• Keine Ergebnisse gefunden

Antrag auf Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss (Freigabe)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Antrag auf Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss (Freigabe)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Antrag auf Überstellung zu einem anderen Prüfungsausschuss (Freigabe)

Unser Zeichen: 3210a

Handwerkskammer für München und Oberbayern · Max-Joseph-Straße 4 · 80333 München

Prüfungen

Hinweis: Der Antrag ist nur erforderlich bei einer gewünschten Überstellung zu einer anderen Handwerks- kammer. Innerhalb unseres Bezirks wenden Sie sich bitte direkt an die Innung. Gerne können Sie uns den Vor- druck per Telefax an 089 5119-323 senden.

Nachname: Vorname:

Geb.-Datum: Geburtsort:

Straße: PLZ, Ort:

Telefon:

Ausbildungsberuf:

Firma: Telefon:

E-Mail: Ansprechpartner:

Wir beantragen die Überstellung für die Durchführung der

Zwischenprüfung bzw. Teil 1 der Gesellen-/Abschlussprüfung

Gesellen-/Abschlussprüfung bzw. Teil 2 der Gesellen-/Abschlussprüfung

bei der Handwerkskammer

Die überbetriebliche(n) Lehrlingsunterweisung(en) sollen dort ebenfalls besucht werden.

Begründung:

Der/die Auszubildende besucht die Berufsschule in Bitte Nachweis über das genehmigte Gastschulverhältnis beifügen!

Anderer Grund:

Ort, Datum Unterschrift Auszubildende/r

Ort, Datum Unterschrift, Stempel Ausbildungsbetrieb

Stellungnahme der zuständigen Körperschaft (Innung):

Der Antrag wird

befürwortet, die Überstellung kann erfolgen.

abgelehnt, da

Ort, Datum Unterschrift zust. Körperschaft (Innung)

Siegel

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art.. Sollten unrichtige

Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. Sollten unrichtige

Sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben sich im Rahmen ihrer jeweiligen

Überstellungen von Deutschland an die Mitgliedstaaten nach der Dublin-Verordnung 01.01... Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Überstellungen von den Mitgliedstaaten an Deutschland nach der Dublin-Verordnung 01.01.. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Anordnungsanspruch nicht glaubhaft gemacht, kein Anspruch gegen Bundesrepublik Deutschland auf Überstellung von Griechenland nach Deutschland, einstweilige Anordnung,

1 AufenthG wurde auf 6 Monate ab dem Tag der Abschiebung befristet (Ziffer 4). Der Asylantrag sei gemäß § 29 Abs. 1 AsylG unzulässig, da Italien aufgrund des bereits dort

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der IHK für München und Oberbayern zu Zwecken der Durchführung des Verfahrens zur Ausnahme von der Erlaubnispflicht und/oder