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Existenzminimum von Kindern – verschiedene Begriffe

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Academic year: 2022

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(1)

Konzepte gegen Kinderarmut

vor dem Hintergrund des derzeitigen Familienlastenausgleichs und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts

Beitrag zur Fachtagung Wege aus der Kinderarmut

der Hans-Böckler-Stiftung in Kooperation mit dem DGB-Bundesvorstand am 08.06.2010 in Berlin

von Irene Becker

(2)

Übersicht

• Zum Status quo unter Berücksichtigung des Problems der Nicht- Inanspruchnahme (NI) zustehender Transfers

• Skizzierung der einbezogenen Reformkonzepte - Kinderzuschlagsreform

- Kindergelderhöhungen

- Einführung eines Existenz sichernden und zu versteuernden Kindergeldes

• Abschätzung der fiskalischen Reformkosten

• Modellrechnungen für zwei Familientypen - vor Gegenfinanzierung

- nach Gegenfinanzierung der alternativen Reformen

• Empirische Analyse auf Basis des SOEP 2007 - Armutsquoten

- Begünstigungen nach Einkommensbereichen

(3)

Existenzminimum von Kindern – verschiedene Begriffe

(1) Monetäre Regelleistung für Kinder (Grundsicherungsrecht):

Regelsatz nach dem SGB II und SGB XII, ohne Kosten der Unterkunft (KdU), die gesondert gezahlt werden; derzeitige Beträge: 215 € (u. 6 J.), 251 € (6-13 J.), 287 € (ab 14 J.).

(2) Sächliches Existenzminimum von Kindern (Terminologie des für die Einkommensbesteuerung maßgeblichen Existenzmini- mumberichts): durchschnittliche monetäre Regelleistung zuzüg- lich pauschalierter kindspezifischer Kosten der Unterkunft (KdU) – keine Altersdifferenzierung; Betrag 2010: 322 €.

(3) Steuerrechtliches Existenzminimum von Kindern insgesamt:

sächliches Existenzminimum zuzüglich pauschalierter Aufwen-

dungen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA); derzei-

tige BEA-Pauschale: 180 €

Æ

steuerrechtliches Existenzmini-

mum 2010 insgesamt: 322 € + 180 € = 502 €.

(4)

Nach dem „Hartz IV-Urteil“ des BVerfG vom 09.02.2010

• Da der Gesetzgeber das „Statistikmodell“ zur Ermittlung des soziokultu- rellen Existenzminimums gewählt hat, wird die konsequente Umsetzung gefordert Æ Kritik an den Abschlägen von beobachteten Ausgaben.

• Demzufolge ist mit einer Erhöhung der Regelleistungen zu rechnen, falls keine Aushöhlung des Statistikmodells versucht wird.

• Dies betrifft nicht nur die SGB II- und SGB XII-Leistungen, sondern insbe- sondere auch die Einkommensteuer:

- Erhöhung des Kinderfreibetrags („sächliches“ Existenzminimum)?

- Veränderung des BEA-Freibetrags?

- Auswirkungen auf die Summe aus sächlichem Existenzminimum und BEA-Aufwand ungewiss Æ Notwendigkeit von Anpassungen der Reform- optionen offen.

(5)

5

Zum Status quo der monetären Transfers für Kinder

BEA-Aufwand unberücksichtigt, weitgehende Einkommensanrech- nung, Stigmatisierung, NI, Beträge nicht korrekt ermittelt (BVerfG)

215 € bzw. 251 € bzw. 287 €

(KdU: 60 € bis 100 € im Durchschnitt)

Sozialgeld und kindbedingte KdU

Einkommensanrechnung von 30%

führt zusammen mit Kinderzuschlag zu kaum noch steigenden/sinken- den verfügbaren Einkommen, NI Beispiel Wohngeld,

ca. 60 € bis 100 € kindbedingte Ele-

mente in sonsti- gen Transfers

Einkommensanrechnung zu 50%

bzw. 100%, unsystematische

Höchsteinkommensgrenze, kompli- zierte Ausgestaltung, NI

max. 140 €

(Aufstockung des Kinder- geldes auf sächliches Existenzminimum)

Kinderzuschlag

< sächliches Existenzminimum (derzeit: 322 €), BEA-Aufwand un- berücksichtigt

184 € bzw. 190 € bzw. 215 €

Kindergeld

mit steigendem Einkommen zu- nehmende Entlastungen

7.008 €

(584 € p. M.) kindbedingte

Freibeträge (falls

günstiger als Kindergeld)

Probleme

Beträge

(6)

Gesamttransfer aus ALG II/Sozialgeld, Kindergeld (2009), Wohngeld,

Kinderzuschlag und kindbedingten Freibeträgen (2009) bei Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoerwerbseinkommen

0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800

100 600 1100 1600 2100 2600 3100 3600 4100 4600 5100 5600 6100 6600 7100 7600 8100 8600 9100 9600 10100 10600 11100 11600

Bruttoarbeitseinkommen p. M.

Status quo ohne KiZ

Minijob-Grenze

Effekt der Freibeträge KiZ-Höchstein-

kommensgrenze

Wohngeldgrenze

445 € 328 €

sächliches

Existenzminimum + BEA-Aufwand (502 € * 2)

sächliches

Existenzminimum (322 € * 2)

Annahme: 100%ige Inanspruchnahme von Transfers

hoher impliziter

(7)

Zur Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Wohngeld (Haushalte in 1.000): amtliche Statistik (tatsächliche Inanspruchnahme), IAB-Simulation (alle Berechtigte) und Dunkelziffer(quote)

Dunkelziffer alle

Berechtigte Transfer-

empfänger

191%

1.043 1.588

545 (12/07)

Wohngeld bis 12/08

-quote (3/1)

201%

177%

76 43 (09/08) 119

(36 in 2007)

- bis 09/08

207 103 (04/09) 310

- ab 10/08

absolut (3

= 2 - 1) Kinderzuschlag

IAB-Simu- lation (2) Amtliche

Daten (1)

Quelle zu (2): Feil, Michael, Jürgen Wiemers (2008): Höheres ALG II und Kindergrundsicherung. Teure Vorschläge mit erheblichen Nebenwirkungen, in: IAB-Kurzbericht 11/2008, Nürnberg.

Nachrichtlich: Dunkelziffer(quote) bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende:

ca. 4,9 Mio. Personen (70% bis 80%) (eigene Schätzung für 2007)

(8)

Reformoptionen

mit Blick auf: - Sicherung des Existenzminimums (incl. oder ohne BEA-Aufwand?) - Aspekte des vertikalen Ausgleichs - Vermeidung von „Abbrüchen“ bei

steigenden Erwerbseinkommen - Verringerung der verdeckten Armut

innerhalb des bestehenden Systems Neukonzipierung des Systems

generelle Anforderung:

verfassungskonforme Ermittlung des Existenzminimums

- für Erwachsene - für Kinder

Flankierung durch einen gesetzlichen Mindestlohn

(9)

Veränderungen des bestehenden FLA: alternative Reformmodelle

Wegfall Höchsteinkommensgren- ze, Verringerung Mindesteinkom- mensgrenze um 100 €;

Einkommensanrechnung 50% bei Erwerbseinkommen (unverän- dert) bzw. 70% bei Nichterwerbs- einkommen (statt 100%).

Kinderzuschlagsreform:

Familien sollen aus Hartz IV herausgeholt werden.

Freibeträge entfallen; Erhöhungs- betrag des KiG ist anrechnungs- frei bei SGB II-Leistungen; KiZ und WoG unverändert.

KiZmax= 200 € (unter 6 Jahre) 236 € (6-13 Jahre) 272 € (14+ Jahre) Æ Kindergeld + KiZmax:

384 / 420 / 456 €

(Erst- und Zweitkinder)

KiZ_r

KiG = 322 € (sächliches Existenz- minimum 2010)

KiG_2

KiG = 238 € (maximale Steuerer- sparnis bei Freibetragsregelung 2009) KiG_1

Kindergelderhöhung (ohne Besteuerung):

„Jedes Kind ist dem Staat gleich viel wert.“

(10)

Neukonzipierung des FLA: existenzsicherndes und zu versteu- erndes Kindergeld mit zwei Varianten

454 € (Nettobetrag beim Reichensteuersatz ent- spricht der 2009 maxima- len Steuerersparnis)

Kindergrundsiche- rung II (KiG_ESt_2)

Freibeträge, Kinderzuschlag, Sozialgeld, weitere kindbedingte Transfers (Transferanteile) ent- fallen; bei hohen Wohnkosten weiterhin WoG bzw. Berücksichti- gung im Rahmen von ALG II.

502 € (Freibetragssum- me im Status quo 2009)

Kindergrundsiche- rung I (KiG_ESt_1)

Ersatz derzeitiger Transfers durch einen familienpolitischen Transfer unter Berücksichtigung der steuerlichen Leistungsfähigkeit der Eltern

(11)

Offene Fragen insbesondere zur Kindergrundsicherung, z. B.:

zum Ausmaß der Pauschalierung: sollte die Kindergrundsicherung nach dem Alter differenziert werden?

zum relevanten Einkommensbegriff: Um die Ausnutzung der Gestaltungs- möglichkeiten bei der Einkommensteuer für das Netto-Kindergeld zu

vermeiden, ist ein modifiziertes Einkommen – z. B. in Anlehnung an den Jahreseinkommensbegriff des Wohngeldgesetzes (§ 14 WoGG) – zur

Ableitung des auf das Kindergeld anzuwendenden Steuersatzes zugrunde zu legen.

………. generell zu allen Reformkonzepten:

Wie sind die Kosten zu finanzieren?

(12)

Finanzierungsvarianten in der Diskussion

• Verschärfung der Progression der Einkommensteuer und/oder Erhöhung des Spitzensteuersatzes

• Abschaffung/Modifizierung des Ehegattensplittings

• Erhöhung der Erbschaftssteuer

• Wiedereinsetzung der Vermögenssteuer

• Einführung einer Börsenumsatzsteuer

Æ

keine Festlegungen im Projekt,

um die Verteilungseffekte der disku- tierten Reformen klar herauszuarbeiten und nicht mit denen einer Finan- zierungsvariante zu vermischen;

Æ

fiktive Gegenfinanzierung durch Familien-Soli

im Sinne eines

„neutralen“ Instruments (Zuschlag auf die Einkommensteuer berührt Belastungsniveau, lässt Steuerbelastungsanstieg aber unverändert).

(13)

Fiskalische Nettobelastungen durch Kinderzuschlagsreform – mikroanalytische Schätzergebnisse (SOEP 2007)

• Annahme: Familien, die den reformierten KiZ beziehen, nehmen gegebenenfalls auch Wohngeld in Anspruch.

• Oberhalb der herabgesetzten Mindesteinkommensgrenze leben laut SOEP ca. 225 Tsd. Familien, die derzeit im SGB II-Bezug sind Æ

„Wechslerpotenzial“, wegen geringer Fallzahlen nicht näher abzuschätzen.

• Berechnungen mit alternativen Inanspruchnahmequoten von 100%

bis ca. 33% (wie im Status quo, Minimalvariante)

Æ

dementsprechend ergibt sich eine Bandbreite der zu erwartenden

Nettokosten (incl. erhöhte Wohngeldinanspruchnahme je nach KiZ-

Inanspruchnahme):

(14)

Fiskalische Kosten des reformierten Kinderzuschlags in Abhän- gigkeit vom Inanspruchnahmeverhalten

2,7 Mio.

2,0 Mio.

1,2 Mio.

zusätzlich

erreichte Kinder

5,2 Mrd. € 4,3 Mrd. €

2,3 Mrd. € insgesamt

0,6 Mrd. € 0,5 Mrd. €

0,2 Mrd. € Wohngeld

4,6 Mrd. € 3,8 Mrd. €

2,1 Mrd. € Kinderzuschlag

100%

75%

33%

Inanspruchnahmequote

(15)

Fiskalische Nettobelastungen durch Kindergrundsicherung und Kindergelderhöhung (Mrd. €) – Schätzergebnisse auf der Basis von Makrodaten für 2007 (in Klammern: nach KiG-Erhöhungen 09/10)

16,4%

(13,3%) 7,6%

(4,5%) 13,5%

(10,3%) 17,2%

(14,1%) relativ zur

ESt 2007

34,7 (28,0) 16,1

(9,4) 28,4

(21,7) 36,4

(29,7) Nettobelas-

tung

-2,2 -2,2

-27,9 -30,5

Steuermehr- einnahmen

-0,2 -0,2

-9,7 Einsparun- -9,7

gen

37,1 (30,4) 18,5

(11,8) 66,0

(59,3) 76,6

(69,9) Bruttomehr-

aufwand

II (322 €) I (238 €)

II (454 €) I (502 €)

Kindergelderhöhung

Kindergrundsicherung

(16)

Modellrechnungen für zwei Familientypen, jeweils mit zwei Kindern unter 6 Jahren (u6)

Ehepaar, nur Einkommen aus unselbständiger Arbeit

Nichterwerbstätige/r Alleinerziehende/r, unter folgenden Annahmen :

- Wohnkosten im Niedrigeinkommensbereich gemäß fortgeschrie-

bener WoG-Statistik für HLU-Beziehende 2004 (3. ARB, S. 333),

- Einkommensteuerrecht 2010, sonstige Parameter von 2009.

(17)

Verfügbares Einkommen von Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoerwerbseinkommen, unterer Einkommensbereich: Status quo und Reformvarianten (vor Gegenfinanzierung)

1500 1700 1900 2100 2300 2500 2700 2900 3100 3300

100 300

500 700

900 1100

1300 1500

1700 1900

2100 2300

2500 2700

2900 3100

3300 3500 Bruttoerwerbseinkommen in Euro p.M.

exmin_sgb2 fakt

KiG_ESt_1 KiG_2 KiZ_r

(18)

Verfügbares Einkommen von Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoerwerbseinkommen, oberer Einkommensbereich: Status quo und Reformvarianten (vor Gegenfinanzierung)

4500 5000 5500 6000 6500 7000

7000

7200

7400

7600

7800

8000

8200

8400

8600

8800

9000

9200

9400

KiG_ESt_1 KiG_2 fakt=KiZ_r

(19)

Verfügbares Einkommen von Alleinerziehenden mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttounterhalt, unterer Einkommensbereich: Status quo und Reform- varianten (vor Gegenfinanzierung)

1200 1400 1600 1800 2000 2200 2400 2600 2800 3000

0 200 400

600 800

1000 1200

1400 1600

1800 2000

2200 2400

2600 2800

3000 3200

3400 Bruttounterhalt in Euro p. M.

exmin_sgb2 fakt

KiG_ESt_1 KiG_2 KiZ_r2

(20)

Verfügbares Einkommen von Ehepaaren mit zwei Kindern (u6) nach dem Bruttoerwerbseinkommen, mittlerer/oberer Einkommensbereich: Status quo und Reformvarianten (nach Gegenfinanzierung)

2500 3000 3500 4000 4500 5000 5500 6000

4000 420

0 440

0 460

0 480

0 500

0 520

0 5400

560 0

580 0

600 0

620 0

6400 660

0 680

0 700

0 720

0 7400

760 0

780 0

800 0

fakt

KiG_ESt_1 KiG_2

Schnittpunkt KiG_ESt bei 6.500 €

Schnittpunkt KiG_2 bei 7.400 €

(21)

Empirische Verteilungsanalyse auf Basis des SOEP 2007 und eines entsprechenden Mikrosimulationsmodells

• Armutsquoten

• Begünstigungen nach Einkommensbereichen

(22)

Kinderzuschlagsreform

(23)

Armutsquoten (Grenze: 50% des arithmetischen Mittels) 2007 – Status quo und Reform des Kinderzuschlags

14,5

16,8

21,0

12,6 13,0

11,4

18,3

10,7

12,9 12,0

18,7

11,0

13,9 14,9

19,9

12,2

0 5 10 15 20 25

insgesamt <= 15 J. 16-24 J. 25-49 J.

Status quo KiZ_100 KiZ_mid KiZ_min

(24)

Armutsquoten (Grenze: 50% des arithmetischen Mittels) 2007 nach dem Familientyp – Status quo und Reform des Kinderzuschlags

36,9

11,0 31,6

7,3 32,4

7,7 34,4

9,8

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Alleinerziehende Paare mit Kind(ern) Status quo KiZ_100 KiZ_mid KiZ_min

(25)

Begünstigungen durch die KiZ-Reform nach Einkommensberei- chen (Armutsgrenze: 50% des arithmetischen Mittels), maximale Inanspruchnahme

67,7 16,4

Nettoäquivalenzeinkom- 100 men < Durchschnitt

1,0 10,5

4,0 0,9 4,9

Begünstigte an der Bevöl- kerung in Fa-

milien (%)

14,8 50,8

Armutssegment

25,6 zwischen Prekarität und 1,7

Durchschnitt

27,4 zwischen Armuts- und 47,5

Prekaritätsgrenze - Aufstieg über die 45,1

Armutsgrenze

- Verbleib unterhalb 5,7 der Armutsgrenze

Verteilung der Bevölkerung

in Familien insgesamt (%) Anteil am

Aggregat der Einkommens- zuwächse (%)

(26)

Kindergelderhöhung und Kindergrundsicherung

(27)

Armutsquoten (Grenze: 50% des arithmetischen Mittels) 2007 – Status quo und Modelle der Kindergrundsicherung und Kindergelderhöhung

14,5

16,5

21,6

12,8 9,8

3,3

13,1

7,7 10,2

4,3

14,6

8,1

12,5 11,8

18,5

10,3 10,7

5,4

14,6

8,3

0 5 10 15 20 25

insgesamt <= 15 J. 16-24 J. 25-49 J.

Status quo KiG_ESt_1 KiG_ESt_2 KiG_1 KiG_2

(28)

Armutsquoten (Grenze: 50% des arithmetischen Mittels) 2007 nach dem Familientyp – Status quo und Modelle zur Reform des FLA im Vergleich

37,0

10,9 14,3

3,3 17,3

3,9 25,5

8,6 19,0

4,4

0 5 10 15 20 25 30 35 40

Alleinerziehende Paare mit Kind(ern)

(29)

Begünstigungen durch die Kindergrundsicherung, Variante 1,

nach Einkommensbereichen (Armutsgrenze: 50% des arithmetischen Mittels)

81,4 76,0

100 Nettoäquivalenzeinkom-

men < 1,25 * Durch- schnitt

36,3 26,0 10,1 3,7 13,8

Begünstigte an der Bevöl- kerung in Fa-

milien (%)

14,7 28,5

Armutssegment

39,1 zwischen Prekarität und 29,5

1,25 * Durchschnitt

27,6 zwischen Armuts- und 41,9

Prekaritätsgrenze - Aufstieg über die 22,4

Armutsgrenze

- Verbleib unterhalb 6,1 der Armutsgrenze

Verteilung der Bevölkerung

in Familien insgesamt (%) Anteil am

Aggregat der Einkommens- zuwächse (%)

(30)

Begünstigungen durch die Kindergelderhöhung, Variante 2, nach Einkommensbereichen (Armutsgrenze: 50% des arithmetischen

Mittels)

81,4 78,0

100 Nettoäquivalenzeinkom-

men < 1,25 * Durch- schnitt

37,7 26,3 8,2 5,7 13,9

Begünstigte an der Bevöl- kerung in Fa-

milien (%)

14,7 23,9

Armutssegment

39,1 zwischen Prekarität und 36,8

27,6 zwischen Armuts- und 39,2

Prekaritätsgrenze - Aufstieg über die 14,3

Armutsgrenze

- Verbleib unterhalb 9,6 der Armutsgrenze

Verteilung der Bevölkerung

in Familien insgesamt (%) Anteil am

Aggregat der Einkommens- zuwächse (%)

(31)

Zusammenfassung

• Kinder- bzw. Familienarmut wird durch alle untersuchten Reformvarianten merklich verringert.

• Mit gut 4 Mrd. € für einen weiterentwickelten Kinderzuschlag kann die Kinderarmutsquote um 4 bis 5 Prozentpunkte gesenkt werden.

• Weiter gehende Maßnahmen, die verdeckte Armut von Kindern systematisch ausschalten und auch Familien der Mittelschicht

zugute kommen, würden zu erheblichen Steuererhöhungen führen;

sie sind eher mittelfristig umsetzbar.

• Das Existenz sichernde und zu versteuernde Kindergeld ist gegenüber Kindergelderhöhungen das stimmigere Konzept:

- Abbau von Inkonsistenzen der derzeitigen Transfervielfalt;

- stärkere, sich mit steigender steuerlicher Leistungsfähigkeit kon-

tinuierlich entwickelnde Umverteilung „von oben nach unten“.

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