• Keine Ergebnisse gefunden

BN kritisiert Kabinettsbeschluss zur Gentechnikgeset-zesnovelle – gentechnikfreie Landwirtschaft in großer Gefahr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "BN kritisiert Kabinettsbeschluss zur Gentechnikgeset-zesnovelle – gentechnikfreie Landwirtschaft in großer Gefahr"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Landesfach- geschäftsstelle Bauernfeindstr. 23 90471 Nürnberg Tel. 0911/81 87 8-0 Fax 0911/86 95 68

lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 08.08.2007 PM 109-07/LFGS Gentechnik

BN kritisiert Kabinettsbeschluss zur

Gentechnikgesetzesnovelle – gentechnikfreie Landwirtschaft in großer Gefahr

Der Bund Naturschutz übt harsche Kritik an dem heutigen Beschluss des Bundeskabinetts zur Novellierung des Gentechnikgesetzes. „Mit diesem Gesetz wird sich eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Natur auf Dauer nicht sichern lassen“, so Prof. Dr. Hubert Weiger,

Landesvorsitzender des BN. Der BN ruft daher zu einer verstärkten Widerstandsbewegung von unten auf. Für die 1. Oktoberwoche sind vielfältige Aktionen in Bayern geplant, außerdem sollen die Initiativen für gentechnikfreien Anbau auf Basis von Selbstverpflichtungsserklärungen von Landwirten noch stärker ausgeweitet werden. Auch die Milch und Fleischerzeugung ohne gentechnisch veränderte Futtermittel soll vorangebracht werden. Der BN fordert auch weitergehende Regelungen von der Politik. Weiger: „Es muss in das Gesetz noch eingebracht werden, dass einzelne Bundesländer über das Gentechnikgesetz hinausgehende Schutzvorschriften für die Sicherung ihrer

gentechnikfreien Landwirtschaft ergreifen können.“

Insbesondere kritisiert der BN auch die im Kabinettsbeschluss

vorgeschlagene Abstandsregelungen für gentechnisch veränderten Mais von lediglich 150 Meter, die nicht ausreichten, um eine Auskreuzung zuverlässig zu verhindern, sowie eine Ausnahmeregelung für die Gentechnikforschung in Labors, Gewächshäusern und evt. auch in eingezäuntem Freiland von Instituten etc., wenn ein gentechnisch veränderter Organismus als unbedenklich erklärt wird.

Die Kritikpunkte des BN im Einzelnen

Zahlreiche andere Passagen des GenTG-Entwurfs bedürfen dringend der Änderung oder müssen ersatzlos fallen.

Besonders kritische Punkte sind:

 Ausnahmen für GVO vom Geltungsbereich des GenTG sind nicht zuzulassen. Die beabsichtigte Deregulierung in § 2a, wonach als sicher eingestufte GVO unter nicht definierten Bedingungen von zentralen Regelungen des GenTG ausgenommen werden können, widerspricht dem Vorsorgeprinzip und muss entfallen.

 Privatvereinbarungen, die Koexistenzregelungen außer Kraft setzen, gefährden die gentechnikfreie Produktion und sind deshalb nicht vorzusehen. Was taugt ein Gesetz zum Schutz von Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Gentechnik, das mit so einfachen Mitteln umgangen werden kann?

(2)

 Der aktuelle GenTG-Entwurf enthält keine näheren Bestimmungen zur Ausgestaltung der guten fachlichen Praxis. Konkrete Anforderungen an Koexistenzmaßnahmen sind aber im Gesetzestext zu verankern, der Verweis auf eine jederzeit änderbare Verordnung reicht nicht aus, um die gentechnikfreie Produktion dauerhaft zu sichern. Zudem muss eine Ermächtigung zum Abbruch des GVO-Anbaus im Gesetz

enthalten sein, falls sich das Ziel Koexistenz als unerreichbar erweisen sollte.

 Vereinfachte Verfahren für Freisetzungen von GVO dürfen nicht etabliert werden, da sie die Komplexität von Umweltbedingungen und regionale Besonderheiten ignorieren und eine einheitliche Bewertung für durchaus unterschiedliche räumliche und ökosystemare

Gegebenheiten vorsehen. Zudem wird das Beteiligungsrecht der Öffentlichkeit beschnitten.

 Die vorgesehenen Regelungen zur guten fachlichen Praxis sind zu verbessern. So muss klargestellt werden, dass Ziel aller Maßnahmen ist, jeglichen GVO-Eintrag in konventionell und biologisch erzeugte Produkte zu vermeiden. Das GVO-Monitoring muss auch etwaige GVO-Kontaminationen erfassen, die Kosten für erforderliche Untersuchungen sind dem Verursacher anzulasten.

 Die vorgesehenen Mindestabstände zu GV-Mais sind zu gering, um die gentechnikfreie Landwirtschaft zu sichern, sie müssen deutlich erhöht werden. Angaben zu anderen GVO-Pflanzenarten fehlen ganz, beispielsweise zu Kartoffeln. Für Saatgutproduktionsflächen sind keinerlei Abstände festgelegt, obwohl GVO-freies Saatgut Basis der gentechnikfreien Produktion ist. Ein Grenzwert für GVO-

Verunreinigungen an der technischen Nachweisgrenze von 0,1 % ist zu verankern, Auch sollten Mindestabstände zu allen ökologisch wertvollen Gebieten von festgelegt werden. Als Richtwert sollten mindestens 1000m festgelegt werden.

 Um Kontaminationsskandalen wie z.B. dem LL601 Reis begegnen zu können, ist die Erstellung einer Datenbank (samt Nachweisverfahren) zu allen in Freisetzungsversuchen getesteten GVO notwendig.

für Rückfragen:

Marion Ruppaner

BN Referentin für Landwirtschaft Tel. 0911/81 87 8-20

E-Mail: marion.ruppaner@bund-naturschutz.de

t. mobil während der Tour erfragen unter: 0911 81878-0 oder 21

2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

#$ & ; $ < - dener Anbausysteme nicht möglich ist. Auch die menschliche und tierische Gesundheit ist gefährdet, denn neben den anvisierten neuen Eigenschaften

Koexistenzmaßnahmen sind vielmehr für die gesamte Produktionskette notwendig: von der Saatguterzeugung über den Anbau bis zur gemeinsamen Maschinennutzung von

Dies bedeutet eine Entlastung für Gentech-Landwirte, da sie für ökonomische Schäden ihrer Nachbarn nicht haften müssen.. Wenn Monsanto tatsächlich auf das Konzept der

 den Widerruf für alle Patente auf gentechnisch verändertes Saat- und Pflanzgut sowie auf Tiere.  ein Verbot für die Terminator Technologie (gentechnische Erzeugung von

Durch die Streichung eines rechtsrelevanten Begriffs in Paragraphen 36 a, der die Haftungstatbestände beschreibt, würde anders als derzeit eine Entschädigung erst

Der BUND fordert, dass die deutschen Autohersteller mit innovativer Technik und verantwortungsvoller Werbung bis 2008 den Durchschnittsverbrauch der verkauften Neuwagen auf 5,7

„Allerdings darf es keine Massenfällungen auch von gesunden, unproblematischen Bäumen unter Verweis auf die Verkehrs- sicherung geben“, so Ralf Straußberger, Waldreferent des

Noch im November 2007 hatte die EU Kommission eine Kürzung von bis zu 45 % für die Direktzahlungen vorgeschlagen, die 300.000 Euro je Betrieb und Jahr übersteigen. Dies wurde