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2-5-6-11 / # 213827

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Staatskanzlei Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

11.11.2004 Mü / lic

Der Staatsschreiber

2-5-6-11 / # 213827

M 230/2004 STA 12. Januar 2005 42 C

Motion

Fuchs, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 13. 09.2004

Erhöhung der Stimmbeteiligung als Ziel – ist SMS-Voting ein Weg dazu?

Der Kanton Zürich hat kürzlich eine versuchsbereite Version seines E-Voting-Pilotprojekts vorgestellt. Auffallendster Teil des Zürcher Vorschlags: Das Abstimmen soll ab 2005 nicht nur übers Internet, sondern auch per SMS möglich sein.

Der Zürcher Pilot ist Teil eines von der Bundeskanzlei begleiteten nationalen Projekts, an dem auch Genf und Neuenburg beteiligt sind. Das Hauptgewicht liegt dabei in Zürich nicht auf der SMS-Möglichkeit, sondern auf der Konsolidierung der Stimmrechtsregister der 171 Zürcher Gemeinden. Dazu wurden Adapter geschrieben, deren Funktionieren in 20 Gemeinden erfolgreich getestet wurde.

Für die Sicherheit und das Verhindern des Mehrfachabstimmens sind eine 8-stellige ID, ein 8-stelliger Zutrittscode und eine Strichcode-Prüfnummer auf dem Stimmrechtsausweis vorgesehen. Ähnlich dem Electronic-Banking.

«Das E-Voting per Handy könnte wichtiger werden als jenes per Internet, da Mobiltelefone stärker verbreitet und flexibler sind», sagt David Knöri, Leiter des kantonalen e-Voting- Projekts. Die verschiedenen Sicherheits- und Zugangscodes wie User-ID und Passwort stehen auf dem neu gestalteten Stimmrechtsausweis, der wie bis anhin per Post kommt.

Wer elektronisch abstimmt, muss ein Siegel öffnen, um an die Angaben zu kommen. Damit ist eine zweite Stimmabgabe an der Urne nicht mehr möglich. Für eine einzige Abstimmung sind zwei SMS nötig.

Erstmals zum Einsatz kommt das SMS-Voting Ende Jahr bei den Wahlen zum Studierendenrat an der Uni Zürich, wo das medienträchtige SMS-Voting auf seine Praxistauglichkeit getestet wird. Auf kantonaler Ebene sollen virtuelle Urnengänge per Handy oder Internet ab Mitte 2005 möglich werden, wenn der Regierungsrat grünes Licht gibt.

Der Berner Regierungsrat wird beauftragt, mit der Zürcher Regierung in Kontakt zu treten und bei einem positiven Ergebnis der Praxistauglichkeit dem Grossen Rat einen entsprechenden Antrag vorzulegen, welcher die Einführung der Abstimmungen per SMS auch im Kanton Bern vorsieht und die zusätzlichen Kostenfolgen darlegt.

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Antwort des Regierungsrates

1. Ausgangslage

Der Grosse Rat hat sich bereits im Jahre 2000 mit der Einführung des e-Votings befasst, und zwar in Zusammenhang mit der Behandlung der Motion FDP (Bolli Jost, M 091/00 STA) – Abstimmen und Wählen per Internet – (Tagblatt des Grossen Rates 2000; Seiten 735 -738). Die Motion verlangte namentlich die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für das Abstimmen und Wählen per Internet auf kantonaler und kommunaler Ebene.

In der regierungsrätlichen Antwort wurde festgehalten, dass sich der Kanton Bern in seinem schwierigen finanzpolitischen Umfeld nicht leisten könne, im Alleingang die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des e-Votings vorzubereiten. Aktivitäten in diesem Bereich seien nur sinnvoll, wenn sie in enger Koordination mit dem Bund und gestützt auf die Vorleistungen des Bundes erfolgen würden. Die Motion wurde als Postulat überwiesen.

Aus finanziellen Gründen wurde im Kanton Bern auch darauf verzichtet, einen Pilotversuch durchzuführen.

2. Stand der Arbeiten auf Bundesebene

Zur Evaluation der mit den Pilotkantonen Genf, Neuenburg und Zürich vereinbarten Pilotversuche wurde das Mandat der am 30. Juni 2000 von der Bundeskanzlei eingesetzten Arbeitsgruppe per 1. Januar 2005 verlängert.

Die Arbeitsgruppe evaluiert die in den Pilotkantonen Genf, Neuenburg und Zürich bis Ende 2005 stattfindenden Pilotversuche. Bis zum 30. Juni 2006 richtet sie ihren Evaluationsbericht zusammen mit Lösungsvarianten im Hinblick auf eine Einführung des e- Votings in der Schweiz samt einer jeweiligen Bewertung von Machbarkeit, Zeitbedarf, Kostenschätzung, Personal- und Sachmittelbedarf an die Bundeskanzlei.

Der Kanton Bern ist in dieser Arbeitstruppe vertreten.

Kommt die Arbeitsgruppe bei der Evaluation der laufenden Pilotprojekte zum Schluss, die Einführung des e-Votings vorzuschlagen, orientiert sie sich bei der Ausarbeitung entsprechender Lösungsvarianten am folgenden Zeitplan:

bis Ende 2007 Aufbau Kompetenzstelle Bund-Kantone

2007 Beratung des Evaluationsberichtes in den eidg. Räten

ab 2007 Bau der Stimmregisterlösungen

2008 Systemtransfer aus Pilotprojekten

2008 bis 2009 Gesetzgebungsarbeiten Bund 2009 bis 2010 Gesetzgebungsarbeiten Kantone

3. Das Pilotprojekt im Kanton Zürich

Beim Pilotprojekt des Kantons Zürich handelt es sich um ein integrales e-Voting-System, bei welchem die Stimmberechtigten ihre Stimme per Web-Browser (Internet) oder per Natel abgeben können.

Ein erster Abstimmungstest soll bei der Bundesabstimmung vom 25. September 2005 mit 20 Gemeinden stattfinden, so dass die Testergebnisse im Evaluationsbericht der Bundeskanzlei berücksichtigt werden können.

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Der Kanton Bern verfolgt mit zwei Vertretern aktiv die Entwicklung im Kanton Zürich; eine Person wirkt im Projektausschuss mit und eine Person hat Einsitz in der vom Bund eingesetzten Begleitgruppe.

Für das eigentliche e-Voting-System wurden im Kanton Zürich 2'466'000.-- Franken ausgegeben, wobei sich der Bund mit 1'972'800.-- Franken beteiligte. Die Gesamtkosten für das Pilotprojekt betrugen ca. 6 Mio. Franken.

Die Verhandlungen zwischen den Kantonen Zürich und Bern auf Expertenebene haben folgendes ergeben: Auch wenn der Kanton Bern vom Kanton Zürich kostenlos das Kernstück des e-Voting-Systems übernehmen könnte, so würden Projektkosten von 2,5 - 3 Mio Franken anstehen (Anpassungen an die Informatikumgebung und an die Strukturen des Kantons Bern, Parameterisierung, Aufbau des zentralen Stimmregisters, Aufbau der Infrastruktur, Managementkosten, Beiträge an die Gemeinden, usw.).

4. Strategie für den Kanton Bern

Der Regierungsrat begrüsst die Einführung des e-Votings. Im Vordergrund steht dabei angesichts der ausgeprägt dezentralen Strukturen mit der grossen Zahl der Gemeinden eine Lösung nach Zürcher Art.

Die Gemeinden sollen weiterhin die Datenhoheit für das Stimmregister behalten und über ihr eigenes EDV-System verfügen. Das e-Voting-System ist sehr komplex; es müssen zum Teil diametral gegensätzliche Anforderungen der verschiedenen Beteiligten berücksichtigt werden. Die Sicherheit und die Gewährleistung des Stimmgeheimnisses geniessen einen hohen Stellenwert.

Wie bereits in der Antwort zur Motion FDP (Bolli Jost) ausgeführt wurde, will sich der Regierungsrat an den Zeitplan des Bundes halten. Damit besteht auch die Gewähr, dass ein ausgereiftes und gründlich durchgetestetes e-Voting-System übernommen werden kann. Dadurch entsteht auch eine erhöhte Betriebssicherheit.

Der Regierungsrat wird in der ersten Jahreshälfte 2005 eine Projektgruppe einsetzen, damit die Vorarbeiten für die Einführung des e-Votings an die Hand genommen werden können. Es wird auch darum gehen, eine saubere Budgetplanung aufzustellen. Zum gegebenen Zeitpunkt soll eine vollamtliche Projektleitung eingesetzt werden.

Eine beschleunigte Einführung des e-Votings lehnt der Regierungsrat jedoch ab.

Einerseits soll die Beurteilung der Praxistauglicheit durch den Bund (Evaluationsbericht) abgewartet und ein ausgereiftes System übernommen werden. Andererseits sind im schwierigen finanzpolitischen Umfeld die Ressourcen sicherzustellen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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