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Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Patrick Huber be- treffend Zweiradparkplätze im Dorfzentrum

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www.riehen.ch

Reg. Nr. 1.3.1.14 Nr. 14-18.597.02

Bericht des Gemeinderats zur Kleinen Anfrage Patrick Huber be- treffend Zweiradparkplätze im Dorfzentrum

Am 27. Januar 2016 ist dem Gemeinderat folgende Kleine Anfrage eingereicht worden:

"Mit dem neuen wunderschönen Dorfzentrum sind die klassischen Zweiradparkplät- ze, die mit Velos/Motos gekennzeichnet waren, verschwunden. Neu befinden sich nur noch Veloparkplätze im Dorf, die mit Veloständern ausgerüstet sind, welche ein Parkieren anderer Fahrzeuge darauf verhindern. Somit besteht im Dorfzentrum kein offizieller Platz mehr für Motorroller und Motorräder

-sondern lediglich beim Wettsteinparkplatz und an der Rössligasse.

Verunsichert durch das strenge Regime betr. Zweiradparkplätze in der Stadt Basel, wissen viele Roller

- und Motorradfahrende nicht, wo sie im Riehener Dorfkern ihr Fahrzeug parkieren können.

Der Unterzeichnete bittet den Gemeinderat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo sollen Roller- und Motorradfahrende im Riehener Dorfzentrum ihr Fahrzeug parkieren?

2. Sind der Gemeinderat und die Polizei der Meinung, dass das Parkieren von Zwei- rädern auf dem Trottoir in Riehen toleriert wird, solange genügend Platz (1,5m) für Fussgänger vorhanden ist?

3. Was spräche für und gegen zusätzliche Roller- und Motorradparkplätze resp. eine Signalisation, die darauf hinweist, dass Zweiräder auf dem Trottoir parkiert werden dürfen?“

Der Gemeinderat beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:

Roller und Motorräder dürfen in den Parkfeldern der blauen und weissen Zone abgestellt werden. Zusätzlich gibt es verteilt in ganz Riehen speziell für Roller und Motorräder markier- te Parkfelder. Im Dorfzentrum sind solche markierten Felder in der Rössligasse direkt neben der Migros sowie vor der Migros-Bank, in der Wettsteinstrasse neben dem Gemeindehaus bei der Parkuhr des Gemeindehausparkplatzes angeordnet.

Das Parkieren von Autos, Motorrädern und Rollern auf dem Trottoir ist grundsätzlich verbo- ten. Allfällige Ausnahmen müssen markiert oder signalisiert werden. Erlaubt ist lediglich ein kurzes Anhalten zum Güterumschlag oder zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen.

Dabei muss für Fussgänger immer mindestens ein 1,50 m breiter Raum frei bleiben. Velos dürfen auf dem Trottoir abgestellt werden, wenn mindestens ein 1,50 m breiter Raum für Fussgänger frei bleibt (Verkehrsregelnverordnung Art. 41).

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Seite 2 Obwohl die beiden Motorrad-Parkfelder im Dorfzentrum attraktiv angeordnet sind, haben wir festgestellt, dass diese eher schwach genutzt werden. Das Feld bei der Migros ist nur 30 Meter vom Eingang zur Migros und das Feld in der Wettsteinstrasse nur 60 Meter vom Ein- gang zum Coop entfernt.

Grundsätzlich war die Absicht der Umgestaltung, das Dorfzentrum für Fussgänger attraktiver zu gestalten und beispielsweise die Trottoirfläche zu verbreitern. Deshalb ist mit einer Bean- spruchung des Trottoirs für abgestellte Fahrzeuge zurückhaltend umzugehen, zumal die Gehdistanzen bis zu den bestehenden Plätzen zumutbar sind. Trotzdem ist aufgrund der Kleinen Anfrage vorgesehen, zusätzlich in der Schmiedgasse auf einer kleinen Fläche hinter den Veloabstellplätzen beim Gemeindehaus eine entsprechende Markierung anzubringen, damit künftig auch dort einzelne Motorräder oder Roller abgestellt werden können.

Diese Markierung wird aber erst nach Beendigung des Neubaus Webergässchen 2 realisiert werden, da ab Herbst 2016 bis ca. Herbst 2017 das nordseitige Trottoir in der Schmiedgas- se im Bereich des Neubaus gesperrt werden muss. Während der Bauzeit kann aber die neue Markierung publiziert werden.

Vorerst werden bei falsch abgestellten Motorrädern und Rollern im Dorfzentrum die Halter mittels Hinweisschild und Hinweiszettel auf die geltenden Regeln und die Lage der offiziellen Parkplätze hingewiesen.

Riehen, 26. April 2016

Gemeinderat Riehen

Der Präsident: Der Gemeindeverwalter:

Hansjörg Wilde Andreas Schuppli

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