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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für denSelbstschutz

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Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

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Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz

BVSAuflG

Ausfertigungsdatum: 25.03.1997 Vollzitat:

"Gesetz über die Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz vom 25. März 1997 (BGBl. I S. 726, 731)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 4. 4.1997 +++)

 Das G wurde als Artikel 2 des G v. 25.3.1997 I 726 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. Es ist gem. Art. 7 Abs. 1 G v. 25.3.1997 I 726 (ZSNeuOG) am 4.4.1997 in Kraft getreten.

§ 1  

Der Bundesverband für den Selbstschutz wird mit Wirkung vom 1. Januar 1997 aufgelöst.

§ 2  

Mit der Auflösung des Bundesverbandes für den Selbstschutz geht sein Vermögen einschließlich der

Verbindlichkeiten auf die Bundesrepublik Deutschland über. Die in seinem Dienst stehenden Beamten werden kraft dieses Gesetzes in den Dienst des Bundes übernommen. Der Bund kommt für die Versorgungsbezüge seiner Versorgungsempfänger auf.

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