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P 176/2000

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Academic year: 2022

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P 176/2000 BVE 28. Februar 2001 49C

Postulat

0772 Knecht, Nidau (FDP)

Weitere Unterschriften: 13 Eingereicht am: 05.09.2000

Umfahrung Nidau - jetzt

Der Regierungsrat wird beauftragt aufzuzeigen,

• wie der Durchgangsverkehr durch Nidau wirkungsvoll und rasch reduziert werden kann.

• wie und wann sich die Realisierung der Umfahrung Biel (A5, A16) auf die Entlastung des Durchgangsverkehrs durch Nidau bezüglich Verkehrsaufkommen auswirken wird.

• welche flankierenden Massnahmen während der Bauphase der Umfahrung Biel, allenfalls bereits früher, geplant und umgesetzt werden können, um die Überlastung des Kerns von Nidau durch Motorfahrzeuge zu reduzieren.

Der Regierungsrat wird des weitern beauftragt, beim UVEK vorstellig zu werden und zu fordern, dass die Ausführung der Umfahrung Biel (A5, A16) durch entsprechende Planung und Mittelfreigabe nicht verzögert, sondern wenn möglich beschleunigt wird in der Absicht, dass der Kern des Städtchens Nidau spätestens im Jahr 2013 vom Durchgangsverkehr befreit wird.

Begründung

Gemäss aktuellem Programm des kantonalen Tiefbauamtes wird für die Realisierung der Umfahrung Biel (A5, A16) wegen beschränkter Verfügbarkeit kantonaler Finanzmittel eine Realisierungszeit von mindestens zwölf Jahren veranschlagt.

Der Westast, welcher das südliche Bielersee-Ufer und das westliche Seeland versorgt, soll gemäss vorgesehener Ausführungsplanung als dritte Etappe ausgeführt werden.

Die Umfahrung des Städtchens Nidau wird seit Jahren von den Behörden und der Bevölkerung sehnlichst gewünscht. Seit Anfang der 80er Jahre gelangen Gemeinderat und Bevölkerung an Regierung und Öffentlichkeit, um auf die Problematik aufmerksam zu machen. Bereits 1984 hat der Grosse Rat mit der Annahme einer Motion von Kurt Muster die Sanierung der Ortsdurchfahrt als dringlich anerkannt - gegangen ist praktisch nichts.

Nidau wird täglich von über 23'000 Motorfahrzeugen durchfahren. Lärm, Gestank, Staub, Erschütterungen an Gebäuden, Gefährdung der Fussgänger - Schulkinder müssen auf ihrem Schulweg die Hauptstrasse überqueren - und Beeinträchtigung des lokalen Gewerbes haben ein unerträgliches Ausmass angenommen. Der Kern des Städtchens

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kann seine Funktion als Wohn-, Arbeits-, Einkaufs- und Begegungsort nicht mehr wahrnehmen; Nidau erstickt im Verkehr.

Viele andere Ortschaften erhalten Umfahrungsstrassen, obschon sie von wesentlich weniger Fahrzeugen pro Tag durchquert werden. Die Situation in Nidau ist derart gravierend, dass sich die Priorisierung der Umfahrung Biel im Rahmen des Kantonalen Strassenbauprogramms und die Ergänzung der Arbeiten durch Verkehrslenkungsmassnahmen aufdrängen.

Antwort des Regierungsrates

Zu Punkt 1

Eine rasche Reduktion des Durchgangsverkehrs durch Nidau wäre theoretisch möglich mittels einer Verkehrsverlagerung auf andere Strassen (Allmendstrasse Port, Dr.Schneider-Strasse Nidau), was aber planerisch nicht sinnvoll ist und politisch kaum machbar sein dürfte.

Auf regionaler Ebene (Korridorstudie rechtes Bielerseeufer des Regionalplanungsverbandes Biel-Seeland) laufen Bestrebungen, die Verkehrszunahme am rechten Bielerseeufer kurz- und mittelfristig mit einem Ausbau des öffentlichen Verkehrs (Aare Seeland Mobil, früher BTI) aufzufangen. Ob dies allerdings zu einer spürbaren Reduktion des Verkehrs in Nidau führen wird, ist fraglich. Das Problem kann wohl nur mit der Umfahrung des Stadtkerns von Nidau gelöst werden, welche Bestandteil der N5 Umfahrung Biel ist. Eine vorgängige Reduktion des Durchgangsverkehrs ist somit praktisch nicht realisierbar.

Zu Punkt 2

Der Zubringer rechtes Bielerseeufer wird zu einer massiven Verkehrsabnahme im Zentrum von Nidau (Hauptstrasse) führen. Gemäss den vorliegenden Verkehrsmodellberechnungen wird die Verkehrsbelastung auf der Hauptstrasse in Nidau mit der Inbetriebnahme des Zubringers rechtes Bielerseeufer von heute rund 22'000 Motorfahrzeugen/Tag auf rund 4'000 Motorfahrzeuge/Tag zurückgehen. Diese starke Verkehrsabnahme setzt als Ergänzung zum Bau der N5 wirksame verkehrliche flankierende Massnahmen voraus.

Zu Punkt 3

Eine gemeinsame Projektierung und ein weitgehend gemeinsamer Bau des Zubringers rechtes Bielerseeufer und des Abschnittes Weidteile der N5 sind zwingend. Zur Zeit ist das Vergabeverfahren für die Projektierungsarbeiten für die Teilprojekte Weidteile und Zubringer Rechtes Bielerseeufer der N5 im Gang. Die Projektierungsarbeiten werden vor- aussichtlich anfangs 2001 vergeben. Das Ausführungsprojekt für die Teilstrecken Weid- teile und Zubringer der N5 kann wahrscheinlich in der 1. Hälfte 2003 aufgelegt werden. Die Genehmigung des Ausführungsprojektes durch das UVEK könnte dann im Jahre 2004 vorliegen. Beginn und Dauer der Bauausführung sind abhängig von den zur Verfügung stehenden kantonalen Finanzmitteln. Gemäss der heutigen Termin- und Finanzplanung können die Vorbereitungs-arbeiten für die Bauausführung (Werkleitungen) etwa im Jahre 2007 anlaufen. Es ist mit einer Bauzeit von etwa 7 - 8 Jahren für die beiden Teilstrecken Weidteile und Zubringer rechtes Bielerseeufer zu rechnen, so dass der Zubringer rechtes Bielerseeufer ungefähr ab dem Jahr 2014 in Betrieb genommen werden kann.

Mit dem Verkehrslenkungskonzept für die Bauphase wird angestrebt, zusätzliche Belastungen und Immissionen auf den bestehenden Strassen zu minimieren. Erste Überlegungen dazu werden im Rahmen der Planung der verkehrlichen flankierenden

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Massnahmen erarbeitet. Das definitive Verkehrslenkungskonzept mit den bereits während des Baus der N5 Umfahrung Biel zu realisierenden verkehrlichen flankierenden Massnahmen kann erst im Rahmen der weiteren Projektierung der N5 (Untersuchung der Bauvorgänge) festgelegt werden. Es steht aber bereits heute fest, dass der Verkehr nach Möglichkeit nicht über Quartierstrassen geführt wird.

Das Postulat verlangt des weiteren die Beschleunigung der Realisierung, damit der Stadtkern von Nidau bereits im Jahr 2013 vom Durchgangsverkehr befreit wird. Der Regierungsrat ist sich der prekären Verkehrssituation im Zentrum von Nidau bewusst. Der Zubringer rechtes Bielerseeufer soll daher im Rahmen der Realisierung der N5 Umfahrung Biel so rasch als möglich gebaut werden. Der Regierungsrat muss aber darauf hinweisen, dass der Bau der N5 im Raume Biel grosse finanzielle Mittel erfordert und dass es die heutige Situation des Kantons Bern nicht erlaubt, die oben skizzierte Planungs- und Bauzeit um zwei Jahre zu verkürzen. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb das Postulat zur Ablehnung.

Antrag: Ablehnung des Postulats

An den Grossen Rat

Referenzen

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