• Keine Ergebnisse gefunden

Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart im Jahr 2020 - Auswirkungen im Landkreis Karlsruhe

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart im Jahr 2020 - Auswirkungen im Landkreis Karlsruhe"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Finanzen und Beteiligungen

Az.: II.1; 20-797.750-5077652

Sitzungsvorlage VA/61/2019

Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim - Stuttgart im Jahr 2020 - Auswirkungen im Landkreis Karlsruhe

TOP Gremium Sitzung am Öffentlichkeitsstatus

3 Verwaltungsausschuss 24.10.2019 öffentlich

1 Anlage Übersicht der veränderten Schließzeiten

Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und appelliert an alle Beteiligten alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Auswirkungen der Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim – Stuttgart für die Fahrgäste und Autofahrer soweit wie möglich abgemildert werden.

I.Sachverhalt

Sperrung der Schnellfahrstrecke Mannheim – Stuttgart

Um die starkgenutzte Schnellfahrstrecke Mannheim – Stuttgart zu sanieren, wird diese für den (voraussichtlichen) Zeitraum vom 10. April bis 31. Oktober 2020 voll gesperrt.

Somit müssen alle Züge dieser Strecke auf andere Strecken in der Region umgeleitet werden.

Die Deutsche Bahn AG hat Ende August erstmalig über die Auswirkungen der geplan- ten Sanierung der Schnellfahrstrecke informiert. Dabei hat sich gezeigt, dass teilweise massive Auswirkungen auf die anderen Bahnstrecken in der Region zu erwarten sind.

So soll beispielsweise ein großer Teil der Verkehre über die Bahnstrecke Bruchsal – Bretten umgeleitet werden.

Nach Aussagen der Deutschen Bahn wird dabei die Strecke deutlich häufiger befahren werden, als dies bisher der Fall ist. Dies hat zur Folge, dass die Bahnübergänge an der Strecke in der morgendlichen Hauptverkehrszeit bis zu 56 Minuten in der Stunde ge- schlossen bleiben müssen. Dies kommt quasi einer Vollsperrung der jeweiligen Stra- ßen gleich. Aber auch, wenn die Schließzeiten „nur“ 30 bis 45 Minuten betragen, sind gravierende Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr wie auch auf den straßengebundenen ÖPNV unvermeidlich. Eine Übersicht über die nach Angaben der Deutschen Bahn voraussichtlich veränderten Schließzeiten ist in Anlage 1 beigelegt.

(2)

Az.: II.1; 20 - 797.750 - 5077652

Seite 2 Beim Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sollen nach aktuellem Sachstand zwi- schen Bruchsal und Bretten voraussichtlich nur zwei Fahrten pro Richtung (nachmit- tags) entfallen. Ein Schienenersatzverkehr wird geprüft. Dieser macht jedoch nur dann Sinn, wenn gleichzeitig auf den dafür in Betracht kommenden Straßen keine Bau- oder Sanierungsmaßnahmen stattfinden, die den Verkehrsfluss entscheidend hemmen. Eine Abstimmung mit dem Regierungspräsidium ist hierfür unumgänglich.

Der Fahrplan ab dem Beginn der Streckensperrungen wird voraussichtlich noch im Ok- tober zur Verfügung gestellt. Darauf aufbauend kann dann auch der Busverkehr als Zu- und Abbringer gestaltet werden. Gespräche mit dem KVV und dem lokalen Busun- ternehmen zur Abstimmung der Verkehre laufen. Mit negativen Auswirkungen auf den ÖPNV, schlechtere Anbindung, höhere Kosten etc. muss gerechnet werden.

Da das Regierungspräsidium sowie die Städte und Gemeinden an der Strecke in dieser Zeit ebenfalls Straßenbau- oder -sanierungsmaßnahmen durchführen, ist eine Koordi- nierung in der gesamten Region unvermeidlich, um noch ein größeres Verkehrschaos zu verhindern. Hierzu gab es am 09.10.2019 bereits morgens einen Termin im Ver- kehrsministerium sowie nachmittags vor Ort in Bruchsal eine Besprechung mit allen beteiligten Kommunen und Behörden im Landkreis. Dabei wurde besprochen, dass seitens der DB an den Bahnübergängen provisorische und soweit möglich barrierefreie Fußgängerbrücken gebaut werden, damit sichergestellt ist, dass zumindest Fußgänger - bei genügend Aufstellfläche auch Radfahrer und mobilitätseingeschränkte Personen - die Gleise mittels Rampen sicher queren können. Andernfalls wäre insbesondere auch eine Nutzung des Haltepunktes Gondelsheim nicht möglich bzw. mit „wilden Gleisque- rungen“ zu rechnen. Vordringlich wird versucht, diese Provisorien auf Grundstücken der jeweiligen Gemeinde zu errichten. Wo dies nicht möglich ist, sollen schnellstmöglich Gespräche mit den jeweiligen Eigentümern geführt werden.

Für die Fußgängerbrücke in Gondelsheim wird der Landkreis die in seinem Eigentum befindlichen Grundstücke am Gleiskörper zur Verfügung stellen.

In Heidelsheim wird die für nächstes Jahr angesetzte Sanierung der Autobrücke über die Bahngleise beim Haltepunkt Nord durch die Stadt Bruchsal zurückgestellt, damit eine verlässliche Gleisquerung auch bei geschlossenem Bahnübergang möglich ist.

In den anderen Kommunen ist vorgesehen, die Straßen mit Bahnübergängen komplett zu sperren und weiträumige Umleitungsverkehre einzurichten.

Noch für den Oktober sind Vor-Ort-Termine an den betroffenen Bahnquerungen und Haltestellen vorgesehen, um die konkreten Bedingungen vor Ort in Augenschein neh- men zu können und bspw. die alternativen Streckenführungen für den Autoverkehr zu besprechen.

(3)

Az.: II.1; 20 - 797.750 - 5077652

Seite 3 Außerdem werden bereits Gespräch mit den betroffenen Busunternehmen von Seiten des KVVs und des Landkreises Karlsruhe geführt, um während der Sperrung einen so- weit wie möglich verlässlichen Busverkehr anbieten zu können. Dabei müssen insbe- sondere die Umleitungsstrecken frei befahrbar sein, weitere Baustellen vermieden und Parkverbote ausgewiesen sowie konsequent überwacht werden. Mit letzterem sind die Erfahrungen bei der derzeitigen L623 positiv ausgefallen.

II. Finanzielle / Personelle Auswirkungen

Derzeit können diese noch nicht abgeschätzt werden und hängen von der konkreten Ausgestaltung des noch zu beschließenden Maßnahmenbündels ab.

III. Zuständigkeit

Für den Aufgabenbereich ÖPNV ist gem. § 4 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Karlsruhe der Verwaltungsausschuss zuständig.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Bei Rückfragen und Anregungen ist von der Projektleitung des Wirtschaftsbetriebes der Stadt Ludwigshafen, Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt, Ivan Cule unter

Bei Rückfragen und Anregungen steht der verantwortliche Projektleiter beim Bereich Stadtentwässerung und Straßenunterhalt des Wirtschaftsbetriebs der Stadt Ludwigshafen,

Der Verwaltungsausschuss nimmt die Übersicht über die personellen und finanziellen Auswirkungen der Corona Pandemie auf den Landkreis Karlsruhe

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die digitalen Angebote im Landkreis weiter auszubauen. Ergebnis: Einstimmig

Juni 2017, wird die Lagerhausstraße zwischen 13.30 und zirka 22 Uhr zwischen der Böcklinstraße und der Wittelsbachstraße für den Individualverkehr gesperrt.. Grund hierfür

nimmt die Überlegungen und den aktuellen Sachstand über bezahlbaren Wohn- raum im Landkreis Karlsruhe zur Kenntnis. beschließt die Aufgabenstellung der Kommunalanstalt

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und appelliert an alle Beteiligten alle Maßnahmen zu ergreifen, damit die Auswirkungen der Sperrung der

Der Verwaltungsausschuss nimmt den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauf-tragt die Verwaltung, die digitalen Angebote im Landkreis weiter auszubauen. Ergebnis: Einstimmig