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91. 1. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Volkswirtschaftslehre

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2008/2009 – Ausgegeben am 11.02.2009 – 11. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

91. 1. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Diplomstudium Volkswirtschaftslehre

Der Senat hat in seiner Sitzung am 22. Jänner 2009 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 16. Dezember 2008 beschlossenen Änderungen des Studienplans für das Diplomstudium Volkswirtschaftslehre, veröffentlicht im UOG 93-Mitteilöungsblatt am 06. 09. 1999, XXV. Stück, Nr. 117 in der nachfolgenden Fassung genehmigt:

Einfügen eines Satzes in die Prüfungsordnung

In § 13 (1) wird ein Satz zur Benotung von Konversatorien für Magistrandinnen und Magistranden eingefügt.

§ 13 (1) lautet demnach:

Alle Prüfungen werden als Lehrveranstaltungsprüfungen (§ 4 Zif. 26 UniStG) abgehalten.

Es gilt die Notenskala 1 – 5 (sehr gut, gut, befriedigend, genügend, nicht genügend) (§

45(1) UniStG). Das Diplomandenkonversatorium (§8 (2) Zif. 1, 2 SSt) wird mit

“bestanden” oder “nicht bestanden” benotet.

2. Inkrafttreten

An § 18 (1) wird folgender Absatz 2 angefügt:

(2) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 11.2.2009, Nr. 91, Stück 11, treten mit 1. März 2009 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission H r a c h o v e c

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