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In den Geschossen 0 und 1 sind die Akutbetten untergebracht

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Academic year: 2022

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VORTRAG DER GESUNDHEITS- UND FÜRSORGEDIREKTION DES KANTONS BERN an den Regierungsrat

zuhanden des Grossen Rates

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Spitäler FMI AG

Spital Interlaken: Aufstockung Haus K Neuer, mehrjähriger Verpflichtungskredit

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1. ZUSAMMENFASSUNG

Mit vorliegendem Beschluss soll der Spitäler FMI AG ein Staatsbeitrag von 10‘909‘200 Fran- ken an die Kosten für die Aufstockung Haus K des Spitals Interlaken bewilligt werden.

2. BESCHREIBUNG DES GESCHÄFTS 2.1 Trägerschaft

Bau- und Betriebsträger ist die Spitäler FMI AG.

2.2 Ausgangslage

Heute sind die Akutbettenbereiche in unterschiedlichen Gebäuden untergebracht. Dadurch sind die Arbeitswege und die interne Organisation nicht optimal. Zudem genügt die heutige Inf- rastruktur den Anforderungen an einen effizienten Spitalbetrieb nicht mehr.

Das Haus K des Spitals Interlaken wurde 1975 als Neubau in Betrieb genommen. In diesem Trakt sind in den Geschossen -2 und -1 vor allem die Behandlungs- und Logistikbereiche inte- griert. In den Geschossen 0 und 1 sind die Akutbetten untergebracht. Neben verschiedenen Sanierungsmassnahmen, welche den Werterhalt der vorhandenen Gebäudestruktur langfristig sichern sollen, konnten in den vergangenen Jahren immer wieder kleinere und grössere Um- bauten (z.B. Dialyse) realisiert werden, welche das Spital bezüglich Dienstleistung und techni- scher Ausstattung an moderner Medizin und Pflege, an die geforderten Standards Anschluss halten lassen.

2.3 Projekt

Im Rahmen eines umfangreichen Erneuerungsprozesses durch diverse Baumassnahmen und Betriesoptimierungen sollen im Akutbettenbereich alle Patienten in einem Trakt untergebracht werden, damit die erforderlichen Ressourcen gezielt, effizient und optimal eingesetzt werden können.

Demzufolge soll die Gebär-/Gynäkologie- und Privatbettenabteilung (total 33 Betten) inklusive Gebärsäle aus dem Haus E neu ins Haus K (Bettentrakt) verlegt werden.

Dazu soll das Haus K um ein Geschoss aufgestockt werden. Die eingeschossige Aufstockung wird das gleiche Volumen wie die bestehenden, darunter liegenden Geschosse erhalten. Die Raumstruktur des neuen Geschosses wird zwecks Weiterführung der Versorgungssteigzonen (Haustechnik/Aufzüge) grundsätzlich den bestehenden baulichen Gegebenheiten angepasst.

Die Gesamtbettenzahl am Standort Interlaken wird nicht verändert.

Aus statischen Gründen der bestehenden Tragstruktur Haus K, wird die Aufstockung in Leichtbauweise realisiert. Die Leichtbauweise kann vorfabriziert werden und dadurch kann die Bauzeit des Rohbaus massiv verkürzt werden. Für die Aufstockung müssen keine Provisorien bereitgestellt werden. Der Spitalbetrieb wird mit der Realisierung nur geringfügig beeinträch- tigt.

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In weiteren Teilprojekten am Haus K, bewilligt durch den Regierungsrat am 18. Mai und 15.

Juni 2011, sind folgende Massnahmen geplant: Gebäudehüllensanierung, Brandschutzmass- nahmen, Sanierung der Zentralsterilgutversorgung (ZSVA) und Erdbebenertüchtigungen. Der Entscheid für das vorliegende Vorhaben ist unabhängig von den bereits bewilligten Teilprojek- ten, da diese für die Substanzerhaltung notwendig sind.

2.4 Alternativen

Ohne die Geschossaufstockung im Haus K kann das Ziel, sämtliche Akutbetten in einem Haus unterzubringen, nicht erreicht werden. Demzufolge können die erforderlichen Ressourcen nicht gezielt, effizient und optimal eingesetzt werden.

Beim vorliegenden Geschäft handelt es sich um eine betriebsnotwendige Investition, um einen sicheren, effizienten und anforderungsgerechten Spitalbetrieb zu gewährleisten.

2.5 Absehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft

Das Gesamtprojekt hat eine positive Auswirkung auf die Wirtschaft. Die Baubranche und Zu- lieferfirmen profitieren von Aufträgen. Qualitativ gute Arbeitsplätze werden erhalten.

3. FINANZIELLE UND PERSONELLE AUSWIRKUNGEN 3.1 Kosten

BKP 1 - 5 CHF 10‘000‘000

BKP 7 - 9 CHF 309‘200

Total Anlagekosten (inkl. 8% MwSt.) CHF 10‘309‘200

+ Bearbeitungsreserve GEF CHF 1‘100‘000

Maximal anrechenbare Kosten CHF 11‘409‘200

Kostenstand: Baupreisindex BFS Hochbau/Espace Mittelland vom April 2010, 121.4 Punkte

3.2 Finanzierung

Maximal anrechenbare Kosten CHF 11‘409‘200

./. eigene Mittel der Trägerschaft gemäss Artikel 51 SpVV vom 30.11.05 CHF 500‘000

Staatsbeitrag zu bewilligen CHF 10‘909‘200

Es handelt sich um eine einmalige, neue Ausgabe gemäss Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a FLG.

3.3 Direkte Folgekosten

Kapitalfolgekosten

Die Finanzierung des zu bewilligenden Staatsbeitrages erfolgt aus dem Fonds für Spitalinves- titionen. Es entstehen keine Zinskosten.

Betriebliche Folgekosten

Die Aufstockung hat keine wesentlichen Auswirkungen auf das Betriebsbudget. Der Stellen- plan bleibt unverändert. Der Betriebsablauf wird vereinfacht, so dass auch bei steigender Pfle- getätigkeit der Stellenplan nicht angepasst werden muss. Die internen Abläufe sind besser planbar und das saisonal bedingte höhere Patientenaufkommen kann besser aufgefangen werden. Die Wochenenden mit Spitzenaufkommen an verletzten Patienten sind durch die Verbesserung der Raumkapazitäten besser zu bewältigen. Beim Betrieb ist durch die Verbes- serung der Infrastruktur vor allem mit Energieeinsparungen zu rechnen.

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4. RECHTSGRUNDLAGEN

Spitalversorgungsgesetz vom 5. Juni 2005, Artikel 10, Artikel 29, Artikel 31 und Artikel 34.

Spitalversorgungsverordnung vom 30. November 2005, Artikel 30 Absatz 2 Buchstabe c, Arti- kel 47, Artikel 48, Artikel 51, Artikel 52, Artikel 56, Artikel 57 und Artikel 58.

Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen vom 26. März 2002, Artikel 46, Arti- kel 48 Absatz 2 Buchstabe a und Artikel 50 Absatz 1 und 3.

5. STELLUNGNAHMEN

Das kantonale Amt für Grundstücke und Gebäude hat das Projekt aus fachlicher Sicht in be- fürwortendem Sinne beurteilt.

6. ANTRAG

Wir ersuchen Sie, dem beigelegten Beschlussesentwurf zuzustimmen.

Bern, DER GESUNDHEITS- UND

FÜRSORGEDIREKTOR:

Philippe Perrenoud Regierungsrat

Geht zum Mitbericht an die Finanzdirektion

Beilage:

- Beschlussesentwurf

Beilagen in den Akten der Finanzkommission:

- Auszug aus dem Gesuch der Trägerschaft

- Schreiben und Stellungnahme Amt für Grundstücke und Gebäude vom 20.4.2011 und 26. Juli 2011 - Schreiben FMI AG vom 13. Juli 2011

Zuständiger Sachbearbeiter:

Herr Jürg Krähenbühl, Fachstelle Infrastruktur, Spitalamt, Tel. 031 633 79 74

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