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Welche Daten werden verarbeitet? Der Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen für Besuche in den Bottroper Partnerstädten

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Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorga- ben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Daten- schutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, die sich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher Stadt Bottrop

Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01)

Herr Abraham Gleiwitzer Platz 3 46236 Bottrop

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Datenschutz@bottrop.de

Zu welchen Zwecken verarbeitet die Stadt Bottrop Ihre personenbezogenen Daten?

Dem Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke (01 obliegt die Aufgabe, Zuwendungen für Besuche in den Bottroper Partnerstädten auszuzahlen. Hierbei wird ein entsprechender Ratsbeschluss umgesetzt und die Richtlinien angewandt.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 DSGVO.

Welche Daten werden verarbeitet?

Der Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Bewilligung und Auszahlung von Zuschüssen für Besuche in den Bottroper Partnerstädten.

Hierzu zählen die Namen, Adressen, Email-Adressen und Kontodaten Beteiligter, aber auch von Dritten in elektronischer Form und in Papierform.

Wie werden die Daten verarbeitet?

Die elektronische wie die papiergebundene Datenverarbeitung erfolgt auf der Grund- lage von Vorgaben des Datenschutzbeauftragten der Stadt Bottrop. Hierfür werden die notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen einge- setzt, um die personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen.

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Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Speicherung der Daten erfolgt aufgrund entsprechender gesetzlicher Bestim- mungen. Sofern eine Speicherung der Daten nicht mehr erforderlich ist, werden die- se gelöscht - spätestens nach zehn Jahren.

Welche Rechte haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelhei- ten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz- Grundverordnung.

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten ver- langen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem An- trag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrens- abschnitt gemacht werden. Im Falle von offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunftserteilung abgelehnt werden.

Recht auf Berichtigung

Sollten die betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Be- richtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervoll- ständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u.a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten noch zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Da- ten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung ver- pflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzauf- sichtsbehörde Beschwerde einlegen. Die Kontaktdaten der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder finden Sie unter www.datenschutz.de/projektpartner/.

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