• Keine Ergebnisse gefunden

BREITHECKER, Volker: Steuerinduzierter Urlaub statt Arbeit nach dem Studium

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2021

Aktie "BREITHECKER, Volker: Steuerinduzierter Urlaub statt Arbeit nach dem Studium"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

BREITHECKER, Volker: Steuerinduzierter Urlaub statt Arbeit nach dem Studium, in: KIRMßE, Stefan/SCHÜLLER, Stephan (Hrsg.): Aktuelle Entwicklungslinien in der Finanzwirtschaft – Teil 2 (Festschrift zum 60. Geburtstag für Bernd Rolfes), Frankfurt a.M.

2017, S. 1063-1078

• Einkommensbesteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähig- keit – Lebenseinkommensbesteuerung (zu Lebzeiten)

• Technik: Jahressteuer mit Verlustverrechnung (einjähriger Verlust- rücktrag mit Begrenzungsmöglichkeit; zeitlich unbegrenzter Ver- lustvortrag ohne Begrenzungsmöglichkeit, also Verrechnung so schnell wie möglich!)

• Verlust nach § 10d EStG = negativer Gesamtbetrag der Einkünfte;

Verlustverrechnung gegen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte (des Vorjahrs bzw. der Folgejahre)

Werbungskosten/Betriebsausgaben mindern die Einkünfte, wer- den also – auch in Verlustjahren steuerwirksam! Sonderausgaben haben keinen Einfluss auf den (negativen) Gesamtbetrag der Ein- künfte

• ESt-Tarif kennt einen Grundfreibetrag (für 2016: 8.652 €).

• Verfahrensrechtlich können Anträge auf ESt-Veranlagung oder Er- klärungen zur gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen ge- stellt werden.

• Aktuell: Steuerliche Erfassung von Studiumsaufwendungen (Stu- diengebühren, Studienbeiträge, Fahrtkosten zur Hochschule oder Studierendenarbeitsgemeinschaften, Verpflegungsmehraufwen- dungen, anteilige Mietaufwendungen für ein Arbeitszimmer, Mehr- aufwendungen wegen auswärtiger Unterbringung, Kopier- oder Literaturkosten, EDV-Anschaffung; 5.000-6.000 € pro Jahr nicht ungewöhnlich) (– anhängig: BVerfG 2 BvL 24/14):

o § 4 Abs. 9/§ 9 Abs. 6 EStG: Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann (Betriebsausgaben) Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Stu- dium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder

(2)

das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet“

(duales Studium, Bundeswehrhochschule, Fachhochschule für Finanzen).

o Aufwendungen für ein Erststudium (ohne vorherige Berufsaus- bildung) außerhalb eines Dienstverhältnisses lediglich Sonder- ausgaben (bis zu 6.000 € im Jahr – § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).

Wichtig:

• Alle Studiumsaufwendungen erfassen/sammeln.

• Abgabe einer ESt-Erklärung zur gesonderten Feststellung von Ver- lustvorträgen (rückwirkend bis 2014).

• Fehlen die Voraussetzungen für Werbungskostenabzug – vorläu- fige Feststellung nach § 165 AO durch Finanzverwaltung (wegen anhängigem BVerfG-Verfahren).

Thema (Beispiel):

StudentIn (Start zum WS, Studienabschluss in Regelstudienzeit, keine beachtenswerte Arbeitstätigkeit während des Studiums) beendet das Masterstudium (ohne vorherige Ausbildung) zum 30.9. Im Master sind Einkommensteuererklärungen abgegeben worden; Verlustvor- träge 10.000 €. Angebot Berufsstart zum 1.10. für 3.667 €/Monat = 11.000 € im Examensjahr/44.004 € im Folgejahr.

a) Sofortiger Berufseinstieg: Examensjahr: Einkünfte nach § 19 EStG:

10.000 € = Summe der Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte.

Nach Verrechnung des Verlustvortrags (und der Sonderausgaben) ergibt sich ein zu versteuerndes Einkommen von unter Null € – ESt:

0 €. Folgejahr: Einkünfte nach § 19 EStG 43.004 € abzüglich un- terstellter Sonderausgaben/Vorsorgeaufwendungen von 6.504 € = z.v.E. von 36.500 €. ESt: 7.599 €; SolZ: 419,94 €. Gesamtbelas- tung: 0 € + 8.018,94 € = 8.018,94 €.

b) Urlaub im Examensjahr/Berufseinstieg im Folgejahr: ESt im Exa- mensjahr: 0 €. Folgejahr: § 19: 43.004 € = Summe/Gesamtbetrag der Einkünfte; Verlustabzug: 10.000 €; Sonderausgaben/ Vorsorge- aufwendungen: 6.504 €; z.v.E. 26.500 €. ESt: 4.399 €; SolZ: 241,94

€. Gesamtbelastung: 0 € + 4.640,94 € = 4.640,94 € – also 3.378 € ESt weniger! (Das reicht für einen Urlaub!) ☺

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„[...] Sie tragen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderung [und/]oder einer chronischen Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der

Somit sind Menschen mit ADHS zwar nicht prinzipiell vom Erlernen solcher Berufe ausgeschlossen, können aber gegebenenfalls den hohen Leistungsanforderungen des Eignungsverfahrens

Die Besonderheit dieser Dualen Studiengangsvariante: 30 ECTS des 180 ECTS-Punk- te umfassenden Studiums absolvieren Ihre Studierenden im Betrieb – für außergewöhnlich

Aus gewerkschaftlicher Sicht kommt es vor allem darauf an, dass damit nicht nur eine Struktur zur Sammlung von Daten begründet wird, sondern ein Zusammenhang sozialer Prozesse

Studierendenervicecenter der Alice Salomon Hochschule Allgemeine Studienberatung sb@ash-berlin.eu..

Abschluss Bachelor of Engineering (B.Eng.) Beginn WiSe − Duales Studium / praxisintegriert Studiengang Informatik (Angewandte Informatik) Abschluss Bachelor of Science

Du musst dann aber auch bezahlt werden – selbst, wenn dem_der Arbeitgeber_in plötzlich (oder einen Tag vor- her) auffällt, dass er_sie dich doch nicht oder nur kürzer braucht..

Aus den gewonnenen Erkenntnissen werden Empfehlun- gen für die Gestaltung zukünftiger Auslandspraktika sowie die Integration einer Internationalisierung in das Studium der