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Merkblatt zu personenbezogenen Daten

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Stand Nov. 2021

Merkblatt zu personenbezogenen Daten

Alle Beschäftigten der Europa-Universität Flensburg sind verpflichtet, sich datenschutzkonform zu verhalten. Die gesetzliche Grundlage ist das Schleswig-Holsteinische Gesetz zum Schutz personenbezogenen Daten (Landesdatenschutzgesetz (LSDG) vom 2. Mai 2018.

Es empfiehlt sich, die oder den behördlichen Datenschutzbeauftragten rechtzeitig zu informieren und vorab die datenschutzrelevanten Fragen zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass die oder der

Datenschutzbeauftragte keine Rechtsberatung durchführen kann.

Personenbezogene Daten

Laut LDSG sind personenbezogene Daten „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;“

(vgl. § 21 Abs. 1). Ob bei bestimmten Daten ein Personenbezug vorliegt, kann in vielen Fällen nur im Einzelfall unter Berücksichtigung des

Kontextes der Verarbeitung entschieden werden. Da die Verarbeitung personenbezogener Daten im Gegensatz zur Verarbeitung anonymer Daten den Regelungen des LDSG unterliegt, ist diese Einschätzung von erheblicher Bedeutung.

Beispiele für personenbezogene Daten:

• Matrikelnummer, Prüfungsergebnisse

• Zeugnisse

• Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum

• Geschlecht, Titel, Größe, Augenfarbe

• Anschrift, Personalausweisnummer, E-Mail-Adresse

• Vorstrafen, genetische Daten

• besondere Kategorien personenbezogener Daten: ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder

weltanschauliche Überzeugungen,

Gewerkschaftszugehörigkeit, Angaben zu Gesundheit oder Sexualleben, biometrische Daten.

Es wird nicht nach der technischen Form der Daten unterschieden.

Digitale und analoge Medien können personenbezogene Daten in verschiedenen Formen (Texte, Bilder etc.) enthalten.

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Stand Nov. 2021

Grundregeln des Datenschutzes

In den folgenden Abschnitten werden die grundlegenden Regeln bei der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgezeigt. Dabei müssen alle Punkte beachtet werden.

Zulässigkeit

Grundsätzlich ist die Verarbeitung personenbezogener Daten verboten.

Dieses Verbot kann nur durch ein Gesetz oder eine andere

Rechtsvorschrift für bestimmte Anwendungsfälle aufgehoben werden.

Für jede Datenverarbeitung muss es eine rechtliche Grundlage geben.

Für die Verarbeitung von besonderen Kategorien personenbezogener Daten (vgl. oben) werden zusätzliche Anforderungen gestellt, die § 12 LDSG entnommen werden können.

Zweckbindung

Personenbezogene Daten dürfen grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet werden, für den sie erhoben wurden. Eine nachträgliche Änderung des Zweckes ist nur in wenigen vorgegebenen

Ausnahmefällen möglich.

Erforderlichkeit und Datensparsamkeit

Die datenverarbeitende Stelle hat den Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit zu beachten. Danach dürfen nur die Daten

verarbeitet werden, die zum Erreichen des Zwecks erforderlich sind.

Außerdem erlischt mit Erreichen des Zwecks die Erforderlichkeit für die weitere Speicherung und die Daten sind zu löschen.

Transparenz und Betroffenenrechte

Damit Betroffene in der Lage sind, die Verarbeitung ihrer Daten

nachvollziehen zu können, wurden umfangreiche Rechte der Betroffenen festgelegt (§§ 8-11 LDSG). Aus diesen Betroffenenrechten leiten sich für die Europa-Universität Flensburg unmittelbar einzuhaltende

Verpflichtungen ab (z.B. Aufklärung bei der Erhebung, Dokumentation der Verfahren usw.)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die*den behördliche*n Datenschutzbeauftragte*n: datenschutz@uni-flensburg.de

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