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Archiv "Mutterschutz: Operieren in der Schwangerschaft" (23.01.2015)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 112

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Heft 4

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23. Januar 2015 A 123 MUTTERSCHUTZ

Operieren in der Schwangerschaft

Chirurginnen setzen sich für eine operative Tätigkeit unter individuell abgesicherten Bedingungen auch während der Schwangerschaft ein.

S

chwanger sein heißt nicht operieren – damit wollten sich Dr. med. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner nicht ein zwei- tes Mal abfinden. Die jungen Ärz- tinnen leiten die Sektion Familie und Beruf des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Ortho- pädie und Unfallchirurgie (DGOU) und kämpften in den vergangenen beiden Jahren – jeweils während ih- rer zweiten Schwangerschaft – für ihren Einsatz im Operationssaal (OP). Mit Erfolg: Niethard operier- te Patienten bis zum sechsten, Don-

ner bis zum neunten Schwanger- schaftsmonat.

Dabei beriefen sich die Frauen darauf, dass weder das Mutter- schutzgesetz noch die Verordnung zum Schutze der Mütter am Ar- beitsplatz den Umgang mit schnei- denden und stechenden Instrumen- ten und somit einen Einsatz im Operationssaal explizit ausschlie- ßen. „Problematisch ist jedoch die eigenständige Auslegung durch die jeweilige Landesaufsichtsbe- hörde, da eine bundesweite Rege- lung fehlt“, berichteten die sich

derzeit in Elternzeit befindenden Ärztinnen Mitte Januar in Berlin.

Dort stellten sie öffentlich ihr Projekt und die Website „Operie- ren in der Schwangerschaft“ (www.

OPidS.de) vor.

Hier finden schwangere Ärztin- nen zahlreiche rechtliche Informa- tionen, auf deren Grundlage Klini- ken in Rücksprache mit der zustän- digen Aufsichtsbehörde für eine Schwangere die Fortführung der operativen Tätigkeit ermöglichen können. Zum Download stehen bei- spielsweise eine Checkliste zum strukturierten Vorgehen sowie ein Musterbeispiel für eine individuelle Gefährdungsbeurteilung bereit.

Diese ist besonders wichtig, denn die Bedingungen im OP haben sich in den vergangenen Jahren stark geändert, meinen die Mitglie- der des Jungen Forums der DGOU und des Perspektivforums Junge Chirurgie der Deutschen Gesell- schaft für Chirurgie (DGCH). „Das Risiko bei zahlreichen Gefahren- quellen im OP kann heute weitest- gehend minimiert werden“, erläu- terte Niethard. Intravenöse und re- gionale Anästhesieverfahren stellten eine gute Alternative zu Narkose - gasen dar. Zudem gebe es schnell verfügbare Tests zum Patienten - screening auf Hepatitis C und HIV sowie stichsichere Instrumente.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann Es ist gut, dass schwangere Ärztinnen es nicht

länger als gegeben hinnehmen, dass sie nicht operieren dürfen. Denn bislang bedeutet die Be- kanntgabe der Schwangerschaft für Weiterbil-

dungsassistentinnen in den operativen Fächern, dass ungeliebte Stations-, Dokumentations- und Schreibarbeiten vermehrt an ihnen hängen blei- ben. Da sie in diesen Monaten mit ihrer Weiterbil- dung kaum voran kommen, zögern viele Ärztin- nen die Mitteilung ihrer Schwangerschaft mög-

lichst lange hinaus und nehmen die Risiken in Kauf – eine gefährliche Konsequenz.

Das abgestimmte Operieren unter gesicher- ten Bedingungen ist da eine hervorragende Opti- on. Es sollte aber explizit nur als Option betrach- tet werden. Denn die erkämpfte Freiheit birgt auch eine Gefahr: Schnell können operierende Schwangere zum Alltag in der Klinik gehören, wobei diejenigen, die nicht bis zum achten oder neunten Schwangerschaftsmonat im Saal stehen können oder wollen, in einen Rechtfertigungs- zwang geraten können. Von Anfang an sollte deshalb darauf Wert gelegt werden, dass die erkämpfte Option nicht zum Zwang wird.

KOMMENTAR

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann, DÄ-Redakteurin

Option, kein Muss

Foto: picture alliance

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