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MB_07_V1_Betrugsmeldung

Veröffentlicht am: 14.08.2017 1

OP EFRE Bremen 2014-2020 EFRE-Verwaltungsbehörde

Merkblatt: Meldung von Betrugsfällen

Bei Vorliegen eines Verdachts auf Betrug oder Korruption ist jede an der Umsetzung von EFRE-Projekten beteiligte Stelle verpflichtet, die notwendigen Schritte zur Aufklärung des Sachverhalts zu unternehmen.

Im Allgemeinen ist unter Betrug eine vorsätzliche Täuschung zu verstehen, die in der Absicht erfolgt, sich selbst oder einen Dritten rechtswidrig zu bereichern.

Unter Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil zu verstehen.

Meldung auf nationaler Ebene

Für die Begünstigten:

Im Falle eines Betrugsverdachts ist unverzüglich die zwischengeschaltete Stelle oder die Verwaltungsbehörde zu informieren. Diese leiten dann die erforderlichen Schritte zur Klärung des Verdachts ein. Erhärtet sich der Verdacht durch tiefer gehende Prüfungen, schaltet die zwischengeschaltete Stelle die Staatsanwaltschaft ein.

Wird eine Korruptionshandlung vermutet, so sind die/der Antikorruptionsbeauftragte in den senatorischen Dienststellen, die zwischengeschaltete Stelle, die Verwaltungsbehörde, die Zentrale Antikorruptionsstelle (ZAKS) oder die Staatsanwaltschaft in Kenntnis zu setzen.

Dem Verdacht wird nachgegangen.

Für die zwischengeschalteten Stellen:

Die Verfahren bei Verdacht auf Betrug und Korruption sind in der „Handlungsanweisung zur praktischen Umsetzung von Betrugsprävention (Warnsignale)“ hinreichend geregelt.

Meldung auf EU-Ebene

Grundsätzlich kann jeder europäische Bürger einen Verdacht auf Betrug oder Korruption auch beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung OLAF äußern. OLAF wurde eingerichtet, um die finanziellen Interessen der Europäischen Union zu schützen und somit Betrug, Korruption und sonstige rechtswidrige Handlungen zu bekämpfen. Das OLAF ist befugt, Betrugsdelikten nachzugehen, die einen Bezug zum EU-Haushalt haben.

Korruptionsdelikte werden nur dann untersucht, wenn sie einen direkten Bezug zu EU- Bediensteten haben.

(2)

2 Meldungen über einen Betrugs- oder Korruptionsverdacht können auf verschiedene Arten gegenüber OLAF erfolgen:

• Online über das Betrugsmeldesystem: https://fns.olaf.europa.eu/main_de.htm . Diese Meldung erfolgt anonym.

• Online über das Formular zur Meldung von Betrugsfällen: https://ec.europa.eu/anti- fraud/contacts/fraud-reporting-form_de . Hier ist die Angabe des Namen und der E-Mail- Adresse erforderlich. Eine Übermittlung von Dokumenten ist nicht möglich.

• Per Post: Europäische Kommission, Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), B – 1049 Brüssel, Belgien.

Nach Eingang einer Betrugsmeldung prüft das OLAF, ob der mögliche Betrugsfall zulasten des EU-Haushalts geht und ob die erhaltenen Informationen ausreichen, um Untersuchungen durchführen zu können. Ist dies grundsätzlich möglich, entscheidet der Generaldirektor von OLAF, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

Weitere Informationen sind über die Website des OLAF erhältlich:

https://ec.europa.eu/anti-fraud/olaf-and-you/report-fraud_de

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