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Key Performance Indicators als Bestandteil der externen finanziellen Berichterstattung

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Academic year: 2022

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Gabriel Platzer, BSc

Key Performance Indicators als Bestandteil der externen finanziellen Berichterstattung

Eine Querschnittsanalyse von Geschäftsberichten ausgewählter kapitalmarktorientierter Unternehmungen

Masterarbeit

zur Erlangung des akademischen Grades eines Master of Science

der Studienrichtung Betriebswirtschaft an der Karl-Franzens-Universität Graz

Betreuer: Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Heinz Königsmaier Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung

Graz, Dezember 2021

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Gleichheitsgrundsatz

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser Arbeit darauf verzichtet, geschlechterspezifische Formulierungen zu verwenden. Es wird hiermit jedoch ausdrücklich festgehalten, dass die bei Personen verwendete maskuline Form für beide Geschlechter zu verstehen ist.

Dezember 2021 Unterschrift:

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Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis...III Abbildungsverzeichnis ... V Tabellenverzeichnis ... VI

1 Einleitung ... 1

1.1 Problemaufriss ... 1

1.2 Zielsetzung, Untersuchungsfragen und Gang der Arbeit ... 3

2 Key Performance Indicators ... 5

2.1 Begriffsbestimmung, Begriffsabgrenzung und Erscheinungsformen ... 5

2.2 Informationsfunktion in der externen finanziellen Berichterstattung ...11

2.2.1 „Verzahnung“ von internem und externem Rechnungswesen ...12

2.2.2 Integrated Reporting und die Stoßrichtung des IASB ...13

3 Aufbereitung von Leistungsindikatoren in Geschäftsberichten ...16

3.1 Normativer Rahmen zur Berichterstattung von Leistungsindikatoren ...16

3.2 IASB–Projekt: „Better Communication in Financial Reporting” ...18

3.2.1 IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary” ...18

3.2.2 „Disclosure Initiative”–Projekt ...20

3.2.3 „Primary Financial Statements”–Projekt ...25

3.3 ESMA–Leitlinien zu Alternative Performance Measures ...29

3.4 Instrumentalisierung und Prüfung von KPIs durch die Wirtschaftsprüfung ...33

4 Mögliche Einflussfaktoren auf die Offenlegung von KPIs ...39

4.1 Eigentümerstruktur als Einflussfaktor ...39

4.2 Unternehmensgröße als Einflussfaktor ...41

4.3 Branche als Einflussfaktor ...43

4.4 Unternehmensleistung als Einflussfaktor ...44

5 Einführung in die Untersuchungsmethodik ...47

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5.1 Datengrundlage ...47

5.2 Erhebungsmethodik ...50

6 Untersuchungsergebnisse der Berichterstattungspraktiken ...54

6.1 APMs im Lagebericht ...54

6.2 APMs in der Gewinn- und Verlustrechnung ...58

6.3 Bereinigte APMs im Lagebericht ...61

6.4 ESMA-Bericht – Brancheneinfluss bei der Berichterstattung von APMs ...63

6.5 Qualitative Untersuchung von Leistungsindikatoren ...65

6.5.1 Umsetzung der ESMA-Offenlegungsprinzipien...65

6.5.2 Definition ...67

6.5.3 Bezeichnung ...68

6.5.4 Vergleich ...71

6.5.5 Überleitung ...72

6.5.6 Erläuterungen ...75

6.5.7 Sonstige Berichterstattungspraktiken ...77

6.6 Grenzen und Ausblick der Untersuchung ...77

7 Schlussbetrachtung ...79 Anhang ... VIII Literaturverzeichnis ... XII

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Abkürzungsverzeichnis

Abb Abbildung

Abs Absatz

AFRAC Austrian Financial Reporting and Auditing Committee

AK Arbeitskreis

APMs Alternative Performance Measurements

CESR Committee of European Securities Regulators

CSR Corporate Social Responsibility

DAX Deutscher Aktienindex

DP Discussion Paper

DRS Deutscher Rechnungslegungs Standard

DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee

EBIT Earnings before Interest and Taxes

EBITDA Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization

EFFAS European Federation of Financial Analysts Societies

ED Exposure Draft

ESMA European Securities and Markets Authority

EPS Earnings per Share

FASB Financial Accounting Standard Board

FCF Free Cashflow

GAAP Generally Accepted Accounting Principles

GEX German Entrepreneurial Index

HGB Handelsgesetzbuch

IASs International Accounting Standards

IASB International Accounting Standard Board

ICV Internationale Controller Verein

IICR International Integrated Reporting Council

IFRS International Financial Reporting Standards

IKS Internes Kontrollsystem

IRZ Zeitschrift für Internationale Rechnungslegung

ISAs International Standards on Auditing

KPI Key Performance Indicator

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Lit Litera

MC Management Commentary

MPMs Management Performance Measures

ReLÄG Rechnungslegungsänderungsgesetz

ROA Return on Asset

ROCE Return on Capital Employed

ROE Return on Equity

ROI Return on Investment

ROS Return on Sales

RWZ Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen

Rz Randziffer

SEC Security Exchange Commission

SWK Steuer- und WirtschaftsKartei

Tab Tabelle

THCR Trump Hotels & Casino Resorts, Inc.

PWC PricewaterhouseCoopers

UGB Unternehmensgesetzbuch

US United States

WTH Wirtschaftstreuhänder

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Kategorisierung finanzieller Leistungsindikatoren ...10

Abbildung 2: Unternehmen des GEX nach Sektorenzugehörigkeit (BICS) ...48

Abbildung 3: APMs zur Ertragslage ...56

Abbildung 4: APMs zur Finanz- und Vermögenslage ...57

Abbildung 5: Cashflow-Kennzahlen ...58

Abbildung 6: APMs in der Gewinn- und Verlustrechnung ...59

Abbildung 7: APMs je Aufwandsgliederungsverfahren...60

Abbildung 8: Anteil an bereinigten APMs ...61

Abbildung 9: Bereinigte APMs im Lagebericht ...62

Abbildung 10: Umsetzung der einzelnen ESMA-Offenlegungsprinzipien ...66

Abbildung 11: Definitionsangaben der Unternehmen ...67

Abbildung 12: Definition – Berichterstattungspraktiken ...68

Abbildung 13: Bezeichnungsangaben der Unternehmen ...69

Abbildung 14: Bezeichnung – Berichterstattungspraktiken ...70

Abbildung 15: Vergleichsangaben der Unternehmen ...71

Abbildung 16: Vergleich – Offenlegungspraktiken ...71

Abbildung 17: Überleitungsangaben der Unternehmen ...72

Abbildung 18: Überleitung – Offenlegungspraktiken ...74

Abbildung 19: Erläuterungsangaben der Unternehmen ...75

Abbildung 20: Erläuterung – Offenlegungspraktiken ...76 Abbildung 21: IASB-Projekte – Offenlegungsanforderungen iZm. Leistungsindikatoren ... VIII Abbildung 22: THCR – die Auswirkungen des Einbezugs des einmaligen Gewinns ... IX

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Disclosure Initiative – Sieben Prinzipien für eine effektive Kommunikation ...20

Tabelle 2: Disclosure Initiative – Offenlegungsanforderungen iZm. Leistungsindikatoren ...24

Tabelle 3: ESMA-Leitlinien – Offenlegungsanforderungen ...32

Tabelle 4: ESMA-Leitlinien – Auswertungsschema (Offenlegungsanforderungen) ...53

Tabelle 5: APMs – Ertragslage, Finanz- und Vermögenslage, CF-Kennzahlen ...55

Tabelle 6: EBIT – Bezeichnungen ...69 Tabelle 7: Gelistete Unternehmen des GEX zu Beginn der Untersuchung ... IX Tabelle 8: Identifizierten APMs (Lagebericht) ... XI

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1 Einleitung

Das Wirtschaften in Betrieben war und ist mit neuen Rahmenbedingungen konfrontiert. Auf- grund der zunehmenden Herausforderungen in der Wirtschaft müssen Unternehmen im Zuge ihrer gesetzlichen Rechenschaft gegenüber ihrem externen Adressatenkreis eine Vielzahl an Informationen veröffentlichen.1 In diesem Zusammenhang fordern Stakeholder ebenso solche Informationen, die über die verpflichtenden Bestandteile des Jahresabschlusses hinausgehen.

Dabei werden einerseits finanzielle Informationen verlangt, um insbesondere auf den Unter- nehmenswert präziser schließen zu können. Anderseits werden – aufgrund der steigenden gesellschaftlichen Erwartungen an Unternehmen – neben diesen finanziellen Informationen auch nichtfinanzielle Angaben gefordert.2 Unter diesen Aspekten lassen sich unter anderem die „State-of-the-Art“-Anforderungen an die externe Rechnungslegung ableiten. Dabei neh- men die sogenannten „Key Performance Indicators“ (KPIs) einen durchaus etablierten Be- standteil ein. Mit diesen Leistungskennzahlen soll der Fokus auf kritische Erfolgsfaktoren eines Unternehmens gerichtet werden.3 In den verschiedensten Rechnungslegungssystemen wer- den bereits einige Werte normiert, die üblicherweise als Leistungskennzahlen seitens der Be- richterstatter kommuniziert werden. Die International Financial Reporting Standards normieren beispielsweise die Umsatzerlöse, den Gewinn oder Verlust und das Ergebnis je Aktie.4 Zur Erlangung eines besseren Verständnisses über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ei- nes Unternehmens wird mit dem IAS 1 zudem verankert, dass dem externen Adressatenkreis Zusatzposten, Überschriften und Zwischensummern offengelegt werden sollen, sofern diese dafür relevant sind.5

1.1 Problemaufriss

Im Sinne der „decision usefulness“ sollen Informationen in „financial statements“ für die Inves- titionsentscheidungen aktueller und potenzieller Anleger nützlich sein. Dabei stehen Transpa- renz und Vergleichbarkeit an erster Stelle.6 Der International Accounting Standards Board (IASB) erkannte jedoch, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten

1 Vgl. ENGELBRECHTSMÜLLER/KERSCHBAUMER (2013), S. 207.

2 Vgl. ENGELBRECHTSMÜLLER/KERSCHBAUMER (2013), S. 214.

3 Vgl. IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. 37.

4 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.4.

5 Vgl. IAS. 1.55 und IAS 1.85.

6 Vgl. WAGENHOFER/EWERT (2015), S. 20.

(10)

haben,entscheidungsnützliche Informationen bereitzustellen. In diesem Zusammenhang hielt der IASB insbesondere drei Bedenken fest:7

1) Es werden nicht genügend relevante Informationen veröffentlicht.

2) Es werden zu viele irrelevante Informationen offengelegt.

3) Die Informationen werden nicht effektiv kommuniziert.

Entsprechend dieser Berichterstattungstendenz beschrieb der IASB in einem IFRS-Statement, das sich mit der Beurteilung von der Wesentlichkeit beschäftigt, die Offenlegungsproblematik wie folgt: “Rather than using judgement to decide what information to provide in financial state- ments, they tend to use disclosure requirements in IFRS Standards as if they were items on a checklist.”8

Diese seitens des IASB beanstandete Offenlegungstendenz findet sich auch in der Kommuni- kation von Leistungsindikatoren wieder. Bereits im Jahr 2016 thematisierte der ehemalige Vor- sitzende des IASB, Hans Hoogervorst, in einer seiner (IASB-)Reden die Gefahr von berichte- ten Leistungsindikatoren, die nicht in den IFRS Standards normiert werden. Er gab Folgendes zu verstehen: “More than 88 per cent of the S&P 500 currently disclose non-GAAP metrics in their earnings release. Of those releases, 82 per cent show increased net income and are clearly designed to present results in a more favourable light. […] securities regulators in the world of IFRS Standards are also concerned that non-GAAP numbers are getting increasingly detached from reality.”9

Trotz dieser Bedenken werden solche Leistungsindikatoren derzeit von den Standards ver- langt.10 Sind IFRS-Anforderungen nämlich nicht ausreichend, sodass der externe Adressaten- kreis die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens verstehen kann, sollen Unternehmen Zusatzangaben (z. B. „non-GAAP“-Kennzahlen) bereitstellen.11 Dieser Ermes- sensspielraum ermöglicht es, Unternehmen Leistungsindikatoren offenzulegen, die in der Re- gel unternehmensspezifisch ausfallen und somit Querschnittsvergleiche erschweren. Der ehe- malige IASB-Vorsitzende bemängelt in diesem Zusammenhang gleichermaßen die relative Formfreiheit der Ergebnisrechnung. Er betont, dass in den IFRS-Standards zwar Umsatz und Gewinn oder Verlust definiert werden, jedoch nicht all „das“ dazwischen. So können

7 Vgl. IFRS Foundation, Disclosure Initiative – Case Studies, 2017, S. 4.

8 IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 2, 2017, S. 2.

9 HOOGERVORST (2016), IASB Speech, in der Version vom 26.08.2019, S. 5.

10 Vgl. IAS 1.15.

11 Vgl. IAS 1.17(c).

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Unternehmen ein „rosarotes Bild“ der Performance zeichnen, das durchaus besser ausfällt als die normierten IFRS-Zahlen.12

Aufgrund der Tatsache, dass Unternehmen in ihrer Kommunikation mit Abschlussadressaten eine Vielfalt an Leistungsindikatoren verwenden, prüfen Aufsichtsbehörden nun zunehmend, ob solche Kennzahlen hilfreiche oder irreführende Informationen für die externen Abschluss- adressaten liefern.13 Es zeigt sich, dass aufgrund eines Mangels an rechtlich bindenden Re- gelungen respektive Vorgaben vorwiegend Uneinigkeit darüber besteht, wie die Auswahl und Aufbereitung (Art und Weise der Darstellung) von Leistungsindikatoren gestaltet werden soll.

So ist der IASB seit Jahren bestrebt, das bunte Feld der Leistungsindikatoren zu harmonisie- ren. Vorschriften für Kennzahlen, die nicht in den IFRS geregelt werden, sind hierfür allerdings unumgänglich.14 Die im Jahr 2015 veröffentlichten „European Securities and Markets Autho- rity“-Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen („Alternative Performance Indicators“) so- wie das derzeitige IASB-Projekt „Better Communication in Financial Reporting“ können als denkbarer Anhaltspunkt für eine adressatenkonforme Berichterstattung von Leistungsindika- toren dienen respektive herangezogen werden.

1.2 Zielsetzung, Untersuchungsfragen und Gang der Arbeit

Im Lichte der oben beschriebenen Aspekte fokussiert sich diese Masterarbeit auf die Offenle- gungspraktiken von Key Performance Indicators in Geschäftsberichten. Dabei rücken als KPIs die sogenannten alternativen Leistungsindikatoren (non-IFRS) verstärkt in den Vordergrund.

Es werden folgende zwei Zielsetzungen verfolgt:

Zum einen wird anhand von ausgewählter Literatur festgehalten, welche Offenlegungsanfor- derungen an die Berichterstattung von alternativen Leistungsindikatoren gestellt werden. Da- bei werden sowohl die bereits festgehaltenen Problemstellungen als auch die Lösungsvor- schläge, die in den jeweiligen IASB-Projekten behandelt werden, näher beleuchtet. Neben den IASB-Projekten werden ebenso die ESMA-Leitlinien zur Berichterstattung alternativer Leis- tungsindikatoren ausführlich behandelt. In Zusammenhang mit der Berichterstattung von Leis- tungsindikatoren wird ebenso hinterfragt, welche Einflussfaktoren sich auf die Auswahl von (alternativen) Leistungsindikatoren auswirken können. Zum anderen wird durch die Untersu- chung von Geschäftsberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen eine Bestandsaufnahme verfolgt, welche die externen Berichterstattungspraktiken in Bezug auf alternative

12 Vgl. HOOGERVORST (2019), IASB Speech, in der Version vom 02.01.2019.

13 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.9.

14 Vgl. TEITLER-FEINBERG/HEBESTREIT (2019), S. 223.

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Leistungsindikatoren (APMs) festhält. Insbesondere wird aufgezeigt, inwiefern die Offenle- gungsanforderungen der ESMA tatsächlich Berücksichtigung finden.

Im Rahmen dieser Masterarbeit sollen daher folgende Fragestellungen in ihrer Gesamtheit dazu beitragen, die bereits definierten Untersuchungsziele zu erreichen:

1) Was versteht man unter dem Begriff „Key Performance Indicators“ und welche Funk- tion(en) haben dieselben im Rahmen der externen finanziellen Berichterstattung?

2) Welche Anforderungen muss die Offenlegung von Key Performance Indicators erfüllen, damit deren Funktion im Rahmen der externen finanziellen Berichterstattung verwirklicht werden kann?

3) Welche Faktoren nehmen möglicherweise Einfluss auf die Offenlegung von Key Perfor- mance Indicators?

4) Inwieweit beeinflusst die Branchenzugehörigkeit die Auswahl von KPIs im Rahmen der Geschäftsberichterstattung kapitalmarktorientierter Unternehmungen?

5) Welche alternativen Leistungsindikatoren werden in den Geschäftsberichten offengelegt?

6) Welche Offenlegungsanforderungen der ESMA-Leitlinien werden erfüllt und mit welchen Offenlegungspraktiken werden dieselben umgesetzt?

Diese Masterarbeit unterteilt sich in zwei Partialen: Der erste Teil dieser Arbeit widmet sich der Grundlagenliteratur und den einschlägigen Rechtsquellen, um die ersten vier Forschungsfra- gen beantwortet zu können. Mit den Vorkenntnissen des ausgearbeiteten Literaturteils wird anschließend die Berichterstattung von APMs in Geschäftsberichten kapitalmarktorientierter Unternehmen untersucht. Abschließend werden die Grenzen der Aussagekraft dieser Arbeit sowie ein möglicher Ausblick betreffend künftige Arbeiten zu diesem Untersuchungsgegen- stand festgehalten.

(13)

2 Key Performance Indicators

Im folgenden Kapitel wird eine Begriffsdefinition angestrebt, die Erscheinungsformen in Zu- sammenhang mit möglichen Kategorisierungen behandelt sowie die Funktion(en) von KPIs in der externen Berichterstattung beleuchtet.

2.1 Begriffsbestimmung, Begriffsabgrenzung und Erscheinungsformen

Der Begriff „measure“, zu Deutsch „Kennzahl“, sorgte in der Literatur lange Zeit für Diskussio- nen. Erst Ende der siebziger Jahre etablierte sich eine Definition, die sowohl in der Literatur als auch in der Praxis Anklang fand. Demzufolge handelt es sich bei Kennzahlen um Zahlen, die Informationen über betriebswirtschaftliche Tatbestände in konzentrierter Form enthalten.

In der angelsächsischen Literatur treten für den Begriff „Kennzahl“ allerdings eine Vielzahl an Synonymen auf. Bezeichnungen wie „measures“, „performance measures“ und „(key) perfor- mance indicators“ sind weit verbreitet.15 Bei einem Blick in die IFRS-Standards zeigt sich, dass der Begriff „Key Performance Indicator“ nicht normiert respektive verwendet wird. Das vom IASB veröffentlichte „Discussion Paper on Management Commentary“ (DP) leistet allerdings erste Abhilfe: „Performance measures and indicators are referred to in various jurisdictions as measures, indicators, performance measures, or key performance indicators (KPIs).”16 Im An- hang desselben „Dicussion Papers” konkretisiert der IASB seine Aussage und führt folgende Definition an: „[…] measures are quantified measurements that reflect the critical success fac- tors of an entity.”17

Eben dieser oben angeführten Definition folgt auch das AFRAC, das österreichische Rech- nungslegungskomitee. Bei einem Blick in das heimische Recht, Unternehmensgesetzbuch (UGB), zeigt sich, dass dasselbe unter anderem in den §§ 234 und 267 vorschreibt, dass im Lagebericht, die für die jeweilige Geschäftstätigkeit wichtigsten finanziellen und nichtfinanziel- len Leistungsindikatoren anzugeben sind. Dabei gibt der Gesetzeswortlaut weder eine Defini- tion noch einen Hinweis zum Begriff „Leistungsindikator“. Allerdings verweist das AFRAC in einer seiner Stellungsnahmen auf den englischen Begriff „Key Performance Indicator“ und gibt – gemäß der Ansicht des IASB – an, dass darunter die wesentlichen Erfolgsmaßstäbe eines Unternehmens zu verstehen sind.18

15 Vgl. SCHREYER (2007), S. 4.

16 IASB, Discussion Paper, 2005, Rz. 138, Fußnote 51.

17 IASB, Discussion Paper, 2005, Rz. A50.

18 Vgl. AFRAC, Stellungnahme 9, Rz. 36.

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Der deutsche „Standardsetter“, das DRSC, definiert den Begriff „Leistungsindikator“ tieferge- hend als eine „[…] Größe, die der Beurteilung eines Aspekts der Leistung eines Unternehmens dient. Dabei kann die Größe qualitativ oder quantitativ sein.“19 Mit einer weiteren Definition gibt das DRSC zu verstehen, dass eine Kennzahl hingegen eine „[…] quantitative Maßgröße [ist], mit der in konzentrierter Form über betriebswirtschaftliche Sachverhalte berichtet wird“20. An- hand dieser beiden Definitionen des DRSC wird ersichtlich, dass grundsätzlich zwischen Leis- tungsindikatoren und Kennzahlen zu unterscheiden ist. Mit dem „IFRS Practice Statement 1 Management Commentary“ zeigt sich, dass der IASB diese Sichtweise ebenso einnimmt.

Demzufolge sind „performance measures“ „[…] quantified measurements that reflect the criti- cal success factors of an entity. Indicators can be narrative evidence describing how the busi- ness is managed or quantified measures that provide indirect evidence of performance.”21 Da- bei gibt der IASB zu verstehen, dass das Management vorrangig die wichtigsten finanziellen Kennzahlen offenlegen soll, die es verwendet, um die Unternehmensziele direkt zu messen.

Nachrangig sollen die wichtigsten finanziellen Indikatoren dargelegt werden, sofern es schwie- rig ist, die Unternehmensleistung direkt messen zu können. Ein Indikator kann nämlich nicht nur eine quantifizierte Kennzahl sein, die einen indirekten Nachweis der Unternehmensleis- tung erbringt, sondern auch ein narrativer Nachweis.22

Summa summarum werden trotz dieser (formal) definierten Unterschiede zumindest finanzi- elle Leistungsindikatoren und Kennzahlen in der Praxis regelmäßig deckungsgleich aufge- fasst, sodass die oben beschriebene Abgrenzung verschwommen ist.23 Aus diesem Grund werden in dieser Masterarbeit die Begriffe „(Leistungs-)Indikator“ und „(Leistungs-)Kennzahl“

als Synonyme entsprechend verwendet.

Zur Strukturierung von KPIs ist eine Bezugnahme auf die oben angeführten Definitionen aller- dings sinnvoll. Folglich kommt es – innerhalb der Gruppe von KPIs – zu einer Abgrenzung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. So unterscheidet der IASB in seinen Veröffentlichungen zwar selbst zwischen „key financial indicators“ und „key non-finan- cial indicators“, geht allerdings nicht näher auf diesen Unterschied ein.24 Aus diesem Grund wird für diese Strukturierung auf das heimische Recht zurückgegriffen. Sohin sind gemäß der AFRAC-Stellungnahme 9 „[…] lediglich direkt aus dem Jahresabschluss ableitbare und in

19 DRS 20.11.

20 DRS 20.11.

21 IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. 37.

22 Vgl. IASB, Discussion Paper, 2005, Rz. A51.

23 Vgl. HOLGER (2014), S. 137–139.

24 Vgl. IASB, Discussion Paper, 2005, Rz. A50–A51.

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Geldwerten bzw. Geldwertverhältnissen ausdrückbare Kennzahlen […]“25 finanzielle Leis- tungsindikatoren. Komplementierend zählen zu dieser Kategorie auch nicht direkt aus dem Jahresabschluss ableitbare Kennzahlen, sofern eine zahlenmäßige Überleitung für dieselben vorliegt. Dabei müssen auch solche Leistungsindikatoren für das Verständnis der Unterneh- menslage nützlich sein.26 In diesem Konnex bekräftigt bzw. untermauert der Fachsenat für Betriebswirtschaft, dass sich das Adjektiv „finanziell“ nicht nur auf die Finanzlage eines Unter- nehmens bezieht. Dabei erwähnt er in einem Fachgutachten die erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des ReLÄG 2004. Diese definieren unter anderem finanzielle Leis- tungsindikatoren als gängige Kennzahlen der finanzwirtschaftlichen und erfolgswirtschaftli- chen Analyse und die Kapitalflussrechnung.27 Demzufolge unterteilt der Fachsenat finanzielle Leistungsindikatoren in drei Kategorien: (1) Kennzahlen zur Ertragslage, (2) Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage und (3) Cash-Flow-Kennzahlen. Zur ersten Gruppe gehören bei- spielsweise die Umsatzerlöse („Sales“), das Ergebnis vor Zinsen und Steuern („EBIT“) sowie die Eigen- und Gesamtkapitalrentabilität („ROE“ und „ROI“). Das Nettoumlaufvermögen („Wor- king Capital“) und den Nettoverschuldungsgrad („Gearing“) ordnet der Fachsenat unter ande- rem zu den Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage.28 Anhand dieser Kennzahlen zeigt sich weiters, dass finanzielle Leistungsindikatoren sowohl in absolute (Einzelzahlen, Summen, Differenzen, Mittelwerten) als auch in relative Kennzahlen, sogenannte Verhältniszahlen (Glie- derungszahlen, Beziehungszahlen, Veränderungszahlen), unterteilt werden können.29 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren liegen hingegen vor, wenn es sich nicht um finanzielle Leistungsindikatoren handelt. Dieser Rückschluss ist logisch und wird in der „AFRAC-Stellung- nahme 9“ ebenso verwendet. Demzufolge sind Leistungsindikatoren, die nicht direkt oder in- direkt aus dem Jahresabschluss abgeleitet und nicht in monetären Werten ausgedrückt wer- den können, nichtfinanziell.30 Solche Leistungsindikatoren liefern vielmehr Informationen über soziale, ökonomische und ökologische Unternehmenshandlungen.31 Dabei hebt das UGB vor allem Umwelt- und Arbeitnehmerbelange hervor.32 Diese Hervorhebung ist aber keinesfalls abschließend oder erschöpfend, denn aufgrund des weit gefassten Begriffs der nichtfinanziel- len Leistungsindikatoren können etliche andere Bereiche unter diesem subsumiert werden.33

25 AFRAC, Stellungnahme 9, Rz. 38.

26 Vgl. AFRAC, Stellungnahme 9, Rz. 38.

27 Vgl. KFS/BW 3, Rz. 2.

28 Vgl. KFS/BW 3, Rz. 8.

29 Vgl. WAGENHOFER (2015), S. 199.

30 Vgl. AFRAC, Stellungnahme 9, Rz. 38.

31 Vgl. AK Externe Unternehmensrechnung (2015), S. 236.

32 Vgl. § 243 Abs. 5 UGB.

33 Vgl. AFRAC, Stellungnahme 9, Rz. 46.

(16)

Eine mögliche Kategorisierung innerhalb der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren könnte an- hand des Standardisierungsvorschlages des Arbeitskreises „Immaterielle Werte im Rech- nungswesen“ der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft erfolgen. Demzufolge kommt es bei einer Orientierung an das „Intellectual Capital“ zu einer Einteilung nichtfinanzi- eller Leistungsindikatoren in sieben Kategorien („Innovation Capital“, „Human Capital“, „Custo- mer Capital“, „Supply Capital“, „Investor Capital“, Process Capital“ und „Location Capital“).34 In Hinblick auf die derzeitigen wirtschaftlichen Herausforderungen müsste ein solcher Stan- dardisierungsvorschlag allerdings um die Kategorien (8) „Sustainability Capital“ (z. B. Wasser- verbrauch, Anfall an Abfall) und (9) „Social Capital“ (z. B. Spenden und Partnerschaften) er- gänzt werden.35 Mit erneutem Bezug auf die oben angeführten Definitionen von Leistungsin- dikatoren gilt es, zu erwähnen, dass nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowohl narrativ als auch quantitativ offengelegt werden können.36 So bedeutet „nichtfinanzielle“ nicht, dass zu solchen Leistungsindikatoren keine quantitativen Angaben gemacht werden können, sondern lediglich, dass dieselben nicht direkt oder indirekt vom Jahresabschluss abgeleitet werden können.

Neben der Unterscheidung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Leistungsindikatoren, können Leistungsindikatoren auch mittels eines anderen Zugangs strukturiert werden. Ein sol- cher Zugang zeigt sich in der Herangehensweise des IASB, dass alle Unternehmensangaben innerhalb des IFRS-Abschlusses grundsätzlich in drei Kategorien unterteilt: 37

1) Kategorie A: Informationen, die von den IFRS-Standards ausdrücklich verlangt werden;

2) Kategorie B: Zusätzliche Informationen, die zur Einhaltung der IFRS-Standards erforder- lich sind;

3) Kategorie C: Zusätzliche Informationen, die nicht unter (1) oder (2) fallen. Dazu gehören Informationen, die nicht mit den IFRS-Standards übereinstimmen sowie einige nicht finan- zielle Informationen.

Eine klare Trennlinie zwischen den Kategorien „B“ und „C“ scheint es – trotz dieser Kategorien – in der Praxis nicht wirklich zu geben. Aufgrund dessen, vertritt der IASB vorerst die Meinung, dass es eben nicht möglich ist, Zusatzinformationen zu verbieten.38 Leistungsindikatoren kön- nen diesen drei Kategorien ebenso zugeordnet werden. Somit gibt es welche, die von den

34 Vgl. TESCH (2008), S. 307.

35 Vgl. TESCH (2008), S. 308–312.

36 Vgl. DRS 20.108.

37 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 4.33.

38 Informationen der Kategorie „C“ soll daher sparsam verwendet, in einer Liste angegeben und geschildert werden.

(17)

IFRS vorgeschrieben werden und wiederum andere, die nicht Bestandteil der IFRS sind.39 Leistungskennzahlen, die nicht in den IFRS-Standards spezifiziert sind, werden gängig als

„non-IFRS“, „non-GAAP“, „alternative“ oder „angepasste" Leistungskennzahlen bezeichnet.40 Die „European Securities and Markets Authority“ (ESMA) veröffentlichte bereits im Jahr 2015 Leitlinien zu diesen Leistungskennzahlen. Gemäß dem Wortlaut der ESMA-Leitlinien sind „Al- ternative Performance Measures“ (APMs) „[…] Finanzkennzahlen der vergangenen oder zu- künftigen finanziellen Leistung, Finanzlage oder Cashflows, ausgenommen Finanzkennzah- len, die im einschlägigen Rechnungslegungsrahmen definiert oder ausgeführt sind […].“41 APMs sind ihrer Natur nach rechnungswesenbasierende Kennzahlen, die von normierten IFRS-Werten abgeleitet werden, indem Beträge hinzugerechnet oder abgezogen werden.42 Somit handelt es sich bei APMs ausschließlich um finanzielle Leistungsindikatoren. Genauer strukturiert und mit Rückblick auf die Anmerkungen seitens des AFRAC (Stellungnahme 9) gehören APMs sohin zum erweiterten Kreis von finanziellen Kennzahlen. Sie benötigen eine zahlenmäßige Überleitung, da dieselben nicht direkt aus dem Jahresabschluss abgeleitet wer- den können.43

APMs werden in der Praxis ebenso oft als „Pro-forma-Kennzahlen“ bezeichnet. Sie können sich unter anderem auf die Bilanz (z. B. „Net Working Capital“), die Kapitalflussrechnung („Free Cash-Flow“) und die Ergebnisrechnung beziehen.Dabei sind APMs, die sich auf die Ergebnis- rechnung beziehen, in der Praxis am gängigsten. Sie werden auch als „Pro-forma-Ergebnis- größen“ („Pro-Forma-Earnings“) bezeichnet.Die Offenlegung von diesen Leistungsindikatoren soll – in der Kommunikation mit dem externen Adressatenkreis – zu einer verbesserten Prog- nosemöglichkeit des nachhaltigen operativen Ergebnisses beitragen.44 Allerdings haben The- oretiker und Praktiker angesichts der freiwilligen sowie typischerweise ungeprüften Charakte- ristik von Pro-forma-Kennzahlen Bedenken geäußert: Die Offenlegung dient nicht der Bereit- stellung von Zusatzinformationen. Vielmehr wird sie vom Management strategisch zur Irrefüh- rung von Investoren genutzt.45 Das Irreführungspotential der Pro-forma-Ergebnisse variiert je- doch mit dem Ausmaß der Modifizierung der GAAP-Ergebnisse.46 Diese Tatsache führt zu einer weiteren Kategorisierung innerhalb von APMs. Folglich können „Pro-forma-Kennzahlen“, die ihren Bezug zu Ergebnisrechnung haben, einerseits in „Earnings before-Kennzahlen“ und

39 Vgl. TEITLER-FEINBERG/HEBESTREIT (2019), S. 223.

40 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.8.

41 ESMA, Leitlinien (2015), Rz. 17.

42 Vgl. KLEINMANNS (2016), S. 132.

43 Dabei ist deren Offenlegung jedenfalls fakultativ – sie folgt einer „Kann-“ und nicht einer „Muss-Bestimmung“.

44 Vgl. KLEINMANNS (2016), S. 132–133.

45 Vgl. REIMSBACH (2013), S. 480.

46 Vgl. REIMSBACH (2013), S. 482.

(18)

anderseits in „modifizierte Ergebnisgrößen“ unterteilt werden.47 Folgende Abgrenzung kann festgehalten werden:48

1) Earnings-before-Kennzahlen sind im direkten Vergleich mit den modifizierten Ergebnisgrö- ßen besser definierte Pro-forma-Kennzahlen, da alle für die Berechnung dieser Kennzah- len erforderlichen Elemente aus der obligatorischen Ergebnisrechnung (oder dem Anhang) entnommen werden können. Dadurch wird das GAAP-Ergebnis lediglich um standardi- sierte Positionen bereinigt. Zu dieser Kategorie gehören beispielsweise: „EBIT“, „EBITA“

und „EBITDA“. Diese finanziellen Kennzahlen werden oft als Zwischensummen in der Er- gebnisrechnung angeführt. Die Problematik, die sich mit der Offenlegung solcher Kenn- zahlen allerdings ergibt, wird im dritten Kapitel näher untersucht.

2) Modifizierte Ergebnisgrößen stellen Pro-forma-Ergebnisgrößen im engeren Sinne dar.

Diese finanziellen Kennzahlen werden nicht nur um standardisierte, sondern auch um an- dere spezifische Positionen bereinigt, die – gemäß der Managementperspektive – für die künftige, normentsprechende Performance einer Unternehmung keine Auswirkungen ha- ben. Typische Eliminierungen umfassen dabei Restrukturierungsaufwendungen sowie spezifische Wertminderungen. In der Unternehmenspraxis fällt deren Nomenklatur weit auseinander. Zur Verdeutlichung können folgende Bezeichnungen angeführt werden:

„Recurring Earnings“, „Core Earnings“, „Normalized Earnings“, „Earnings before one-off items“.

Nachstehende Abbildung (s. Abb. 1) veranschaulicht die beschriebene Kategorisierung von finanziellen Leistungsindikatoren:

Abbildung 1: Kategorisierung finanzieller Leistungsindikatoren (Quelle: Eigene Darstellung)

47 Vgl. KLEINMANNS (2016), S. 131–132.

48 Vgl. REIMSBACH (2013), S. 482–483.

z.B. z.B.

EBIT "core earnings"

EBITDA "normalized earnings"

IFRS - Kategorie "A" IFRS - Kategorie "B" (und "C")

z.B. "non-GAAP"-Kennzahlen (APMs)

direkt aus dem Jahresabschluss ableitbare Kennzahlen

nicht direkt aus dem Jahresabschluss ableitbare Kennzahlen (Überleitungsrechnung)

Gewinn oder Verlust z.B. "pro-forma-earnings"

Ergebnis je Aktie Umsatzerlöse

Nettoumlaufvermögen "Earnings before" - Kennzahlen

Modifizierte Ergebnisgrößen Bilanz u. Kapitalflussre. Ergebnisrechnung

Freier Cashflow

(19)

2.2 Informationsfunktion in der externen finanziellen Berichterstattung

Die einzelnen Wortbestandteile des Fachbegriffs „Key Performance Indicator“ eignen sich zu- nächst – aufgrund ihrer für sich genommenen Bedeutungen – durchaus zur Beantwortung der Fragestellung, welche Funktion(en) Leistungsindikatoren in der externen finanziellen Bericht- erstattung haben:

1) „Key“: Wie bereits geschildert, werden in der Praxis KPIs weitverbreitet bloß als Kennzah- len wahrgenommen sowie bezeichnet. Treffender wäre allerdings die Bezeichnung

„Schlüssel-Kennzahlen“, denn die Offenlegung von KPIs induziert, dass das Augenmerk der Abschlussadressaten auf Größen gelenkt wird, die wiederum eine Fokussierung auf den Kern des Erfolgskonzepts begünstigen respektive deutlich ermöglichen.49

2) „Performance“: Durch die Offenlegung von KPIs soll primär die Leistung eines Unterneh- mens sowie der damit erwirtschaftete Erfolg quantifiziert werden. Aus diesem Grund re- präsentieren KPIs die zentralen Erfolgsmaßstäbe einer Unternehmung.50

3) „Indicator“: Kennzahlen beinhalten keinen neuen Informationsgehalt. Vielmehr werden In- formationen aggregiert, die bereits – in anderer Form – vorhanden waren. Informationen, die oftmals aus den Ursprungsdaten schlecht erkennbar sind, werden durch Kennzahlen kompakt und übersichtlich dargestellt. Es kommt zu einem Trade-off zwischen einherge- hendem Informationsverlust, da Ausgangsgrößen (originäre Informationen) aggregiert werden und der Vermeidung von Informationsflut, da Informationen einfach und klar prä- sentiert werden können.51 Kennzahlen geben vielmehr Indikationen, also lediglich Hin- weise, die Stakeholder heranziehen können, um anschließend eventuellen Handlungsbe- darf abzuleiten.52

Die Offenlegung von KPIs folgt dem Grundsatz „through the eyes of management“53. Dement- sprechend urgiert die Wesentlichkeit von Leistungsindikatoren für Abschlussadressaten aus deren originären Zweckmäßigkeit. KPIs kommen grundsätzlich aus dem Controlling und wer- den primär für interne Steuerungszwecke eingesetzt (z. B. Kennzahlen zur Wertorientie- rung).54 Die anschließende Offenlegung von solchen Steuerungsgrößen bekräftigt somit die

49 Vgl. BAUMÜLLER (2016), S. 1111.

50 Vgl. BAUMÜLLER (2016), S. 1111.

51 Vgl. WAGENOFER (2015), S. 199.

52 Vgl. BAUMÜLLER (2016), S. 1111.

53 Vgl. LÖFFLER/PICHLER (2006), S. 224.

54 Vgl. HORVATH (2008), S. 5–9.

(20)

Integration zwischen interner und externer Berichterstattung. Der „Management Approach“

und das „Integrated Reporting“ nehmen hierfür relevante Hauptrollen ein.

2.2.1 „Verzahnung“ von internem und externem Rechnungswesen

Sowohl das Rollenverständnis als auch das Aktionsfeld des „Controllers“ wurden durch einige Vorgaben der IFRS-Standards neu aufgerollt. Der Internationale Controller Verein (ICV) prägt seit Jahrzehnten mit seinem ausgearbeiteten Controllerleitbild diese Selbstwahrnehmung.

Demzufolge fungierten Controller ursprünglich einerseits als (1) betriebswirtschaftlicher Bera- ter des Managements und anderseits als (2) Methoden- und Systemdienstleister. Im übertra- genen Sinne ist demzufolge das Management der Kunde des Controllings, welches durch die vorbereiteten Informationen des internen Rechnungswesens das Unternehmen steuert. Eben dieses Rollenverständnis wurde jedoch im Zeitverlauf durch einige IFRS-Vorschriften erwei- tert. Dadurch wurde der Controller gleichfalls zum (3) Informationsdienstleister für die Bilan- zierung55 und als Konsequenz werden intern vorbehaltene Informationen auch extern relevant.

Der sogenannte „Management Approach“ ist nach herrschender Meinung hierfür die antrei- bende „Kraft“. Dieser Ansatz soll es den Unternehmensexternen ermöglichen, den Blickwinkel des Managements einzunehmen. Dementsprechend kommt es zu der Forderung, dass Infor- mationen offengelegt werden, die das Management im internen Entscheidungsfindungspro- zess verwendet.56 Dem ICV ist bewusst, dass in diesem Konnex Leistungsindikatoren einen hohen Stellenwert einnehmen und gibt Folgendes zu verstehen: „Fundamentale Leistungs- kennzahlen, die insbesondere im Kontext wertorientierter Unternehmensführung zur Validie- rung der internen Steuerung herangezogen werden, sind für die externen Adressaten von ho- her Entscheidungsrelevanz und sollen dementsprechend Struktur und Gesamtaussage der Finanz-Berichterstattung bestimmten.57

Es kommt zu einer Zweitverwendung von Plan- und Ist-Größen, die eine Wechselbeziehung zwischen internem und externem Rechnungswesen hervorruft.Der ICV spricht von der Ver- zahnung von IFRS und Controlling.58 Eine solche Wechselwirkung zeigt sich unter anderem auch anhand der Offenlegung von KPIs: Das interne Rechnungswesen liefert dem Unterneh- mensmanagement KPIs, die anschließend im Rahmen der externen Berichterstattung kom- muniziert werden. Der externe Adressatenkreis verlangt jedoch – wie bereits geschildert – eine Überleitung auf die veröffentlichten Werte des zugrundeliegenden IFRS-Abschlusses. Aus

55 Vgl. HORVATH (2008), S. 5–9.

56 Vgl. INTERNATIONALER CONTROLLER VEREIN, S. 9–10.

57 INTERNATIONALER CONTROLLER VEREIN, S. 9.

58 Vgl. WEIßENBERGER (2006), S. 28–33.

(21)

diesem Grund muss das Controlling ebenso die Ermittlungslogik der KPIs dem externen Rech- nungswesen zur Verfügung stellen. Dadurch ergeben sich einschränkende Rückwirkungen auf den internen Gestaltungsspielraum, der bei der Entwicklung von Leistungsindikatoren grund- sätzlich vorhanden ist.59

2.2.2 Integrated Reporting und die Stoßrichtung des IASB

Mit der Veröffentlichung des „Management Commentary Practice Statement“ (MC) im Jahr 2010 signalisierte der IASB eine tiefergehende Verflechtung zwischen internen und externen Informationen. Der ehemalige IASB Vorsitzende, Hans Hoogervorst, betonte im Jahr 2017 in einer seiner Reden zum Thema „integrated reporting“, dass die Bemerkungen des Manage- ments („Management Commentary“) dem Abschlussadressaten integrierte Informationen zur Verfügung stellen sollen. So fordert er das Management beispielsweise auf, über die Art der Geschäftstätigkeit, Ziele und Strategien, kritische finanzielle und nicht-finanzielle Ressourcen sowie über Leistungsindikatoren zu berichten.60 Eben solche Managementbemerkungen sol- len gewissermaßen den Jahresabschluss ergänzen und vervollständigen.61

Das MC, als Instrument der Finanzberichtserstattung, findet sich ebenso unter der Bezeich- nung „Lageberichterstattung“ im Geltungsbereich österreichischer und deutscher Vorschriften wieder. Im Bereich der US-GAAP bildet die sogenannte „Management Discussion and Analy- sis“ das Pendant zum MC.62 Die gesetzliche Vorschrift bezüglich einer Lageberichterstattung ist allerdings eine vom Jahresabschuss unabhängige Vorgabe. Die Konsequenz ist oftmals, dass eine nicht vernetzte Berichterstattung erfolgt, die Redundanzen und somit einen größe- ren Berichtsumfang unbeabsichtigt begünstigt. Dies führt wiederum zu einer erhöhten Kom- plexität.63 Hingegen liegt dem MC der Ansatz „Integrated Thinking“ zugrunde, da – wie Hoo- gervorst betonte – dessen Offenlegung im Sinne einer integrierten Berichterstattung erfolgen soll. Für die Offenlegung von KPIs hat dies nun folgenden Vorteil: Unternehmen, die einen integrierten Bericht veröffentlichen, brechen dementsprechend intern abgegrenzte Unterneh- mens- sowie Themenbereiche auf. Eine derartige Vorgehensweise führt wiederum zum

„Rethinking“ interner Entscheidungsfindungsprozesse. Dadurch erhalten KPIs ein höheres

59 Vgl. WEIßENBERGER (2006), S. 40.

60 Vgl. HOOGERVORST (2017), IASB Speech, in der Version vom 18.09.2019, S. 2–3.

61 Vgl. IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. 10.

62 Vgl. LÖFFLER/PICHLER (2006), S. 221.

63 Vgl. ASCHAUER/DREISBACH/GAGGL (2014), S. 155.

(22)

Maß an Aufmerksamkeit und das Management hinterfragt zwangsläufig, ob nach wie vor die richtigen Leistungskennzahlen verwendet werden.64

Hoogervorst gibt zu verstehen, dass das Interesse an integrierter Berichterstattung in den letz- ten Jahren rapide anstieg und hebt in diesem Konnex das Rahmenkonzept des „International Integrated Reporting Council“ (IIRC) hervor.65 Mit Hilfe des „International <IR> Frameworks“

soll die derzeitige Praxis der Berichterstattung weltweit durch eine integrierte Berichterstattung ersetzten werden.66 In diesem Zusammenhang untersuchte PwC Österreich (in Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien) in einer ihrer Studien den Umsetzungsgrad von Inhalten des <IR>Frameworks bei „ATX Prime“-Unternehmen (Datengrundlage: externe Berichterstat- tung im Zeitraum von 30.09.2012 bis 30.04.2013). Conclusio der Studie war, dass zwar der Großteil der Informationen, die vom <IR>Framework verlangt werden, in den Berichten anzu- finden sind, allerdings mangelt es an einer Vernetzung und einheitlichen Darstellung. Betref- fend die offengelegten Leistungsindikatoren stellte PwC insbesondere fest, dass die jeweiligen Unternehmen zwar ihre Key Performance Indicators deutlich identifizieren, die Vernetzung zwischen den offengelegten KPIs und den strategischen Unternehmenszielen allerdings man- gelhaft ausfällt. Gleichfalls bemängelte PwC die dargelegte Verbindung zwischen den verwen- deten Leistungsindikatoren und der Bemessung der Managementvergütungen.67 Eine solche Berichtspraxis von KPIs kann allerdings dahingehend seine Rechtfertigung begründen, dass Unternehmen einem steigenden Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind. Folglich ist es für viele Unternehmen kein Leichtes, jene Informationen mit dem Kapitalmarkt detailliert zu kommuni- zieren, die zur Bewahrung eines aktuellen oder potenziellen (Wettbewerb-)Vorteils vorbehal- ten werden sollten. Ein solcher Nachteil, der durch die Offenlegung „privater“ Informationen entsteht, kann unter den indirekten Kosten der Unternehmenspublizität subsumiert werden.

Das bedeutet, dass die Offenlegung von „privaten“ Informationen von bestimmten externen Adressaten (z. B. Wettbewerber) in einer Form verwendet werden kann, die nachteilig für das berichterstattende Unternehmen ausfällt.68 Demnach müssen Unternehmen im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse abwägen, ob die Vorteile durch die Kommunikation privater Informa- tionen an bestimmte Adressatenkreise (aktuelle und potentielle Anleger) die Nachteile

64 Vgl. ASCHAUER/DREISBACH/GAGGL (2014), S. 156.

65 Vgl. HOOGERVORST (2017), IASB Speech, in der Version vom 18.09.2019, S. 2–3.

66 Vgl. IIRC (2013), The International <IR> Framework, in der Version vom 11.01.2020, S. 2.

67 Vgl. ASCHAUER/DREISBACH/GAGGL (2014), S. 157–161.

68 Vgl. LUO/COURTENAY/HOSSAIN (2006), S. 502.

(23)

aufwiegen, welche sich ergeben, wenn beispielsweise Wettbewerber genau diese Informatio- nen nutzen, um ihre Unternehmensstrategie festzusetzen.69

Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Steuerungsfunktion von KPIs durch die Offenlegung von Leistungsindikatoren um eine Informationsfunktion ergänzt wird, die fol- gende wesentliche Zusatzinformationen für Abschlussadressaten liefern kann: Durch die Of- fenlegung intern festgesetzter Leistungsindikatoren erhält der externe Adressatenkreis Infor- mationen darüber, welche Indikatoren zur Unternehmenssteuerung und somit zur Entschei- dungsfindung verwendet werden. Durch das Erlangen dieser Managementsichtweise können Informationsasymmetrien abgebaut werden. Zudem können externe Adressaten durch die Verbindung zu den selbst gesetzten Unternehmenszielen besser über die Unternehmensent- wicklung abwägen. So werden neben zeit- und unternehmensübergreifenden Vergleichen auch Soll-Ist-Vergleiche ermöglicht.

69 GRÜNING (2011), S. 152-153.

(24)

3 Aufbereitung von Leistungsindikatoren in Geschäftsberichten

„War bislang für Rechnungslegende stets von Bedeutung, was berichtet wird, sollte nunmehr die Frage gestellt werden, ob das, was berichtet wird, überhaupt vom Rechnungslegungsad- ressaten auch so verstanden wird. Denn ansonsten laufen Unternehmen Gefahr, laut zu spre- chen, aber nicht gehört zu werden oder zu sprechen und dabei nichts zu sagen.“70

In diesem Sinne werden im folgenden Kapitel insbesondere die bedeutendsten Projekte des IASB beleuchtet, die die Offenlegungspraktiken von Leistungsindikatoren behandeln. Im Zuge der Ausarbeitung der Projekte liegt der Fokus auf der Kritik seitens der „Financial Reporting Community“ sowie auf den zugehörigen Lösungsvorschlägen des IASB. Zudem werden die ESMA-Leitlinien näher beleuchtet. Um ein besseres Verständnis für die Kritik der Stakeholder zu erlangen, werden zuerst die derzeitigen normativen Anforderungen der IFRS-Standards betreffend die Berichterstattung von Leistungsindikatoren festgehalten.

3.1 Normativer Rahmen zur Berichterstattung von Leistungsindikatoren Ziel des IFRS-Regelwerkes ist es, dass externe Adressaten auf Basis von offengelegten Un- ternehmensinformationen wirtschaftliche Entscheidungen treffen können. Dementsprechend sollen Unternehmen, die ihre Abschlüsse in Übereinstimmung mit den IFRS-Standards erstel- len, dem externen Abschlussadressaten ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln.71 So legen die IFRS-Standards einerseits einige Werte fest, die von Unterneh- men üblicherweise als Leistungsindikatoren verwendet werden. Zu diesen gehören beispiels- wiese die Umsatzerlöse (z. B. IAS 1.82), der Gewinn oder Verlust (z. B. IAS 1.88) und das Ergebnis je Aktie (IAS 33).72 Anderseits zeigt sich im Gesetzeswortlaut, dass normierte IFRS- Angaben fallweise um Zusatzangaben ergänzt werden können.73 Solche normative Aufforde- rungen zeigen sich mehrfach im IAS 1, der sich mit der Darstellung des Abschlusses befasst.

So sollen Unternehmen unter anderem zusätzliche Posten, Überschriften und Zwischensum- men angeben, sofern dieselben für das Verständnis der Vermögens-, Finanzlage sowie Er- tragslage des Unternehmens relevant sind.74 Ergänzend normiert IAS 1.112(c), dass im An- hang Zusatzinformationen bereitgestellt werden sollen, die fürs Verständnis der (primären) Abschlussbestandteile relevant sind, jedoch in denselben nicht ausgewiesen werden.75

70 ENGELBRECHTSMÜLLER/KERSCHBAUMER (2013), S. 207.

71 Vgl. IAS 1.9.

72 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.4.

73 Vgl. IAS. 1.15.

74 Vgl. IAS. 1.55 und IAS 1.85.

75 Vgl. IAS 1.112(c).

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Dementsprechend fordert beispielsweise IFRS 8, der die Berichterstattung von Geschäftsseg- menten adressiert, dass interne Kennzahlen, die den verantwortlichen Unternehmensinstan- zen regelmäßig berichtet werden, im Anhang offengelegt werden müssen.76 Gemeinsam ist diesen normativen Anforderungen, dass sie nicht spezifizieren, welche Zusatzinformationen angegeben werden sollen. Im Dezember 2014 veröffentlichte der IASB zumindest Änderungen zu IAS 1, die bis dato im derzeitigen Regelwerk verankert sind.77 Es wurden bestimmte Anfor- derungen an die Zwischensummen von IAS 1.55 und 85 gesetzt. Demgemäß sollen diese Zwischensummen:78

1) sich aus Posten zusammensetzen, die sich aus Beträgen ergeben, welche gemäß den IFRS-Standards erfasst und bewertet werden;

2) in einer Weise dargestellt und gekennzeichnet werden, die verständlich macht, welche Posten die Zwischensummen bilden;

3) von Periode zu Periode stetig sein und

4) vergleichsweise zu den Zwischensummen sowie Summen, die von den IFRS normiert wer- den, nicht deutlicher hervorgehoben werden.

Zusätzlich wird im IAS 1.85B verlangt, dass eine Abstimmung zwischen den Zwischensummen von IAS 1.85 und jenen, die von den IFRS vorgeschrieben werden, möglich sein soll.

Trotz dieser verlangten Zusatzinformationen stellt der International Accounting Standards Board klar, dass sie den veröffentlichten Unternehmensgewinn/-verlust als primären Indikator für die Performance einer Unternehmung ansehen.79 Fraglich ist dennoch, ob die International Financial Reporting Standards ausreichend Werte liefern, anhand derer die externen Ab- schlussadressaten die Leistung eines Unternehmens beurteilen können. Auch wenn der IASB den Gewinn oder Verlust als primären Leistungsindikator betrachtet, wollen externe Adressa- ten in der Regel tiefer „graben“. Denn für die Prognose zukünftiger Cash-Flows ist es unter anderem notwendig, die Gewinn- und Verlustrechnung auf bestimmte Erfolgskomponenten herunterzubrechen.80 So stellt der IASB fest, dass Unternehmen in der Kommunikation mit ihren externen Rechnungslegungsadressaten oft auf „non-GAAP“-Leistungsindikatoren zu- rückgreifen, mit welchen sie die eigene Unternehmensperformance mit den Zielen des Mana- gements oder mit fremden Unternehmensleistungen vergleichen.81 Aufgrund dieser

76 Vgl. IFRS 8.23 und IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.30.

77 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.6.

78 Vgl. IAS 1.55A und 85A.

79 Vgl. Hoogervorst (2016), IASB Speech, in der Version vom 26.08.2019, S. 3.

80 Vgl. Hoogervorst (2016), IASB Speech, in der Version vom 26.08.2019, S. 4.

81 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.2.

(26)

Berichtspraktiken musste der „Standardsetter“ reagieren und setzte die Offenlegung von Leis- tungsindikatoren (insbesondere „non-IFRS“-Kennzahlen) auf seine Agenda.

3.2 IASB–Projekt: „Better Communication in Financial Reporting”

Geleitetvon dem Thema „Better Communication in Financial Reporting“ erarbeitete der IASB im Zeitverlauf mehrere Projekte, die kumuliert ihren Beitrag zu folgenden zwei Zielsetzungen beitragen sollen: (1) Finanzinformationen sollen nützlicher und (2) die Art und Weise, wie Fi- nanzinformationen den Abschlussadressaten vermittelt werden, soll verbessert werden. Der IASB kommuniziert deutlich, dass in den nächsten Jahren die Thematik bezüglich einer bes- seren Kommunikation in der Finanzberichterstattung den Großteil der Arbeit des IASB be- stimmten wird. Die zugehörigen drei Projekte vom IASB werden hierfür in zwei primäre Säulen gegliedert: Die erste Säule widmet sich der Kommunikation in den „financial statements“. Da- runter fällt zunächst das Projekt „Primary Financial Statements“ sowie das Projekt „Disclosure Initiative“. Die zweite Säule behandelt die Kommunikation außerhalb des Jahresabschlusses und umfasst das Projekt „Management Commentary“.82 Der Offenlegung von Leistungsindika- toren widmet der IASB hingegen kein eigenes Projekt. Vielmehr werden die Problemstellun- gen, die sich mit der Offenlegung von Leistungsindikatoren ergeben, in den einzelnen Projek- ten adressiert.

3.2.1 IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary”

Das im Jahr 2010 veröffentlichte IFRS Practice Statement 1 „Management Commentary” ist ein unverbindliches Rahmenwerk für die Offenlegung von Management-Bemerkungen.83 Wie bereits beschrieben, sollen mit dem MC integrierte Informationen seitens des Managements bereitgestellt werden, die sowohl vergangenheits- als auch zukunftsbezogen sein können (siehe Kapitel 2.2.2). Angesichts der zum Jahresabschluss ergänzenden Funktion wird vom Management verlangt, dass MC klar zu kennzeichnen und dessen Informationen von anderen eindeutig abzugrenzen. Dabei gibt der IASB an, dass die Form und der Inhalt unternehmens- spezifisch gestaltet sein soll. Hierfür soll die Art der Geschäftstätigkeit, die vom Management angenommene Strategie und das regulatorische Umfeld, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist, Einfluss nehmen. Ein solcher Einfluss schlägt sich somit auch auf die Offenlegung von Leistungsindikatoren nieder, die einen wesentlichen Bestandteil im MC einnehmen. Der IASB empfiehlt jedenfalls jene kritischen Leistungsindikatoren anzugeben, die das Manage- ment verwendet, um die Unternehmensleistung in Bezug auf die festgelegten Ziele zu

82 Vgl. o.V., IFRS.org, in der Version vom 01.01.2020.

83 Vgl. IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. IN1.

(27)

bewerten.84 Weiters fordert der IASB – geleitet vom Initiator „better communication“ – die Be- richtersteller auf, folgende vier Empfehlungen bei der Offenlegung von Leistungsindikatoren zu berücksichtigen:85

1) Etwaige Ermittlungs- und/oder Ergebnisänderungen von Leistungsindikatoren sollen er- klärt werden.

2) Die Relevanz von Leistungsindikatoren soll dargelegt werden. Betreffend die Relevanzein- stufung nimmt der IASB vorweg, dass die Branche ein wesentlicher Einflussfaktor ist.86 3) Das Management soll eine konsistente Berichterstattung anstreben. Demnach sollen im

Zeitverlauf dieselben Leistungsindikatoren veröffentlicht werden.87

4) Etwaige Anpassungen von Jahresabschlussangaben zur Aufnahme im MC sollen ange- führt werden.

5) Offengelegte „non-IFRS“-Kennzahlen sollen definiert und erläutert werden.

6) Werden finanzielle Leistungsindikatoren aus dem Abschluss abgeleitet, so sind diese auf die im Abschluss dargestellten IFRS-Werten überzuleiten.

Neben diesen Offenlegungsempfehlungen diskutierte der IASB in ihrem „Discussion Paper“

(2005) zum MC die Fragestellung, wie viele Leistungsindikatoren kommuniziert werden sollen.

Durch den inhärenten Charakter von KPIs liegt die Vermutung nahe, dass sich Unternehmen auf wenige, aber dafür wesentliche Kennzahlen konzentrieren. Für viele Unternehmen ist es jedoch ein schwieriges Unterfangen abzuwiegen, welche Kennzahlen „key“ für das „big pic- ture“ sind. So zeichnet sich in der Berichtspraxis ab, dass Abschlussadressaten vermehrt mit

„Kennzahlenfriedhöfen“ konfrontiert sind, ohne vom Management zugehörige Relevanzeinstu- fungen zu bekommen.88 Trotz dieser Kritik seitens der „Financial Reporting Community“ stellte der IASB im DP (2005) klar, dass sie davon absehen, eine minimale oder ideale Anzahl an Leistungsindikatoren zu spezifizieren. Vielmehr legt der IASB nahe, dass das optimale Aus- maß an offenzulegenden Leistungsindikatoren ebenso unternehmensspezifisch ausfällt und somit im Ermessen des Managements bleibt.89

84 Vgl. IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. 9–11, Rz. 22 und Rz. 24.

85 Vgl. IFRS Foundation, IFRS Practice Statement 1, 2010, Rz. 37–40.

86 Folglich sollen zumindest branchenübliche Kennzahlen offengelegt werden, sodass zumindest innerhalb der je- weiligen Branche eine Vergleichbarkeit verbessert wird.

87 Sofern ein neuer Leistungsindikator anstatt eines altbewährten verwendet wird, soll diese Änderung vom Ma- nagement aufgezeigt und erklärt werden.

88 Vgl. BAUMÜLLER (2016), S. 1113.

89 Vgl. IASB, Discussion Paper, 2005, Rz. 138.

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3.2.2 „Disclosure Initiative”–Projekt

Im Jahr 2017 behandelte der IASB in seinem „Discussion Paper DP/2017/1“ unter anderem die kritischen Fragestellungen, welche Maßnahmen eine effektive Kommunikation fördern und wie Leistungskennzahlen „fair“ im Jahresabschluss präsentiert werden können.90

Gemäß der Auffassung des IASB führt ineffektive Kommunikation zu drei Hauptnachteilen: (1) Abschlussadressaten benötigen mehr Zeit, um den Jahresabschluss zu analysieren; (2) Ab- schlussadressaten entgehen wesentliche Informationen und (3) Abschlussadressaten überse- hen Beziehungen zwischen Informationen, die in den einzelnen Abschlussbestandteilen kom- muniziert werden.91 Gelenkt von dieser Ineffizienz erarbeitete der IASB sieben Prinzipien, die Unternehmen dabei helfen, dass Informationen effektiv bereitgestellt werden. Nachstehende Tabelle (s. Tab. 1) gibt einen zusammenfassenden Überblick über diese Prinzipien:92

Prinzipien Kurzbeschreibung

Unternehmensspezifisch Anpassung der Informationen an die eigenen Gegebenheiten Einfach und direkt Verwendung einfacher Beschreibungen und Satzstrukturen Besser organisiert Relevanzeinstufung durch Informationsreihenfolge

Besser verknüpft Verknüpfung mit anderen Teilen des Geschäftsberichts Besser formatiert Auswahl eines geeigneten Formats für die Art der Information

Frei von Redundanzen Vermeidung von Duplikationen, die die Kommunikation beeinträchtigen Vergleichbarkeit fördernd Eine unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit soll gestärkt werden Tabelle 1: Disclosure Initiative – Sieben Prinzipien für eine effektive Kommunikation

Durch eine kritische Betrachtung dieser sieben Prinzipien wird offensichtlich, dass dieselben nicht kumulativ auf jede Informationsart ihre Anwendung finden können.93 Mit dem Hinter- grundwissen, dass – gemäß der Auffassung des IASB – die Auswahl von geeigneten Leis- tungsindikatoren primär unternehmensspezifisch ausfällt, ist zwar das erste Prinzip erfüllt, zweifellos führt das aber zu einem Trade-off mit dem siebten Prinzip. Dieser Kompromiss wird allerdings seitens der „Financial Reporting Community“ teilweise negativ kommentiert, da beim

„standard setting“ das Standardisieren von Informationen im Vordergrund steht (erhöhte Ver- gleichbarkeit) und Idiosynkrasie dem entgegensteht.94 In diesem Zusammenhang muss den- noch betont werden, dass ein solcher Trade-off nicht als ausschließende Disjunktion

90 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. IN9.

91 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 2.3.

92 Vgl. IFRS Foundation, Disclosure Initiative – Case Studies, 2017, S. 4.

93 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 2.6.

94 Vgl. AFRAC, Kommentar zum DP/2017/1, 2017, S. 4.

(29)

(„Entweder-Oder“-Bedingung) verstanden werden darf. Ein Unternehmen, dass zwar eigens definierte Leistungsindikatoren verwendet, kann trotzdem eine unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit fördern, indem es die Berechnung bzw. Zusammensetzung der Leistungsin- dikatoren detailliert offenlegt.95

Die restlichen Prinzipien finden allerdings kumulativ ihre Anwendung auf die Offenlegung von Leistungsindikatoren. Dabei greifen die einzelnen Prinzipien bestimmte Kritikpunkte der Ab- schlussadressaten auf. Beispielsweise knüpft die Aufforderung „besser organisiert“ an die Tat- sache an, dass die Anzahl an veröffentlichten KPIs grundsätzlich im Ermessen der Unterneh- men liegt. Durch die verlangte Relevanzeinstufung wird zumindest dieser „Spielraum“ verrin- gert, da die Abschlussadressaten durch die offengelegte Reihenfolge angezeigt bekommen, welche Kennzahlen für die Unternehmen „key“ sind. Die Empfehlung „besser formatiert“ un- terstützt die Prinzipien drei, vier sowie insbesondere sieben. Dabei behandelt der IASB die Thematik, dass bestimmte Informationen effektiver kommuniziert werden können, indem ge- eignete Formatierungsarten (Listen, Tabellen, narrative Texte, Graphen, Charts) verwendet werden.96

Im Zusammenhang mit der Fragestellung, wie Leistungskennzahlen „fair“ im Jahresabschluss präsentiert werden können, bemängeln Stakeholder insbesondere, dass die weitverbreitenden Leistungskennzahlen „Operating Profit“, „EBIT“ und „EBITDA“, die gängig als Zwischensum- men in der Ergebnisrechnung angeführt werden, in den IFRS Standards nicht definiert werden.

Durch das Fehlen von spezifischeren Anforderungen in IAS 1 entsteht geringere Vergleichbar- keit. Verstärkt wird diese Problematik, indem Unternehmen in ihrer Berichtspraxis diese gän- gigen Kennzahlen auch noch in modifizierter Form veröffentlichen.97 Es zeigt sich, dass Zwi- schensummen, die zwar dieselbe Bezeichnung führen, oft von Unternehmen unterschiedlich definiert werden. Diese (Berechnungs-)Vielfalt, die sogar bei Unternehmen derselben Branche vorherrscht, erschwert nicht nur einen möglichen Querschnittsvergleich, sondern auch das Verständnis der Abschlussadressaten.98 Durch eine Normdefinition von „Operating Profit“, „E- BIT“ und „EBITDA“ würden zumindest diese vermeintlich gleichen Kennzahlen sowohl einheit- lich über die Zeit als auch unternehmensübergreifend berechnet werden.99 Aufgrund dessen, dass diese Berichtsgrößen jedoch weitgehend als Zwischensummen in der Ergebnisrechnung angeführt werden, sieht der IASB davon ab, dieselben im DP/2017/1 zu definieren und gibt zu

95 Vgl. IFRS Foundation, Disclosure Initiative – Case Studies, 2017, S. 43.

96 Die vom IASB illustrativen Formatierungsbeispiele sind im Anhang dieser Arbeit ersichtlich.

97 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.8.

98 Vgl. IASB, Exposure Draft ED/2019/7, 2019, Rz. BC7.

99 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.18.

(30)

verstehen, dass diese Thematik im Projekt zu den primären Abschlussbestandteilen behandelt wird (siehe Kapitel 3.2.3).100 Vielmehr konzentriert sich der IASB im DP auf andere Maßnah- men, durch die Leistungsindikatoren „fair“ kommuniziert werden können. Ausgangspunkt für die zugehörigen Maßnahmen des IASB bilden folgende Bedenken der externen Adressaten:101 1) Die Berechnungslogiken sind oft schwierig zu verstehen (mangelnde Erklärungen zur Be-

rechnung sowie unklare Bezeichnungen von Kennzahlen).

2) Der Bezug zu anderen Werten des Jahresabschlusses wird nicht verdeutlicht.

3) Die mangelnde Vergleichbarkeit über die Berichtsperioden hinweg.

4) Die mangelnde unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit.

5) Den „Non-IFRS“-Leistungsindikatoren werden oftmals größere Bedeutung beigemessen (Hervorhebung).

6) Die Leistungsindikatoren sind teilweise irreführend, weil sie kein neutrales Bild des Unter- nehmens vermitteln.

7) Transaktionen, die gemeinhin als „unregelmäßig“ respektive „unüblich“ bezeichnet wer- den, kommen zu häufig vor, um dieses „Etikett“ zu rechtfertigen.

Aufbauend auf diesen Kritiken und zur Bekräftigung einer „fairen“ Offenlegung von Leistungs- indikatoren hat sich der IASB im DP/2017/1 zwei primäre Aufgabenstellungen gesetzt. Erstens forciert der IASB die Klarstellung, dass die „earnings-before“–Kennzahlen „EBIT“ und „E- BITDA“ unter bestimmten Voraussetzungen als Zwischensummen in der Gesamtergebnis- rechnung mit IAS 1.85 – 85B in Einklang stehen (erstes und viertes Bedenken). Zweitens muss der IASB eine Definition für unübliche oder nicht-häufig vorkommende Positionen entwickeln sowie Anforderungen an deren Offenlegung spezifizieren (siebtes Bedenken). 102 Neben die- sen beiden Hauptaufgabenstellungen adressiert der IASB gleichfalls jene Bedenken, die sich auf die übrigen Leistungsindikatoren im Jahresabschluss beziehen. Darunter fallen unter an- derem jene, die im Anhang kommuniziert werden, aber auch jene Leistungsindikatoren, die innerhalb oder um die primären Abschlussbestandteile herum (z. B. auf derselben Seite) an- geführt werden (insbesondere fünftes Bedenken).103

Bezüglich der ersten Aufgabestellung vertritt der IASB die vorläufige Ansicht, dass die Angabe des EBITDA als Zwischensumme in der Ergebnisrechnung ein den tatsächlichen

100 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.3 und 5.8.

101 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. 5.11 und 5.13.

102 Vgl. IASB, Discussion Paper DP/2017/1, 2017, Rz. IN14.

103 Das IASB gibt in der Rz. 5.29(b) lit. (ii) des DP/2017/01 folgendes Beispiel an: „An entity might disclose perfor- mance measures directly above the first line item in a primary financial statement or below the statement total.”

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