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von ärztlichen Behandlungen bei Auslandsreisen Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen Kreisnachrichten

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Ausgabe 31/2015 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 28.07.2015

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Medienzentrum geschlossen

Das Medienzentrum Wittlich ist in den Sommer- ferien vom 27. Juli bis 4.

September 2015 geschlos- sen.

In den Sommermonaten ver- bringen viele ihren Urlaub und ihre Ferien im Ausland. Wer auf ärztlich verordnete Medi- kamente angewiesen ist, die Betäubungsmittel enthalten, muss bei Auslandsreisen be- sondere Bestimmungen be- achten. Die Einreise mit und der Besitz von Betäubungs- mitteln ist in vielen Ländern strafbar, wenn nicht nachge- wiesen werden kann, dass di- ese Mittel aus medizinischen Gründen erforderlich sind. Auf Reisen in Schengen-Staaten können ärztlich verordnete Betäubungsmittel mitgeführt werden. Hierzu zählen Bel- gien, Dänemark, Deutschland,

Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Lichtenstein, Litau- en, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Un- garn. In diesen Ländern muss jedoch eine vom behandeln- den Arzt ausgestellte und von der Kreisverwaltung beglaubi- gte Bescheinigung mitgeführt werden.

Für Reisen mit ärztlich verord- neten Betäubungsmitteln in Nicht-Schengen-Staaten gibt es keine international einheit- lichen Bestimmungen. Die na- tionalen Bestimmungen der

Ziel- oder Transitländer sind daher dringend zu beachten, um Probleme auf der Reise zu vermeiden. Patienten sollten sich daher vor der Reise aus- führlich über die Rechtslage der jeweiligen Länder erkun- digen. Auskunft können die diplomatischen Vertretungen der Reiseländer in der Bun- desrepublik erteilen. Die Kon- taktdaten der ausländischen Vertretungen können bei- spielsweise über die Internet- seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden. Sofern bei Reisen in Nicht-Schengen- Staaten ärztlich verordnete Betäubungsmittel mitgeführt werden, sollte immer nach

dem Leitfaden für Reisende des Internationalen Sucht- stoffkontrollamtes (INCB) ver- fahren werden. Demnach sollten Reisende eine vom be- handelnden Arzt ausgestell- te mehrsprachige Bescheini- gung mit genauen Angaben zur Medikation mitführen, die ebenfalls vor Reiseantritt von der zuständigen Behörde zu beglaubigen ist. International ist die Form dieser Beschei- nigungen nicht vorgegeben;

empfohlen wird jedoch den Mustervordruck der Bundes- opiumstelle zu nutzen.

Im Landkreis Bernkastel-Witt- lich erfolgt die Beglaubigung ärztlicher Bescheinigungen für Reisen mit Betäubungsmitteln durch den Fachbereich Ge- sundheit der Kreisverwaltung.

Die Bescheinigungen sind vor- her vom verordnenden Arzt auszufüllen. Für jedes ver- schriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Beschei- nigung erforderlich. Die aus- gefüllten ärztlichen Bescheini- gungen werden unter Vorlage eines gültigen Personalaus- weises oder Reisepasses be- glaubigt. Die Beglaubigung ist mit 9 Euro gebührenpflichtig.

Weitere Informationen er- halten Reisende bei Stefan Schmitt vom Fachbereich Ge- sundheit, Tel.: 06571/14- 2463, E-Mail: Stefan.Schmitt@

Bernkastel-Wittlich.de oder im Internet unter www.bern- kastel-wittlich.de/btm-reisen.

html. Hier finden Interessier- te auch die Vordrucke der Be- scheinigungen.

Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen

von ärztlichen Behandlungen bei Auslandsreisen

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

==================================================================

Arenrath Mellicher Hof Wiese 110,39 ar

Arenrath Hof Mellich Geb.- u. Freifläche, 415,24 ar Landwirtschaftsfläche

Arenrath Hof Mellich Landw. Fläche, Waldfläche 89,39 ar Rivenich Im Krämersland Landwirtschaftsfläche 56,66 ar Rivenich Im Hetzerather Berg Landwirtschaftsfläche 12,93 ar Rivenich In der Erdelwies Landwirtschaftsfläche 60,29 ar Rivenich Im Krämersland Landwirtschaftsfläche 59,82 ae Rivenich Im Hansenberg Landwirtschaftsfläche 25,96 ar Rivenich im Hetzerather Berg Weingarten 16,82 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 10.08.2015 schriftlich mitzuteilen.

Diese öffentliche Bekanntmachung finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html.

Mitarbeiter feiern Dienstjubiläum

Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum konnten jetzt Uwe Bollig, Hans- Josef Jakoby, Benedikt Pfeiffer und Elmar Servatius in der Kreis- verwaltung Bernkastel-Wittlich feiern. Den Glückwünschen von Landrat Gregor Eibes schlossen sich die Vorgesetzten sowie der Vorsitzende des Personalrats Werner Petry gerne an.

Schulhausmeister in Ruhestand verabschiedet

In einer Feierstunde im Kreishaus verabschiedete Landrat Gre- gor Eibes den langjährigen Hausmeister des Nikolaus von Kues - Gymnasiums Bernkastel-Kues Hermann Roth in den Ruhestand.

Der Landrat dankte Roth für sein berufliches Engagement, seine Zuverlässigkeit sowie die langjährige Treue und wünschte ihm für die Zukunft alles Gute. Diesen Glückwünschen schlossen sich der Vorsitzende des Personalrats Werner Petry, Fachbereichslei- ter Burkhard Born und Schulleiter Alfred Schmitt an.

Werdegang viel Erfolg!“

Die Qualifizierung in berufs- anschlußfähigen Teilqualifi- kationen findet auf der Ba- sis der jeweils geltenden Ausbildungsordnung nach bundeseinheitlichen und kom- petenzbasierten Ausbildungs- bausteinen statt und richtet sich ausschließlich an erwach- sene, für die eine „Vollausbil- dung“ zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich ist.

zenten allen Teilnehmern die Zertifikate übereichen. „Ihre erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten können die Teil- nehmer nun in ihrem Unter- nehmen einbringen“, freuten sich Projektverantwortlichen.

Dies sei eine Investition in die Zukunft und im Sinne der Fachkräftesicherung gut für die regionale Wirtschaft. „Wir wünschen allen Teilnehmern für ihren weiteren beruflichen stoßen: „Uns war schnell klar,

dass die Qualifizierung der PaX-Mitarbeiter in Hermeskeil im Ausbildungsbaustein 1 der berufsanschlussfähigen Teil- qualifikation im Berufsbild des Industriemechanikers den Qualifizierungsbedarfe am be- sten abdeckt.“ In Gesprächen mit der Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit in Trier und der IHK Trier wurde hier eine Qualifizierung festgelegt, die die Interessen aller Beteili- gten berücksichtigte. Eine Ein- bindung des Programms „We- GebAU“ (Weiterbildung der Beschäftigten im Unterneh- men) der Agentur für Arbeit ermöglichte hier eine wesent- liche Unterstützung bei der Fi- nanzierung. Die Zertifizierung der Schulungsräumlichkeiten bei PaX ermöglichte einen schnellen Start der Qualifizie- rung im Unternehmen.

Der Lernfortschritt wiesen die Teilnehmer in mehreren Ar- beitsproben und einer kom- plexen Abschlussprüfung nach. Nach Abschluss eines Praktikums konnten Stemann und Wiese sowie Vertreter der IHK Trier und der Agentur für Arbeit im Beisein der Do- Den erfolgreichen Abschluss

des ersten Bausteins zur be- rufsanschlussfähigen Teilqua- lifikation im Berufsbild In- dustriemechaniker konnte das Überbetriebliche Ausbil- dungszentrum (ÜAZ) Wittlich zusammen mit der Industrie- und Handelskammer und der Agentur für Arbeit Trier, im Juli 2015, neun Mitarbeitern des Fenster- und Türenherstellers PaX in Hermeskeil bescheini- gen. Darauf weist die Wirt- schaftsförderung der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich hin.Im Rahmen der vom ÜAZ Wittlich angebotenen modu- laren Qualifizierung zum In- dustriemechaniker haben sich die Kursteilnehmer über ei- nen Zeitraum von drei Mona- ten erfolgreich mit dem The- ma „Bauteile manuell und mit einfachen maschinellen Fertigungsverfahren herstel- len“ beschäftigt. Damit haben sie die Grundlage geschaffen, um eine qualifizierte Tätigkeit ausüben zu können. Die Idee zu der Ausbildung hatten im Herbst 2014 PaX-Werkleiter Hartmut Stemann und Detlef Wiese vom ÜAZ-Wittlich ange-

Erfolgreicher Abschluss des ersten Bausteins zur berufs-

anschlussfähigen Teilqualifikation zum Industriemechaniker

Referenzen

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