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Durchfahrtssperren auf der Parkinsel während des Festivals des Deutschen Films beachten – Anwohner*innen erhalten wie in den Vorjahren Ausnahmegenehmigungen

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17.08.2021

Durchfahrtssperren auf der Parkinsel während des Festivals des Deutschen Films beachten – Anwohner*innen erhalten wie in den Vorjahren Ausnahmegenehmigungen

Während des Festivals des Deutschen Films im Zeitraum von 1. bis 19. September 2021 sind Teilbereiche der Parkinsel für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies betrifft die Abschnitte Schwanthalerallee ab Hafenstraße in Fahrtrichtung Insel Bastei, Schwanthalerplatz ab Schwanthalerallee in Richtung Defreggerstraße und Parkstraße ab Schwanthalerallee in Richtung Insel Bastei. Die Zufahrten zu den Behindertenparkplätzen in der Hafenstraße sowie zu den Gewerbebetrieben und Vereinen sind davon ausgenommen.

An den oben genannten Stellen stehen "Verbot der Einfahrt"-Schilder. Ebenfalls wie in den Vorjahren weisen zudem mehrere Schilder bereits auf der Festlandseite darauf hin, dass auf der Parkinsel Durchfahrtssperren bestehen.

Es werden preiswerte Parklätze in der Walzmühle und im BASF-Parkhaus Pfalzgrafenstraße angeboten. Um die Parkplatzsituation auf der Parkinsel zu entspannen, steht wieder ein Busshuttle-Service ab den Haltestellen "!Berliner Platz" und "Walzmühle" zum Festivalgelände zur Verfügung.

Anwohner*innen erhalten für ihre an den dortigen Wohnsitzen zugelassene Kraftfahrzeuge Ausnahmegenehmigungen, welche die Durchfahrt der Sperrabschnitte erlauben. Dies Ausnahmegenehmigungen erhalten die Anwohner*innen in den kommenden Tagen per Post.

Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass während des Festivals des Deutschen Films ein zu großer Parkdruck rund um das Veranstaltungsgelände entsteht.

Der Bereich Straßenverkehr weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den gesperrten Bereichen nicht um Bewohnerparkzonen handelt, sondern die Ausnahmegenehmigungen den Anwohner*innen nur erlaubt, entgegen des ausgeschilderten Durchfahrtsverbots in die gesperrten Abschnitte einzufahren. Dies bedeutet, dass auch Besucher*innen der

Anwohner*innen im abgesperrten Bereich nicht parken dürfen. Betroffen davon sind folgende Straßen und Straßenabschnitte: Am Luitpoldhafen, Defreggerstraße, Hafenstraße 78 bis 122, Hafenstraße 51 bis 157, Lenbachstraße, Parkstraße 33 bis 64 und Schwanthalerplatz 10 bis 18.

Die Verkehrsüberwachung des Bereichs Straßenverkehr wird während der Dauer des Festivals des Deutschen Films wie gewohnt Schwerpunktkontrollen durchführen, um Parkverstöße zu ahnden. Bei Anliegen, Beschwerden oder Anzeigen ist die Einsatzleitstelle des Bereichs Straßenverkehr unter der Telefonnummer 0621 504-3212 erreichbar.

 

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