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Infoblatt-Pruefungsvereinbarung-Heilmittel-FAQ-Anlage

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Stand 23.10.2017

Anlage „Prüffelder Heilmittel“

zu den FAQ zur Prüfungsvereinbarung - Heilmittelprüfung

Prüffeld

Innerhalb eines jeden Prüffelds gilt: Die Prüfung erfolgt erst bei einer Mindestmenge von 10 Verordnungen (Rezepte) mit Ausstellungsdatum im betroffenen Quartal.

Aufgreifkriterium

Prüffeld 1): Vermehrte VO von Fango und/oder Massagen:

Anteil VO mit Fango an physikalisch-medizinischen Gesamt-Heilmittelverordnungen (Gesamt-HM-VO) und/oder ≥ 25 %

Anteil VO mit Massagen an physikalisch-medizinischen Gesamt-HM-VO ≥ 25 %

Prüffeld 2): Häufige VO von teuren optionalen und/oder ergänzenden Heilmitteln:

Anteil VO mit teureren optionalen HM gegenüber einem günstigeren vorrangigen HM und/oder > 15 %

Anteil VO mit ergänzenden HM an physikalisch-medizinischen Gesamt-HM-VO > 50 %

Prüffeld 3): Derzeit nicht besetzt.

Prüffeld 4): VO in Kurorten:

Anteil der nicht kurortspezifischen VO (VO außerhalb der Kur) an Gesamt-HM-VO > 30 %

Prüffeld 5): VO kostenintensiver HM anstelle von kostengünstigen Alternativen:

Anteil VO mit manueller Therapie an VO mit Krankengymnastik zuzüglich VO mit manueller Therapie und/oder ≥ 70 % Anteil VO mit Manueller Lymphdrainage 60 Minuten (MLD 60) an allen VO mit MLD (30/45/60) und/oder ≥ 70 %

Anteil VO mit Fango an VO mit Wärmetherapie ≥ 70 %

Prüffeld 6): Derzeit nicht besetzt.

Prüffeld 7): Medizinische Notwendigkeit von verordneten Hausbesuchen:

Anteil VO mit Hausbesuchen an Gesamt-HM-VO ≥ 70 %

Prüffeld 8): Sind die medizinisch notwendigen Begründungen bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls nachvollziehbar?

Kein Aufgreifkriterium: Prüfung nur im Zusammenhang mit Prüffeld 1 bis 7

Erläuterung:

- Die oben aufgeführten Prozentanteile beziehen sich immer auf die Verordnungen der eigenen Praxis.

- Bei allen oben aufgeführten Verordnungen werden Verordnungen des besonderen Verordnungsbedarfs sowie Verordnungen bei langfristigem Heilmittelbedarf nicht berücksichtigt.

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