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Archiv "Transplantation: Zurückweisung" (01.11.2002)

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Transplantation

Zu dem Leserbrief „Subjektiv ge- färbte Analyse eigener Daten“ von Prof. Dr. med. R. Körfer und Dr. med.

G. Tenderich in Heft 40/2002:

Zurückweisung

Besten Dank für Ihren Kom- mentar zu unserem „Alloka- tionsartikel“. Ihre Kritik, die von uns erhobenen Daten seien „subjektiv eingefärbt“

oder „unsinnig“, weisen wir auf das Schärfste zurück. Mit Polemik tut man der Sache keinen Gefallen.

Thema unserer Studie war es, die Folgen des neuen, deut- schen Allokationsverfahrens für unser Transplantations- zentrum zu ermitteln. Eine wesentliche Änderung des Organverteilungssystems be- steht darin, dass man aus ethi- schen Gründen von der vor- mals überwiegend regionalen

Allokation zu einem nationa- len, Wartezeit-orientierten Allokationssystem überging.

Dass sich so die Transportwe- ge zum Explantationsort ver- längerten und sich folglich Ischämiezeit und Explantati- onskosten (speziell die Trans- portkosten) erhöhten, ist Er- gebnis unserer retrospektiven Studie und verwundert nicht.

Die Verlängerung der durch- schnittlichen Ischämiezeit bei Herzen auf 264⫾56 min (die damit über der von Ihnen ge- forderten 240-min-Grenze liegt) und die deutliche Er- höhung der Kosten sind unse- rer Ansicht nach nicht zu ak- zeptieren, da mit Einführen der neuen Allokation Trans- plantationen nicht sicherer, aber vor allem wesentlich teurer werden.

Wir möchten gern den Vor- schlag vom Kollegen Körfer aufgreifen, mithilfe von Eu-

rotransplant diesbezügliche Daten für alle nationalen Transplantationszentren zu- sammenzutragen, da sicher- lich je nach Organspendeauf- kommen und Transplantati- onsfrequenz der einzelnen Regionen unterschiedliche Auswirkungen zu erwarten sind (DSO-Jahresbericht 2001: NRW: 9,1 Spender/Mio.

Einwohner vs. z. B. Bayern:

13,7 Organspender/Mio. Ein- wohner).

Nach Einführung eines jeden neuen Verfahrenssystems muss eine Effizienzkontrolle und eine kritische, sachliche Auseinandersetzung stehen.

Dr. med. Jan Groetzner, Dr. med.

Bruno Meiser, Dr. med. Ingo Kaczmarek, Markus Müller, Prof.

Dr. med. Eckart Kreuzer, Prof. Dr.

med. Bruno Reichart,Herzchirurgi- sche Klinik, Ludwig-Maximilians- Universität München, Klinikum Großhadern, Marchioninistraße 15, 81377 München

B R I E F E

Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

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Versorgungswerke

Zu dem Beitrag „Freiberufler sehen sich bei der Altersversorgung be- nachteiligt“ von Walter Kannen- gießer in Heft 28–29/2002:

Ungleichbehandlung beseitigen

Erheblich höhere Beiträge zur gesetzlichen Krankenkas- se zahlt, wer als Rentner An- gehöriger berufsständischer Versorgungswerke und gleichzeitig GKV-Mitglied ist, z. B. aufgrund früherer Fa- milienmitversicherungen, Halbtagstätigkeit, längerer Arbeitslosigkeit oder als Be- rufsanfänger im Angestell- tenverhältnis, dessen Ein- künfte unterhalb der Bei- tragsbemessungsgrenze (in 2002 gleich 3 375 Euro) lie- gen. Da diese freiwillig versi- cherten GKV-Mitglieder nicht im neuen „10. SGB V- Änderungsgesetz“ (ab 1. April 2002) eingeschlossen sind, wird von dieser Perso- nengruppe bei Rentenbezug (BU-Renten, Altersrente) der volle GKV-Beitragssatz (100 %) auf ihr gesamtes Einkommen einschließlich eventueller Kapitalerträge erhoben.

Im Vergleich dazu entrichtet ein freiwillig versicherter Rentner einer gesetzlichen Rentenversicherung ledig- lich den halben Beitragssatz (50 %), beschränkt auf die Rente, Versorgungsbezüge (Betriebsrente) und ein eventuelles Arbeitseinkom- men. Alle anderen Einkom- mensarten, wie Kapitalerträ- ge, bleiben bei ihm sogar beitragsfrei. Daher kann sich innerhalb der Gruppe der freiwillig versicherten Rent- ner mit beispielsweise iden- tischen Renteneinkünften ein bis zu sechsfach (> 300 %) höherer GKV-Beitrag zuun- gunsten der Mitglieder der berufsständischen Versor- gungswerke (VW’e) erge- ben. Mit jeder Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze vergrößert sich der Abstand weiter. Dies benachteiligt besonders Rentner der be-

rufsständischen VW’e mit nur geringen Rentenanwart- schaften (wegen früherer Halbtagstätigkeit, Zeiten längerer Arbeitslosigkeit, vorzeitigem Eintritt von Be- rufsunfähigkeit), weil kleine- re Renten dadurch beson- ders belastet werden. Erzie- len diese Rentner zusätzlich Einkünfte zur Sicherung ih- rer privaten Altersversor- gung (wie ja vom Gesetzge- ber erwünscht), werden die- se durch die hohen GKV- Beiträge deutlich ge- schmälert. Eine zusätzliche private Altersversorgung ist aber bei kleineren Renten- anwartschaften wie z. B. bei frühem Berufsunfähigkeits- eintritt besonders wichtig, da in diesem Fall die Rentenan- wartschaften zur Altersrente nicht mehr ansteigen und so- mit äußerst gering sein kön- nen.

Der Gesetzgeber wird hier- mit aufgefordert, die Un- gleichbehandlung zu beseiti- gen (Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG).

Dr. med. Michaela Helbig,Römling- hovener Straße 25, 53639 Königswinter

Psychotherapie

Zu der Meldung „Gegen Aufspal- tung“ in Heft 36/2002:

Unverzichtbar:

Innerärztliche Solidarität

Da die Ständige Konferenz in dieser Nachricht als bisherige Vertretung der ärztlichen Psychotherapeuten erwähnt wird, entsteht der Eindruck, die Gründung des Ärztefo- rums sei erforderlich gewor- den, weil die Ständige Konfe- renz „für Aufspaltung, gegen Richtlinienpsychotherapie und gegen Methodenorien- tiertheit“ sei. Dies ist jedoch nicht der Fall.

Die Ständige Konferenz ärztlicher psychotherapeuti- scher Verbände ist eine 1995 gegründete Arbeitsgemein- schaft, der inzwischen 19 Wissenschaftliche Fachge- sellschaften, Berufsverbände und ärztliche Vereinigungen

angehören. Die Arbeitsge- meinschaft ist offen für alle bundesweit organisierten ärztlichen Gesellschaften aus dem psychiatrisch-psy- chotherapeutischen und psy- chosomatisch-psychothera- peutischen Bereich und für Ärzte aus gemischten psy- chotherapeutischen Verbän- den, sofern sie in ärztlichen Sektionen organisiert sind.

Die Ständige Konferenz hat sich zu einem wichtigen An- sprechpartner in Belangen der psychotherapeutisch täti- gen Ärzte entwickelt. Unter den beteiligten Verbänden ist Akzeptanz und ein Bemü- hen um gemeinsam zu vertre- tende Positionen gewachsen.

Die Formulierung von ge- meinsamen Anliegen der Ärzte schließt die von diesen Positionen ausgehende Suche nach Gemeinsamkeiten mit den Psychologischen Psycho- therapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten ein, da es zwischen den drei Berufsgruppen eine Fülle gemeinsamer Interes- sen gibt.

Die Bezeichnung „ärztliche und psychologische Psycho- therapie“ ist begrifflich irre- führend und verweist auf ei- nen Gegensatz, der so nicht existiert. Psychotherapie

„gehört“ keiner Berufsgrup- pe und wird nach gemeinsa- men Richtlinien von beiden Berufsgruppen erbracht. Die ärztlichen Psychotherapeu- ten möchten jedoch über die Psychotherapie hinaus ihre ärztliche Kompetenz in der Psychiatrie, Psychosomatik und Kinder- und Jugendpsych- iatrie in ihrem Leistungs- spektrum abgebildet sehen . . .

Gerade in einer Zeit, in der in der öffentlichen Meinung das Bewusstsein für die psy- chotherapeutische Kompe- tenz von Ärzten zu schwin- den droht, die Behandlerzah- len rückläufig sind und psy- chotherapeutisch tätige Ärz- te innerhalb des Systems be- nachteiligt werden (z. B.

durch die 90 %-Grenze und längere Weiterbildungszei- ten), ist innerärztliche Solida- rität unverzichtbar. Deswe-

gen würden wir es begrüßen, wenn die Mitglieder des Ärz- teforums nicht spalten, son- dern sich an der gemeinsa- men Arbeit beteiligen wür- den.

Karin Bell,Ständige Konferenz Ärztli- cher Psychotherapeutischer Verbände, Brücker Mauspfad 601, 51109 Köln

Beratung

Zu dem Varia-Beitrag „GOÄ-Ratge- ber: Kein Geld für eingehende Bera- tung“ von Dr. med. Regina Klakow- Franck in Heft 37/2002:

Ein Beispiel

Vor einigen Wochen stellte sich eine alte Dame mit einer Hautveränderung sehr nahe am linken Augeninnenwinkel bei mir vor, klinisch ohne Zweifel ein Basaliom. Sie war in Begleitung ihrer Toch- ter und einer Betreuerin. Ich besprach die Diagnose, ihre Relevanz, den geplanten Ein- griff einschließlich plasti- scher Defektdeckung etc.

ausführlich. Patientin und Begleitpersonen drängten sehr zu einem ambulanten Vorgehen, obwohl ein sta- tionärer Aufenthalt durchaus erwägenswert und ausdrück- licher Wunsch des Hausarz- tes war. Nach nochmaliger Diskussion der familiären Betreuung, Basismedikation und Organisation der post- operativen Verbandswechsel vereinbarten wir schließlich den Op.-Termin. Das ganze Gespräch dauerte letztend- lich über 30 Minuten.

Obwohl hier der Inhalt von Nr. 34 GOÄ zweifellos erfüllt ist – zumal das Basaliom ja eine maligne Erkrankung der Haut darstellt – und darüber hinaus die insgesamt deutlich höheren Kosten des stationä- ren Aufenthaltes vermieden wurden, hat die Postbeam- ten-B-Krankenkasse die Ziff.

34 gestrichen, die Patientin übernimmt sie jetzt selbst.

Ich frage mich, wofür dann überhaupt diese Ziffer in der GOÄ erscheint?

Dr. Ann Baumgartner, Sundgauallee 92 a, 79110 Freiburg

A

A2922 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 441. November 2002

B R I E F E

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Krankenhaus

Zu dem Beitrag „Von der Blockade zur Notstandsverordnung“ von Dr.

med. Bernhard Rochell und Priv.- Doz. Dr. med. Norbert Roeder in Heft 34–35/2002:

Der Schaden ist heute schon sichtbar

Endlich kommen die beiden Verfasser, die in unzähligen Veröffentlichungen das DRG-System „verherrlicht“

haben, zur Ernüchterung.

Endlich denken sie jetzt auch

„mehrdimensional“, indem sie die bei den unterschiedli- chen Krankenkassenarten- strukturen sich dramatisch verändernden Zahlungsströ- me und mögliche Kranken- kassenpleiten erkennen. Und doch scheint beiden Verfas- sern nicht geläufig zu sein, dass die Krankenkassen den Krankenhäusern heute schon erbarmungslos nicht nur Budgetsteigerungsraten weit unter Kostenentwicklung

„abpressen“, sondern auch jeden einzelnen Kranken- hausbehandlungsfall hinsicht- lich Notwendigkeit und Dau- er der Krankenhausbehand- lung und auch hinsichtlich der Abrechnungskombina- tionen nervend hinterfragen.

Dass bereits nach heutigem Abrechnungssystem allein zu Abrechnungskombinationen zu Fallpauschalen und Son- derentgelten etliche Verfah- ren bis zum Bundessozialge- richt getrieben wurden, mag ein Vorgeschmack darauf sein, was den deutschen Krankenhäusern unter dem DRG-System „blüht“. Der Schaden des insbesondere von „Wissenschaftlern“, Poli- tikern und Ministerialbeam- ten gepriesenen Fallpauscha- lensystems ist heute schon sichtbar:

Zigtausende frustrierter Krankenhausärzte, die zum Zwecke der Codierung im- mer mehr vom Patientenbett an die Computer gezwungen werden.

Heerscharen von Medizin- controllern, also Ärzten, die sich nicht um Hilfe suchende Patienten zu kümmern brau- chen, sondern die ausschließ- lich einnahmesichernden Aufgaben nachgehen, ohne dass eine Gegenfinanzierung der Stellen über die Budgets gesichert ist.

Heerscharen von ärztlichen Spezialisten für Vergütungssy- steme nicht nur beim Medizi- nischen Dienst der Kranken- versicherung, sondern auch bei einzelnen Krankenkassen.

Durch die „Ersatzvornahme“

in Form einer Rechtsverord- nung können Politik und Mi- nisterialbürokratie jetzt

„Qualität“ zeigen, die von ih- nen gesetzten Rahmenbedin- gungen des Fallpauschalenge- setzes so plausibel umzuset- zen, dass es jedermann bei den Krankenhäusern und bei den Krankenkassen „ka- piert“. Jedenfalls zeigt das Ge- setz, dass z. B. bei Verlegungen in ein anderes Krankenhaus Abschläge von den Fallpau- schalen nach komplizierten vorgegebenen Formeln zu be- rechnen sind.Vielleicht sollte man die für das Fallpauscha- lensystem verantwortlichen Politiker und Ministerialbe- amten vor deren Aufnahme in eines der 2 200 deutschen Krankenhäuser bitten, die Re- chenformeln für den Fall ihrer eventuellen Verlegung in ein

anderes Krankenhaus zu lö- sen. Da würde sich dann bei dem einen oder anderen Poli- tiker oder Ministerialbeamten die Krankenhausaufnahme um Wochen verschieben.

Peter Tischmann,St. Clemenshospi- tale Sterkrade gGmbH, Wilhelmstraße 34, 46145 Oberhausen

Altersgrenze

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Späte Einsichten“ von Josef Maus in Heft 38/2002:

Weitere Konsequenz

Wenn die Altersgrenze für Vertragsärzte fallen sollte, wäre es nur konsequent, auch die Zulassungsbeschränkung für junge Ärzte aufzuheben.

Dr. med. Christoph Liebrecht, Tulpenstraße 1 1/3, 85077 Manching

Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 441. November 2002 AA2923

B R I E F E

E-Mail

Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Leserbrief“ bezeich- net sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige An- schrift des Verfassers (nicht die bloße E-Mail-Adresse).

Die Redaktion behält sich ohne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen,

zu kürzen.

(4)

Arzneimittel

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Böse Buben“ von Heike Korzilius in Heft 38/2002:

Klare Worte

Als Arzt in der pharmazeuti- schen Industrie habe ich mit großer Genugtuung den Bei- trag zum Thema Arzneimit- telausgaben gelesen. Die seit Jahren gebetsmühlenartig wiederholten Vorwürfe der Krankenkassen, die jährli- chen Defizite der Kassen be- ruhten wesentlich auf den Mehrausgaben für steigen- de Verordnungen von Arz- neimitteln, sind durch den Beitrag ins rechte Licht gerückt worden. Geschol- ten werden aber nicht nur die Ärzte, sondern auch und vor allem die Pharma- Industrie.

In der Tat liegt der Anteil der Arzneimittelausgaben an den GKV-Gesamtausga- ben bei 16 Prozent. Man sollte allerdings bedenken, dass die pharmazeutischen Unternehmen das gesamte Entwicklungsrisiko von Arz- neimitteln tragen, die Zulas-

sung bei den zuständigen Behörden beantragen und aufrechterhalten und die Arzneimittel herstellen und vertreiben müssen. Die Ent- wicklung neuer oder verbes- serter Arzneimittel ist auf- grund der regulatorischen Vorgaben sehr kosteninten- siv. Trotzdem erhalten die Unternehmen nur etwa die Hälfte der 16 Prozent der GKV-Gesamtausgaben. Die andere Hälfte teilen sich Großhandel und Apothe- ken.

Daraus ergibt sich, wie milchmädchenhaft vonsei- ten der GKV-Kassen ge- rechnet wird: Man behaup- tet seit Jahren, dass Ein- sparungen im Arzneimittel- sektor den restlichen Be- reich der Kassenfinanzie- rung konsolidieren könnten.

Einsparungen in einem Be- reich, der 8 bzw. 16 Prozent der gesamten Kosten reprä- sentiert, retten die verblei- benden 92 bzw. 84 Prozent?

Das ist schlichtweg dummes Zeug.

Frau Korzilius weist völlig korrekt darauf hin, „es wäre durchaus lohnend, die ande- ren Beitragssatztreiber zu

identifizieren – allen voran versicherungsfremde Lei- stungen . . .“.

Vielen Dank für diese klaren Worte.

Dr. med. Norbert Clemens, Epernayer Straße 24, 76275 Ettlingen

Endoskopie

Zu dem Medizin-Beitrag „Präventi- onspotenzial endoskopischer Vor- sorgeuntersuchungen für kolorek- tale Karzinome“ von Prof. Dr. med.

Hermann Brenner et al. in Heft 33/2002:

K.-o.-Katalog überdenken

. . . Zorniger Hohn kommt bei mir vor allem auf, wenn ich an den 1. Januar 2003 denke, an dem der unsinnige und durch kein rationales Ar- gument zu erklärende so ge- nannte K.-o.-Katalog für uns Generalisten-Internisten (wir dürfen uns jetzt hausärztlich tätige Internisten schimpfen) zum Tragen kommt. Ganz ohne Frage werden dann er- hebliche Untersuchungsplät- ze abgebaut, was ja wohl der

Intention der Früherkennung koloraktaler Karzinome dia- metral entgegenläuft. Das Argument so manch arrogant argumentierender Gastroen- terologenfunktionäre, wir hätten uns ja schließlich als

„fachärztliche Internisten“

(sind und bleiben wir das nicht ohnehin immer?) de- klarieren können, sticht zu- mindest für auf dem Lande Tätige wie mich und viele an- dere nicht. Unsere Untersu- chungsfallzahl ist dazu nicht so hoch (aber auch nicht so niedrig – wie immer wieder argumentiert wird, dass wir es verlernt haben könnten), dass wir wirtschaftlich ohne die so genannte hausärztliche Betätigung überleben könn- ten. Es ist zynisch, wenn diese Kreise behaupten, wir hätten uns schließlich nur „die Rosi- nen herausgepickt“. Dass es uns vor allem auch um ethi- sche Gesichtspunkte der gu- ten Versorgung der Bevölke- rung in ländlichen Strukturen geht – eben auch Früherken- nung kolorektaler Karzino- me –, scheint diese vorwie- gend nur wirtschaftlich Den- kenden wenig zu berühren.

Bei uns laufen eben die Geräte nicht, weil sie da sind, sondern dann, wenn sie ge- braucht werden.

Liebes Ärzteblatt, verwen- den Sie sich dafür, gerade im Sinne des oben angeführten Themas, die Diskussion über die Abschaffung des K.-o.- Katalogs neu anzufachen, wenn Sie mit solchen Arti- keln glaubhaft sein wollen.

Ansonsten können noch so viele Arbeiten darüber er- scheinen, es werden weniger Untersuchungen in ländli- chen Bereichen erfolgen, oder diese werden unter sta- tionären Bedingungen durchgeführt, was die Ange- legenheit wohl viel teurer macht. Aber globales Den- ken ist nicht Sache unserer KV, Hauptsache, die Schach- tel „ambulante Kosten“

stimmt, und das dürfte ja dann durch weniger Unter- suchungen gefördert wer- den.

Dr. Hans Bolland,Rosenheimer Straße 23, 83098 Brannenburg

A

A2924 Deutsches ÄrzteblattJg. 99Heft 441. November 2002

B R I E F E

Vergangenheit

Zu dem Beitrag „Eugenik und Euthanasie: Aktuelle Vergangen- heit“ von Norbert Jachertz in Heft 28–29/2002:

Starker Tobak

Haeckel und Darwin, ver- dienstvolle Forscher, als gei- stige Wegbereiter der Euthanasie des Nationalso- zialismus? Tötung auf Ver- langen, Präimplantations- diagnostik als bedauerlicher Atem der Eugenik, der ins 21. Jahrhundert weht? Star- ker Tobak, der von dem Vor- tragenden präsentiert wird.

Schnell wird der innere Zu- sammenhang und der rote Faden deutlich, dem der Hass des Vortragenden gilt, und der diese Punkte ver- bindet, es ist die Frage: Wie

lässt sich menschliches Leid verhindern und ein mög- lichst selbstbestimmtes und würdiges Leben führen?

Keine andere Frage liegt dem Arztberuf zugrunde.

Gerade die Präimplantati- onsdiagnostik kann wie kei- ne andere Methode zukünf- tiges Leid erkennen und bietet dadurch die Möglich- keit, es zu verhindern.

Durch die Kontamination mit dem Faschismus sollen Haeckel und Darwin in den Schmutz gezogen und eine bitter notwendige Diskussi- on abgewürgt werden. Der Faschismus war ein originä- rer Gegner eines solchen Programms, das eine Mini- mierung des irdischen Jam- mertals für die Mehrheit vorsah. Und wenn schon nach geistigen Wegberei- tern gesucht wird, sind sie in

den Reihen derer zu finden, die auch heute gegen die Präimplantationsdiagnostik vorgehen. An erster Stelle ist die katholische Kirche zu nennen, deren Judenhass von Hitler übernommen wurde und wahrscheinlich ihn an vergossenem Blut immer noch übertrifft. Das Hitler-Konkordat, das den Kirchen den Religionsun- terricht an den Schulen und die staatliche Einziehung der Kirchensteuer garan- tiert, heute immerhin 15 Milliarden DM jährlich, wurde von der Bundesrepu- blik nahtlos übernommen, ist heute noch gültig und war der Lohn für die welt- weit erste staatliche Aner- kennung des Faschismus durch den Vatikan.

Dr. Karl Albert Mutter, Am Waldpark 29, 63071 Offenbach

Referenzen

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