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Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Offene Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden Obfelden und Ottenbach, O2JUGEND.

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Academic year: 2022

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Vermeidung der Ausbreitung des Coronavirus

SCHUTZKONZEPT

Gemeinden Obfelden – Ottenbach O2JUGEND

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für die Offene Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinden Obfelden und Ottenbach, O2JUGEND.

Es dient der Vermeidung und Bekämpfung des Coronavirus bei der teilweisen und eingeschränkten Wiederaufnahme des Betriebs sowie dem Schutz der Gesundheit aller beteiligten Personen.

Die Wiederaufnahme der Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bezweckt:

• die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

• die Entlastung der Familien, der Arbeitswelt, der Behörden und der Gesellschaft insgesamt.

• die Unterstützung der Schulen und familienergänzenden Betreuungsangebote durch eine sinnvolle und förderliche Freizeitgestaltung.

• die primäre Gesundheitsprävention und die Förderung der Einhaltung der zurzeit geltenden Regeln zur Eindämmung der Pandemie (u. a. vermeiden von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum).

Das Schutzkonzept basiert auf dem branchenspezifischen Rahmenschutzkonzept des Dachverbands Offene Kinder- und Jugendarbeit Schweiz (DOJ/AFAJ), welches am 7. Mai 2020 plausibilisiert wurde durch die SODK, das BAG und das BSV. Dieses beinhaltet die geltenden gesetzlichen Vorschriften sowie branchenspezifische Massnahmen des DOJ (Anhang).

Gültigkeit

Ab 18. Mai 2020

Aktualisiert am: 10. September 2020 Aktualisiert am 21. Oktober 2020 Aktualisiert am 30. Oktober 2020 Aktualisiert am 06. November 2020 Aktualisiert am 15. Januar 2021

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Name der Institution: O2JUGEND

Verantwortliche Person: Juana Schmid/Saskia Wendel

Die verantwortliche Person passt das Schutzkonzept an und kommuniziert darüber.

Kontakt bei der Gemeinde, den kantonalen Behörden sowie dem OKJA-Kantonalverband (im Falle von Unklarheiten, Krankheitsfällen, Rückfragen zu Vorgaben relevant):

Juana Schmid, Stellenleitung O2JUGEND 043 817 17 04

juana.schmid@o2jugend.ch

Massnahmen

Information / Sensibilisierung zu Hygiene- und Abstandsregelungen

• Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln wurden im Team besprochen.

• Kinder und Jugendliche werden regelmässig über die aktuellsten Abstands- und Hygieneregeln informiert und zur Einhaltung sensibilisiert.

• Die geltenden Hygieneregeln wurden ausgedruckt und in den Räumlichkeiten aufgehängt.

Verhalten bei Krankheitsfällen

• Kinder und Jugendliche mit Symptomen werden nach Hause geschickt. Die Eltern werden informiert.

• Wenn Kinder nicht selbständig nach Hause gehen können, so werden sie von den anderen Anwesenden isoliert, bis sie abgeholt werden.

Maskenpflicht

In öffentlichen Einrichtungen gilt ab dem 19. Oktober 2020 eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren. Diese Regelung gilt auch für die Innenräume der Aktivitäten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Davon ausgenommen sind Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen.

Fürs Essen und Trinken dürfen die Jugendlichen ihre Masken ablegen. Jedoch müssen sie sich dafür an einen Tisch setzen.

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Im Aussenbereich müssen seid dem 29. Oktober 2020 Masken getragen werden. Seit dem 02. November 2020 wird noch ergänzt, dass im Aussenraum nur die Maskenpflicht gilt, sofern der vorgegebene Abstand nicht eingehalten werden kann.

Seit dem 18. Dezember 2020 gelten neue Massnahmen. Die OKJA erhält jedoch weniger Einschränkungen sofern sie als «soziale Einrichtungen» eingestuft werden. Der Kanton ist jedoch für diese Einstufung zuständig und entscheidet darüber. Deshalb muss diese Einstufung mit den entsprechenden Behörden abgeklärt werden. Für den Kanton Zürich hat dies die okaj zürich in der zweiten Januar Woche 21 (08. Januar 2021) übernommen. Das heisst Soziale Einrichtungen werden nicht in den Öffnungszeiten beschränkt. Für unter 15 jährige bestehen für den Regelbetreib keine zahlen- oder flächenmässigen Einschränkungen.

Ab 16 Jahren, gelten wiederum die Flächenvorgaben. Das O2JUGEND entschied sich nach den Weihnachtsferien das Open House von 16 – 19 Uhr zu öffnen unter Einhaltung der vorgegeben Schutzmassnahmen.

Am 13. Januar 2021 kam es auf Seiten des Bundesrates zu neuen Massnahmen, welche ab Montag, 18. Januar 2021 gelten. Durch den neuen Beschluss sollen die Kontakte stark reduziert werden. Vor allem für die OKJA sind die Beschränkungen auf max. 5 Personen inkl.

Kinder im öffentlichen Raum, Home- Office- Pflicht und die verschärfte Maskenpflicht am Arbeitsplatz relevant. Aktuell wartet die OKJA aus dem Kanton Zürich und somit auch das O2JUGEND auf weitere Informationen auf Seiten des Kantons.

Distanzregeln

Kann die Distanz von 1.5m zwischen den Personen nicht eingehalten werden, ist das Tragen einer Maske erforderlich. Wenn möglich sollte auch eine Maske getragen werden, auch wenn die Distanz von 1.5m eingehalten wird.

Hierbei gibt es bei den verschiedenen Angeboten der offenen Kinder – und Jugendarbeit keine Unterscheidung bez. der Altersgruppen.

Gruppengrössen und Veranstaltungen

Während des regulären Betriebs kann mit Gruppen bis max. 50 Personen gearbeitet werden, sofern pro Person 4m2 zur Verfügung stehen und sie nicht älter als 15 Jahre alt sind.

Ist dies jedoch nicht der Fall reduziert sich die Anzahl der Teilnehmenden.

Dabei bestimmt die Grösse des Raums die Anzahl der zugelassenen Personen.

Sind Personen über 16 Jahre anwesend ist die Gruppengrösse auf 15 Personen beschränkt.

Bei öffentlichen Veranstaltungen beträgt die max. Gruppengrösse 50 Personen, unabhängig vom Alter der Teilnehmenden. Dazu gehören beispielsweise Konzerte, Kinoabende, Theateraufführungen, etc. Dabei müssen ebenfalls 4m2 pro Person zur Verfügung stehen.

Dort wo sich Personen sowohl im Aussen- als auch im Innenbereich frei bewegen dürfen, wie beispielsweise in einem Jugendzentrum, müssen pro Person 4 m2 zur Verfügung stehen. Die Anzahl zugelassener Personen ist somit von der zur Verfügung stehenden Fläche abhängig.

Bei Veranstaltungen mit Sitzplätzen wird entweder jeder 2. Sitzplatz freigelassen oder ist der Sitzplatz verschiebbar, muss der entsprechende Abstand eingehalten werden.

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Altersspezifische Distanzregeln

Die Distanzregeln sind für folgende Altersgruppen unterschiedlich. Es wird angestrebt, die Altersgruppen nicht zu durchmischen. Findet eine Durchmischung statt, gelten die Distanzregeln der ältesten Altersgruppe.

Kinder bis 10 Jahre

• Keine Einhaltung von Distanzregeln untereinander und Körperkontakt erlaubt.

• Distanzregel von 1.5 Metern zwischen Kindern und Erwachsenen (Fachpersonen)

• Gruppengrösse von maximal 5 Personen sowohl im Innen- wie auch im Aussenraum der Institution.

• Grössere Gruppen bis maximal 20 Kinder sind im Innen- wie auch im Aussenraum der Institutionen möglich unter der Voraussetzung, dass die Zusammensetzung konstant ist (analog zu Schulklassen).

• Gruppen von maximal 5 Personen im öffentlichen Raum.

Kinder zwischen 11 und 15 Jahre

Zusätzlich zu den Regelungen für Kinder bis 10 Jahren:

• Körperkontakt vermeiden.

• Neu seit dem 02. November 2020 gilt, dass 4m2 pro Person zur Verfügung stehen müssen, damit die nötige Distanz eingehalten werden kann.

Jugendliche / Erwachsene ab 16 Jahre

• Gruppen von maximal 5 Personen

• 10 Quadratmeter pro Person und/ oder Mindestabstand von 1.5 Meter

• Wenn die 10 Quadratmeter pro Person nicht eingehalten werden können, muss gewährleistet werden, dass die Zusammensetzung der 5er Gruppe konstant ist.

• Kein Körperkontakt

• Seit dem 02. November 2020 gilt, dass wenn Jugendliche ab 16 Jahre das Areal betreten, sich max. 15 Jugendliche auf dem Areal befinden dürfen.

Erwachsene sollten die Einrichtungen und Angebote meiden, es sei denn, sie sind in die Aktivitäten und Erbringung von Dienstleistungen involviert.

Um die Distanzregelungen umzusetzen wird mittels Bodenfläche des Raumes die Anzahl der Nutzer*innen festgelegt.

Veranstaltungen

Ab 29. Oktober 2020 gilt ein Verbot von öffentlichen Veranstaltungen und Angeboten in öffentlich zugänglichen Bereichen mit mehr als 50 Personen. Dabei wird kein Altersunterschied gemacht. Betreuungspersonen werden davon ausgenommen.

Kultur und Sport

Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten dürfen max. 15 Personen teilnehmen. Davon

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Menschenansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 15 Personen sind verboten.

Personal

Allgemeines Wer sich krank fühlt, meldet dies dem Arbeitgeber und bleibt zuhause.

Mitarbeitende, die zur Risikogruppe gehören oder die regelmässig in der Familie mit jemandem aus der Risikogruppe in Kontakt stehen, werden speziell geschützt.

Wer sich krank fühlt bleibt zu Hause, meldet das dem Arbeitgeber und lässt sich testen.

Abstand Die Teammitglieder halten 1.5 Meter Distanz untereinander und zu den Kindern / Jugendlichen ein.

Hygiene Die Teammitglieder waschen sich regelmässig die Hände.

Die Büroräumlichkeiten werden stündlich gelüftet.

Büro Die Anzahl Teammitglieder in den

Büroräumlichkeiten ergibt sich aus der Anzahl Quadratmeter des Raumes (4m2 pro Person).

Grösse des Büros: 22m2

Seit dem 19. Oktober 2020 wird empfohlen im Homeoffice zu arbeiten, sofern keine Anwesenheit nötig ist.

Ab dem 18. Januar 2021 gilt im Büro Maskenpflicht, sobald sich mehr als eine Person im selben Raum aufhalten.

Information / Sensibilisierung Allen Mitarbeitenden wird das Rahmenschutzkonzept des DOJ sowie das

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angebotsspezifische Schutzkonzept abgegeben und wenn nötig erläutert.

Umgang im Aussenraum

Veranstaltungen, die durch die Offene Kinder- und Jugendarbeit im freien durchgeführt werden, fallen nicht unter das Verbot von Menschenansammlungen im öffentlichen Raum bis max. 15 Personen. Ein Schutzkonzept diese Veranstaltungen sind dafür zwingend notwendig.

Cliquenräume

Unbegleitete Nutzungen der Räumlichkeiten durch Jugendliche sind grundsätzlich möglich sofern dabei die Weisungen und Empfehlungen des Rahmenschutzkonzeptes eingehalten werden.

Vermietung

Die Räumlichkeiten der Fachstellen dürfen an Dritte vermietet werden, sofern sie die Weisungen und Empfehlungen des Rahmenschutzkonzepts einhalten.

Massnahmen für die verschiedenen Jugendtreffs

Informationen zum Treffangebot von 11 – 15 Jahre

Kurzbeschreibung des Angebotes Reguläres Treffangebot. Der Treff kann im Innen- und Aussenraum stattfinden.

Zielgruppe Jugendliche von 11 – 15 Jahren

Raumangebot Aufenthaltsraum: 77m2

Chillraum: 14m2 Küche: 6m2

Aussenraum: 180m2

Gruppenzusammensetzung Möglichst beständig, konstant.

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Gruppengrösse Max. 30 Personen, konstant. (inkl. MA)

Öffnungszeit Mittwoch 16h – 19 Uhr Freitag 19 – 23 Uhr

Verpflegung Der Kiosk wird mit Handschuhen von einer konstanten Jugendgruppe geführt. Wenn gekocht wird, dann von der selber konstanten Jugendgruppe mit den vorgesehenen Schutzmassnahmen à Siehe Schutzkonzept Gastro.

Seit dem 19. Oktober 2020 darf nur noch beim Sitzen konsumiert werden.

Massnahmen im Innenraum

Einlass

Ein Teammitglied ist durchgehend für die Einlasskontrolle und die Einhaltung der Massnahmen zuständig.

Es wird eine Anwesenheitsliste mit Vornamen, Name, Adresse und Telefonnummer geführt. Die Listen werden einen Monat lang aufbewahrt und danach vernichtet. Die Liste wird ausschliesslich zur Rückverfolgung von Ansteckungen durch die Behörden verwendet.

Handhygienestationen Beim Eingang ist eine Handhygienestation mit fliessend Wasser und Handseife in Spendern eingerichtet. Alle Jugendliche benutzen die Station vor und nach der Nutzung des Angebots.

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Hygienemasken und Handschuhe Seit dem 19.Oktober 2020 gilt im Innenraum ab 12 Jahren eine Maskenpflicht. Jugendlichen, welche keine dabeihaben, wird eine Maske am Eingang zur Verfügung gestellt.

Bei Bedarf werden auch Handschuhe zur Verfügung gestellt.

Reinigung Die Räumlichkeiten werden nach dem Treffangebot ordentlich gereinigt.

Sanitäranlagen Die WC-Anlagen werden zwei Mal pro Tag grundgereinigt. Bei Wechsel von Gruppen wird die WC-Anlage kurz gereinigt. Sensible Kontaktstellen werden häufiger gereinigt.

Küche Die Küche wird nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert.

Lüften Alle Räume werden während dem Treff stündlich gelüftet.

Desinfizierung

Die Räume werden nach Absprache mit der Gemeinde regelmässig desinfiziert. Sensible Kontaktstellen werden von den Teammitgliedern regelmässig, zwingend bei Wechsel von

Gruppen, gereinigt.

Dokumentation

Es wird eine Liste geführt, in der eingetragen wird, wer, wann und wo gereinigt und desinfiziert hat.

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Informationen zum Treffangebot ab 16 Jahre

Kurzbeschreibung des Angebotes Reguläres Treffangebot. Der Treff kann im Innen- und Aussenraum stattfinden.

Zielgruppe Jugendliche ab 16 Jahren

Raumangebot Aufenthaltsraum: 77m2

Chillraum: 14m2 Küche: 6m2

Aussenraum: 180m2

Gruppenzusammensetzung Konstant

Gruppengrösse Max. 4 Besuchende + MA

Öffnungszeiten Nutzungszeiten

Mittwoch 16h – 19h Freitag 16h – 20h

Verpflegung Der Kiosk wird mit Handschuhen von einer konstanten Jugendgruppe geführt. Wenn gekocht wird, dann von der selber konstanten Jugendgruppe mit den vorgesehenen Schutzmassnahmen à Siehe Schutzkonzept Gastro.

Seit dem 19. Oktober 2020 gilt, dass bei Konsumation die Jugendlichen sich setzen müssen.

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Anhang

• Rahmenschutzkonzept des DOJ, 7.5.2020 (separates Dokument)

• Rahmenschutzkonzept des DOJ, 30. 10.2020 (separates Dokument)

• Rahmenschutzkonzept des DOJ, 03. 11. 2020 (separates Dokument)

• Rahmenschutzkonzept des DOJ, 18. 12. 2020 (separates Dokument)

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