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166. Curriculum für das Masterstudium Geographie

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2006/2007 – Ausgegeben am 22.06.2007 – 31. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A 166. Curriculum für das Masterstudium Geographie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14.06.2007 das von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 22.05.2007 beschlossene Curriculum für das Masterstudium Geographie in der nachfolgenden Fassung genehmigt. Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.1

§ 1 Studienziele und Qualifikationsprofil

(1) Die generellen Ziele des Masterstudiums Geographie an der Universität Wien bestehen darin, den Studierenden – unter Berücksichtigung einer spezifischen fachlichen Schwerpunktbildung – jene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen aus den Bereichen der theoretischen und angewandten Human- und Physiogeographie sowie der Regionalanalyse zu vermitteln, die sie für eine spätere Erwerbstätigkeit in einschlägigen Berufsfeldern benötigen und die sie für ein eventuelles Doktoratsstudium vorbereiten.

(2) Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geographie an der Universität Wien sind über ein Bachelorstudium hinaus befähigt

• geeignete Theorien und Konzepte des Faches zu erlernen und in einen realen Bezug zu setzen,

• eine profunde Kompetenz in qualitativen und quantitativen, sozial- und naturwissenschaftlichen Methoden der Physio- und/oder der Humangeographie zu erlangen,

• eigenständig Forschungsfragen hinsichtlich einer Hypothesenbildung, Zielformulierung, Methodenselektion, Entwurf eines Arbeitsprogramms, Erhebung, Experimententwicklung, Auswertung und Analyse der Erhebungsdaten, sowie einer Präsentation der Ergebnisse und Interpretation in Wort und Schrift zu bearbeiten,

• Recherchearbeiten und Publikationsformen zu beherrschen,

1 Zum Beschlusszeitpunkt BGBl. I Nr. 120/2002 in der Fassung BGBl. I Nr. 74/2006 und MBl. vom 04.05.2007, 23. Stück, Nr. 111

(2)

• sich mit den gesellschaftlichen Anknüpfungspunkten und gesellschaftspolitischen Implikationen der verschiedenen Techniken und Methoden kritisch auseinander zu setzen,

• durch intellektuelle Offenheit, durch die Fähigkeit zum Blick über enge disziplinäre Grenzen sowie durch die Bereitschaft zu Flexibilität auf die sich rasch verändernden gesellschaftlichen Erfordernisse zu reagieren und sich auch neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen.

(3) Den Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geographie werden – dem spezifischen Lehr- und Forschungsprofil des Faches Geographie an der Universität Wien entsprechend – berufsorientierte Schwerpunktbildungen aus den Fachbereichen Geomorphologie und Risikoforschung, Geoökologie und Quartärforschung, Sozial- und Wirtschaftsgeographie sowie Bevölkerungs- und Stadtforschung und Studienprogramme zu den Regionalschwerpunkten Europa und Asien angeboten.

(4) Aufgrund der fachlich sehr breiten Basis und der großen Vielfalt an thematischen und interdisziplinären Spezialisierungsmöglichkeiten sind die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiums Geographie grundsätzlich in sehr vielen Aufgabenbereichen einsetzbar. Als konkrete Berufsfelder sind u.a. die folgenden Bereiche zu nennen: Positionen in Firmen in den Aufgabenfeldern Laboranalytik, Geländeerhebungen, Auswertung und Repräsentation der Ergebnisse; in Unternehmen auf den Gebieten der Umweltberatung, der Naturgefahren- und Risikoanalysen und des Ressourcenmanagement; im allgemeinen Publikations- und Verlagswesen; in Bereichen der Massenmedien und Kommunikation; in Planungsdienststellen von Gemeinden und Ländern (z.B. Stadt-, Regional- und Landesplanung, Regionalentwicklung); im Regionalmarketing und Regionalmanagement, Geomarketing, Stadt- und Kommunalmarketing, Tourismusplanung und Tourismusmanagement, Verkehrsplanung sowie Entwicklungsforschung und Entwicklungszusammenarbeit; in Statistischen Diensten; in der Militärgeographie; sowie in Universitätsinstituten (z.B. Geographischen Instituten) und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.

§ 2 Dauer und Umfang

Der Arbeitsaufwand für das Masterstudium Geographie beträgt 120 ECTS-Punkte. Das entspricht einer vorgesehenen Studiendauer von 4 Semestern.2

§ 3 Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zu einem Masterstudium setzt den Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums oder eines fachlich in Frage kommenden Fachhochschul- Bachelorstudienganges oder eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung voraus.

Fachlich in Frage kommend ist auf jeden Fall das Bachelorstudium Geographie an der Universität Wien.

Wenn die Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist, und nur einzelne Ergänzungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können zur Erlangung der vollen Gleichwertigkeit zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten vorgeschrieben werden, die im Verlauf des Masterstudiums zu absolvieren sind.

§ 4 Akademischer Grad

2 Nach der derzeitigen Rechtslage, vgl. Universitätsgesetz 2002 § 54 Abs 3

(3)

Absolventinnen bzw. Absolventen des Masterstudiums Geographie ist der akademische Grad

„Master of Science“ – abgekürzt MSc – zu verleihen, wenn eine Schwerpunktbildung und eine Masterarbeit im Bereich Physische Geographie vorliegt. Liegt die Schwerpunktbildung und die Masterarbeit im Bereich Humangeographie, ist der akademische Grad „Master of Arts“ – abgekürzt MA – zu verleihen. In allen anderen Fällen ist der „Master of Science“ – abgekürzt MSc – zu verleihen. Im Falle der Führung ist dieser akademische Grad dem Namen nachzustellen.

§ 5 Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung

Das Curriculum besteht aus den folgenden Modulen. Bei den Modulen sind die entsprechenden ECTS-Punkte angeführt. Eine Beschreibung der Module befindet sich im Anhang 1, der Bestandteil dieses Curriculums ist. Unverbindliche Empfehlungen zur Abfolge im Curriculum befinden sich im Anhang 2.

Schwerpunktmodul I 25

Schwerpunktmodul II 25

Wahlmodul I 15

Wahlmodul II 15

Exkursionen 10

Masterarbeit 30

120

(1) Aus den im Folgenden angeführten sechs Schwerpunktmodulen des Masterstudiums Geographie sind von den Studierenden zwei Module verpflichtend zu wählen:

• Geomorphologie und Risikoforschung

• Geoökologie und Quartärforschung

• Sozial- und Wirtschaftsgeographie

• Bevölkerungs- und Stadtforschung

• Regionalschwerpunkt Europa

• Regionalschwerpunkt Asien

Jedes dieser Schwerpunktmodule hat aus den folgenden drei Teilbereichen zu bestehen:

1. Seminar(e) im Ausmaß von mindestens 6 ECTS Punkten (prüfungsimmanent) 2. Methodische Vertiefung im Ausmaß von mindestens 4 ECTS Punkten

(prüfungsimmanent)

3. Fachspezifische Vertiefung im Ausmaß von mindestens 6 ECTS Punkten (prüfungsimmanent)

In jedem Schwerpunktmodul mit jeweils 25 ECTS Punkten sind daher Lehrveranstaltungen im Ausmaß von insgesamt 16 ECTS Punkten – aufgeteilt auf die drei genannten Teilbereiche – prüfungsimmanent. Die verbleibenden 9 ECTS Punkte können mit Rücksichtnahme auf die jeweilige fachlich-methodische Ausrichtung aus dem Lehrangebot des jeweiligen Schwerpunktmoduls frei gewählt werden und sowohl prüfungsimmanente als auch nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen umfassen.

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(2) Die beiden Wahlmodule I und II mit jeweils 15 ECTS Punkte sind durch Wahl von zwei der drei unten angeführten Varianten zu absolvieren, wobei eine Variante nicht zweimal gewählt werden darf.

(a) 15 ECTS Punkte aus dem Modulangebot der folgenden Nachbardisziplinen:

• Soziologie

• Politikwissenschaft

• Kultur- und Sozialanthropologie

• Volkswirtschaftslehre

• Betriebswirtschaftslehre

• Rechtswissenschaft (z.B.: öffentliches Recht)

• Geologie

• Geodynamik und Sedimentologie

• Meteorologie

• Physik und Geophysik

• Mineralogie

• Bodenkunde

• Hydrologie

• Biologie

• Chemie

• Risikoforschung

• Landschafts- und Freiraumplanung

• Stadtplanung und Städtebau

• Verkehrswissenschaft

• Fremdenverkehrswissenschaft

• Agrarwissenschaft

• Internationale Entwicklung

• Gender Studies

• Philosophie und Wissenschaftstheorie

• ein anderes sinnvolles Wahlmodul auf Antrag im Vorhinein.

(b) Themengebundenes Wahlmodul aus einem der drei Masterstudien Geographie, Raumforschung und Raumordnung oder Kartographie und Geoinformation:

Folgende Varianten können gewählt werden:

(b1) Von den sechs Schwerpunktmodulen gemäß § 5 (1) kann aus jenen vier Modulen, die von den Studierenden nicht als ihre eigenen Schwerpunktmodule I und II gewählt wurden, eines als Wahlmodul herangezogen werden.

(b2) Ein angebotenes themengebundenes Wahlmodul aus den Teilbereichen:

• Physische Geographie (z. B. Globaler Wandel, Stoffflüsse, Naturrisiken)

• Humangeographie (z. B. Migrationsforschung, Räumliche Tourismus- und Freizeitforschung, Politische Geographie, Regionalentwicklung)

(5)

• Raumforschung und Raumordnung (z. B. Räumliche Entwicklungsprozesse und gesellschaftspolitische Steuerungsmöglichkeiten)

• Kartographie und Geoinformation (z. B. Geodatenerfassung und Verwaltung, Geo-Multimedia)

(c) Freies Wahlmodul, das heißt, einzelne Lehrveranstaltungen können frei kombiniert werden; sie müssen jedoch eine sinnvolle Ergänzung des jeweiligen Studienzieles darstellen. Diese Lehrveranstaltungen können aus fachverwandten Disziplinen oder aus den Masterstudien der Studienprogrammleitung Geographie stammen. Die Zusammenstellung muss vom zuständigen akademischen Organ bewilligt werden.

§ 6 Masterarbeit

(1) Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass für die Studierende oder den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist.

(2) Das Thema der Masterarbeit ist einem der absolvierten Schwerpunktmodule bzw. einem absolvierten Wahlmodul aus §5(2)(b) zu entnehmen. Soll ein anderes Thema gewählt werden oder bestehen bezüglich der Zuordnung des gewählten Themas Unklarheiten, liegt die Entscheidung über die Zulässigkeit beim zuständigen akademischen Organ.

(3) Die Masterarbeit hat einen Umfang von 24 ECTS Punkten.

§ 7 Masterprüfung – Voraussetzung

(1) Voraussetzung für die Zulassung zur Masterprüfung ist die positive Absolvierung aller vorgeschriebenen Module und Prüfungen sowie die positive Beurteilung der Masterarbeit.

(2) Die Masterprüfung ist als kommissionelle Gesamtprüfung vor einem Prüfungssenat nach einer höchstens zwanzigminütigen Präsentation der Abschlussarbeit als Verteidigung der Masterarbeit abzulegen.

(3) Die Masterprüfung hat einen Umfang von 4 ECTS Punkten.

§ 8 Einteilung der Lehrveranstaltungen

Vorlesungen (VO) [nicht prüfungsimmanent] dienen der Einführung in Sachverhalte, Methoden und Lehrmeinungen verschiedener Teilbereiche der Theoretischen und Angewandten Geographie, in die Denkweise der Theoretischen und Angewandten Geographie im Allgemeinen sowie der Vertiefung bereits vorhandener einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten. Weiters stellen sie Anwendungsbezüge und Anwendungen vor und informieren über den Einsatz von und den Umgang mit diversen qualitativen und quantitativen Methoden (z.B. Umfragen und Interviews, Archivauswertungen, statistische Auswertungen, zeitliche und räumliche Analysen). Vorlesungen finden in Form von Vorträgen statt; der Lehrinhalt muss außerhalb der Lehrveranstaltungszeit durch Selbststudium sowie begleitende Veranstaltungen (Übungen bzw. Proseminare) vertieft werden.

Konversatorien (KO) [nicht prüfungsimmanent] dienen der Vermittlung exemplarischer Zusammenhänge der Angewandten und theoretischen Geographie in ihrem geschichtlichen Verlauf, in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung, sowie in Bezug auf angrenzende

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Wissenschaften (z.B.: Geologie, Geophysik, Biologie, Soziologie, Umweltgeschichte, Philosophie, Raumordnung, Humanökologie). Sie stellen eine freie Form dar, die vorlesungsartige Teile sowie Beiträge von Studierenden und Diskussionen beinhalten kann.

Übungen (UE) [prüfungsimmanent] dienen der Einübung von Fertigkeiten, die für die Beherrschung des Lehrstoffes benötigt werden. Dies geschieht an Hand von konkreten Aufgaben und Problemstellungen. Die Studierenden bearbeiten im Rahmen der eigentlichen Lehrveranstaltungszeit Aufgaben. Die Studierenden werden hauptsächlich einzeln oder in kleinen Gruppen betreut, wobei der Leiter oder die Leiterin eine überwiegend anleitende und kontrollierende Tätigkeit ausübt.

Kombinierte Vorlesungen und Übungen (VU) [prüfungsimmanent] verbinden die Inhalte von Vorlesungen und Übungen.

Repetitorien (RP) [nicht prüfungsimmanent] sind Wiederholungskurse zu bestimmten Vorlesungen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, Wünsche über die zu behandelnden Teilbereiche zu äußern.

Proseminare (PS) [prüfungsimmanent] dienen zur Aneignung und zur Durchdringung der Lehrinhalte, wobei die Studierenden in angemessenem Ausmaß zur Mitarbeit und zum eigenständigen Lösen konkreter Aufgaben angehalten werden. Sie bieten die zum Erwerb einschlägiger Kenntnisse und Fähigkeiten unerlässliche Folge vieler kleiner Rückkopplungsschritte zwischen Lehrenden und Studierenden. Die Bearbeitung der gestellten Aufgaben durch die Studierenden erfolgt außerhalb der Lehrveranstaltungszeit. Im eigentlichen Proseminar kommentiert, bewertet und ergänzt der Leiter oder die Leiterin die von den Studierenden erarbeiteten Beiträge (Lösungen, Referate, Zusammenfassungen etc.) unter möglichster Beibehaltung der Eigenständigkeit des Zugangs der betreffenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer derart, dass für die jeweils anderen Studierenden eine vollwertige Präsentation entsteht.

Seminare (SE) [prüfungsimmanent] dienen der wissenschaftlichen Diskussion. In einem Seminar soll die Fähigkeit vermittelt werden, sich durch Studium von Fachliteratur und Datenquellen detaillierte Kenntnisse über ein ausgewähltes Teilproblem zu verschaffen und darüber in einem für die Hörerinnen und Hörer verständlichen Fachvortrag zu berichten, wobei auch auf die didaktische und sprachliche Gestaltung zu achten ist. In der Regel ist von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine schriftliche Arbeit anzufertigen, die formal und inhaltlich den Charakter einer eigenständigen wissenschaftlichen Arbeit hat.

Seminararbeiten können auch in Kleingruppen erstellt werden.

Projektseminare (PSE) [prüfungsimmanent] erfordern im Vergleich zu Seminaren eine über das vorwiegende Rezipieren und eigenständige Analysieren von Texten hinausgehende selbstständige Tätigkeit (z.B.: durch Kartierung, Befragung, Beobachtung, Luftbildauswertung etc. erarbeitete Datengrundlagen zu einer Thematik auswerten), stellen einen Praxisbezug her (z.B.: konkrete Planungsfragen bearbeiten, Projekte konzipieren und durchführen) und/oder benützen zusätzliche Hilfsmittel (z.B.: Computerprogramme). Soweit thematisch sinnvoll und falls die Beurteilung der Einzelleistung dadurch nicht beeinträchtigt ist, können Projektseminare auch in Gruppenarbeit absolviert werden.

Privatissima (PV) [prüfungsimmanent] sind Forschungsseminare, die in speziellen Themen zum aktuellen Stand der Forschung hinführen und den persönlichen Kontakt zwischen Studierenden und Lehrenden fördern sollen. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, den anderen Teilnehmern ihre eigenen Ergebnisse der Masterarbeit zu präsentieren.

Praktika (PR) [prüfungsimmanent] sind eine ergänzende Form von Lehrveranstaltungen zu Vorlesungen, Übungen und Seminaren zur Vertiefung praktischer Fertigkeiten und Kenntnisse (in ihnen werden in Einzel- oder Gruppenarbeit kleinere Projekte, die einen mehrwöchigen zusammenhängenden Einsatz erfordern, im Hörsaal, im Labor und/oder im Gelände unter Anleitung eigenständig erarbeitet).

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Arbeitsgemeinschaften (AG) [prüfungsimmanent] dienen der gemeinsamen Er- und Bearbeitung konkreter Fragestellungen, Methoden und Techniken der Forschung sowie der Einführung in die wissenschaftliche Zusammenarbeit in kleinen Gruppen.

Exkursionen (EX) [prüfungsimmanent] veranschaulichen und vertiefen das in Hörsaal- Lehrveranstaltungen und durch Selbststudium erworbene Wissen. Die wissenschaftlichen Lehrausgänge oder -fahrten dienen entweder zur unmittelbaren Veranschaulichung des in den Lehrveranstaltungen angesprochenen Wissenschaftsobjekts und Vertiefung der Kenntnisse bezüglich dieses Objekts vor Ort oder werden – vor allem bei Auslandsexkursionen – durch ein verpflichtendes einschlägiges Proseminar vorbereitet. Eine nähere Kennzeichnung (z.B. Arbeits-, Projekt-, Einführungs-, Übungsexkursion) durch die Lehrveranstaltungsleiterinnen und -leiter ist möglich.

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§ 9 Teilnahmebeschränkungen

(1) Für die genannten Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:

• Die Anzahl möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Lehrveranstaltungen Übung (UE), Proseminar (PS), Arbeitsgemeinschaft (AG), Konversatorium (KO), Exkursion (EX) und Praktikum (PR) beträgt 30 Studierende.

• Die Anzahl möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer für die Lehrveranstaltungen Seminar (SE), Projektseminar (PSE) und Privatissimum (PV) beträgt 20 Studierende.

(2) Wenn bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahl die Zahl der Anmeldungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, erfolgt die Aufnahme nach folgendem Verfahren:

• Notwendigkeit der Teilnahme zur Erfüllung des Curriculums der Geographie.

• Studierende, die trotz erfüllter Voraussetzungen bereits einmal in eine Lehrveranstaltung nicht aufgenommen werden konnten, sind bei der nächsten Abhaltung bevorzugt aufzunehmen, wenn dies zur Erfüllung des Curriculums erforderlich ist.

(3) Das zuständige akademische Organ ist berechtigt, für bestimmte Lehrveranstaltungen Ausnahmen von der Bestimmung des Abs. (1) zuzulassen.

§ 10 Prüfungsordnung

(1) Leistungsnachweis in Lehrveranstaltungen. Die Leiterin oder der Leiter einer Lehrveranstaltung hat die Ziele, die Inhalte und die Art der Leistungskontrolle gemäß der Satzung bekannt zu geben.

• Vorlesungen (VO) und Konversatorien (KO) schließen mit einem einzigen Prüfungsvorgang am Ende der Lehrveranstaltung ab.

• Bei Exkursionen (EX) im Exkursionsmodul ist das allenfalls vorgesehene Vorbereitungsproseminar zu absolvieren und ein Protokoll zu liefern.

• Zur Beurteilung von Übungen (UE), kombinierten Vorlesungen und Übungen (VU) und Proseminaren (PS) können zusätzlich eine oder mehrere während des Semesters abgehaltene schriftliche Klausuren sowie schriftliche Hausarbeiten herangezogen werden, zur Beurteilung von Proseminaren (PS), Seminaren (SE), Projektseminaren (PSE) und Praktika (PR) zusätzlich mündliche Referate, schriftliche Ausarbeitungen eines Vortrages (Proseminar- bzw. Seminararbeiten) oder eines Arbeitsberichts sowie schriftliche Hausarbeiten.

(2) Prüfungsstoff. Der für die Vorbereitung und Abhaltung von Prüfungen maßgebliche Prüfungsstoff hat vom Umfang her dem vorgegebenen ECTS-Punkteausmaß zu entsprechen. Dies gilt auch für Modulprüfungen.

(3) Verbot der Doppelanrechnung. Lehrveranstaltungen und Prüfungen, die bereits für das als Zulassungsvoraussetzung geltende Studium als Pflicht- oder (freie) Wahlfächer absolviert wurden, können im Masterstudium nicht nochmals anerkannt werden.

(4) Modulprüfung. Bei Vorliegen besonderer Gründe können auf Antrag eines/einer Studierenden Module durch eine Modulprüfung absolviert werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem zuständigen akademischen Organ.

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§ 11 Inkrafttreten

Dieses Curriculum tritt nach der Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Wien mit 1. Oktober 2007 in Kraft

§ 12 Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Curriculum gilt für alle Studierenden, die im Wintersemester 2007 ihr Studium beginnen.

(2) Fortgeschrittene Studierende eines Diplomstudiums können sich Ihre zurückgelegten Studienleistungen als Bachelorstudium anerkennen lassen und danach zum Masterstudium zugelassen werden, wobei weitere bereits vorliegende Lehrveranstaltungen und Prüfungen für das Masterstudium anerkannt werden können.

Welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen wofür anerkannt werden, ist durch das nach den Organisationsvorschriften zuständige Organ nach Möglichkeit generell festzulegen („Äquivalenzlisten“).

(3) Die Bestimmungen des § 3 sind sinngemäß anzuwenden.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

H r a c h o v e c

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Anhang 1

Modulbeschreibungen

Schwerpunktmodul: Geomorphologie und Risikoforschung

ECTS Punkte 25

Studienziele (Kompetenzen): Ziel dieses Moduls ist es, den Studierenden vertiefende und ergänzende Kenntnisse und Fertigkeiten der Geomorphologie und Risikoforschung zu vermitteln. In der Geomorphologie sollen die systemtheoretischen Zusammenhänge besonders im Hinblick auf Zyklen, Nicht-Linearität und Chaos vertieft werden; die neuesten Forschungsergebnisse reflektiert und in den übergeordneten Kontext gestellt werden; die methodischen Weiterentwicklungen theoretisch und praktisch aufbereitet werden und die Bedeutung der Wirkungskette Theorie, Gelände- und Laborbefund, Ergebnis und Interpretation geübt werden. Diese geomorphologischen Bereiche werden beispielhaft in die Naturgefahrenanalyse und in das Risikomanagement integriert. Die speziellen Studienziele sind die Kenntnis der Zusammenhänge zwischen Geosystemen und Gesellschaften; die Fähigkeit der Differenzierung unterschiedlicher Typen von Gefahrenkarten und Risikozonierungen; die Kenntnis einer kritischen Reflexion der Analysemethoden und der Ergebnisse; die Fähigkeit zur Evaluierung von Risikoanalysen für ein angepasstes Risikomanagement und das Beherrschen des Einsatzes auch komplexer wissenschaftlicher Theorien in angewandten Fragestellungen. Die Studierenden erwerben dadurch die Fähigkeit, größere Zusammenhänge im Fach zu erkennen bzw. die Fertigkeiten für spezielle Fragestellungen zielgerichtet einzusetzen.

Die vermittelten Kompetenzen beinhalten die Einsicht in und den kompetenten Umgang mit dem Spannungsfeld von Theorie und Praxis/Anwendung mit physisch- und humangeographischem Bezug, die Techniken und Verfahrensweisen zur selbständigen theoriegeleiteten Bearbeitung einschlägiger fachbezogener Fragestellungen und Problemzusammenhänge, die Fähigkeit zur Mitarbeit bei - sowie Anleitung und Moderation von - Prozessen in Teamarbeit, die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zur theoriebezogenen Reflexion und Kommunikation und die Teilnahme am sachbezogenen internationalen Diskurs (Motivation, Inhalts- und Sprachkompetenz).

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

Schwerpunktmodul: Geoökologie und Quartärforschung ECTS Punkte 25 Studienziele (Kompetenzen): Ziel dieses Moduls ist es, den Studierenden vertiefende und ergänzende Kenntnisse und Fertigkeiten der Geoökologie und Quartärforschung zu vermitteln. In der Geoökologie und der Quartärforschung werden die systemtheoretischen Zusammenhänge besonders im Hinblick auf Raum – Zeit Fragen vertieft; die neuesten Forschungsergebnisse reflektiert und in den übergeordneten Kontext gestellt; die methodischen Weiterentwicklungen theoretisch und praktisch aufbereitet und die Bedeutung

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der Wirkungskette Theorie, Gelände- und Laborbefund, Ergebnis und Interpretation geübt.

Die Studierenden erwerben dadurch die Fähigkeit, größere Zusammenhänge im Fach zu erkennen bzw. die Fertigkeiten für spezielle Fragestellungen zielgerichtet einzusetzen.

Die vermittelten Kompetenzen beinhalten die Einsicht in und den kompetenten Umgang mit dem Spannungsfeld von Theorie und Praxis/Anwendung mit physisch- und humangeographischem Bezug, die Techniken und Verfahrensweisen zur selbständigen theoriegeleiteten Bearbeitung einschlägiger fachbezogener Fragestellungen und Problemzusammenhänge, die Fähigkeit zur Mitarbeit bei - sowie Anleitung und Moderation von - Prozessen in Teamarbeit, die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zur theoriebezogenen Reflexion und Kommunikation und die Teilnahme am sachbezogenen internationalen Diskurs (Motivation, Inhalts- und Sprachkompetenz).

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

Schwerpunktmodul: Sozial- und Wirtschaftsgeographie ECTS Punkte 25

Studienziele (Kompetenzen): Die Studienziele dieses Moduls liegen in der fachlichen Vertiefung des Stoffes und der Spezialisierung der Studierenden im Bereich der Sozial- und Wirtschaftsgeographie. Im Vordergrund steht die kritische Auseinandersetzung mit neueren theoretischen, konzeptionellen und methodischen Entwicklungen, welche traditionelle disziplinäre Grenzen an den Schnittstellen zu Soziologie, Politikwissenschaft und Ökonomie, traditionelle konzeptionelle Grenzen an den Schnittstellen von Natur und Kultur, Gesellschaft, Wirtschaft und Politik, Produktion und Reproduktion u. Ä. sowie traditionelle Grenzen zwischen quantitativer und qualitativer Methodik aufbrechen. Die Studierenden sollen in die Lage versetzt werden, Fragestellungen zu sozioökonomischen Zusammenhängen und deren raumbezogenen Dynamiken auf der Grundlage unterschiedlicher paradigmatischer, transdisziplinärer und methodischer Zugänge zu formulieren und zu bearbeiten sowie die Ergebnisse dieser Analysen in ihrem Erkenntnisgewinn kritisch zu reflektieren.

Bei den Inhalten und Themen stehen Fragen des Zusammenspiels von sozialen und ökonomischen Transformationsprozessen „im Raum“ und deren politisch-institutionelle und diskursiv-planerische Gestaltung im Mittelpunkt. Konkret angesprochen sind raumbezogene Vermittlungsprozesse in Zusammenhang mit Globalisierung und Regionalisierung, Nachhaltigkeitsdiskursen, multiplen individuellen und regionalen Identitäts(re)konstruktionen u. Ä. Spezifisches Augenmerk wird auf die Auseinandersetzung mit der Gestaltung raumbezogener Action- und Diskurs-Settings und geschlechterbezogenen Wirkungsdynamiken gelegt.

Die vermittelten Kompetenzen beinhalten die Fähigkeit zur Formulierung und selbstständigen, theoriegeleiteten Bearbeitung einschlägiger fachbezogener Fragestellungen und zum Transfer von Untersuchungsergebnissen in politische Diskurse. Weitere

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Kompetenzen umfassen die kritische Reflexion und transdisziplinäre Verknüpfung unterschiedlicher erkenntnistheoretischer Ansätze sowie die kommunikative Fähigkeit zur Teilnahme an interdisziplinären und internationalen Diskursen in Form der Mitarbeit, Moderation und Leitung von Projektteams.

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

Schwerpunktmodul: Bevölkerungs- und Stadtforschung ECTS Punkte 25 Studienziele (Kompetenzen): Die Studienziele dieses Moduls dienen der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung der Studierenden innerhalb der Bevölkerungsgeographie und der Stadtforschung. Im Vordergrund stehen dabei die Vermittlung der neuesten Forschungsergebnisse, die praktische Anwendung des theoretischen Wissens in konkreten Forschungsaufgaben und die Erarbeitung von politisch-planerischen Handlungsempfehlungen. Die Studierenden sollen nach Absolvierung dieses Moduls in der Lage sein, fachbezogene Fragestellungen selbstständig und theoriegeleitet zu bearbeiten sowie den Transfer der Ergebnisse in gesellschaftliche Diskurse zu leisten. Darüber hinaus wird die Fähigkeit zur wissenschaftlichen Teamarbeit, die Fähigkeit und Bereitschaft zu theoriebezogener Reflexion und Kommunikation und die Teilnahme am sachbezogenen internationalen Diskurs (Motivation, Inhalts- und Sprachkompetenz) gestärkt. Thematisch stehen die Alterungsprozesse der europäischen und außereuropäischen (insbesondere asiatischen) Gesellschaften, die internationalen Wanderungen und deren Effekte auf die städtische Entwicklung, die Möglichkeiten und Grenzen prognostischer Analysen im Bereich der Bevölkerungsforschung sowie die Untersuchungen städtebaulicher und sozialräumlicher Entwicklungen in europäischen und außereuropäischen Metropolen im Vordergrund. Bei der Bearbeitung dieser Themen wird dem Vergleich politischer Systeme besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

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Schwerpunktmodul: Regionalschwerpunkt Europa ECTS Punkte 25 Studienziele (Kompetenzen): Ziel dieses Moduls ist es, den Studierenden vertiefende und weiterführende Kenntnisse und Fertigkeiten einer Neuen Regionalen Geographie (New Regional Geography) Europas zu vermitteln. Eine solche Regionalgeographie stellt naturdeterministisch-kausalistisch orientierte Argumentationsweisen der Landeskunde in Frage und konzipiert die Betrachtung regionaler Lebenswelten und ihrer „geographischen“

Spezifik aus sozialwissenschaftlicher Sicht. Die Studierenden sollen mit der Absolvierung dieses Moduls die Fähigkeit erwerben, größere regional-lebensweltliche Zusammenhänge zu erkennen bzw. spezielle Fragestellungen im regionalen europäischen Kontext und regionalpolitischen Diskurs eigenständig und theoriegeleitet zu bearbeiten.

Inhaltlich stehen einerseits politisch-planerische Themen, wie Tendenzen europäischer Raumentwicklung, des Flächenmanagements sowie räumliche Auswirkungen des europäischen Integrations- und Erweiterungsprozesses zur Diskussion. Des Weiteren die vergleichende Analyse raumplanerischer Paradigmen und regionalpolitischer Instrumentarien auf den unterschiedlichen politischen Ebenen sowie deren Effekte auf die regionalen Entwicklungen. Andererseits werden regional-lebensweltliche Zusammenhänge, wie die Analyse regionaler Identitäten und regionaler Lebenswelten in ihrer sozialräumlichen, für ganz Europa bedeutenden Besonderheit – insbesondere an Kreuzungspunkten kultureller Einflüsse (z.B. Grenzraum Österreich, Slowenien, Italien) und in Transitionsgebieten Europas – behandelt. Dabei gelangen Konzepte wie Place, Regionale Identität, Mental Maps etc. genauso zur Diskussion wie der zeitliche Wandel soziopolitischer Konstrukte.

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

Schwerpunktmodul: Regionalschwerpunkt Asien ECTS Punkte 25 Studienziele (Kompetenzen): Wohl kein anderer Kontinent erlebte in den letzten Jahrzehnten derart dynamische wirtschaftliche und soziale Wandlungsprozesse wie Asien.

Vor allem viele Staaten Ost-, Südost- und Südasiens, die noch vor wenigen Dekaden als isoliert, rückständig und überwiegend agrarisch ausgerichtet galten, sind heute zu nicht mehr zu übersehenden „Global Economic Players“ geworden. Viele Kolumnisten sprechen deshalb schon – im Anschluss an das 20. Jahrhundert als das „amerikanische Jahrhundert“ – vom 21. Jahrhundert als dem „asiatischen Jahrhundert“, obwohl nicht übersehen werden darf, dass innerhalb des Kontinents nach wie vor enorme regionale Disparitäten bestehen. Vor diesem Hintergrund besteht im Rahmen des Masterstudiums – aufbauend auf dem bereits seit Mitte der 1980er-Jahre am Standort Wien eingerichteten geographischen Forschungsschwerpunkt Süd- und Südostasien – die Möglichkeit der fachlichen Vertiefung und Spezialisierung der Studierenden im Rahmen eines „Regionalschwerpunkts Asien“. Die Studierenden sollen mit der Absolvierung dieses Moduls die Fähigkeit erwerben, im Rahmen

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eines breiten, multiparadigmatischen und integrativen Zugangs komplexe Probleme der Regionalstruktur und Regionalentwicklung in Asien einschließlich ihrer sozialen, ökonomischen und politischen Bestimmungsfaktoren und Konsequenzen zu erfassen und zu verstehen, wichtige regional-lebensweltliche Zusammenhänge und Transformationsprozesse zu erkennen sowie spezielle Fragestellungen im regionalen asiatischen Kontext unter Berücksichtigung interdisziplinärer Perspektiven eigenständig und theoriegeleitet zu bearbeiten.

Inhaltlich stehen in diesem Schwerpunktmodul folgende Themenbereiche zur Diskussion:

Entwicklungstheorien – konventionelle und alternative Entwicklungsmodelle in Asien;

historische und politische Entwicklung asiatischer Großräume; gesellschaftliche Organisationsformen und Kulturgrundlagen; räumlicher Strukturwandel, regionale Entwicklungsdynamik und demographische sowie sozioökonomische Transformationsprozesse (u.a. Fertilitätsrückgang, demographische Alterung, Migration, Minderheiten, Urbanisierung und Megastadtentwicklung, technologischer Wandel und industrieräumliche Entwicklung, Massentourismus); Naturgrundlagen, Ressourcenverbrauch und Umweltprobleme; Entwicklungspolitik und Entwicklungsplanung;

Fallstudien über ausgewählte Entwicklungsprobleme und -perspektiven asiatischer Großräume im Sinne aktueller problemorientierter „Area Studies“

Lehrveranstaltungen: Das Modul vermittelt die entsprechenden Studienziele und Kompetenzen der Studierenden in den nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Vorlesungen VO, Konversatorien KO und Repetitorien RP sowie in den prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen der Übungen UE, Proseminaren PS und Praktika PR. Mindestens 16 ECTS müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden (siehe dazu § 5 (1)).

PI 16 ECTS NPI 9 ECTS

Wahlmodul I ECTS Punkte 15

Studienziele (Kompetenzen): Das übergeordnete Studienziel dieses Modul ist die fachlichen Spezialisierung sowie Horizonterweiterung der Studierenden, u.a. auch über das eigene Fachgebiet hinaus.

Die vermittelten Kompetenzen beinhalten die Techniken und Verfahrensweisen zur selbständigen Theorie geleiteten Bearbeitung einschlägiger fachbezogener Fragestellungen und Problemzusammenhänge, die Fähigkeit zur Mitarbeit bei - sowie Anleitung und Moderation von Prozessen in - Teamarbeit, die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zur theoriebezogenen Reflexion und Kommunikation und die Teilnahme am sachbezogenen internationalen Diskurs (Inhalts- und Sprachkompetenz).

Für den Modus der Modul-Wahl siehe § 5 (Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung).

Lehrveranstaltungen: Mindestens 5 ECTS Punkte müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden.

PI 5 ECTS

NPI 10 ECTS

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Wahlmodul II ECTS Punkte 15 Studienziele (Kompetenzen): Das übergeordnete Studienziel dieses Modul dient der fachlichen Spezialisierung sowie Horizonterweiterung der Studierenden über das eigene Fachgebiet hinaus.

Die vermittelten Kompetenzen beinhalten die Techniken und Verfahrensweisen zur selbständigen Theorie geleiteten Bearbeitung einschlägiger fachbezogener Fragestellungen und Problemzusammenhänge, die Fähigkeit zur Mitarbeit bei - sowie Anleitung und Moderation von Prozessen in - Teamarbeit, die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zur theoriebezogenen Reflexion und Kommunikation und die Teilnahme am sachbezogenen internationalen Diskurs (Inhalts- und Sprachkompetenz).

Für den Modus der Modul-Wahl siehe § 5 (Aufbau – Module mit ECTS-Punktezuweisung).

Lehrveranstaltungen: Mindestens 5 ECTS Punkte müssen mittels prüfungsimmanenter Lehrveranstaltungen abgedeckt werden.

PI 5 ECTS

NPI 10 ECTS

Exkursionen ECTS Punkte 10

Studienziele (Kompetenzen): Als Studienziel sollen die Studierenden bei den Exkursionen, die sowohl als Inlands- als auch als Auslandsexkursion geführt werden können, die im Laufe des Studiums erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten vertiefen und/oder diese anhand einer Feldstudie empirisch anwenden lernen. Fragestellungen sollen verstärkt in Hinblick auf den Untersuchungsraum bearbeitet werden, wobei eine Auseinandersetzung mit den dortigen Gegebenheiten sowie die Vernetzung der Region in übergeordnete Räume oder Strukturen zentral ist. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Exkursion die Studierenden am konkreten Regionalbeispiel mit aktuellen Forschungsfragen der Physiogeographie bzw. der Humangeographie vertraut gemacht werden, wobei die Verbindung der naturwissenschaftlichen und der sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Analyseperspektiven des Fachs vor Ort „am konkreten Objekt“ besonders erstrebenswert ist.

Ein fachlicher Austausch mit Experten vor Ort wird angestrebt um lokale Kenntnisse zu vertiefen und überregionale Einordnungen zu erleichtern. Eine fundierte Vorbereitung durch ein Vorbereitungsproseminar ist verpflichtend vorgesehen.

Die zu vermittelnden Kompetenzen beinhalten ein hohes Maß an abstrakten und strukturierendem Denkvermögen (Fähigkeit zu Transferleistungen); die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zum Umgang mit Unwägbarkeiten und interkulturellen Interferenzen, die kommunikative und soziale Kompetenz (Diskursfähigkeit, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit); die Belastungsfähigkeit; die Disposition (Fähigkeit und Bereitschaft) zum Einlassen auf das „Fremde“ und die Bereitschaft zur Reflexion und Revision vor- wissenschaftlicher Vorstellungen von Räumen, Raumabgrenzungen und Wechselwirkungen jeweiliger sozialer und natürlicher Sphären.

Lehrveranstaltungen: Dieses Modul umfasst 10 ECTS Punkte. Die prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen beinhalten die mehrtägigen, im In- oder Ausland durchgeführten Exkursionen und eine vorbereitende Lehrveranstaltung.

PI 10 ECTS

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Masterarbeit ECTS Punkte 30 Studienziele (Kompetenzen): Ziel dieses Moduls ist es, eine wissenschaftliche Arbeit zu verfassen, die den Nachweis erbringt, dass die Studierenden ein wissenschaftliches Thema selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar bearbeiten können.

Die zu erlernenden Kompetenzen beinhalten konzeptionelles Denken; Fähigkeit und Bereitschaft zur Reflexion der eigenen Rolle in dem gesellschaftspolitischen und fachlichen Bezugrahmen; Fähigkeit und Bereitschaft, sich mit einem gewählten Thema theoriebezogen, inhaltlich ausgewogen, methodisch profund und unter Berücksichtigung des aktuellen wissenschaftlichen Diskurses auseinander zu setzen; Kompetenz mit Bezug auf Erfordernisse der Informationsbeschaffung und -auswahl; Sprachkompetenz (Gestaltung einer schriftlich dargelegten wissenschaftlichen Argumentation) und die Fähigkeit zur Aufgabenbewältigung in einem vorgegebenen Zeitrahmen.

Lehrveranstaltungen: Eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (Privatissimum) im Umfang von 2 ECTS Punkten dient der Hinführung zum aktuellen Stand der Forschung sowie zum persönlichen Kontakt zwischen den Studierenden und der Betreuerinnen oder dem Betreuer der Masterarbeit sowie zur Präsentation und Diskussion des Arbeitsfortschrittes und der Ergebnisse. Die Masterarbeit hat einen Umfang von 24 ECTS Punkten; die Masterprüfung hat 4 ECTS Punkte.

PI 2 ECTS

(17)

Anhang 2

Möglicher Ablauf des Masterstudiums Geographie

Module SSt ECTS Module SSt ECTS Module SSt ECTS Module SSt ECTS

Schwerpunktmodul I 6 10 Schwerpunktmodul I 8 15 Wahlmodul I 8 15

Schwerpunktmodul II 8 15 Schwerpunktmodul II 6 10 Wahlmodul II 8 15

Exkursion 2 5 Exkursion 3 5 Masterarbeit 2 30

Summe 16 30 17 30 16 30 2 30

1. Studienjahr 2. Studienjahr

WiSe SoSe WiSe SoSe

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