 1.1 Gesetzliche Änderungen

1.1.1 Anlage N: BFH-Urteil zu Mehraufwendungen für Doppelte Haushaltsführung 1.2 Neue / geänderte Funktionen

1.2.1 Datenübernahme aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer 1.2.2 VaSt: Übernahme der Werte der Lohnsteuerbescheinigung 1.2.3 Löschen von Ordnungsbereichs-Einträgen: Mehrfachauswahl 1.2.4 Neue Berechnungsliste Feststellungen

1.3 Weitere Informationen

1.3.1 ELSTER: Bilden einer neuen Telenummer

2 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.16 (Vollversion, 02.10.2019) 2.1 Neue / geänderte Funktionen

2.1.1 Symbolleiste: neues Symbol für Nebeneinander-Darstellung von Erfassungsformular und Liste 2.1.2 Symbolleiste: neues Symbol für VaSt

2.1.3 Anlage L: Erfassen eines Gewinns von 0 EUR

3 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.11 (Vollversion, 18.04.2019) 3.1 Fehlerbehebung

4 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.1 (Vollversion, 29.03.2019) 4.1 Gesetzliche Änderungen

4.1.1 Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) 4.2 Neue / geänderte Funktionen

4.2.1 Anlage V: Erfassen von Einzelpositionen bei Erhaltungsaufwendungen

4.2.2 Anlage EÜR: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) nur einzelner Anlagen EÜR 4.2.3 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

5 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.0 (Vollversion, 28.12.2018) 5.1 Gesetzliche Änderungen

5.1.1 Abfindungen von Kleinbetragsrenten

(2)

5.1.2 Grundfreibetrag

5.1.3 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 5.2 Neue / geänderte Funktionen

5.2.1 Ermittlung des Altersentlastungsbetrags 5.2.2 Erfassen von mehreren Einzelpositionen 5.2.3 Erfassen des Beschäftigungszeitraums 5.2.4 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

5.2.5 Für alle Steuerprogramme gültige Neuerungen 5.3 Weitere Informationen

5.3.1 Elektronische Datenübermittlung (ELSTER)

1 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.2 (Vollversion, Januar 2020)

ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.2 ist Bestandteil des Pakets ESt comfort 2018 V. 15.3.

Die Version 16.2 enthält neue / geänderte Funktionen und gesetzliche Änderungen.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

Bereitstellung ab

Bereitstellung per

Installationsvoraussetzung Datenanpassung* Neustart

Januar 2020 DATEV- Programme 13.1

- Ja Nein

* Während einer Installation mit Datenanpassung kann an den betroffenen Arbeitsplätzen nicht gearbeitet werden!

1.1 Gesetzliche Änderungen

1.1.1 Anlage N: BFH-Urteil zu Mehraufwendungen für Doppelte Haushaltsführung

Mit Urteil vom 04.04.2019 (Dok.-Nr. 0951311; ggf. LEXinform-Abonnement erforderlich) hat der BFH entschieden, dass Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke und Hausrat im Rahmen der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung keine Unterkunftskosten darstellen. Damit unterliegen diese Aufwendungen nicht der im Inland geltenden Begrenzung der Unterkunftskosten auf den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 EUR.

1.2 Neue / geänderte Funktionen

1.2.1 Datenübernahme aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer

In der Anlage G können Sie die Eingabefelder Für 2018 festzusetzender Gewerbesteuer-Messbetrag (…) und Für 2018 tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer (…) auf Knopfdruck aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer übernehmen.

(3)

Wenn der Gewinn nicht nach § 4 Abs. 3 EStG über eine Anlage EÜR, sondern nach § 4 Abs. 1 EStG / § 5 EStG mittels Bilanz ermittelt wird, können Sie aus dem Programm DATEV Gewerbesteuer zusätzlich die außerbilanziellen Korrekturen (Abrechnungen, Kürzungen, Weitere Gewinnkorrekturen) übernehmen.

Sie finden die Schaltflächen zur Datenübernahme im Erfassungsformular zur Anlage G, Zeile 4-6, im

Ordnungsbereich Gewinn aus Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer auf der Registerkarte Gewinn im Bereich Datenübernahme aus der Gewerbesteuererklärung.

1.2.2 VaSt: Übernahme der Werte der Lohnsteuerbescheinigung

Die per VaSt übermittelten Werte der Lohnsteuerbescheinigung werden bei der Übernahme der VaSt-Daten automatisch in die Anlage N, die Anlage Vorsorgeaufwand und ggf. in den Mantelbogen ESt 1 C übernommen. Der bisher erforderliche zusätzliche Anstoß der Datenübernahme aus dem Erfassungsformular Lohnsteuerbescheinigung ist nicht mehr notwendig.

1.2.3 Löschen von Ordnungsbereichs-Einträgen: Mehrfachauswahl

Bei sog. „Ordnungsbereichen“ (z. B. Spenden) ist es möglich, mehrere Einträge auf einmal zu löschen (z. B. die 1., 2., 3 und 7. Spende oder alle Spenden)

Wählen Sie dazu die löschenden Einträge mit gedrückter - bzw. -Taste aus und klicken anschließend auf das Symbol für Löschen.

1.2.4 Neue Berechnungsliste Feststellungen

Auf der neuen Berechnungsliste Feststellungen werden die folgenden Feststellungen/Ermittlungen dargestellt:

 Ermittlung des festzustellenden Verlustvortrags i. S. d. § 10d EStG

 Ermittlung des festzustellenden Spendenvortrags i. S. d. § 10b Abs. 1 S. 9 und 10 EStG

1.3 Weitere Informationen

1.3.1 ELSTER: Bilden einer neuen Telenummer

Durch die Version 16.2 wird beim Aufruf von Datenbeständen eine neue Telenummer erzeugt.

Wenn Sie einem Mandanten einen mit der Vorgängerversion ausgedruckten Mantelbogen ESt 1 C (mit eingedruckter Telenummer am linken oberen Rand) zur Unterschrift vorgelegt haben, beachten Sie im Zusammenhang mit der Elektronischen Datenübermittlung:

Senden aus dem Programm DATEV ESt beschränkte Steuerpflicht

Wenn Sie die Elektronische Datenübermittlung unmittelbar aus dem Programm ESt beschränkte Steuerpflicht erst mit der Version 16.2 durchführen, drucken Sie bei Bedarf den Mantelbogen ESt 1 C mit der geänderten Telenummer erneut aus und legen Sie die Erklärung dem Mandanten erneut zur Unterschrift vor. Alternativ können Sie sich in diesem Fall das aktuelle Freizeichnungsdokument vom Mandanten unterschreiben lassen: Denn auch das Freizeichnungsdokument enthält am linken oberen Rand die Telenummer.

Senden aus dem DATEV Arbeitsplatz (nach vorheriger Bereitstellung)

(4)

Wenn Sie die Daten mit der Vorgängerversion zur späteren Elektronischen Datenübermittlung bereitgestellt haben, können Sie die Elektronische Datenübermittlung unmittelbar aus dem DATEV Arbeitsplatz anstoßen

(kontextbezogener Link Übermittlung Finanzverwaltung | Bereitgestellte Daten an das Finanzamt übermitteln). Ein Aufruf des Datenbestands (mit der damit verbundenen Neubildung der Telenummer) ist dazu nicht erforderlich.

Informationen zum Bereitstellen von Steuererklärungen zur späteren Übermittlung finden Sie in Dok.-Nr. 9240110.

2 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.16 (Vollversion, 02.10.2019)

ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.16 ist Bestandteil des Pakets ESt comfort 2018 V. 15.25.

Die Version 16.16 enthält neue / geänderte Funktionen.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

Bereitstellung Bereitstellung per

Installationsvoraussetzung Datenanpassung* Neustart

02.10.2019 DFÜ DATEV-Programme 13.0 Nein Nein

* Während einer Installation mit Datenanpassung kann an den betroffenen Arbeitsplätzen nicht gearbeitet werden!

2.1 Neue / geänderte Funktionen

2.1.1 Symbolleiste: neues Symbol für Nebeneinander-Darstellung von Erfassungsformular und Liste Nach Aktivieren des neuen Symbols („Anzeige von Erfassungsformularen und Listen nebeneinander“) in der Symbolleiste können Sie das aktive Erfassungsformular und eine Liste (z. B. Berechnungsliste lang) nebeneinander anzeigen lassen.

Wenn Sie das neue Symbol aktivieren, wird zusätzlich die automatische Berechnung aktiviert. Damit können Sie die Auswirkung einer Änderung im Erfassungsformular sofort in der parallel geöffneten Liste erkennen.

2.1.2 Symbolleiste: neues Symbol für VaSt

Über das neue Symbol („E-Steuerdaten (VaSt) abfragen“) in der Symbolleiste können Sie die Abfrage der E- Steuerdaten (VaSt) schneller starten.

2.1.3 Anlage L: Erfassen eines Gewinns von 0 EUR

In der Anlage L können in den Zeilen 6 - 11 jetzt auch Gewinne von 0 EUR erklärt und elektronisch an die Finanzverwaltung (ELSTER) übermittelt werden.

3 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.11 (Vollversion, 18.04.2019)

Die Version 16.11 des Programms ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 ist Bestandteil des Pakets ESt comfort 2018 V.

15.11.

(5)

Die Version 16.11 enthält Fehlerbereinigungen.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

Bereitstellung Bereitstellung per

Installationsvoraussetzung Datenanpassung* Neustart

18.04.2019 DFÜ DATEV-Programme 12.1 Nein Nein

* Während einer Installation mit Datenanpassung kann an den betroffenen Arbeitsplätzen nicht gearbeitet werden!

3.1 Fehlerbehebung

Folgende Fehler treten mit dieser Version nicht mehr auf:

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6013901)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6011701)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6012001)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6012301)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6012501)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

 „Fehler (auf der Anlage EÜR / Anlage AVEÜR / Anlage SZ … Feld 6012601)“ beim Aufrufen, Drucken oder Übermitteln des Freizeichnungsdokuments

4 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.1 (Vollversion, 29.03.2019)

ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.1 ist Bestandteil des Pakets ESt comfort 2018 V. 15.1.

Die Version 16.1 enthält gesetzliche Änderungen und neue / geänderte Funktionen.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

Bereitstellung Bereitstellung per

Installationsvoraussetzung Datenanpassung* Neustart

29.03.2019 DFÜ DATEV-Programme 12.1 Ja Nein

* Während einer Installation mit Datenanpassung kann an den betroffenen Arbeitsplätzen nicht gearbeitet werden!

(6)

4.1 Gesetzliche Änderungen

4.1.1 Elektronische Datenübermittlung (ELSTER)

Mit der Version ist die Elektronische Datenübermittlung der ESt-Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht möglich.

4.2 Neue / geänderte Funktionen

4.2.1 Anlage V: Erfassen von Einzelpositionen bei Erhaltungsaufwendungen

Wenn mehrere, im VZ voll abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen vorliegen, können diese Erhaltungsaufwendungen im Ordnungsbereich Voll abzuziehende oder auf mehrere Jahre zu verteilende Erhaltungsaufwendungen (Anlage V, Zeile 45) auch einzeln erfasst und elektronisch übermittelt werden.

Wie bisher besteht aber weiterhin die Möglichkeit, für diese Erhaltungsaufwendungen in Zeile 39/40 der Anlage V nur einen Summenwert zu erfassen.

4.2.2 Anlage EÜR: Elektronische Datenübermittlung (ELSTER) nur einzelner Anlagen EÜR

Für den Fall der späteren Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen und der damit erforderlichen erneuten Einreichung der Anlage EÜR ist die gesonderte Übermittlung nur einzelner Anlagen EÜR möglich.

Die entsprechenden Einstellungen treffen Sie im Kopfbereich des Erfassungsformulars zur Anlage EÜR über das Kontrollkästchen Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage(n) EÜR und den Schaltknopf Diese Anlage EÜR soll mit ihren zugehörigen Anlagen elektronisch übermittelt werden.

4.2.3 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

Von der Finanzverwaltung übermittelte Zuschüsse nach § 10 Abs. 4b EStG können in die entsprechenden Zeilen der Anlage Vorsorgeaufwand übernommen werden.

5 ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.0 (Vollversion, 28.12.2018)

ESt beschränkte Steuerpflicht 2018 V. 16.0 ist Bestandteil des Pakets ESt comfort 2018 V. 15.0.

Die Version 16.0 enthält neue / geänderte Funktionen und gesetzliche Änderungen.

Wenn Sie DATEVasp oder DATEV-SmartIT nutzen, wird diese Version ab Verfügbarkeit automatisch für Sie installiert.

Den Termin finden Sie in Ihrem DATEVasp-Serviceportal / DATEV-SmartIT-Serviceportal.

Bereitstellung ab

Bereitstellung per

Installationsvoraussetzung Datenanpassung* Neustart

28.12.2018 DFÜ DATEV-Programme 12.0 Ja Nein

Januar 2019 DATEV- Programme 12.1

- Ja Nein

* Während einer Installation mit Datenanpassung kann an den betroffenen Arbeitsplätzen nicht gearbeitet werden!

(7)

5.1 Gesetzliche Änderungen

5.1.1 Abfindungen von Kleinbetragsrenten

Abfindungen von Kleinbetragsrenten unterliegen wie außerordentliche Einkünfte der begünstigten Besteuerung nach

§ 34 Abs. 1 EStG („Fünftelregelung“).

5.1.2 Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag erhöht sich von 8.820 EUR auf 9.000 EUR.

5.1.3 Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

Für den Veranlagungszeitraum 2018 ergeben sich durch das Alterseinkünftegesetz folgende Änderungen:

 Anheben des Prozentsatzes der anzusetzenden Altersvorsorgeaufwendungen auf 86 % (§ 10 Abs. 3 S. 6 EStG)

 Absenken des Versorgungsfreibetrags auf 19,2 % der Versorgungsbezüge (höchstens 1.440 EUR) und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag auf 432 EUR bei Versorgungsbeginn in 2017 (§ 19 Abs. 2 S. 3 EStG)

 Anheben des Besteuerungsanteils von Leibrenten auf 76 % bei Rentenbeginn in 2017 (§ 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) S.

3 EStG)

 Absenken des Altersentlastungsbetrags auf 19,2 % der Einkünfte (höchstens 912 EUR), wenn das 64.

Lebensjahr in 2017 vollendet wurde (§ 24a S. 5 EStG)

5.2 Neue / geänderte Funktionen

5.2.1 Ermittlung des Altersentlastungsbetrags

In der Berechnungsliste Härteausgleich/Entlastungsbetrag wird neben der Ermittlung des Härteausgleichs nun auch die Ermittlung des Altersentlastungsbetrags detailliert dargestellt.

5.2.2 Erfassen von mehreren Einzelpositionen

In verschiedenen Bereichen wurde die Erfassung von mehreren Einzelpositionen ermöglicht.

So können z. B. in der Anlage N Einzelangaben für bis zu 99 Arbeitsmittel und für bis zu 99 Fortbildungen gemacht werden.

5.2.3 Erfassen des Beschäftigungszeitraums

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland dem Steuerabzug unterlegen haben, sieht die Finanzverwaltung zusätzlich zu den Angaben in der Anlage N die Angabe des Beschäftigungszeitraums im Mantelbogen vor. Sie erfassen in diesem Fall Arbeitslohn und Werbungskosten in der Anlage N und den Beschäftigungszeitraum im Erfassungsformular ESt 1 C in den Zeilen 32-33.

Für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, erfassen Sie alle Angaben (Arbeitslohn, Werbungskosten, Beschäftigungszeitraum) im Formular ESt 1 C in den Zeilen 32-33.

5.2.4 Vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)

Mit der Version ist die Abfrage der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) für VZ 2018 möglich.

(8)

Beachten Sie aber, dass der Gesetzgeber den datenübermittelnden Institutionen eine Frist bis zum 28.02.2019 einräumt, um die steuerlich relevanten Daten für das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch zur Verfügung zu stellen.

Ab VZ 2018 werden von der Finanzverwaltung zusätzlich die aufgrund eines Freistellungsauftrags in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge geliefert. Sie finden diese Beträge z. B. im Protokoll E-Steuerdatenabfrage (VaSt) über den Link VaSt (Abfrage vom …).

5.2.5 Für alle Steuerprogramme gültige Neuerungen

Informationen zu den für alle Steuerprogramme gültigen Neuerungen finden Sie im Dokument „Aktuelle Version von Steuern Basis“ (Dok.-Nr. 1022108). Steuern Basis ist Bestandteil aller Steuerprogramme; die dortigen Neuerungen gelten daher auch für Einkommensteuer.

5.3 Weitere Informationen

5.3.1 Elektronische Datenübermittlung (ELSTER)

Zum Erstellungszeitpunkt der Version 16.0 des Programms DATEV ESt beschränkte Steuerpflicht hat das ELSTER- Modul der Finanzverwaltung die elektronische Übermittlung (ELSTER) der ESt-Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht für VZ 2018 noch nicht unterstützt.

Aus diesem Grund ist mit der Version 16.0 des Programms ESt beschränkte Steuerpflicht die Elektronische Datenübermittlung der ESt-Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht für VZ 2018 nicht möglich.

Ende März 2019 erhalten Sie eine neue Version des Programms ESt beschränkte Steuerpflicht mit einem aktualisierten ELSTER-Modul der Finanzverwaltung, mit der die elektronische Übermittlung (ELSTER) der ESt- Erklärung zur beschränkten Steuerpflicht für VZ 2018 möglich sein wird. Aktuelle Auslieferungstermine finden Sie in Dok.-Nr. 1010488.

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