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Aktuelle Informationen zum kommunalen Sanierungsfonds für Schulgebäude

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Academic year: 2022

Aktie "Aktuelle Informationen zum kommunalen Sanierungsfonds für Schulgebäude"

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Amt für Gebäudemanagement

Az.: 21.32001-274.21-5188142

Sitzungsvorlage AUT/40/2019

Aktuelle Informationen zum kommunalen Sanierungsfonds für Schulgebäude

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

4

Ausschuss für Umwelt und Technik / Betriebsausschuss Abfallwirtschafts- betrieb

19.12.2019 öffentlich

keine Anlagen

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt und Technik nimmt den Sachstand zum „Kommunalen Sa- nierungsfond für Schulgebäude und dessen Auswirkungen auf die Schulbaumaßnah- men des Landkreises zur Kenntnis.

I.Sachverhalt

Nach aktuellen Erhebungen besteht landesweit ein Bedarf von rund 4 Mrd. € zur Sanie- rung kommunaler Schulgebäude. Aufgrund dieser Tatsache wurde vom Land Baden- Württemberg für die Jahre 2018, 2019 und 2020 der „Kommunale Sanierungsfond für Schulgebäude“ initiiert. Im Jahr 2019 betrug der Gesamtetat des kommunalen Sanie- rungsfonds für Schulgebäude in Baden-Württemberg noch 304,6 Mio. €. Davon erhielt der Regierungsbezirk Karlsruhe 64,5 Mio. €. Insgesamt wurden in diesem Jahr 341 Projekte in Baden-Württemberg gefördert, wovon im Regierungsbezirk Karlsruhe 71 Sanierungsmaßnahmen umgesetzt werden.

Die nun zur Verfügung stehenden Finanzmittel von Land und Bund für das Jahr 2020 resultieren aus zurückgeflossenen Fördermittel der Vorjahre. Für den Regierungsbezirk Karlsruhe werden hiervon Finanzmittel im oberen einstelligen Millionenbereich zur Ver- fügung gestellt. In Anbetracht des paritätischen Grundgedankens werden in diesem dritten Förderaufruf vornehmlich Antragsteller berücksichtigt, die bislang noch keine Förderung erhalten haben. Nach Rücksprache mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe werden aufgrund des geringen Förderetats kleinere Sanierungsmaßnahmen bevorzugt.

Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass sich an der vorgegebenen straffen Zeit- schiene zur Projektumsetzung nichts geändert hat. Sanierungsmaßnahmen müssen bis zum Ende 2022 abgenommen und bis Ende 2023 schlussgerechnet werden.

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Az.: 21.32001 - 274.21 - 5188142

Seite 2 Falls diese Auflage nicht erfüllt wird, werden die gesamten bewilligten Fördermittel der betroffenen Fördermaßnahme gestrichen bzw. zurückgefordert. Hinsichtlich dieser be- stehenden Endzeitpunkte zur Projektumsetzung können sinnigerweise nur Projekte eingereicht werden, bei denen bereits eine abgeschlossene Planung vorliegt bzw. Pro- jekte, die über ein überschaubares finanzielles und bauliches Sanierungspaket verfü- gen. Im Vergleich zum Vorjahr, wird in 2020 eine deutlich geringe Zuteilung von För- dermittel stattfinden.

Folgende Sanierungsprojekte des Landkreises Karlsruhe werden im Zuge des kommu- nalen Sanierungsfonds für Schulgebäude bereits finanziell durch den Schulsanierungs- fonds gefördert:

• Förderaufruf 2018

Karl-Berberich-Schule, Bruchsal

Fördervolumen entspricht: 1.477.000 €

Bauvolumen dieser Sanierung: 4.300.000 €

Geplantes Ende der Sanierungsmaßnahme: Jahr 2020

• Förderaufruf 2019

Ludwig Guttmann Schule, Karlsbad

Fördervolumen entspricht: 5.391.000 €

Bauvolumen dieser Sanierung: 7.714.029 €

Eigenanteil Landkreis Karlsruhe aufgrund Schulverbund: 1.104.368 €

Geplantes Ende der Sanierungsmaßnahme: Jahr 2022

Der Regelzuschuss des kommunalen Sanierungsfonds beträgt 33 % der förderfähigen Sanierungskosten. Der Landkreis Karlsruhe konnte diesen Zuschussanteil erheblich steigern (Karl-Berberich-Schule Bruchsal 75,5 %; Ludwig Guttmann Schule Karlsbad 80 %), da in den oben genannten Einrichtungen ein hoher Anteil auswärtiger Schüler betreut wird. Somit können insgesamt 6,8 Mio. € aus den Sanierungsfonds für Projekte in den Landkreis eingesetzt werden.

Infolge des erheblichen landesweiten Sanierungsbedarfs und dem Umstand, dass die nun vollzogene Sofortförderung für sehr viel Zuspruch bei den Kommunen gesorgt hat, wird derzeit von Seiten der Landesregierung über eine Verstetigung der Sanierungsför- derung im Rahmen der Schulbauförderung diskutiert. In diesem Zusammenhang prüft das Land Baden-Württemberg, wie und in welcher Form, die Finanzmittel der Schul- bauförderung mit einem Jahresetat von ca. 100 Mio. € auf 200 Mio. € aufgestockt wer- den können. Die Haushaltsberatungen auf Landesebene finden hierzu derzeit statt. Die kommunalen Landesverbände unterstützen eine solche Aufstockung, wenn diese zu- sätzlichen Finanzmittel über „fresh money“ bereitgestellt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass diese erforderlichen Finanzmittel nicht über eine Umverteilung inner- halb des Kommunalen Investitionsfonds (KIF) generiert werden (Prinzip: Linke Tasche, rechte Tasche). Denn dann würde für andere wichtige Maßnahmenbereiche in den Kommunen eine entsprechende Deckungslücke entstehen. Diese Art der Finanzierung wäre aus Sicht der Kommunalen Landesverbände keine tragbare Lösung, um dem be- stehenden Sanierungsstau nachhaltig entgegen zu wirken.

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Az.: 21.32001 - 274.21 - 5188142

Seite 3 Der Landkreis Karlsruhe verfolgt stringent die Umsetzung des im Kreistag (KT/17/2017) vorgestellten kreiseigenen Gebäudesanierungsprogramms, welches die Grundlage der aktuellen strategischen Sanierungsplanung ist. Die Verwaltung würde eine Verstetigung der Sanierungsförderung innerhalb der Schulbauförderung sehr begrüßen. So wäre gewährleistet, dass auch den kommenden Schulsanierungsmaßnahmen die Möglich- keit geboten wird, eine entsprechende finanzielle Unterstützung zu bekommen. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf der abschließenden Innensanierung der Gartenschu- le Ettlingen, wie auch auf einer umfassenden technischen Sanierung des Gewerblichen Bildungszentrums Bruchsal.

Weitere mittel- und langfristig geplante Maßnahmen des Gebäudesanierungspro- gramms könnten somit gebündelt und effizient umgesetzt werden. Daher wird das Ge- bäudesanierungsprogramm im 1. Halbjahr 2020 fortgeschrieben. Durch entsprechende Vorüberlegung und Machbarkeitsstudie kann damit der Landkreis weiterhin schnell auf Förderprogramme reagieren und gesetzte Zeitvorgaben der Fachstellen umsetzen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

keine

III. Zuständigkeit

Nach §4 Abs. 2 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt und Technik gegeben.

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