ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname : AP FeineFarben Lack Wolken in Rosé
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemisches
: Sprühlack
Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung
: bei sachgemäßer Anwendung - keine
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Firma : Alpina Farben GmbH
Roßdörfer Straße 50 64372 Ober-Ramstadt
Telefon : +496154710
Telefax : +4961547170632
Email-Adresse Verantwortli- che/ausstellende Person
: msds@dr-rmi.com
1.4 Notrufnummer
Notrufnummer 1 : +49613284463 GBK GmbH
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Aerosole, Kategorie 1 H222: Extrem entzündbares Aerosol.
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwär- mung bersten.
Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Gefahrenpiktogramme :
Signalwort : Gefahr
Gefahrenhinweise : H222 Extrem entzündbares Aerosol.
H229 Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bers- ten.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise : P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kenn- zeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Prävention:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwen- den.
Lagerung:
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/ 122 °F aussetzen.
Zusätzliche Kennzeichnung
EUH211 Achtung! Beim Sprühen können gefährliche lungengängige Tröpfchen entste- hen. Aerosol oder Nebel nicht einatmen.
EUH208 Enthält Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl- 2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
Hotline für Allergieanfragen und technische Beratungen: 0800/1895000 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz).
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Gemische Inhaltsstoffe
Chemische Bezeichnung CAS-Nr.
EG-Nr.
INDEX-Nr.
Registrierungsnum- mer
Einstufung Konzentration (% w/w)
Ethanol 64-17-5
200-578-6 603-002-00-5 01-2119457610-43
Eye Irrit. 2; H319 Flam. Liq. 2; H225
>= 20 - < 30
Titandioxid 13463-67-7
236-675-5 022-006-00-2 01-2119489379-17
Carc. 2; H351 >= 1 - < 10
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2- methyl-2H-isothiazol-3-on und 2- Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1)
55965-84-9 613-167-00-5 01-2120764691-48
Acute Tox. 3; H301 Acute Tox. 2; H330 Acute Tox. 2; H310 Skin Corr. 1C; H314 Eye Dam. 1; H318 Skin Sens. 1A; H317 Aquatic Acute 1;
H400
Aquatic Chronic 1;
H410
M-Faktor (Akute aquatische Toxizität):
100
M-Faktor (Chronische aquatische Toxizität):
100
>= 0,0002 - <
0,0015
Substanzen mit einem Arbeitsplatzexpositionsgrenzwert :
Dimethylether 115-10-6
204-065-8 603-019-00-8 01-2119472128-37
Flam. Gas 1A; H220 Press. Gas Compr.
Gas; H280
>= 30 - < 50
Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-MaßnahmenAllgemeine Hinweise : Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein-
flößen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.
Ersthelfer muss sich selbst schützen.
Nach Einatmen : Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.
An die frische Luft bringen.
Nach Hautkontakt : KEINE Lösungsmittel oder Verdünner gebrauchen.
Bei Kontakt, Haut sofort mit viel Wasser und Seife abspülen.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nach Augenkontakt : Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztli- che Hilfe hinzuziehen.
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behut- sam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
Nach Verschlucken : Ärztlichen Rat einholen.
Mund mit Wasser ausspülen und reichlich Wasser nachtrin- ken.
Bei Verschlucken, KEIN Erbrechen hervorrufen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Keine bekannt.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung : Keine Information verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
Wassersprühnebel, alkoholbeständigen Schaum, Trocken- löschmittel oder Kohlendioxid verwenden.
Ungeeignete Löschmittel : Keine bekannt.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der
Brandbekämpfung
: Geschlossene Behälter in Nähe des Brandherdes mit Was- sersprühnebel kühlen.
Im Brandfall können folgende gefährliche Zerfallprodukte ent- stehen:
Kohlenstoffmonoxid, Kohlenstoffdioxid und unverbrannter Kohlenwasserstoff (Rauch).
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-
tung für die Brandbekämp- fung
: Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Weitere Information : Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren
Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen
: Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelan- gen lassen.
Für angemessene Lüftung sorgen.
Alle Zündquellen entfernen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen
Umweltschutzmaßnahmen : Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.
Bei der Verunreinigung von Gewässern oder der Kanalisation die zuständigen Behörden in Kenntnis setzen.
Nicht in Oberflächengewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren : Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.
Mit inertem flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z.B.
Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel, Sä- gemehl).
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Informationen siehe Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblattes., Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8., Hinweise zur Entsorgung finden Sie in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-
gang
: Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.
Ein Überschreiten der vorgegebenen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) vermeiden (siehe Abschnitt 8).
Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen.
Die Technischen Informationen sind zu beachten.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
Hygienemaßnahmen : Berührung mit der Haut und den Augen vermeiden. Vor dem Essen, Trinken oder Rauchen die Hände waschen. Bei Ge- brauch nicht essen, trinken oder rauchen.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-
räume und Behälter
: In Übereinstimmung mit den besonderen nationalen gesetzli- chen Vorschriften lagern. Im Originalbehälter lagern. Bei Temperaturen zwischen 5 und 25 °C, an einem gut belüfteten Ort und entfernt von Hitze, Zündquellen und direktem Sonnen- licht aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern.
Lagerklasse (TRGS 510) : 2B, Aerosolpackungen und Feuerzeuge 7.3 Spezifische Endanwendungen
Bestimmte Verwendung(en) : Keine Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen
8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte
Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)
Zu überwachende Para- meter
Grundlage
Dimethylether 115-10-6 TWA 1.000 ppm
1.920 mg/m3
2000/39/EC Weitere Information: Indikativ
AGW 1.000 ppm
1.900 mg/m3
DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 8;(II)
Weitere Information: Europäische Union (Von der EU wurde ein Luftgrenzwert festgelegt: Abweichungen bei Wert und Spitzenbegrenzung sind möglich.), Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)
Ethanol 64-17-5 AGW 200 ppm
380 mg/m3
DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 4;(II)
Weitere Information: Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und des biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden, Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der DFG (MAK-Kommission)
Titandioxid 13463-67-7 AGW (Einatem- bare Fraktion)
10 mg/m3 (Titaniumdioxid)
DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(II)
AGW (Alveolen- gängige Fraktion)
1,25 mg/m3 (Titaniumdioxid)
DE TRGS 900 Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (Kategorie): 2;(II)
Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (DNEL) gemäß Verordnung (EG) Nr.
1907/2006:
Stoffname Anwendungs-
bereich
Expositionswe- ge
Mögliche Gesund- heitsschäden
Wert Dimethylether Verbraucher Einatmung Langzeit - systemi-
sche Effekte
471,00 mg/m3 Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - systemi-
sche Effekte
1894,00 mg/m3 Ethanol Verbraucher Einatmung Akut - lokale Effekte 950,00 mg/m3
Arbeitnehmer Einatmung Akut - lokale Effekte 1900,00 mg/m3 Titandioxid Verbraucher Verschlucken Langzeit - systemi-
sche Effekte
700,00 mg/kg Körperge- wicht/Tag Arbeitnehmer Einatmung Langzeit - lokale
Effekte
10,00 mg/m3
Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC) gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006:
Stoffname Umweltkompartiment Wert
Dimethylether Meeressediment 0,069 mg/kg
Trockengewicht (TW)
Zeitweise Verwendung/Freisetzung 1,549 mg/l
Meerwasser 0,016 mg/l
Süßwasser 0,155 mg/l
Abwasserkläranlage 160 mg/l
Süßwassersediment 0,681 mg/kg
Trockengewicht (TW)
Boden 0,045 mg/kg
Trockengewicht (TW)
Ethanol Meeressediment 2,9 mg/kg Tro-
ckengewicht (TW)
Abwasserkläranlage 580 mg/l
Süßwassersediment 3,6 mg/kg Tro-
ckengewicht
(TW)
Meerwasser 0,79 mg/l
Boden 0,63 mg/kg Tro-
ckengewicht (TW) Zeitweise Verwendung/Freisetzung 2,75 mg/l
Süßwasser 0,96 mg/l
Sekundärvergiftung 0,72 g/kg Nah-
rung
Titandioxid Abwasserkläranlage 100 mg/l
Süßwasser 0,184 mg/l
Boden 100 mg/kg Tro-
ckengewicht (TW)
Meerwasser 0,0184 mg/l
Süßwassersediment 1000 mg/kg Tro-
ckengewicht (TW)
Meeressediment 100 mg/kg Tro-
ckengewicht (TW) Zeitweise Verwendung/Freisetzung 0,193 mg/l 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition
Persönliche Schutzausrüstung
Augenschutz : Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
Dicht schließende Schutzbrille Handschutz
Material : Nitrilkautschuk Handschuhdicke : 0,2 mm Schutzindex : Klasse 3
Anmerkungen : Handschuhe müssen entfernt und ersetzt werden, wenn sie Anzeichen von Abnutzung oder Chemikaliendurchbruch auf- weisen. Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen. Geeignete Handschuhe geprüft gemäss EN374 tragen.
BG-Merkblatt: Einsatz von Schutzhandschuhen (BGR 195 (bisher: ZH 1/706)
Haut- und Körperschutz : Sicherheitsschuhe
Langärmelige Arbeitskleidung
Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.
Nach Kontakt Hautflächen gründlich waschen.
Bei Spritzverarbeitung: undurchlässige Schutzkleidung Atemschutz : Berufsgenossenschaftliche Regeln - BGR 190 Benutzung
von Atemschutzgeräten
Bei Spritzverarbeitung: Spritznebel nicht einatmen. Kombifil- ter A2/P2 verwenden.
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aussehen : Aerosol
Farbe : Keine Daten verfügbar
Geruch : Keine Daten verfügbar
Geruchsschwelle : Nicht relevant
pH-Wert : 6,95
Konzentration: 10 % Schmelzpunkt/Gefrierpunkt : nicht bestimmt Siedepunkt/Siedebereich : -24,9 °C
Flammpunkt : -42 °C
Verdampfungsgeschwindig- keit
: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasför- mig)
: Unterhält die Verbrennung
Obere Explosionsgrenze / Obere Entzündbarkeitsgrenze
: 18,6 %(V)
Untere Explosionsgrenze / Untere Entzündbarkeitsgren- ze
: 3 %(V)
Dampfdruck : 3.400 hPa
Relative Dampfdichte : nicht bestimmt
Relative Dichte : nicht bestimmt
Dichte : 0,916 g/cm3
Löslichkeit(en)
Wasserlöslichkeit : vollkommen mischbar Verteilungskoeffizient: n-
Octanol/Wasser
: nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur : nicht bestimmt Zersetzungstemperatur : Nicht anwendbar Viskosität
Viskosität, dynamisch : Keine Daten verfügbar Explosive Eigenschaften : Nicht anwendbar Oxidierende Eigenschaften : Nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben
Keine Daten verfügbar
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2 Chemische Stabilität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Gefährliche Reaktionen : Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bil- den.
Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entste- hen.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Zu vermeidende Bedingungen : Berstgefahr.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Tem- peraturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
Vor Frost, Hitze und Sonnenbestrahlung schützen.
Berstgefahr.
Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Tem- peraturen über 50 °C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen.
10.5 Unverträgliche Materialien
Zu vermeidende Stoffe : Unverträglich mit Säuren und Basen.
Unverträglich mit Oxidationsmitteln.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Produkt:
Akute orale Toxizität : Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Ein- stufungskriterien nicht erfüllt.
Akute inhalative Toxizität : Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Ein- stufungskriterien nicht erfüllt.
Akute dermale Toxizität : Anmerkungen: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Ein- stufungskriterien nicht erfüllt.
Inhaltsstoffe:
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1):
Akute orale Toxizität : LD50 (Ratte): 66 mg/kg
Methode: OECD Prüfrichtlinie 401 Akute inhalative Toxizität : LC50 (Ratte): 0,17 mg/l
Expositionszeit: 4 h
Testatmosphäre: Staub/Nebel Methode: OECD Prüfrichtlinie 403 Akute dermale Toxizität : LD50 (Ratte): > 141 mg/kg
Methode: OECD Prüfrichtlinie 402
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Produkt:
Anmerkungen : Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursa- chen.
Schwere Augenschädigung/-reizung Produkt:
Anmerkungen : Nach den Einstufungskriterien der EU ist das Produkt als nicht augenreizend zu betrachten.
Sensibilisierung der Atemwege/Haut Produkt:
Anmerkungen : Kann bei wiederholtem Kontakt bei besonders empfindlichen Personen zu allergischen Reaktionen führen.
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität Produkt:
Toxizität gegenüber Fischen : Anmerkungen: Keine Daten verfügbar Toxizität gegenüber
Daphnien und anderen wir- bellosen Wassertieren
: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar
Inhaltsstoffe:
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1):
M-Faktor (Akute aquatische Toxizität)
: 100
M-Faktor (Chronische aqua- tische Toxizität)
: 100
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar
12.3 Bioakkumulationspotenzial Inhaltsstoffe:
Reaktionsmasse aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1):
Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser
: log Pow: <= 0,71
Methode: OECD- Prüfrichtlinie 117
12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:
Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per- sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis- tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..
12.6 Andere schädliche Wirkungen Produkt:
Sonstige ökologische Hin- weise
: Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemäßer Handha- bung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung
Produkt : Flüssige Materialreste bei der Sammelstelle für Altfar- ben/Altlacke abgeben, eingetrocknete Materialreste als Bau- und Abbruchabfälle oder als Siedlungsabfälle bzw. Hausmüll entsorgen.
Abfall sollte nicht über Abwässer entsorgt werden.
Verunreinigte Verpackungen : Nur restentleertes Gebinde zum Recycling geben.
Abfallschlüssel-Nr. : gebrauchtes Produkt
080111*, Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADN : UN 1950
Transport nicht zulässig
ADR : UN 1950
Transport nicht zulässig
RID : UN 1950
Transport nicht zulässig
IMDG : UN 1950
IATA : UN 1950 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
ADN : DRUCKGASPACKUNGEN
Transport nicht zulässig
ADR : DRUCKGASPACKUNGEN
Transport nicht zulässig
RID : DRUCKGASPACKUNGEN
Transport nicht zulässig
IMDG : AEROSOLS
IATA : Aerosols, flammable, containing substances in Class 8, Pa- cking Group III
14.3 Transportgefahrenklassen
ADN : 2
ADR : 2
RID : 2
IMDG : 2.1
IATA : 2.1
14.4 Verpackungsgruppe
ADN : Transport nicht zulässig
ADR : Transport nicht zulässig
RID : Transport nicht zulässig
IMDG
Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt
Gefahrzettel : 2.1 (8)
EmS Kode : F-D, S-U
IATA (Fracht)
Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug)
: 203 Verpackungsanweisung (LQ) : Y203
Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Gefahrzettel : Flammable Gas, Corrosive IATA (Passagier)
Verpackungsanweisung (Passagierflugzeug)
: 203 Verpackungsanweisung (LQ) : Y203
Verpackungsgruppe : Nicht durch Verordnung festgelegt Gefahrzettel : Flammable Gas, Corrosive 14.5 Umweltgefahren
ADN
Umweltgefährdend : nein ADR
Umweltgefährdend : nein RID
Umweltgefährdend : nein IMDG
Meeresschadstoff : nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Die hierin bereitgestellte(n) Transporteinstufung(en) ist/sind nur zu informativen Zwecken gedacht und basieren lediglich auf den Eigenschaften des unverpackten Materials gemäß Beschreibung in diesem Sicherheitsdatenblatt. Transporteinstufungen können mit dem Transportmittel, der Ver- packungsgröße und Abweichungen in regionalen oder Länderbestimmungen variieren.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC- Code
Auf Produkt im Lieferzustand nicht zutreffend.
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch
REACH - Beschränkungen der Herstellung, des Inver- kehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährli- cher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse (Anhang XVII)
: Nicht anwendbar
REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).
: Dieses Produkt ist ein Gemisch, welches keine besorgniserregende Substanz (SVHC) größer oder gleich 0,1% enthält, daher müssen keine erlaubten Endanwendungen defi- niert und keine Stoffsicherheitsbeur- teilung erstellt werden.
REACH - Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV)
: Kein(e,er)
Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
P3a ENTZÜNDBARE
AEROSOLE
Wassergefährdungsklasse : 1 schwach wassergefährdend
Flüchtige organische Verbin- dungen
: < 57 %
< 840 g/l
Sonstige Vorschriften:
Beschäftigungsbeschränkungen nach dem Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz – MuSchG) beachten.
Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz oder verschärfenden nationalen Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für dieses Gemisch nicht erforder- lich.
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Volltext der H-Sätze
H220 : Extrem entzündbares Gas.
H225 : Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H280 : Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H301 : Giftig bei Verschlucken.
H310 : Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H314 : Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Au- genschäden.
H317 : Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318 : Verursacht schwere Augenschäden.
H319 : Verursacht schwere Augenreizung.
H330 : Lebensgefahr bei Einatmen.
H351 : Kann bei Einatmen vermutlich Krebs erzeugen.
H400 : Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 : Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Volltext anderer Abkürzungen
Acute Tox. : Akute Toxizität
Aquatic Acute : Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Aquatic Chronic : Langfristig (chronisch) gewässergefährdend
Carc. : Karzinogenität
Eye Dam. : Schwere Augenschädigung
Eye Irrit. : Augenreizung
Flam. Gas : Entzündbare Gase
Flam. Liq. : Entzündbare Flüssigkeiten
Press. Gas : Gase unter Druck
Skin Corr. : Ätzwirkung auf die Haut
Skin Sens. : Sensibilisierung durch Hautkontakt
2000/39/EC : Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten
DE TRGS 900 : TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte
2000/39/EC / TWA : Grenzwerte - 8 Stunden DE TRGS 900 / AGW : Arbeitsplatzgrenzwert
ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße; AIIC - Australisches Verzeichnis von Industriechemikalien; ASTM - Amerikanische Gesell- schaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deutschen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentration verbunden mit x % Reaktion;
ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Notfallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration ver- bunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gute Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftverkehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzentration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhandenen che- mischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisati- on; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisation für Normung; KECI - Verzeichnis der in Ko- rea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Konzentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspopulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentration, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Philippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struktur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 des Europäischen Parliaments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt;
SVHC - besonders besorgniserregender Stoff; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahr- stoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar
Weitere Information Sonstige Angaben:
Für dieses Produkt wird kein Expositionsszenario gemäß REACH Verordnung (EG) Nr.
1907/2006 benötigt.
Die Kommunikation von Verwendungen nach REACH Artikel 31 (1)(a) - registrierte Stoffe/ Gemi- sche, die die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 oder 1999/45/EG) erfüllen - ist nicht erforderlich.
Quellen der wichtigsten Daten, die zur Erstellung des Datenblatts verwendet wurden:
ECHA WebSite
ACGIH (American Conference of Government Industrial Hygienists). 2014 TLVs and BEIs.
Threshold Limit Values (TLVs) for chemical substances and physical agents and Biological Expo- sure Indices (BEIs) with Seventh Edition documentation. 2014 ACGIH, Cincinnati OH
NIOSH - Registry of toxic effects of chemical substances
ECDIN - Environmental Chemicals Data and Information Network - Joint Research Centre, Commission of the European Communities
SAX'S - Dangerous properties of industrial materials
GESTIS - Database on hazardous substances - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetz- lichen Unfallversicherung (IFA, Institute for Occupational Safety and Health of the German Social Accident Insurance)
Toxnet - Toxicology Data Network
Einstufung des Gemisches: Einstufungsverfahren:
Aerosol 1 H222, H229 Rechenmethode
Eye Irrit. 2 H319 Rechenmethode
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für
den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
REACH Information
Die Vorgaben der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) zur Registrierung, Evaluierung, Auto- risierung und Beschränkung von Chemikalien setzen wir entsprechend unseren gesetzlichen Verpflichtungen um. Unsere Sicherheitsdatenblätter werden wir regelmäßig gemäß den uns zur Verfügung gestellten Informationen unserer Vorlieferanten anpassen und aktualisieren. Wie ge- wohnt werden wir Sie über diese Anpassungen informieren.
Bezüglich REACH möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir als nachgeschalteter Anwender keine eigenen Registrierungen vornehmen, sondern auf die Informationen unserer Vorlieferanten angewiesen sind. Sobald diese vorliegen, werden wir unsere Sicherheitsdatenblätter entspre- chend anpassen.
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