REAL ESTATE
INVESTMENT & FINANCE
BERUFSBEGLEITENDES
INTENSIVSTUDIUM
EIN KONZEPT, DAS ÜBERZEUGT:
DAS INTENSIVSTUDIUM IM ÜBERBLICK.
Wissensvermittlung an der Schnittstelle von Immobilien-, Kredit- und Kapitalmärkten: Das Inten-
sivstudium Real Estate Investment & Finance vermittelt in einem Semester höchste Fachkompetenz
in den Bereichen Immobilieninvestition und -fianzierung. Teilnehmer durchdringen die Regeln der
Investment- und Finanzwirtschaft in Bezug auf die Immobilienwirtschaft und gewinnen zugleich
einen umfassenden Einblick in die Struktur gewerblicher Immobilieninvestitionen.
ANSATZ Das Grundlagenwissen im Bereich Immobilieninvestition und -finanzierung in Bezug auf die Kapitalmärkte wird Ihnen durch herausragende Dozenten und renommierte Experten aus der Praxis vermittelt. Flankiert wird die fundierte Ausbildung durch interdisziplinä- re Einblicke in die angrenzenden Bereiche Immobilienrecht und Immobilienökonomie.
Die Schwerpunkte des Studiums werden immer wieder an die aktuelle Marktsituation angepasst, ohne das Studium dabei im Kern zu verändern. Sie erschließen sich die aktuellen immobilien- und finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und haben nach nur einem Semester einen tiefen Einblick in das gesamte Regel- und Regulationssystem der Branche.
IHR NUTZEN Sie erhalten eine einzigartige Wissensvermittlung an der Schnittstelle von Immobilien-, Kredit- und Kapitalmärkten.
Sie erlernen, die Regeln und Prozesse der Finanzwirtschaft in Bezug auf die Immobi- lienwirtschaft intensiv zu durchdringen.
Sie erlernen die Transaktionsstruktur und lernen beteiligte Parteien am Markt kennen.
Sie erkennen die Chancen und Risiken des Finanzinstruments „Verbriefung“.
Sie erfahren einen interdisziplinären Ansatz, mit Fokus auf die Bereiche Immobilien- investment und -finance, flankiert von Immobilienrecht- und -ökonomie.
Sie treffen fundiertere Entscheidungen.
EIN NETZWERK FÜR IHRE KARRIERE:
IHRE MITGLIEDSCHAFT BEI IMMOEBS.
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erhalten Sie die Möglichkeit, dem IMMOEBS Netzwerk beizutreten.
Der Ehemaligenverein IMMOEBS ist mit über 2.800 Mitgliedern einer der größten berufsorientierten Netzwerke der deutschen Immobilienwirtschaft und bewährter Alumni-Verband der EBS-Absolventen. Die regionalen Veranstaltungen bieten ideale Voraussetzungen für weiterführende Gespräche unter Experten. IMMOEBS bietet vielfältige Fachvorträge, Exkursionen und Besichtigungen rund um das Thema Immobilienwirtschaft an. Der kontinuierliche Austausch von Wissenschaft und Praxis schafft den besonderen Mehrwert, den dieses exklusive Netzwerk über das Studium hinaus für Ihre Karriere bietet.
ZIEL Ziel des Studiums ist es, detaillierte und direkt in der Praxis umsetzbare Kenntnisse
in den Bereichen Immobilieninvestition und -finanzierung zu gewinnen.
WEITERE INFORMATIONEN UNTER WWW.EBSREALESTATE.DE ODER PER MAIL AN WEITERBILDUNG@EBS-REMI.DE
KOMPAKTE WISSENSVERMITTLUNG:
FÜR LANGFRISTIGEN ERFOLG.
Der umfassende Strukturwandel der letzten Jahre innerhalb der deutschen Immobilienwirtschaft bedingt eine Justierung der etablierten Konzepte: Aufkäufe großer deutscher Immobilienbestände aus den Bereichen Wohnen und Gewerbe und Käufe notleidender Immobilienkredite durch interna- tionale Investoren haben den herkömmlichen deutschen Markt strukturell verändert. Die Anforde- rungen an die handelnden Professionals steigen und sie müssen sich diesen Herausforderungen an der Schnittstelle von Kredit-, Kapital- und Immobilienmarkt in Immobilieninvestition und -finan- zierung stellen. Fachkompetenz im Umgang mit diesen Entwicklungen ist mehr denn je gefragt. Das Studium bildet damit einen Kernbestandteil bei der beruflichen Weiterbildung in der Immobilien- wirtschaft: Unternehmen profitieren in ihrer täglichen Arbeit stark vom Wissensvorsprung unserer Absolventen.
ABSCHLUSS: Real Estate Investment Advisor (EBS)
Universitätszertifikat
STUDIENDAUER: Die Gesamtstudiendauer beträgt berufsbegleitend sechs Monate, bestehend aus drei Modulen mit 21 Präsenztagen.
Das Studium besteht aus einer Blockwoche (Mo.–Sa.) und fünf Wochenendphasen (Do.–Sa. oder Fr.–Sa.) sowie einem Prüfungstag (Fr.).
TEILNEHMER: Die Teilnehmeranzahl ist auf max. 30 Teilnehmer pro Jahrgang begrenzt.
KOSTEN: Die Studiengebühren betragen 9.900 Euro*.
Diese Leistung ist gemäß §4 Nr. 21 a) bb) USTG von der Umsatzsteuer befreit.
* Persönliche Mitglieder vonIMMOEBS e.V. oder EBS Alumni e.V. erhalten 5% Rabatt auf die regulären Preise.
Änderungen vorbehalten.
IN BREITE UND TIEFE BESTENS AUFGESTELLT:
DAS CURRICULUM.
Einführung in die Immobilieninvestition und -finanzierung
Internationale Investmentmärkte
Investitions- und Wertschöpfungs- strategien
Immobilien Asset Management in der Transaktion
Exit-Management
Immobilienbewertung
Methoden der Investitionsrechnung
Advanced Cash Flow Modeling in Excel
Immobilien Risikomanagement
Financial Modeling in Struktur und Theorie
Financial und Commercial Due Diligence
Steuerliche Strukturierung von Immobilieninvestments
MODUL I
REAL ESTATE INVESTMENT
MODUL II
REAL ESTATE FINANCE
Methoden der Immobilienfinanzierung
Strukturierte Immobilienfinanzierung – Grundlagen und Fallbeispiele
Mezzanine Finanzierungen
Real Estate Private Equity
Joint Ventures
Rechtliche Grundlagen der Immobilien- finanzierung
Kreditfinanzierungen durch Banken
Bankenregulatorik und Risikobemessung in der Immobilienfinanzierung: Basel III/IV
Projektfinanzierung und Finanzierungs- verhandlung
Immobilien und Crowd Financing: Markt, Umsetzung, Regulatorik, Fallstricke
Unternehmensfinanzierung für Immobilienunternehmen
MODUL III
REAL ESTATE CAPITAL MARKETS
Grundlagen Kapitalmarktrecht
Finanzieren mit Debt Funds
Finanzieren mit Immobilienanleihen und Schuldscheindarlehen
Finanzderivate für die Immobilien- wirtschaft
Refinanzierung mit Pfandbriefen
Asset Securitization
Fondsprodukte unter AIFMD / KAGB
Rechnungslegung bei Immobilien- gesellschaften
Eigenkapitalfinanzierung
M&A im Kapitalmarktumfeld
Refinanzierung und Restrukturierung von Kreditportfolien
Digitalisierung, Innovation und Immobilienwirtschaft / Prop Techs
Investor Relations
Auszug aus dem Dozentenspiegel. Änderungen vorbehalten
Dr. Georg Allendorf Geschäftsführer Allendorf Consulting Flörsheim-Dalsheim Prof. Dr. Thomas Beyerle Managing Director
Catella Property Valuation GmbH Frankfurt a.M.
Christoph Coenen Partner
McDermott Will & Emery Rechtsanwälte Steuerberater LLP
Frankfurt a.M.
Martin Damaske Geschäftsführer Patrimo & Comp. GmbH Hamburg
Prof. Dr. rer. pol. Josef Dinauer Professor
Hochschule München München
Werner Doetsch Geschäftsführer Werner Doetsch Loan &
Equity-Arrangement Rösrath
Dr. Timo Elsner Partner
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Hamburg
Prof. Dr. Alexander Goepfert Senior Advisor
Apollo Global Management Düsseldorf
Professor
EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden
Dr. Sven Helmer MRICS, CIIA Managing Director
LAGRANGE Financial Advisory GmbH Frankfurt a.M.
Prof. Dr. Kerstin H. Hennig
Head of Real Estate Management Institute, Professorin
EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden
Dr. Markus Hens Senior Partner
Grove International (Germany) GmbH Frankfurt a.M.
Dr. Susanne Hügel
Associate Director EMEA Digital Innovation CBRE GmbH
Frankfurt a.M.
Dr. Sven Janssen Leiter Kapitalmarktteam Close Brothers Seydler Bank AG Berlin
Dr. Thomas A. Jesch LL.M.
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband Institutioneller Investoren Frankfurt a.M.
Jan Kiesel LL.M.
Partner
Ernst & Young GmbH Frankfurt a.M.
Dr. Konstantin Kortmann
Head of Residential Investment Germany Jones Lang LaSalle SE
Frankfurt a.M.
Tobias Kotz
Leiter Client Relations and Capital Funding Real I.S. AG Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement
München Markus Kreuter
Head of Real Estate Finance and Private Equity SIMRES Real Estate SARL
Luxembourg
Dr. Frank Laudenklos Partner
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP Frankfurt a.M.
Dr. Holger Markmann CFA Postdoctoral Researcher
EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden
Dr. Frank J. Matzen MRICS Executive Director
Ernst & Young GmbH Eschborn
Josef Michel
Architekt AKH, Dipl.-Ing.(TH) Elz bei Limburg
Jörg Quentin Managing Partner Deutsche Pfandbriefbank AG Garching
Prof. Dr. rer. pol. Verena Rock MRICS Professorin
Technische Hochschule Aschaffenburg Aschaffenburg
Prof. Dr. Dirk Schiereck Professor
Technische Universität Darmstadt Darmstadt
Marcel Schmid MRICS
Associate Director Valuation Services BNP Paribas Real Estate Consult GmbH Frankfurt a.M.
Dr. Andrea Spellerberg Partner
Norton Rose Fulbright LLP München
Dr. Nicolai C. Striewe MRICS Director
Taurus Investment Holdings München
Michael Tegeder
Head of Investor Relations & Corporate Com- munications
DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG Langen
Sven Vollenbruch Associate, Asset Management Slate Management GmbH Frankfurt a.M.
Daniel Zaugg Partner
Ernst & Young GmbH Zürich
ERSTKLASSIGE DOZENTEN:
FÜR ERSTKLASSIGE ABSOLVENTEN.
DAS FUNDAMENT
BERUFLICHEN ERFOLGS:
5 GRÜNDE FÜR DAS STUDIUM.
AKTUALITÄT
„Mit den Immobilienstudiengängen in Aus- bildung und Weiterbildung verfügt die EBS über die längste Erfahrung und Historie im deutschen Universitäts-Umfeld. Der Fokus in der Weiterbildung ist eindeutig die Praxisrelevanz und Aktualität der Themen.
Der Student erweitert seinen Werkzeugkas- ten um die richtigen Tools für Projektent- wickler, Asset-Manager, Fondsmanager und Investoren.“
Dr. Nicolai C. Striewe MRICS Director, Taurus Investment Holdings
BRANCHENRELEVANZ
„Mein Bestreben war es, bisheriges Wissen im Bereich Investition & Finanzierung mit Bezug auf die Immobilienwirtschaft zu vertiefen. Weiteres zentrales Bestreben war das Knüpfen wertvoller Kontakte in der Branche. Beide Ziele konnte ich durch das Studium Real Estate Investment & Finance an der EBS erreichen.“
Viola Jais
Alumna, Consultant,Ernst & Young Real Estate GmbH
INTENSIVES LERNKONZEPT
„Beim Intensivstudium Real Estate Invest- ment & Finance werden in kürzester Zeit
die wesentlichen Erfolgsparameter für renditeoptimierte Immobilieninvestments vermittelt. Dabei schaffen die praxis- erfahrenen Dozenten die fachlichen und methodischen Grundlagen, die in arbeits- intensiven Fallstudien direkt in die Praxis
umgesetzt werden.“
Carsten Bühring Kreditanalyst, Deutsche HypothekenbankCBRE
FUNDIERTES WISSEN
„Das Intensivstudium Real Estate Invest- ment & Finance umfasst teilweise sehr komplexe Sachverhalte. Die Wissensver- mittlung erfolgte dabei meistens im Dialog
mit dem Referenten. Da die Referenten zumeist aus der Industrie kommen, wird die Theorie immer anhand von aktuellen Anwendungsfällen und von der prakti-
schen Relevanz her diskutiert.“
Norman Naehrig Alumnus, Asset Manager, Union Investment Real Estate GmbH
TIEFE UND QUALITÄT
„Die Schnittstelle zwischen Finanz-, Kapital- und Immobilienmärkten stellt die handelnden Personen vor vielschichtige Herausforderungen. Höhere Transaktions- volumina, stärkerer Wettbewerb sowie das
international verbundene Wirtschafts- system stellen höhere Anforderungen an
Immobilien- und Finanzakteure. Unser Intensivstudium vermittelt Ihnen ein tiefes Verständnis für die Regeln und Prozesse.“
Prof. Dr. Kerstin Hennig Institutsleitung Real Estate, EBS Universität für Wirtschaft und Recht
AUF EINEN BLICK:
IHR WEG ZUM ZIEL.
Die Zulassung zum Intensivstudium Real Estate Investment & Finance erfolgt nach einer Sichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen, anhand derer Sie Ihre akademischen und fachlichen Kompetenzen sowie bisherigen Erfahrungen nachweisen können. Wir beraten Sie gerne und begleiten Sie durch den Anmeldeprozess.
DAS BRINGEN SIE MIT:
DIE ZULASSUNGSVORAUSSETZUNGEN.
Das Intensivstudium Real Estate Investment & Finance steht allen Führungs-, Führungsnachwuchs- und Fachkräften der Immobilien- und Finanzwirtschaft sowie Juristen offen.
Zur Zulassung notwendig sind folgende Dokumente:
Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie
Grundsätzlicher Nachweis der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschul- oder Fachhochschulreife
Nachweis von mindestens zwei Jahren Berufserfahrung
Die Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen sowie ausländischer Studienabschlüsse ist möglich. Dazu gehören insbesondere die fallweise Anerkennung qualifizierter, staatlich anerkannter Fachwirt-Studiengänge an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA), Lehrinstitut für das kommunale Sparkassenwesen, Deutsche Genossenschaftsakademie, oder Bankakademie.
Die endgültige Zulassung zum Studium ist im Falle der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen eine nicht anfechtbare
Einzelentscheidung der wissenschaftlichen Leitung. Im Falle einer erforderlichen Anerkennung vergleichbarer Qualifikatio-
nen basiert die Zulassung zum Studium auf einer nicht anfechtbaren Entscheidung des Zulassungsausschusses.
IHRE KOMPETENZ WIRD NACHGEWIESEN:
PRÜFUNGSLEISTUNGEN UND ABSCHLUSS.
Im Laufe des Studiums werden Leistungsnachweise verlangt, die separat bestanden werden müssen. Jedes Modul wird mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen. Prüfungsleistungen können Klausuren, Team-Präsentationen oder Team-Fallstudien sein. Erfolgreiche Absolventen des Studiums erhalten das Universitätszertifikat Real Estate Investment Advisor (EBS).
EINE INVESTITION IN IHRE ZUKUNFT:
DIE GEBÜHREN.
Die Studiengebühren betragen 9.900 Euro*.
Diese Leistung ist gemäß §4 Nr. 21 a) bb) USTG von der Umsatzsteuer befreit.
* Reduzierter Preis für persönliche Mitglieder von IMMOEBS e.V. oder EBS Alumni e.V. 9.405 Euro
IHR WEG ZU UNS:
BEWERBEN SIE SICH!
Senden Sie Ihre Bewerbung vertraulich an:
EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH c/o EBS Real Estate Management Institute Gustav-Stresemann-Ring 3
D-65189 Wiesbaden
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung:
Tel. +49 611 7102 2680 E-Mail weiterbildung@ebs-remi.de
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Bewerbungsbogen
Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und des bisherigen beruflichen Werdegangs
Abschriften oder Ablichtungen der relevanten Zeugnisse
Ausführliche Begründung des Antrags auf Zu- lassung
Digitales Foto
Ggf. Kopie der Mitgliedsbescheinigung IMMOEBS e.V. bzw. EBS Alumni e.V.
DEN BEWERBUNGSBOGEN FINDEN SIE UNTER www.ebsrealestate.de
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN.
1 Gegenstand des Vertrages
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Be- ziehungen zwischen der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH (im Folgenden
„EBS“) und dem Studierenden oder Seminarteilnehmer (im Folgenden: „Teilnehmer“) für die Teilnahme an einem Seminar, Studiengang oder Zertifikatsprogramm der EBS Exe- cutive School der EBS (im Folgenden „Studiengang“). Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs liegt beim jeweiligen Fachbereich/Fachinstitut der EBS. Die Vertragsleis- tungen und die Teilnahmevoraussetzungen ergeben sich aus der Studienbroschüre des jeweiligen Studiengangs (Papierform oder elektronisch im Internet unter https://www.
ebs.edu/weiterbildung.html) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung.
1.2. Vertragspartner sind die EBS sowie der zum Studiengang zugelassene Teilnehmer.
Es besteht daneben die Möglichkeit der Anmeldung des Teilnehmers zum Studiengang über seinen Arbeitgeber; in diesem Fall sind der Teilnehmer und dessen Arbeitgeber Ver- tragspartner der EBS und haften für die Verbindlichkeiten des Teilnehmers aus dem Ver- trag als Gesamtschuldner.
2 Bewerbung
2.1 Das Angebot des Studiengangs durch die EBS erfolgt stets freibleibend.
2.2 Der Antrag auf Zulassung zum Studiengang muss vom Bewerber in Textform an den jeweiligen Fachbereich/Fachinstitut gerichtet werden. Dem Antrag auf Zulassung sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vollständig beizufügen:
a. Lebenslauf mit Angabe des Ausbildungsweges und des bisherigen beruflichen Werdegangs,
b. ein aktuelles Lichtbild (in digitaler Form),
c. Abschriften oder Ablichtungen der relevanten Zeugnisse, d. Begründung des Antrags auf Zulassung zum Studiengang,
e. eine unterzeichnete und mit Datum versehene Erklärung des Bewerbers, aus der sich ergibt, dass er die „Geschäftsbedingungen“ sowie die „Studiengebühren und Zahlungsbedingungen“ kennt und als Vertragsbestandteil anerkennt. In dem Fall, dass der Bewerber von seinem Arbeitgeber angemeldet werden soll, ist die Erklärung zusätzlich vom Arbeitgeber abzugeben.
3 Zulassung
Die wissenschaftliche Leitung des Studiengangs entscheidet im Falle der Erfüllung der Zulassungskriterien (abgeschlossenes Studium und/oder Berufserfahrung) im eigenen Ermessen über die Zulassung des Bewerbers zum Studiengang. Im Falle einer erforderli- chen Anerkennung vergleichbarer Qualifikationen basiert die Zulassung zum Studiengang auf einer nicht anfechtbaren Entscheidung des Zulassungsausschusses. Ein Rechtsan- spruch auf Zulassung besteht nicht. Durch Übersendung einer schriftlichen Zulassungs- bestätigung der EBS an den Bewerber kommt das Vertragsverhältnis zustande. Die unter Ziff. 2.2 e genannten Unterlagen werden Vertragsbestandteil. Gemeinsam mit der Zulas- sungsbestätigung erhält der zugelassene Teilnehmer die erste Gebührenrechnung sowie gegebenenfalls eine Übersicht über die weiteren Zahlungstermine.
4 Zahlungsbedingungen, Verzug
4.1 Rechnungen der EBS werden dem Teilnehmer unter Berücksichtigung der von ihm angegebenen Adressdaten entweder per E-Mail oder auf dem Postweg zugestellt. Auf ausdrücklichen Wunsch erhält der Teilnehmer stets eine Rechnung in Papierform.
4.2. Rechnungen gemäß Ziff. 4.1. sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Die Vergütung wird insbesondere in voller Höhe auch für Zeiten geschuldet, in de- nen der Teilnehmer am Studiengang ganz, teilweise, auf Dauer oder nur vorübergehend nicht teilnimmt, wenn der Teilnehmer (z.B. wegen Nichtbestehens von Prüfungen) das Bildungsziel nicht erreicht oder wenn vom Teilnehmer erwartete Zuschüsse Dritter zu den Bildungsaufwendungen ausbleiben.
4.4. Die Vergütung kann nur gemindert werden, wenn ein von der EBS zu vertretendes Leistungshindernis besteht und die entfallenen Leistungen nicht in angemessener Zeit nachgeholt werden können. Dem Teilnehmer steht in diesem Fall der Nachweis offen, dass die EBS Kosten erspart hat; die Vergütung vermindert sich dann in Höhe des Anteils der ersparten Kosten, der auf den Teilnehmer entfällt.
4.5. Die Aufrechnung durch den Teilnehmer mit anderen als unbestritten oder rechts- kräftig festgestellten Gegenansprüchen sowie die Ausübung von Leistungsverweige- rungs- und Zurückbehaltungsrechten aus bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestell- ten Gründen sind ausgeschlossen.
4.6. Bei Zahlungsverzug ist die EBS unbeschadet ihres Kündigungsrechts nach Ziff. 5.5.
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen.
5 Rücktrittsrechte, Vertragsaufhebung, Änderungen
5.1 Die EBS ist bis 14 Tage vor Beginn des Studiengangs berechtigt, von dem Ver- trag zurückzutreten, sofern sich bis 21 Tage vor Studienbeginn eine nicht hinreichende Teilnehmerzahl für den Studiengang angemeldet hat. Als nicht hinreichend gilt eine Teil- nehmerzahl von weniger als 15 Personen; der EBS steht es jedoch im Einzelfall frei, den Studiengang auch mit einer geringeren Anzahl von angemeldeten Teilnehmern durchzu- führen. Hat der Teilnehmer bereits eine Vergütung an die EBS gezahlt, wird ihm diese in gezahlter Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlos- sen. Das Widerrufsrecht nach Ziff. 6 bleibt unberührt.
5.2. Ein Rücktritt seitens des Teilnehmers ist nur bis zum Tag vor Studienbeginn möglich.
Im Falle des Rücktritts wird eine Schadenspauschale in Höhe von 75 % der gesamten Ver- gütung erhoben, wenn kein qualifizierter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Wenn es der EBS gelingt, den frei werdenden Studienplatz mit einem anderen qualifizierten Bewerber zu besetzen, reduziert sich die Schadenspauschale auf 25 % der gesamten Vergütung. Die Schadenspauschale umfasst auch den entgangenen Gewinn der EBS.
Die darüber hinaus bereits gezahlten Studiengebühren werden erstattet. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass der EBS kein oder ein wesentlich geringerer Schaden ent- standen ist. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
5.3. Die ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass dem Teilnehmer die für einen Aufenthalt am Veranstaltungsort gegebenenfalls erforderlichen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis, ggf.
auch als Visum) bei den zuständigen staatlichen Stellen nicht oder verspätet erteilt wer- den. Dieses gilt darüber hinaus für den Fall, dass Prüfungsleistungen, unabhängig davon, ob sie Voraussetzung für die Teilnahme an nachfolgenden Teilen des Studiengangs sind oder nicht, endgültig nicht bestanden sein sollten, der Teilnehmer von den gegebenen- falls folgenden Prüfungen ausgeschlossen ist oder der Bildungsabschluss aus sonstigen, von der EBS nicht zu vertretenden Gründen nicht mehr erworben werden kann. Die Vor- lesungsveranstaltungen können weiterhin besucht werden; hierüber wird eine Teilnahme- bestätigung ausgestellt. Die Verpflichtung zur Tragung der gesamten Vergütung bleibt auf jeden Fall bestehen.
5.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist bleibt unberührt. Die EBS kann insbesondere aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Teilnehmer im Bewerbungsverfahren schuldhaft falsche An- gaben gemacht hat, den Studiengang durch sein Verhalten schuldhaft stört, im Rahmen von Prüfungsleistungen eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch unternimmt oder mit der Zahlung der Vergütung trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung und Androhung der Kündigung für den Fall des erfolglosen Ablaufs der Nachfrist in Verzug ist, und wenn der EBS daher unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Vertragsverhält- nisses nicht zugemutet werden kann.
5.5. Wurde die EBS durch ein vertragswidriges Verhalten des Teilnehmers zur außer- ordentlichen Kündigung veranlasst, behält sie ihren vollen Anspruch auf Zahlung der Ver- gütung; die Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren ist ausgeschlossen.
5.6. Die Wahl der eingesetzten Methoden und Hilfsmittel obliegen der EBS. Geringfügige Änderungen in den Inhalten und der Zeitdauer des Studiengangs bleiben vorbehalten. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Vertragskündigung. Sollten Referenten ihre Teil- nahme absagen müssen, bemüht sich die EBS um eine Verschiebung der Veranstaltung oder einen geeigneten Ersatzreferenten. Für den Fall, dass wesentliche Studieninhalte ausfallen, ermäßigt sich die Studiengebühr anteilig. Eine weitergehende Haftung der EBS ist ausgeschlossen.
5.7. Die Wahl von Zeit und Ort der Programmdurchführung obliegt der EBS. Diese behält sich vor, den angekündigten zeitlichen Beginn des Programms zu ändern oder den Ort der Programmdurchführung zu verlegen, falls dies aus organisatorischen Gründen notwendig wird. Der Teilnehmer kann innerhalb von einer Woche ab Zugang der Änderungsmittei- lung von dem Vertrag zurücktreten und Rückerstattung der bereits gezahlten Vergütung verlangen, insoweit ihm eine Teilnahme zu den neuen Bedingungen nicht zumutbar ist.
Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Eine Verlegung des zeitlichen Beginns um weniger als zwei Stunden sowie eine Verlegung des Ortes inner- halb des Rhein-Main-Gebietes berechtigt den Teilnehmer grundsätzlich nicht zu Rücktritt oder Vertragskündigung.
5.8. Rücktritt und außerordentliche Kündigung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Text- form.
6 Widerrufsbelehrung
Unbeschadet des Rechts zum Rücktritt oder zur außerordentlichen Kündigung nach Ziff. 5 steht dem Teilnehmer – wenn er Verbraucher und nicht Kaufmann ist – noch das folgende Widerrufsrecht zu
WIDERRUFSBELEHRUNG Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH – EBS Executive School, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 7102 -1880, Fax +49 611 7102-10-1880, E-Mail: info.es@ebs.edu mittels einer ein- deutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs- rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstige Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen we- gen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleis- tungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An die EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH – EBS Executive School, Hauptstraße 31, 65375 Oestrich-Winkel, Tel. +49 611 7102 1880, Fax +49 611 7102 10 1880, E-Mail: info.es@ebs.edu:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über die Teilnahme an dem folgenden Studiengang:
- Bestellt am*/ erhalten am*
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
* Unzutreffendes streichen.
7 Urheberrechte, Nutzungsrechte
7.1 Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen – auch als elektronische Dokumente (z. B. im PDF-Format) – und Lernprogramme oder von Teilen daraus behält sich die EBS vor. Kein Teil der Unterlagen darf – auch nicht auszugsweise – ohne schriftliche Genehmigung der EBS vervielfältigt, verarbeitet, verändert, verbreitet noch sonst zur öffentlichen Wiedergabe verwendet wer- den. Eine Vervielfältigung der Unterrichtsmaterialien durch den Teilnehmer zu Lernzwe- cken im Rahmen des Studiengangs bleibt von dem vorgenannten Verbot unberührt.
7.2. In dem Studiengang wird ggf. Software eingesetzt, die durch Urheber- und Marken- rechte geschützt ist. Diese Software darf weder kopiert noch in sonstiger maschinenles- barer Form verarbeitet und nicht aus dem Seminarraum entfernt werden. Zum Schutz der Systeme der EBS dürfen Software und Dateien, die der Teilnehmer selbst mitbringt, nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die EBS auf den Schulungsrechnern verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die EBS Schadensersatzforderungen vor.
8 Haftung
8.1 Die EBS haftet bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden in voller Höhe. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die EBS nur im Falle der Verletzung einer so vertragswesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. In diesem Fall haftet die EBS gegenüber den Teilnehmern allein auf Ersatz des Schadens, der typisch und vorhersehbar war. Sollte die EBS zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen verpflichtet sein, gilt das Vorstehende entsprechend.
8.2. Hiervon abweichend haftet die EBS für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflicht- verletzung in voller Höhe.
8.3. Die EBS haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Untergang von Sachen des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Durchführung des Studiengangs, soweit dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der EBS zurückzu- führen ist.
8.4. Die EBS haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse sowie sonstige von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügung in- und ausländischer staatlicher Stellen) oder auf nicht schuldhaft verursachte technische Störungen, etwa des EDV-Systems, zurück- zuführen sind. Als höhere Gewalt gelten auch Computerviren oder vorsätzliche Angriffe auf EDV-Systeme durch „Hacker“, sofern jeweils angemessene Schutzvorkehrungen hier- gegen getroffen wurden.
8.5. Soweit die Haftung der EBS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für ihre Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9 Datenschutz
Der Teilnehmer wird hiermit davon unterrichtet, dass die EBS personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der EBS für Teilnehmer in der jeweils gültigen Fassung (https://www.ebs.edu/de/daten- schutz).
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Der Vertrag unterliegt dem auf inländische Parteien anwendbaren Recht der Bun- desrepublik Deutschland.
10.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden, wenn die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Vertragspartei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Zivilpro- zessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wiesbaden ist weiter Gerichtsstand, sofern der Ver- tragspartner der EBS Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft ist.
11 Schriftform und Fortbestehen des Vertrages
11.1 Die Parteien verpflichten sich, Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedin- gungen in Textform zu treffen.
11.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich schon jetzt, an Stelle der unwirk- samen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke eine wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Gesamtvereinbarung möglichst nahe kommt.
11.3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
Stand: September 2019
© September 2019 EBS Universität für Wirtschaft und Recht gGmbH