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Die amtliche Futtermittelkontrolle

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Academic year: 2022

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Agroscope Liebefeld-Posieux ALP

Die amtliche Futtermittelkontrolle

Jahresbericht 2010

Futtermittel sind sicher

Die Forschungsanstalt Agroscope Liebefeld- Posieux ALP führt im Mandat des Bundes- amts für Landwirtschaft BLW die Kontrolle der Produktion und des Handels von Nutz- tier- und Heimtierfuttermittel durch und lässt neue für die Tierfütterung bestimmte Sub- stanzen zu. Ein wichtiges Ziel dieser Tätig- keit ist zu verhindern, dass schädliche oder unerwünschte Substanzen an Tiere verfüt- tert werden und via Lebensmittel

tierischen Ursprungs auf die Teller von Kon- sumentinnen und Konsumenten gelangen.

Die Kontrollen tragen auch dazu bei, Tierhal- terinnen und Tierhalter vor Täuschung zu schützen und bei der Verwendung von Fut- termitteln Tiergesundheit und Umwelt zu respektieren.

Im folgenden Bericht sind die Aktivitäten des Jahres 2010 sowie deren Resultate zusam- mengestellt.

Die Kontrollen helfen mit zu verhindern, dass schädliche oder unerwünschte Substanzen via Lebensmittel tierischen Ursprungs auf die Teller von Konsumentinnen und Konsumenten ge- langen.

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Die Kontrolle der Betriebe

Im Jahr 2010 wurden 513 Inspektionen in über 474 Betrieben durchgeführt. Gegenüber 2009 sind diese Zahlen leicht tiefer, weil im Vorjahr zahlreiche zusätzliche Inspektionen zur Überprüfung der Konzepte nach den HACCP-Grundsätzen durchgeführt wurden. Die Auswahl der zu inspizierenden Betriebe erfolgte risikobasiert nach Grösse, Art der Aktivitäten und Vorgeschichte.

Tabelle 1: Anzahl Betriebe und Anzahl inspizierte Betriebe je nach Kategorie im Jahr 2010

Art der Betriebe Anzahl Betriebe am 31.12.2010 Anzahl inspizierteBetriebe Zulassungspflichtige Produktionsbetrie-

be von Vormischungen und Mischfut- termitteln (Art. 20a der Futtermittel- Verordnung FMV)

94 78 (83.0%)

Registrierungspflichtige Produktionsbe- triebe von Vormischungen und Mischfut- termittel (FMV Art. 20)

555 231 (41.6%)

Zulassungspflichtige Inverkehrbringer von Futtermitteln (FMV Art. 20a)

95 54 (56.8%)

Registrierungspflichtige Inverkehrbringer von Futtermitteln (FMV Art 20)

401 120 (29.9%)

Bei den Kontrollen werden verschiedene Punkte überprüft:

 Konformität der gelagerten Produkte

 Konformität der Transportmittel (LKW oder Behälter)

 Abgabeberechtigung

 Konformität des Betriebes

o Sauberkeit und Eignung der Räumlichkeiten und Ausrüstungen o Ausbildung, Organisation und Anzahl Mitarbeiter

o Fehlerfreie, kontaminationsfreie und rückverfolgbare Herstellung o Qualitätskontrollplan

o Gute Lagerungs- und Beförderungspraxis o Dokumentation (zur Rückverfolgbarkeit) o Beanstandungen und Produkterückruf

 Anwendung eines schriftlichen Verfahrens nach den HACCP-Grundsätzen

 Trennung der Warenflüsse in Betrieben, welche Futtermittel für Heimtiere (mit tierischen Produkten) und für Nutztiere herstellen

Erfreulich ist, dass die Anzahl der Betriebe, bei welchen Mängel festgestellt wurden, von 46.2% auf 38.6% gesunken ist. Die meis- ten der aufgedeckten Mängel haben keine direkten Auswirkungen auf die Sicherheit der hergestellten Futtermittel (z.B. fehlendes Reinigungsprotokoll). Somit kann gesagt werden, dass die Betriebe die gesetzlichen Anforderungen zwar im Allgemeinen gut erfüllen, es besteht aber nachwievor Verbesserungspotential. Bei vier Be- trieben waren die Mängel allerdings so gravierend, dass Verwal- tungsmassnahmen ergriffen werden mussten.

Die meisten Mängel werden durch die Betriebe umgehend beho- ben. Für jene Mängel, die einen schweren Verstoss gegen das Gesetz darstellen oder aus anderen Gründen schnell behoben werden müssen, werden verbindliche Fristen gesetzt. Die Anzahl derartiger Fälle hat gegenüber dem Vorjahr um knapp die Hälfte abgenommen. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass die Be- triebe die Anforderungen an die Selbstkontrolle immer besser erfül- len.

Bei den Inspektionen werden die Ausrüstungen über- prüft.

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Bei den meisten von ALP durchgeführten Inspektionen werden Futtermittelproben gezogen, welche anschliessend bei ALP oder bei auswärtigen akkreditierten Labors untersucht werden.

Die Proberesultate werden in 3 Kategorien eingeteilt: Konform, mit leichten Nicht-Konformitäten und nicht konform.

Konform: Die Deklaration (Etikettierung) ist vollständig und die Gehalte entsprechen den Vorschriften (d. h. diese liegen inner- halb der amtlichen Toleranzen gemäss Anhang 7 der Futtermittelbuch-Verordnung FMBV) sowie der Deklaration.

Leichte Nicht-Konformitäten: Unvollständige Deklaration (betrifft die meisten Fälle dieser Kategorie) oder falsch deklarierte Ge- halte, welche aber der Formulierung entsprechen. Ebenfalls als "leichte Nicht-Konformität" eingestuft wird die Nicht-Einhaltung der Grenzwerte (gemäss Anhang 2 der FMBV), vorausgesetzt, dass die analysierten Gehalte noch innerhalb der amtlichen Toleranz liegen.

Nicht-konform: Produkte bei welchen die amtlichen Toleranzen überschritten werden oder bei welchen Enzyme oder Probiotika zwar deklariert sind, aber nicht nachgewiesen werden können. Nicht konform sind auch Futtermittel, welche verbotene (z.B.

Antibiotika) oder unerwünschte Substanzen (gemäss Anhang 10 der FMBV) enthalten. Diese Nicht-Konformitäten werden ge- mäss Gebührenverordnung des BLW mit finanziellen Konsequenzen bestraft.

Tabelle 2: Anzahl Proben und Resultate bei den Nutztierfuttermitteln im Jahr 2010

Resultat Anzahl Proben

Total 1227

Konform 602 (49.0%)

Mit leichten Nicht-Konformitäten 354 (28.9%)

Nicht konform 271 (22.1%)

Neben der Kontrolle der deklarierten Gehalte führt ALP viele Untersuchungen auf verbotene oder unerwünschte Substanzen durch. In einer einzigen Probe konnte das ALP-Labor Antibiotika nachweisen. Als Konsequenz wurde gegen den verantwortlichen Betrieb eine Verwaltungsmassnahme ergriffen und er wurde finanziell bestraft. Dazu wurde ein Mischfuttermittel beanstandet, weil es Soja enthielt, welche mehr als die tolerierten 0.9% gen- technisch veränderte Organismen aufwies und entsprechend hätte deklariert werden müssen.

Alle anderen Untersuchungen auf verbotene oder unterwünschte Stoffe fielen negativ aus.

Diese Resultate zeigen, dass schweizerische Futtermittel grundsätzlich sicher sind. Sie zeigen aber auch, dass bei einem er- heblichen Teil der Futtermittel Deklarationsvorschriften verletzt oder amtliche Toleranzen nicht eingehalten werden.

Tabelle 3: Untersuchte Parameter bezüglich unerwünschte Substanzen bei den Nutztierfuttermitteln im Jahr 2010

Parameter Anzahl Proben

Schwermetalle

 Arsen

 Quecksilber

 Blei

 Cadmium

134

 59

 8

 134

 134

Salmonellen 324

Dioxine und PCB 26

Antibiotika 374 (1 Verwaltungsmassnahme)

Melamin 148

Aflatoxine 142

Bestandteile Ursprung Landtiere 329

GVO 297

Die Kontrolle der Nutztierfuttermittel

Inspektionen sind in den meisten Fällen mit Proben- nahmen verbunden.

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Bei den Kontrollen wird ein besonderes Augenmerk auf die importierten Futtermittel gelegt. Die meisten Produkte werden in den Produktions- und Handelsbetrieben beprobt. Um Direktlieferungen an Endverbraucher ebenfalls zu kontrollieren, werden auch regelmässig Proben bei den Zollstellen gezogen. Die Resultate der entsprechenden Untersuchungen sind in den Tabellen 2 und 3 bereits enthalten. Wie aus Tabelle 4 hervorgeht, lag die Anzahl nicht-konformer Proben bei den importierten Futtermitteln leicht höher als bei den inländischen. Graphik 1 zeigt die Aufteilung der untersuchten Futtermittel auf die verschiedenen Katego- rien.

Tabelle 4: Anzahl Proben und Resultate bei den importierten Nutztierfuttermittel im Jahr 2010

Resultat Anzahl Proben

Total untersuchte Proben

 beim Zoll

 bei den Betrieben

234

 79

 155 Mit leichten Nicht-Konformitäten 61 (26.1%)

Nicht konform 67 (28.6%)

Wie bei den inländischen Futtermitteln sind die Beanstandungen hauptsächlich auf Gehalte, welche ausserhalb der amtlichen Toleranzgrenzen liegen, oder auf fehlerhafte Deklarationen zurückzuführen.

Grafik 1: Arten von untersuchten Importprodukten im Jahr 2010

67

64 41

30

20 12 Ergänzungsfuttermittel

Ausgangsprodukte Mineralfuttermittel Vormischungen Zusatzstoffe Alleinfuttermittel

An den Zollstellen werden auch regelmässig Proben von Sojaextraktionsschrot und Maiskleber gezogen, um diese spezifisch auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu untersuchen. Der Grenzwert für die Deklarationspflicht von 0.9% wurde bei keinem dieser Ausgangserzeugnisse (59 Proben) überschritten.

Sämtliche Untersuchungen auf verbotene oder unerwünschte Substanzen fielen negativ aus. Aus Sicht der Futtermittelsicher- heit gibt folglich auch die Importware keinerlei Anlass zu Besorgnis.

Importierte Futtermittel

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Im Rahmen der amtlichen Futtermittelkontrolle hat ALP im Jahre 2010, zusätzlich zu den Untersuchungen auf Salmonellen (siehe Tabelle 3), welche über das ganze Jahr gezielt in den proteinreichen Futtermitteln durchgeführt wurden, 115 Proben auf andere mikrobiologische Parameter untersucht. Ein entsprechender Bericht wurde im April 2011 veröffentlicht. Untersucht wur- den insgesamt 87 Mischfuttermittel, welche wie in Tabelle 5 aufgeführt unterteilt waren, sowie 28 Ausgangserzeugnisse.

Tabelle 5 – Mikrobiologische Parameter: Anzahl untersuchte Proben pro Futtermittelkategorie

Legehennenfutter 18 Milchviehfutter 18

Mastgeflügelfutter 6 Kälberaufzuchtfutter 9

Kükenfutter 1 Rindviehmastfutter 2

Ferkelfutter 10 Schaf- und Ziegenfutter 1

Zuchtsauenfutter 4 Pferdefutter 5

Mastschweinefutter 10 Hundefutter 3

ALP hat in diesen Futtermitteln die folgenden mikrobiologischen Parameter geprüft: Aerobe mesophile Bakterien (Code BKZ), Schimmelpilze (Code FKZ) und Hefen (Code HKZ).

Da es keine gesetzlichen Höchstwerte für diese Parameter gibt, werden bei der Beurteilung die von der VDLUFA in Deutsch- land empfohlenen Orientierungswerte (VDLUFA Futtermitteluntersuchungen, Methode 28.1.4: Verfahrensanweisung mikrobio- logische Qualitätsbeurteilung, siehe http://www.vdlufa.de/content/view/129/147/ ) angewendet. Um die gemessenen Werte zu interpretieren wurden die vorhandenen Mikroorganismen in Indikatorgruppen eingeteilt.

Basierend auf diesen Resultaten wurden die Proben in 4 Kategorien eingeteilt:

 normal

 vermindert

 deutlich vermindert

 verdorben

Tabelle 6 – Mikrobiologie: Resultate pro Futtermittelkategorie

normal vermindert deutlich vermindert verdorben

Legehennen 18 18 - - -

Mastgeflügel 6 5 - 1 -

Küken 1 1 - - -

Ferkel 10 9 1 - -

Zuchtsauen 4 4 - - -

Mastschweine 10 8 2 - -

Milchvieh 18 16 2 - -

Kälber 9 8 1 - -

Rindviehmast 2 2 - - -

Schafe/Ziegen 1 1 - - -

Pferde 5 3 2 - -

Hunde 3 1 1 - 1

Ausgangserz. 28 27 - - 1

115 103 9 1 2

89.6% 7.8% 0.9% 1.7%

TOTAL

Grafik 2: Darstellung der Resultate pro Qualitätskategorie

normal vermindert

deutlich

vermindert verdorben

Die Erhebung hat gezeigt, dass die mikrobiologische Qualität der in der Schweiz in Verkehr gebrachten Futtermittel gene- rell als gut bis sehr gut bezeichnet werden kann.

Es gibt zwar immer wieder Ausnahmefälle, diese können jedoch durch eine gute und regelmässige Überwachung durch die Futtermittelhersteller aufgedeckt werden.

Gute mikrobiologische Qualität

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Seit 2003 ist auch der Petfood-Bereich der amtlichen Futtermittelkontrolle unterstellt und wird seit 2005 systematisch überprüft.

Im Gegensatz zu den Nutztierfuttermitteln wiesen viele Proben leichte Nicht-Konformitäten auf. Dies ist darauf zurückzuführen, dass es in diesem Bereich viel Importware gibt, bei welcher die Dekla-

rationen nicht den schweizerischen Vorschriften entsprechen. Der deutliche Rückgang von nahezu zehn Prozentpunkten in diesem Be- reich zeigt jedoch, dass sich die Unternehmen bemühen, die Etikettie- rungen den gesetzlichen Vorschriften anzupassen.

Tabelle 7: Anzahl Proben und Resultate bei den Heimtierfuttermitteln im Jahr 2010

Resultat Anzahl Proben

Total 203

Konform 79 (38.9%)

Mit leichten Nicht-Konformitäten 71 (35.0%)

Nicht konform 53 (26.1%)

Beim Petfood werden wenige Analysen auf unerwünschte Substanzen durchgeführt. Die GVO-Analytik und die mikroskopische Untersuchung auf Samen von Ambrosia artemisiifolia L. stellen zwei wichtige Kontrollparameter dar.

Tabelle 8: Untersuchte Parameter bezüglich unerwünschte Substanzen bei den Heimtierfuttermitteln im Jahr 2010

Parameter Anzahl untersuchte Proben

GVO 109

Ambrosia 16

Bei den GVO-Analysen musste eine Probe beanstandet werden. Das Futtermittel enthielt ein Ausgangsprodukt, welches mehr als die tolerierten 0.9% gentechnisch veränderte Organismen aufwies und entsprechend hätte deklariert werden müssen. . Drei der 16 auf Ambrosia untersuchten Körnermischungen gaben Anlass zu Beanstandungen.

Kontrolle der Fütterungsarzneimittel

Seit 2008 führt ALP zusammen mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic auch Untersuchungen bei den Fütterungsarzneimittel durch.

Diese werden von ALP auf die futtermittelrechtlichen Parameter unter- sucht, während eine zweite Probe an Swissmedic gesandt wird, um den Gehalt an Wirkstoff (zugelassenes Tierarzneimittel) zu analysieren.

Da die meisten Fütterungsarzneimittel nur auf Bestellung produziert wer- den, ist es eher selten, dass die ALP-Inspektoren derartige Produkte be- mustern. 2010 konnten 7 Proben gezogen werden, wovon eine Probe wie im Vorjahr aufgrund eines zu hohen Zink-Gehaltes als nicht konform ein- gestuft wurde.

Die Kontrolle der Heimtierfuttermittel

Weitere Aktivitäten

Man kann beruhigt sein, die Situation beim Pet- food hat sich weiter verbessert! Bild-Quelle: VHN

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Mykotoxin-Kampagne

ALP hat im 2010 Untersuchungen bei den 30 grössten Sammelstellen der Schweiz durchgeführt, um die allfällige Mykotoxin- Belastung des Futtergetreides zu erheben. Diese Resultate wurden in 2 Berichten veröffentlicht: Ende Sommer für das Halmge- treide und im Winter für den Körnermais. Generell kann zusammengefasst werden, dass 2010 für Halmgetreide kein Problem- jahr darstellte (verbreitete Belastungen, aber auf tiefem Niveau), jedoch beim Mais Vorsicht geboten war.

Tabelle 9: Anzahl Proben und Zusammenfassung der Resultate der Mykotoxin-Erhebung im Jahr 2010

Getreide Anzahl Proben Resultat

Gerste 55 Verbreitete Belastung mit Deoxynivalenol DON, jedoch auf tiefem Niveau Futterweizen 53 Verbreitete Belastung mit DON und Zearalenon, jedoch auf tiefem Niveau Triticale 45 Einzelne Proben mit DON und Zearalenon

Hafer 13 Leichte Belastung mit T-2 Toxin

Mais 45 Belastung mit DON, einzelne Proben ebenfalls mit Zearalenon und Fumonisin

Zulassung neuer Produkte für die Tierernährung

Eine wichtige Aktivität von ALP ist auch die Zulassung neuer Produkte für die Tierer- nährung. Diese werden in Absprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW überprüft und entsprechend zugelassen. Aufgrund der im Agrarabkommen ange- strebten Äquivalenz gilt die Regel, dass Ausgangsprodukte oder Zusatzstoffe in der Schweiz nur zugelassen werden, wenn diese in der EU zugelassen sind oder sich in einem fortgeschrittenen Stand der Prüfung befinden.

Somit wurden im 2010 verschiedene Produktzulassungen erteilt (neue Produkte oder Erweiterungen von bestehenden Zulassungen).

Zollerleichterungen und Exportzertifikate

Importierte Futtermittel, welche einen vernachlässigbaren energetischen Nährwert aufweisen, können zu einem günstigeren Zolltarif eingeführt werden. Als zuständige Behörde erteilt ALP jährlich viele Zollerleichterungen, welche jedoch lediglich pro- dukt- und nicht chargenspezifisch sind.

Für den Export müssen die Schweizer Firmen oftmals Zertifikate für Ihre Produkte mitliefern. Als Kontrollbehörde stellt ALP jährlich auch eine Vielzahl derartiger Doku- mente aus, welche den internationalen Handel ermöglichen oder erleichtern.

Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Union (Food and Veterinary Office FVO) hat 2010 in der Schweiz eine Inspektion des Bereichs Futtermittelzusatzstoffe und –vormischungen durchgeführt. Diese "FVO mission" dauerte vom 17. bis zum 25. November 2010 und hatte zum Ziel, die Einhaltung der Vereinbarungen des gegenseitigen Agrarabkommens sowie der gesetzlichen Vorgaben für die Konformität der in die EU exportierten Futtermittel zu kontrollieren.

Die amtliche Futtermittelkontrolle stand als zuständiges Vollzugsorgan unter der Leitung des BLW im Fokus dieser Inspektion, welche von zwei Inspektoren aus der EU und einem nationalen Experten aus den Niederlanden durchgeführt wurde.

Zu Beginn lag das Interesse bei den Arbeitsabläufen sowie der Organisation und der Planung der amtlichen Kontrollen. Im Anschluss besuchte das Inspektionsteam insgesamt 7 Firmen, um sich vor Ort von der Konformität der angewandten Mass- nahmen und Kontrollen zu überzeugen.

Ein Bericht mit detaillierten Ergebnissen dieser Inspektion wurde auf der FVO-Internetseite publiziert (http://ec.europa.eu/food/fvo).

Das FVO wies darauf hin, dass einige Lücken zu schliessen seien (insbesondere im HACCP-Bereich), aber es hat auch betont, dass die amtliche Futtermittelkontrolle der Schweiz im europäischen Vergleich ihre Aufgabe sehr gut erfüllt und effizient arbei- tet.

Besondere Ereignisse

Die Arbeitsdokumente werden im Detail kontrolliert.

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Aufgrund der bilateralen Abkommen mit der Europäische Union, welche die Äquivalenz im Futtermittelbereich erzielen, wie auch dem zunehmenden internationalen Handel, pflegt ALP enge Kontakte mit den deutschen und österreichischen Futtermit- tel-Kontrollbehörden.

Die im Jahre 2008 auf informeller Basis etablierten sog. „D-A-CH-Gespräche“ haben 2010 erneut stattgefunden, und neu wurde auch der entsprechende Kontakt mit der französischen Behörde etabliert.

Diese Kontakte erlauben ALP, sich über die Neuerungen im EU-Vollzug und deren Konsequenzen zu informieren und Antwor- ten auf viele Grundsatz- oder Detailfragen betreffend Produktbeurteilungen oder Organisation der Kontrollaktivitäten zu erhal- ten.

Die amtliche Futtermittelkontrolle ist auch in diversen Arbeitsgruppen aktiv, unter anderem für die Erstellung des nationalen Kontrollplans. Im Jahr 2010 wurde im Rahmen der Arbeitsgruppe "risikobasierte Prozesskontrollen" eine grosse Arbeit geleistet, um die Grundkontrollfrequenzen der Betriebe festzulegen.

Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Landwirtschaft BLW: ALP nimmt regelmässig an Diskussionen zu gesetzlich relevanten Themen teil, während die Koordination BLW -ALP durch die Koordinationssitzungen "CoordiALP" ge- währleistet wird. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat ALP letztes Jahr u.a. die Vorschläge zur Totalrevision der Futtermittel- Gesetzgebung kommentiert.

ALP arbeitet auch eng mit dem schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic zusammen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist die amtliche Futtermittelkontrolle sowohl in der Fachkommission Tierarzneimittel, als auch im sog. VetICC Einsitz vertreten.

In der Fachkommission Tierarzneimittel werden grundlegende Fragestellungen erörtert, welche nicht durch die jeweiligen Be- hörden oder Institutionen allein bearbeitbar sind. Das VetICC (Veterinary Inspectorate‘ Coordinating Commitee) wurde ins Le- ben gerufen, um die Koordination der Kontrollen und den Informationsaustausch unter den Vollzugsbehörden zu gewährleisten.

Auf dieser Plattform können insbesondere Fragen zur Abgrenzung von Futtermitteln zu Tierarzneimitteln oder zu anderen Stoff- klassen effizient geklärt werden.

Auf dem internationalen Parkett

Zusammenarbeit mit Schweizer Behörden

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