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95. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Skandinavistik

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 11.05.2011 – 18. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

95. 1. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Skandinavistik

Der Senat hat in seiner Sitzung am 05. Mai 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Mai 2011 beschlossene 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Skandinavistik, veröffentlicht am 16.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 30. Stück, Nummer 190, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) In § 4 (APM SKE120 und APM SKE130) werden die Voraussetzungen („Absolvierung des Pflichtmoduls SKE110“) gestrichen.

2) § 8 Inkrafttreten

Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 11.05.2011, Nr. 95, Stück 18, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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