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Die neue Oberstufe

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Academic year: 2021

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Die neue Oberstufe

Individuell und kompetenzorientiert

Informationskampagne

Herbst 2016

1

(2)

Zielsetzungen der neuen Oberstufe (NOST)

 Verstärkte Individualisierung und Kompetenzorientierung

 Stärkung der Motivation der Schüler/innen

 Stärkung der Eigenverantwortung der Schüler/innen

 Optimierung der Frühwarnung sowie individuelle Lernbegleitung

 Ausbau der Begabungsförderung

 Flexibilisierung bei Befreiung von Pflichtgegenständen

 Erhöhung der Erfolgsquoten  Senkung der Zahl der Repetentinnen und Repetenten

(3)

Übersicht zu Repetentinnen und Repetenten an der Sekundarstufe II (ab der 10. Schulstufe)

Quelle: Statistik Austria, nationaler Bildungsbericht 2015, SJ 2009/10

(4)

Grundstruktur der NOST

Semesterweise Beurteilung

Bei negativem Abschluss oder nicht beurteilt:

Grundsätzlich drei Antrittsmöglichkeiten in den folgenden zwei Semestern

Unterstützende Begleitmaßnahmen

(5)

Start der NOST

Geltungsbereich: Ab der 10. Schulstufe von zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen *)

Zeitpunkt: ab dem Schuljahr 2017/2018

Opt-out-Modell: Möglichkeit, den Start schulautonom auf das Schuljahr 2018/19 bzw. 2019/20 zu verlegen

Einmalige Entscheidung über späteren Start spätestens bis 1.12.16

durch Schulleitung nach Anhörung des SGA

Schulleitung erlässt, veröffentlicht und meldet an Schulaufsicht

*) Kundmachung mit BGBl. I Nr. 9/2012, geändert durch BGBl. I Nr. 75/2013, BGBl. I Nr. 38/2015 und BGBl. I Nr. 56/2016)

(6)

Neuausrichtung des Unterrichts durch Semestergliederung in der NOST

Lehrpläne: Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe des

Lehrplans sind einzelnen Semestern zugeordnet („Kompetenzmodule“)

Semesterweise Beurteilung: Verdichtung der Lernaktivitäten durch kürzeren Beurteilungszeitraum

Semesterzeugnis nach jedem Winter- und Sommersemester;

Beiblatt: für jeden negativ oder nicht beurteilten Unterrichtsgegen- stand werden die nicht erreichten Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe eingetragen (= Grundlage für Semesterprüfung)

 Einführung einer neuen Prüfung: Semesterprüfung

(bei negativ beurteilten oder nicht beurteilten Unterrichtsgegenständen)

(7)

Das Aufsteigen in der NOST

 Generelle Ermächtigung zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe bei max. 2 NG/NB in den beiden Semestern des betreffenden Unterrichtsjahres

Ausnahme: einmaliges Aufsteigen mit drei negativ bzw. nicht beurteilten Pflichtgegenständen mit Klassenkonferenz- beschluss (§ 25 Abs. 2 lit. c SchUG)

 Jede negative Beurteilung bzw. Nichtbeurteilung muss

grundsätzlich in den beiden Folgesemestern ausgebessert werden (Semesterprüfung).

Ausbessern

der Note trotz Aufstiegsberechtigung

(8)

Neuausrichtung des Unterrichts durch Semestergliederung in der NOST

Die neue Prüfung in der NOST:

Grundsätzlich hat ein/e Schüler/in in den darauf folgenden zwei Semestern die Möglichkeit, sich die negative Note bzw. eine Nichtbeurteilung auszubessern, und zwar durch:

 eine Semesterprüfung frühestens am Beginn des nächsten Semesters

 Falls diese negativ beurteilt wird, besteht die Möglichkeit einer 1. und 2. Wiederholung;

 zwischen den Prüfungen müssen mindestens vier Wochen liegen

 ab der zweiten WH kann die/der Schüler/in eine/n Prüfer/in vorschlagen

(9)

Zusätzliche Semesterprüfung am Ausbildungsende Die neue Prüfung in der NOST:

Eine dritte Wiederholung der Semesterprüfung ist möglich,

in höchstens drei Pflichtgegenständen der 10. Schulstufe bis einschl.

der vorletzten Schulstufe: 1 Mal je Pflichtgegenstand

wann: im Zeitraum zwischen Beurteilungskonferenz der letzten Schulstufe und Beginn der Klausurprüfung oder an den

Wiederholungsprüfungstagen Anfang September

(10)

Allgemeines zur Semesterprüfung :

§ 23a SchUG

Prüfungsstoff wird im Beiblatt zum Semesterzeugnis festgehalten

 Semesterprüfungen können im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichtes stattfinden

 Pro Tag maximal zwei Semesterprüfungen pro Kandidat/in

 Beurteilung des Gegenstandes erfolgt nach positiv absolvierter Semesterprüfung unter Einbeziehung der sonstigen Leistungen  Gesamtbeurteilung höchstens „Befriedigend“

(11)

Wiederholung von Schulstufen

 Möglichkeit zur Befreiung von bereits erfolgreich absolvierten Gegenständen zwecks Teilnahme an anderen schulischen Angeboten

Prinzip: Die bessere Note zählt!

(12)

Beendigung des Schulbesuchs

 wenn ein Pflichtgegenstand negativ oder NB ist sowie die entsprechende Sem.prüfung und die beiden Wiederholungen nicht geschafft wurden und eine negative Beurteilung aus demselben Pflichtgegenstand bereits aus einem früheren Semester „mitgenommen“ wurde (d.h., in einem

Pflichtgegenstand liegen 2 NG/NB ohne jegliche Möglichkeit des Ausbesserns vor)

 wenn mehr als drei negativ oder nicht beurteilte Pflichtgegenstände der 10. bis vorletzten Schulstufe vor der Klausurprüfung „offen“ sind (d.h. der maximale Rahmen für eine weitere Antrittsmöglichkeit ist bereits ausgeschöpft)

 wenn die letztmögliche Wiederholung einer Sem.prüfung nicht bestanden wurde

(13)

Unterstützungsstrukturen in der NOST:

Begabungsförderung

Semesterprüfung über noch nicht besuchte Gegenstände

• zeitweise Teilnahme am Unterricht in einem höheren Semester ist möglich

• Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht des eigentlichen Semesters kann zu diesem Zweck erteilt werden

• wenn positive Absolvierung einer vorgezogenen Semester- prüfung in einem Pflichtgegenstand vorliegt, kann Schüler/in vom Pflichtgegenstand befreit werden

 Einzelne Unterrichtsgegenstände können im Falle der Ablegung von Sem.prüfungen vorgezogen und in Folge übersprungen werden

 Im Rahmen der abschließenden Prüfung können Teilprüfungen vorgezogen werden, sofern diese Möglichkeit von der

Schulleitung per Verordnung festgelegt wird

(14)

Unterstützungsstrukturen in der NOST:

Individuelle Lernbegleitung (§§ 19a, 55c SchUG)

Ziel: Ganzheitliche Förderung von Schüler/innen mit Lerndefiziten zur Verbesserung der gesamten Lernsituation

 Ausgangssituation für die ILB ist die Feststellung von Leistungsdefiziten im Rahmen des Frühwarnsystems

 Einzelbetreuung bzw. Betreuung von bis zu drei Schüler/innen mit vergleichbaren Lernschwächen

 ILB ist kein gegenstandbezogener Förderunterricht

 Ausbildung zur Lernbegleitung: 3-teilige Seminarreihe (Schulungsprogramm zur ILB)

 ILB-Tätigkeit wird zusätzlich abgegolten

(15)

Worin liegen die Vorteile der NOST für Schüler/innen?

Die bisherigen Schulversuche zeigen:

1) Reduktion der Schulstufenwiederholungen

2) Zusätzliches Unterstützungsangebot für lernschwächere Schüler/innen

3) Bei Inanspruchnahme der ILB  höhere Wahrscheinlichkeit zum Bestehen der Semesterprüfungen

4) Die Lernpakete sind überschaubarer formuliert und haben einen geringeren Umfang – konkretere Leistungsbeschreibungen

5) Vorbereitung auf das Hochschulsystem durch Semestrierung 6) Das Zusammenspiel von Semesterprüfungen und Begabungs-

modell lässt viele Möglichkeiten individueller Förderung zu (auch im Wiederholungsjahr)

(16)

Worin liegen die Herausforderungen der NOST für Lehrpersonen und Admins?

Viele Komponenten müssen zusammenspielen:

1) Bedienung der Schulverwaltungssoftware Sokrates Bund 2) Anlegung des Beiblattes für die Semesterzeugnisse

3) Abwicklung der Semesterprüfungen  hohe Anzahl

- Empfehlung: drei fixe Termine pro Semester

- Empfehlung: keine Semesterprüfung ohne nachgewiesene Vorbereitung

- Genaues Einlesen in die neuen Bestimmungen erforderlich - Evidenzhaltung der Schülerkarrieren durch Sokrates

4) Kurzes letztes Semester

5) Gestaltung und Organisation des Wiederholungsjahr

6) Schlüsselkriterium: Durchführung der ILB

(17)

Beispiel 1: Schüler/in mit einer negativen Beurteilung

NG = Nicht genügend

Semsterprüfung bestanden

Semesterprüfung nicht bestanden

Semesterprüfung und 2 Wiederholungen innerhalb von 2 Semestern möglich ILB

10. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

Semesterzeugnis

Deutsch3. Semester 5

11. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

Frühwarnung § 19/3a

NB = Nicht beurteilt

(18)

Beispiel 2: Schüler/in mit 2 NG zum Aufstieg berechtigt

Bis zu zwei NG/NB = Aufstieg

(Einmalig mit drei NG/NB mit Konferenzbeschluss möglich) Sonst Klassenwiederholung, positive Noten bleiben erhalten

ILB

10. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

Semesterzeugnis

D3. Semester 5

11. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

D4. Semester 5

ILB

Semesterzeugnis

M3. Semester 5

M4. Semester 5

max. 3 NG/NB 1 Semesterprüfung bleibt für weiteren (= 3. WH) Antritt „offen

Semsterprüfung bestanden

Semesterprüfung nicht bestanden

NG = Nicht genügend NB = Nicht beurteilt

Frühwarnung Frühwarnung

§ 19/3a § 19/3a

(19)

Beispiel 3: Schüler/in ohne Aufstiegsberechtigung

Klassenwiederholung: positive Noten bleiben erhalten; negative Noten vom Schuljahr, das wiederholt wird, werden „neu begonnen“

ILB

10. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

Semesterzeugnis

D3 5

11. Schulstufe

Wintersemester Sommersemester

D4 5

ILB

Semesterzeugnis

M3 5

M4 5

E3 5

E4 5

Frühwarnung Frühwarnung

§ 19/3a § 19/3a

(20)

Ablauf der Semesterprüfung

1 Widerspruchsmöglichkeit

Semesterzeugnis:

Bei NG/NB Beiblatt

Semesterprüfung:

Prüfer/in:

Fachlehrer/in

1. Wiederholung:

Prüfer/in:

Fachlehrer/in

2. Wiederholung:

Prüfer/in: Vorschlag der Schüler/in mögl.

3. Wiederholung (vierter Antritt): in

Pflichtgegenständen bis zur vorletzten Schulstufe vor

sRDP/AP und an den folgenden WH-

Prüfungstagen Beendigung des Schulbesuchs, weitere

Möglichkeiten z.B. Externistenprüfung

NG NG Max.

3. NG

mind. 4 Wochen Keine Frist

NG1 NG1

mind. 4 Wochen Innerhalb von 2 Semestern

NG = Nicht genügend NB = Nicht beurteilt

Für die Semesterprüfung und deren Wiederholungen gilt:

Anmeldung: Antrag durch Schüler/in

Durchführung: innerhalb oder außerhalb(Ausnahme) des Unterrichts, kein Beisitz

Inhalt/Prüfungsstoff: laut Beiblatt zum Semesterzeugnis

Dauer:

Gegenstand ohne Schularbeit: mündlich, grafisch (15-30 Min.) oder schriftlich (max. 50 Min.)

Gegenstand mit Schularbeit: mündlich, grafisch und/oder schriftlich (mind. 50 Min., jedoch nicht länger als die längste Schularbeit des jeweiligen Gegenstandes)

„Praktischer Gegenstand“: bis 300 Min.

Aufzeichnung: über den Verlauf insb. über die Fragen und die Beurteilungs/-erwägungen

Noteneingabe: in Sokrates Bund (Gesamtnote im Zeugnis: maximal „Befriedigend“)

(21)

Implementierungsvariante

Farberläuterung:

Prozess – Semestrierung, Semesterzeugnisse

Prozess – Frühwarnung und Beratung gem. § 19 Abs. 3a SchUG und ILB

Prozess – Semesterprüfungen

Informationsprozess

Schulmanagement und -entwicklungsprozesse

10. Schulstufe (6.Kl. AHS, 2.Kl./II.Jg. BMHS/BA) spätestens Schuljahr 2017/18

1. Semester 2.Semester 3.Semester 4.Semester

Semesterzeugnis

Frühwarnung + Beratungsgespräch Semesterprüfungen Semesterprüfungen Semesterprüfungen (Anf. Sept.)

ILB-Ausbildung: Seminare 1, 2, 3

Lehrer/innen:

Pädagogische Konferenz

Information

9. Schulstufe (5.Kl. AHS, 1.Kl./I Jg. BMHS/BA) Start: spätestens Schuljahr 2016/17

Semesterprüfungen

Schüler/innen, Eltern:

Information, sofern bei der Anmeldung noch nicht erfolgt

Lehrer/innen:

Neuerungen in Sokrates zeigen

Prov. Lehrfächerverteilung:

Mehrarbeit der ILB berücksichtigen

ILB ILB

5.

Frühwarnung + Beratungsgespräch Semesterzeugnis

ILB ausbilden | Förderkonzepte entwickeln | Prozesse festlegen

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Weitere Informationsquellen des BMB

2) Die neue Oberstufe: Kompakt

Basisinformationen Spezialinformationen

1) Grundinformation und Ziele 3) Die rechtlichen Grundlagen im Überblick 4) Individuelle Lernbegleitung

www.bmb.gv.at/nost

Referenzen

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