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305. Schreibfehlerberichtigung für die das Bachelorcurriculum Slawistik (Version 2011) (MBl. vom 17.06.2011, 23. Stück, Nr. 135)

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 30.09.2011 – 35. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

305. Schreibfehlerberichtigung für die das Bachelorcurriculum Slawistik (Version 2011) (MBl. vom 17.06.2011, 23. Stück, Nr. 135)

§ 5 Absatz 5 lautet richtigerweise wie folgt:

(5) Modulprüfungen

Über folgende Module kann auf Antrag von Studierenden beim zuständigen akademischen Organ der Leistungsnachweis in Form einer Modulprüfung erfolgen:

Modulprüfung „Spracherwerb Grundlagen“:

Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Spracherwerb Grundlagen“ gilt das Modul

„Spracherwerb Grundlagen“ als absolviert.

Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 1“:

Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 1“ gilt das Modul

„Spracherwerb Ausbau 1“ als absolviert.

Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 2“:

Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 2“ gilt das Modul

„Spracherwerb Ausbau 2“ als absolviert.

Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 3“:

Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Spracherwerb Ausbau 3“ gilt das Modul

„Spracherwerb Ausbau 3“ als absolviert.

Modulprüfung „Spracherwerb Vertiefung“:

Mit positiver Absolvierung der Modulprüfung „Spracherwerb Vertiefung“ gilt das Modul

„Spracherwerb Vertiefung“ als absolviert.

Die Prüfungserfordernisse entsprechen den Anforderungen der gesetzten Modulziele.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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