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SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 DNase I rec., grade I 20KU

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Un- ternehmens

1.1 Produktidentifikator

Handelsname : DNase I rec., grade I 20KU Mat.-Nr./ Genisys-Nr. : 04536282001

1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Empfohlene Einschränkun- gen der Anwendung

: Nur für gewerbliche Anwender.

1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

Firma : Roche Diagnostics Deutschland GmbH

-

Sandhoferstrasse 116 68305 Mannheim

Telefon : +496217590

Telefax : +496217592890

Auskunftsgebender Bereich : +49(0)621-759-2012+49(0)621-759-4848+49(0)8856-60-2629 Email-Adresse : mannheim.umweltschutz@roche.com

1.4 Notrufnummer Notrufnummer:

Im Notfall: : Werkschutzzentrale Roche Diagnostics GmbH

+49(0)621-759-2203

Giftnotruf: : Mainz

München

+49(0)6131-19240 +49(0)89-19240

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Sensibilisierung durch Einatmen, Katego-

rie 1

H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Sensibilisierung durch Hautkontakt, Ka- tegorie 1

H317: Kann allergische Hautreaktionen verursa- chen.

Einstufung (67/548/EWG, 1999/45/EG)

Gesundheitsschädlich R42: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

Reizend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

2.2 Kennzeichnungselemente

Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)

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Gefahrenpiktogramme :

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise : H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Sicherheitshinweise :

Prävention:

P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Ae- rosol vermeiden.

P280 Schutzhandschuhe tragen.

P284 Atemschutz tragen.

Reaktion:

P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.

P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

P342 + P311 Bei Symptomen der Atemwege:

GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.

Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung:

9003-98-9 Nuclease, Deoxyribo- 2.3 Sonstige Gefahren

Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

3.2 Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe

Chemische Bezeichnung CAS-Nr.

EG-Nr.

Registrierungsnum- mer

Einstufung Konzentration (% w/w)

Nuclease, Deoxyribo- 9003-98-9 232-667-0

Resp. Sens. 1; H334 Skin Sens. 1; H317

>= 70 - < 90

Die Erklärung der Abkürzungen finden Sie unter Abschnitt 16.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen.

(3)

Dem behandelnden Arzt das Sicherheitsdatenblatt vorzeigen.

Betroffenen nicht unbeaufsichtigt lassen.

Nach Einatmen : Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergif- tungsfälle verständigen.

An die frische Luft bringen.

Bei Bewusstlosigkeit stabile Seitenlage anwenden und ärztli- chen Rat einholen.

Nach Hautkontakt : Wenn auf der Haut, gut mit Wasser abspülen.

Nach Augenkontakt : Augen vorsorglich mit Wasser ausspülen.

Kontaktlinsen entfernen.

Unverletztes Auge schützen.

Auge weit geöffnet halten beim Spülen.

Bei anhaltender Augenreizung einen Facharzt aufsuchen.

Nach Verschlucken : Atemwege freihalten.

Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen.

Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund ein- flößen.

Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen.

Patient umgehend in ein Krankenhaus bringen.

4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Risiken : Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Behandlung : Erste-Hilfe-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Arzt für Arbeitsmedizin festgelegt werden.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1 Löschmittel

Geeignete Löschmittel : Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

Ungeeignete Löschmittel : Wasservollstrahl

5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Besondere Gefahren bei der

Brandbekämpfung

: Keine Information verfügbar.

Gefährliche Verbrennungs- produkte

: Keine gefährlichen Verbrennungsprodukte bekannt

5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüs-

tung für die Brandbekämp-

: Im Brandfall, wenn nötig, umgebungsluftunabhängiges Atem- schutzgerät tragen.

(4)

fung

Weitere Information : Übliche Maßnahmen bei Bränden mit Chemikalien.

Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwen- dende Verfahren

Personenbezogene Vor- sichtsmaßnahmen

: Persönliche Schutzausrüstung verwenden.

Staubbildung vermeiden.

Das Einatmen von Staub vermeiden.

Für angemessene Lüftung sorgen.

6.2 Umweltschutzmaßnahmen

Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt.

Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist.

Wenn größere Mengen verschütteten Materials nicht einge- dämmt werden können, sollen die lokalen Behörden benach- richtigt werden.

6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Reinigungsverfahren : Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter ge- ben.

6.4 Verweis auf andere Abschnitte

Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung

7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Um-

gang

: Bildung atembarer Partikel vermeiden.

Dämpfe/Staub nicht einatmen.

Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisun- gen einholen.

Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8.

Im Anwendungsbereich nicht essen, trinken oder rauchen.

Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen.

Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationa- len behördlichen Bestimmungen zu entsorgen.

Personen, die zu Hautsensibilisierungsproblemen oder Asth- ma, zu Allergien, chronischen oder wiederholt auftretenden Atembeschwerden neigen, sollten bei keiner Verarbeitung eingesetzt werden, bei der dieses Gemischgebraucht wird.

Hinweise zum Brand- und : Staubbildung vermeiden. Bei Staubbildung für geeignete Ent-

(5)

Explosionsschutz lüftung sorgen.

Hygienemaßnahmen : Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lager-

räume und Behälter

: Behälter dicht verschlossen an einem trockenen, gut belüfte- ten Ort aufbewahren. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen.

Weitere Angaben zu Lager- bedingungen

: Siehe Etikett, Packungsbeilage oder interne Vorgaben

Lagerklasse (TRGS 510) : 11, Brennbare Feststoffe

Sonstige Angaben : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

7.3 Spezifische Endanwendungen

Bestimmte Verwendung(en) : Laborchemikalien

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzaus- rüstungen

8.1 Zu überwachende Parameter Arbeitsplatzgrenzwerte

Inhaltsstoffe CAS-Nr. Werttyp (Art der Exposition)

Zu überwachende Para- meter

Grundlage Nuclease, Deoxy-

ribo-

9003-98-9 IOEL 0,00006 mg/m3 Roche Indust-

rial Hygiene Committee (RIHC) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition

Technische Schutzmaßnahmen Keine Daten verfügbar

Persönliche Schutzausrüstung

Augenschutz : Augenspülflasche mit reinem Wasser Dicht schließende Schutzbrille Handschutz

Material : Schutzhandschuhe

Anmerkungen : Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifi- kationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Diese Empfehlung gilt nur für das im Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt, das von uns geliefert wird, und den von uns angegebenen Ver- wendungszweck. Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in

(6)

Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten.

Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer. Die arbeitsplatzspe- zifische Eignung sollte mit den Schutzhandschuhherstellern abgeklärt werden.

Haut- und Körperschutz : Staubdichte Schutzkleidung

Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der ge- fährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen.

Atemschutz : Bei der Entwicklung von Staub oder Aerosol Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden.

Staubschutzmasken empfohlen bei Staubkonzentration ober- halb 10 mg/m3.

Wirksame Staubmaske

ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen : fest, (lyophilisiert)

Farbe : weiß, hellgelb

Geruch : kein(e,er)

Geruchsschwelle : Nicht anwendbar

pH-Wert : Nicht anwendbar

Schmelz-

punkt/Schmelzbereich

: Keine Daten verfügbar

Siedepunkt/Siedebereich : Keine Daten verfügbar

Flammpunkt : nicht entflammbar

Verdampfungsgeschwindig- keit

: Keine Daten verfügbar

Entzündbarkeit (fest, gasför- mig)

: Unterhält die Verbrennung

Obere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar Untere Explosionsgrenze : Keine Daten verfügbar Dampfdruck : Keine Daten verfügbar Relative Dampfdichte : Nicht anwendbar Relative Dichte : Keine Daten verfügbar

(7)

Löslichkeit(en)

Wasserlöslichkeit : löslich Löslichkeit in anderen Lö-

sungsmitteln

: Keine Daten verfügbar

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Keine Daten verfügbar

Selbstentzündungstemperatur : Keine Daten verfügbar Relative Selbstentzündungs-

temperatur für Feststoffe

: Keine Daten verfügbar

Zersetzungstemperatur : Keine Daten verfügbar Viskosität

Viskosität, dynamisch : Nicht anwendbar Viskosität, kinematisch : Nicht anwendbar

Oxidierende Eigenschaften : Der Stoff oder das Gemisch ist nicht eingestuft als oxidierend.

9.2 Sonstige Angaben Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität

10.1 Reaktivität

Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsgemäßem Umgang.

10.2 Chemische Stabilität

Stabil unter normalen Bedingungen.

10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Gefährliche Reaktionen : Keine gefährlichen Reaktionen bekannt bei bestimmungsge- mäßem Umgang.

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

10.4 Zu vermeidende Bedingungen

Zu vermeidende Bedingungen : Feuchtigkeitsexposition.

10.5 Unverträgliche Materialien

Zu vermeidende Stoffe : Starke Oxidationsmittel 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.

(8)

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben

11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Produkt:

Anmerkungen: Kann Hautreizungen und/oder Dermatitis verursachen.

Schwere Augenschädigung/-reizung

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Produkt:

Anmerkungen: Produktstaub kann Augen, Haut und Atmungsorgane reizen.

Sensibilisierung der Atemwege/Haut Sensibilisierung durch Hautkontakt

Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

Sensibilisierung durch Einatmen

Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

Produkt:

Anmerkungen: Verursacht Sensibilisierung.

Inhaltsstoffe:

Nuclease, Deoxyribo-:

Bewertung: Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

Bewertung: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

Keimzell-Mutagenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Karzinogenität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Reproduktionstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

Aspirationstoxizität

Nicht klassifiziert nach den vorliegenden Informationen.

(9)

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben

12.1 Toxizität Inhaltsstoffe:

Nuclease, Deoxyribo-:

Beurteilung Ökotoxizität

Toxizität im Boden : Adsorption am Boden nicht zu erwarten.

Andere umweltrelevante Organismen

: Keine Daten verfügbar

12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten verfügbar

12.3 Bioakkumulationspotenzial Inhaltsstoffe:

Nuclease, Deoxyribo-:

Verteilungskoeffizient: n- Octanol/Wasser

: Anmerkungen: Keine Daten verfügbar

12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar

12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung Produkt:

Bewertung : Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als per- sistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persis- tent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind..

12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine Daten verfügbar

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung

13.1 Verfahren der Abfallbehandlung

Produkt : Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen.

Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunternehmen.

Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften als Abwasser entsorgt werden.

Verunreinigte Verpackungen : Reste entleeren.

Wie ungebrauchtes Produkt entsorgen.

Leere Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen zwecks Wiedergewinnung oder Entsorgung.

Leere Behälter nicht wieder verwenden.

(10)

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport

14.1 UN-Nummer

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.3 Transportgefahrenklassen Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.4 Verpackungsgruppe

Nicht als Gefahrgut eingestuft 14.5 Umweltgefahren

Nicht als Gefahrgut eingestuft

14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Anmerkungen : Kein Gefahrgut im Sinne ADR/RID, ADNR, IMDG-Code, IATA-DGR

14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und ge- mäß IBC-Code

Anmerkungen : Nicht anwendbar

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschrif- ten für den Stoff oder das Gemisch

Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Par- laments und des Rates über die Aus- und Einfuhr ge- fährlicher Chemikalien

: Nicht anwendbar

REACH - Liste der für eine Zulassung in Frage kom- menden besonders besorgniserregenden Stoffe (Artikel 59).

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen

: Nicht anwendbar

Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organi- sche Schadstoffe

: Nicht anwendbar

Seveso II - Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 96/82/EG des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit ge- fährlichen Stoffen

Nicht anwendbar

Seveso III: Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Nicht anwendbar

(11)

Wassergefährdungsklasse : WGK 1 schwach wassergefährdend Einstufung nach AwSV, Anlage 1 (5.2)

TA Luft : Gesamtstaub:

Nicht anwendbar

Staubförmige anorganische Stoffe:

Nicht anwendbar

Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe:

Nicht anwendbar Organische Stoffe:

Nicht anwendbar

Krebserzeugende Stoffe:

Nicht anwendbar Erbgutverändernd:

Nicht anwendbar Reproduktionstoxisch:

Nicht anwendbar

Sonstige Vorschriften : Beschäftigungsbeschränkungen gemäß Richtlinie 94/33/EG über den Jugendarbeitsschutz oder verschärfenden nationa- len Bestimmungen beachten, soweit zutreffend.

Die Komponenten dieses Produktes sind in folgenden Verzeichnissen aufgeführt:

CH INV : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

DSL : Dieses Produkt enthält folgende Bestandteile, die weder auf der kanadischen NDSL- noch auf der DSL-Liste sind.

Nuclease, Deoxyribo- 9003-98-9

AICS : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen NZIoC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen ENCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

ISHL : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

KECI : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen PICCS : Erfüllt die Voraussetzungen der Liste nicht

IECSC : Ist auf der Liste oder erfüllt deren Voraussetzungen

15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung

Eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment) ist für diesen Stoff nicht erforderlich, wenn er wie vorgegeben verwendet wird.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben

Volltext der H-Sätze

H317 : Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H334 : Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.

(12)

Volltext anderer Abkürzungen

Resp. Sens. : Sensibilisierung durch Einatmen Skin Sens. : Sensibilisierung durch Hautkontakt

ADN - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstrassen; ADR - Europäisches Übereinkommens über die internationale Beförde- rung gefährlicher Güter auf der Straße; AICS - Australisches Verzeichnis chemischer Substan- zen; ASTM - Amerikanische Gesellschaft für Werkstoffprüfung; bw - Körpergewicht; CLP - Ver- ordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen, Verordnung (EG) Nr 1272/2008; CMR - Karzinogener, mutagener oder reproduktiver Giftstoff; DIN - Norm des Deut- schen Instituts für Normung; DSL - Liste heimischer Substanzen (Kanada); ECHA - Europäische Chemikalienbehörde; EC-Number - Nummer der Europäischen Gemeinschaft; ECx - Konzentra- tion verbunden mit x % Reaktion; ELx - Beladungsrate verbunden mit x % Reaktion; EmS - Not- fallplan; ENCS - Vorhandene und neue chemische Substanzen (Japan); ErCx - Konzentration verbunden mit x % Wachstumsgeschwindigkeit; GHS - Global harmonisiertes System; GLP - Gu- te Laborpraxis; IARC - Internationale Krebsforschungsagentur; IATA - Internationale Luftver- kehrs-Vereinigung; IBC - Internationaler Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut; IC50 - Halbmaximale Hemmstoffkonzent- ration; ICAO - Internationale Zivilluftfahrt-Organisation; IECSC - Verzeichnis der in China vorhan- denen chemischen Substanzen; IMDG - Code – Internationaler Code für die Beförderung gefähr- licher Güter mit Seeschiffen; IMO - Internationale Seeschifffahrtsorganisation; ISHL - Gesetz- über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Japan); ISO - Internationale Organisati- on für Normung; KECI - Verzeichnis der in Korea vorhandenen Chemikalien; LC50 - Lethale Kon- zentration für 50 % einer Versuchspopulation; LD50 - Lethale Dosis für 50 % einer Versuchspo- pulation (mittlere lethale Dosis); MARPOL - Internationales Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe; n.o.s. - nicht anderweitig genannt; NO(A)EC - Konzentrati- on, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NO(A)EL - Dosis, bei der keine (schädliche) Wirkung erkennbar ist; NOELR - Keine erkennbare Effektladung; NZIoC - Neuseeländisches Chemikalienverzeichnis; OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung; OPPTS - Büro für chemische Sicherheit und Verschmutzungsverhütung (OSCPP); PBT - Persistente, bioakkumulierbare und toxische Substanzen; PICCS - Verzeichnis der auf den Phi- lippinen vorhandenen Chemikalien und chemischen Substanzen; (Q)SAR - (Quantitative) Struk- tur-Wirkungsbeziehung; REACH - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlia- ments und des Rats bezüglich der Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Restriktion von Chemikalien; RID - Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenver- kehr; SADT - Selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur; SDS - Sicherheitsdatenblatt; TCSI - Verzeichnis der in Taiwan vorhandenen chemischen Substanzen; TRGS - Technischen Regeln für Gefahrstoffe; TSCA - Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (Vereinigte Staaten); UN - Vereinte Nationen; vPvB - Sehr persistent und sehr bioakkumulierbar

Weitere Information

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Er- kenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

DE / DE / 1511

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