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FernUniversität in Hagen
Standardisierung der Anlage
beratung unter Berücksichtigung der Portfoliotheorie
Christoph T. Bauerle
Christoph T. BauerleStandardisierung der Anlage beratung unter Berücksichtigung der Portfoliotheorie
RECHTSWISSENSCHAFT
Standardisierung der Anlage beratung unter Berücksichtigung der Portfoliotheorie
ISBN: 9783961631353
www.unipress.readbox.net 26,00 €
Christoph T. Bauerle
Standardisierung der Anlageberatung unter
Berücksichtigung der Portfoliotheorie
Standardisierung der Anlageberatung unter Berücksichtigung der
Portfoliotheorie
Inauguraldissertation zur Erlangung des Grades eines Doktors der Rechte der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
der FernUniversität in Hagen
Christoph T. Bauerle, LL.M. (Hull) von
Impressum
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Die vorliegende Arbeit wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen im Wintersemester 2017/2018 als Dissertation angenommen.
Erstgutachter: Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth
Zweitgutachterin: Prof. Dr. Barbara Völzmann-Stickelbrock Disputation: 15. März 2018
1. Auflage 2018
ISBN 978-3-96163-135-3 readbox unipress
in der readbox publishing GmbH Münsterscher Verlag für Wissenschaft Am Hawerkamp 31
48155 Münster
http://unipress.readbox.net
Vorwort
Das vorliegende Buch basiert auf meiner Dissertationsschrift, welche der Rechts- wissenschaftlichen Fakultät der FernUniversität in Hagen im Frühjahr 2018 zur An- nahme vorgelegen hat.
Es ist mir eine besondere Freude, an dieser Stelle den Menschen zu danken, ohne deren förderliche Hilfe das vorliegende Werk nicht hätte entstehen können.
Mein erster Dank gilt meinem Doktorvater, Professor Ulrich Wackerbarth. Nicht nur, dass er sich recht spontan bereit erklärte, mein Thema zu betreuen; er war für mich darüber hinaus ein immer ansprechbarer Partner. In zahlreichen persönlichen Gesprächen, Telefonaten und Emails hat er mir mit seinem kompetenten Rat stets hilfreich zur Seite gestanden. Auch manche kritische Anmerkung und Frage, ebenso wie zahlreiche grundlegende Diskussionen haben für das strukturelle wie inhaltliche Gelingen die entscheidenden Impulse gesetzt.
Mein zweiter, nicht minder gewichtiger Dank gilt meiner lieben Frau Annegret wie meinem Sohn Martin. Sie haben über die Jahre der Arbeit meine faktische Abwesenheit abends, vor allem aber an den Wochenenden, mit großer Geduld ertragen. Und ohne den fürsorglichen und liebevollen Ansporn meiner Frau wäre diese Arbeit vielleicht nicht vollendet worden.
Danken möchte ich auch Herrn Hartmuth Ihrig von der Universitätsbibliothek Hagen, der mir beim Publizieren meiner Arbeit mit seiner endlosen Geduld, seinem fachkundigen Rat und mit seiner freundlichen Art eine unentbehrliche Stütze gewesen ist.
Ich widme dieses Buch meiner Frau Annegret und meinem Sohn Martin, meinen Eltern Ursula und Theodor Bauerle sowie meinen Schwiegereltern Marianne und Heinrich Kock. Sie alle haben auf ihre Weise zum Gelingen dieses Werkes beigetragen.
Bonn, im Mai 2018 Christoph T. Bauerle
Inhaltsübersicht
Inhaltsverzeichnis ... XI Abkürzungsverzeichnis ... XXXIII Verzeichnis der Abbildungen ... XLI
Einleitung ... 1
1. Teil. Probleme in der Anlageberatung und Fragestellungen dieser Arbeit
§ 1. Anlageberatung in der Kritik ... 3§ 2. Regelungen zur Qualität von Anlageberatung ... 12
§ 3. Lösungsansätze ... 17
§ 4. Zusammenfassung des 1. Teils ... 24
2. Teil. Grundzusammenhänge und Historie der Vermögensanlage
§ 5. Wesentliche Grundzusammenhänge der Vermögensanlage ... 27§ 6. Historische Entwicklung und Bedeutung der Anlageberatung ... 33
§ 7. Zusammenfassung des 2. Teils ... 39
3. Teil. Die Portfoliotheorie in der Anlageberatung
§ 8. Das Risiko als zentraler Parameter ... 41§ 9. Die Portfoliotheorie ... 57
§ 10. Der Risikobegriff der §§ 63, 64 WpHG und die Portfoliotheorie ... 70
§ 11. Zusammenfassung des 3. Teils ... 78
4. Teil. Inhalte und Ablauf der Anlageberatung im Überblick
§ 12. Begriff und rechtliche Qualifikation der Anlageberatung ... 79§ 13. Neuerungen durch das Honorar-Anlageberatungsgesetz (HAnlBG) ... 106
§ 14. Ablauf der Anlageberatung de lege lata ... 116
§ 15. Zusammenfassung des 4. Teils ... 125
5. Teil. Standardisierung von Anlageberatung
§ 16. Begriff der Standardisierung ... 129
§ 17. Standardisierung und Anlageberatung ... 136
§ 18. Zusammenfassung des 5. Teils ... 146
6. Teil. Die Schritte der Anlageberatung de lege lata und de lege ferenda im Einzelnen
§ 19. Schritt 1: Information des Kunden zur Art und Weise der Anlageberatung und zu Zuwendungen... 149
§ 20. Schritt 2: Einholen von Informationen über den Kunden (§ 64 III 1 WpHG) ... 160
§ 21. Schritt 3: Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten
für den Anleger ... 205
§ 22. Schritt 4: Aufklärung und Information des Anlegers ... 228
§ 23. Schritt 5: Erfragen der Risikoeinstellung des Anlegers
(§ 64 III 1, 3 WpHG i. V. m. Art. 54 V DelV) ... 264
§ 24. Schritt 6: Konkretisierung der Anlageempfehlung (§ 64 III 2, 3 WpHG i. V. m. Art. 54 II 2 DelV) und
Geeignetheitserklärung ... 274
§ 25. Umsetzung der Anlageempfehlungen ... 290
§ 26. Zusammenfassung des 6. Teils ... 291
7. Teil. Ergebnisse und Thesen
§ 27. Ergebnisse der Untersuchungen ... 299
§ 28. Thesen zu Standards in der Anlageberatung unter
Berücksichtigung der Portfoliotheorie ... 303 Anhang 1 Synopse von WpHG und begleitenden Normen a. F.
und WpHG und begleitenden Normen n. F... 306 Anhang 2. Überblick zu den Standardisierungsvorschlägen ... 311 Anhang 3. Vorgeschlagene Änderungen der WpDVerOV ... 313
Anhang 4. Anlagen 1 bis 4 zur WpDVerOV ... 318
Anlage 1 (zu § 4c neu WpDVerOV) ... 318
Anlage 2 (zu § 4d neu WpDVerOV) ... 320
Anlage 3 (zu § 4f Abs. 2 neu WpDVerOV) ... 321
Anlage 4 (zu § 4i Abs. 1 neu WpDVerOV) ... 323
Literaturverzeichnis ... 325
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ... XXXIII Verzeichnis der Abbildungen ... XLI
Einleitung ... 1
1. Teil. Probleme in der Anlageberatung und Fragestellungen dieser Arbeit
§ 1. Anlageberatung in der Kritik ... 3I. Schlechte Noten für die Anlageberatung ... 3
1. Wiederholte Mängel bei Überprüfungen ... 3
2. Unzufriedenheit vieler Kunden ... 4
II. Die Problemfelder der Anlageberatung und ihre Gründe ... 4
1. Wesentliche Problemfelder... 4
a) Empfehlung spekulativer Produkte für die Altersvorsorge („falsches“ Produkt) ... 4
b) Unterlassen der notwendigen (Risiko-) Aufklärung des Anlegers ... 5
c) Unterlassene Übergabe von Informationsmaterialien zum empfohlenen Produkt ... 5
d) Keine Information des Anlegers über Vergütungen der Bank ... 6
e) Nichtaushändigen von Beratungsprotokollen; keine Abgabe einer Geeignetheitserklärung ... 6
2. Die Ursachen der Fehlberatungen ... 8
a) Fehlen von Fachkenntnissen, Unachtsamkeit und bewusstes Fehlverhalten des Anlageberaters ... 8
b) Fehlerhafte Information des Anlageberaters durch Dritte ... 8
c) Vorgabe von Verkaufszahlen durch den Arbeitgeber ... 9
d) Vergütungssystem als Ursache von Fehlberatungen ... 10
§ 2. Regelungen zur Qualität von Anlageberatung ... 12
I. Bislang dominierend: Das Anlegerschutzprinzip ... 12
1. Inhalte des Anlegerschutzprinzips ... 12
2. Kritik am Anlegerschutzprinzip ... 13
II. Der verbraucherschützende Ansatz ... 14
1. Inhalte des Verbraucherschutzes ... 14
2. Problem: Keine Definition des Begriffs „Verbraucher“ im WpHG ... 16
3. Kritik am verbraucherschützenden Ansatz ... 16
§ 3. Lösungsansätze ... 17
I. Anleger- versus Verbraucherschutz? ... 17
II. Der Anlageberatungsprozess und der Inhalt der Beratung.... 19
1. Optimierung des Anlageberatungsprozesses ... 19
2. Verpflichtende Anwendung der Portfoliotheorie ... 20
III. Die Aufsicht und die BaFin ... 21
1. Status quo ... 21
2. Konzentration auf den Prozess ... 22
IV. Die Vergütung ... 24
§ 4. Zusammenfassung des 1. Teils ... 24
2. Teil. Grundzusammenhänge und Historie der Vermögensanlage
§ 5. Wesentliche Grundzusammenhänge der Vermögensanlage ... 27I. Zielsetzung des Anlegers ... 27
1. Zweck der Anlage ... 27
2. Anlageformen ... 27
3. Kapitalmehrung und Anlagestrategie... 28
II. Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung und Vertretbarkeit der Prognose ... 29
III. Zusammenhang von Risiko und Rendite ... 30
IV. Teilweises Widerstreben von Rendite und „Sicherheit“ ... 31
V. Ergebnisprognose bei schwankenden Anlagen ... 32
VI. Das „Magische Dreieck der Vermögensanlage“ ... 32
§ 6. Historische Entwicklung und Bedeutung der
Anlageberatung ... 33
I. Historischer Abriss der Anlageberatung in Deutschland ... 33
1. Die Zeit bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland ... 33
2. Vom „Wirtschaftswunder“ bis Ende der 1970er Jahre ... 34
3. Zunahme von Konflikten Banken – Anlagekunden ab den 1980er Jahren ... 36
II. Wirtschaftliche Bedeutung der Anlageberatung ... 37
1. Bedeutung für die Gesamtgesellschaft ... 37
2. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung... 38
§ 7. Zusammenfassung des 2. Teils ... 39
3. Teil. Die Portfoliotheorie in der Anlageberatung
§ 8. Das Risiko als zentraler Parameter ... 41I. Bedeutung des Risikobegriffs ... 41
II. Auslegung des Risikobegriffs ... 42
1. Juristische Auslegung und Auslegungsmittel... 42
2. Auslegung des Risikobegriffs nach dem Wortsinn ... 43
a) Die Auslegungsmethodik ... 43
b) Das Risiko im allgemeinen Sprachgebrauch ... 43
c) Der Risikobegriff im Recht ... 44
aa) Der Rechtsbegriff ... 44
bb) Risikobegriff des Versicherungsrechts ... 45
cc)Der Risikobegriff im übrigen Zivilrecht, namentlich im BGB ... 46
(1) Auslegung ... 46
(2) Der Grad der Wahrscheinlichkeit des Ereigniseintritts ... 48
dd) Risiko- und Gefahrbegriff des öffentlichen Rechts ... 49
ee)Vergleich des zivil- und öffentlich-rechtlichen Gefahrbegriffs ... 50
d) Das „Risiko“ in §§ 63 VII, 64 III WpHG ... 50
aa) Regelungsinhalte des WpHG ... 50
bb) „Nachteiligkeit“ im Rahmen der Risikodefinition ... 52
(1) Verschiedene Blickwinkel auf den „Nachteil“ ... 52
(2) Drei Fälle der Nachteiligkeit von Vermögensanlagen ... 53
(3) Feststellung des „Nachteils“... 54
(4) Die Bewertungsmatrix ... 56
e) Ergebnis zu 2.: Der Risikobegriff ... 57
§ 9. Die Portfoliotheorie ... 57
I. Portfoliotheorie und Anwendung der §§ 63, 64 WpHG ... 57
II. Grundlagen der Portfoliotheorie ... 58
1. Der Untersuchungsgegenstand im Kontext dieser Arbeit ... 58
2. Die Parameter der Portfoliotheorie ... 60
a) Volatilität und Risiko von Vermögensanlagen ... 60
b) Anlagen im Portfolio ... 61
aa) Risikoreduzierung durch Diversifikation ... 61
(1) Volatilität auch im Portfolio ... 61
(2) Korrelation zwischen verschiedenen Finanzinstrumenten ... 61
(a) Kursentwicklungen verschiedener Finanzinstrumente ... 61
(b) Begriff und Wirkung der Korrelation ... 62
(3) Die erste Grundaussage der Portfoliotheorie: Nutzen der Korrelation ... 63
bb) Diversifikation nicht für jedes Risiko ... 63
(1) Unsystematische Risiken ... 63
(2) Systematische Risiken ... 64
(3) Die zweite Grundaussage der
Portfoliotheorie: Nutzen und Grenzen der
Diversifikation ... 64
cc) Zusammenhang von Rendite und Risiko ... 65
(1) Rendite und Risiko bei Einzelanlagen ... 65
(2) Rendite und Risiko bei Anlageportfolien ... 65
(3) Die Effizienzkurve ... 68
(4) Die dritte Grundaussage der Portfoliotheorie: Optimales Rendite-Risiko- Verhältnis im Portfolio ... 69
III. Schlussfolgerungen ... 70
§ 10. Der Risikobegriff der §§ 63, 64 WpHG und die Portfoliotheorie ... 70
I. Portfoliobezogener Risikobegriff? ... 70
1. § 63 VII 1 WpHG ... 70
2. § 63 VII 3 Nr. 1 lit. b WpHG ... 71
3. § 64 III 3 WpHG i. V. m. Art. 54 II 2 DelV ... 73
4. Ergebnis zu 1. – 3. ... 74
II. Literatur und Rechtsprechung zur Anwendung der Portfoliotheorie im Rahmen der §§ 63, 64 WpHG ... 75
III. Stellungnahme zum portfoliobezogenen Risikobegriff ... 77
§ 11. Zusammenfassung des 3. Teils ... 78
4. Teil. Inhalte und Ablauf der Anlageberatung im Überblick
§ 12. Begriff und rechtliche Qualifikation der Anlageberatung ... 79I. Begriff der Anlageberatung... 79
1. Der allgemeine Begriff der Anlageberatung ... 79
2. Die Legaldefinition gem. § 2 VIII 1 Nr. 10 WpHG i. V. m. Art. 9 DelV ... 80
a) Allgemeines ... 80
b) Das Problem der Transaktionsbezogenheit ... 81
aa) Problemdarstellung ... 81
bb)Wortlaut des § 2 VIII 1 Nr. 10 WpHG i. V. m.
Art. 9 DelV ... 82
cc) Normzweck des § 2 VIII 1 Nr. 10 WpHG i. V. m. Art. 9 DelV ... 83
3. Die dialogische Struktur der Anlageberatung... 84
a) Die wesentlichen Komponenten der Anlageberatung ... 84
b) Das Einholen von Informationen über den Kunden ... 84
c) Die Abgabe von Informationen an den Kunden ... 85
d) Die Anlageempfehlung als Ergebnis des Kunde- Berater-Dialogs ... 87
4. Anlageberatung und Anlagestrategie ... 88
5. Definition der „Anlageberatung“ ... 88
II. Rechtliche Qualifikation der Anlageberatung... 89
1. Anlageberatung als Geschäftsbesorgung i. S. d. § 675 I BGB ... 89
2. Rechtscharakter von Geschäftsbesorgungsverträgen ... 92
3. Anlageberatung als Spezialfall der Geschäftsbesorgung ... 93
III. Die Anlageberatung als zivil- und öffentlich-rechtlicher Reglungskomplex ... 95
1. WpHG und WpDVerOV als öffentliches Recht ... 95
a) WpHG und WpDVerOV im Hinblick auf die Anlageberatung ... 95
b) Rechtliche Einordnung von WpHG und WpDVerOV ... 97
2. Folgen der öffentlich-rechtlichen Einordnung ... 99
3. Übertragung auf das Zivilrecht ... 100
a) WpHG als „Schutzgesetz“ i. S. d. § 823 II BGB? ... 100
b) „Ausstrahlung“ des WpHG in das Zivilrecht? ... 101
c) Konkretisierung der zivilrechtlichen Pflichtenkataloge im Rahmen der culpa in
contrahendo ... 103
d) De lege ferenda: Zwei Wege zu Herstellung der Einheit von Zivilrecht und öffentlichem Recht ... 104
§ 13. Neuerungen durch das Honorar-Anlageberatungsgesetz (HAnlBG) ... 106
I. Begriff und Inhalte der Unabhängigen Honorar- Anlageberatung ... 106
1. Begriff der Unabhängigen Honorar-Anlageberatung ... 106
a) Die Regelung der Unabhängigen Honorar- Anlageberatung ... 106
b) Abgrenzung zum Honorar-Finanzanlageberater ... 106
2. Wesentliche Inhalte der Unabhängigen Honorar- Anlageberatung ... 107
a) Regelungen zur Vergütung... 107
b) Die Pflicht zu möglichst objektiver Beratung ... 108
3. Beratung nicht zwingend nach der Portfoliotheorie ... 108
4. Ergebnis zu I.: Definition der „Unabhängigen Honorar-Anlageberatung“ ... 109
II. Informationspflichten im Vorfeld der Anlageberatung ... 110
1. Informationen zur Art der Anlageberatung (§ 64 I 1Nr. 1 WpHG) ... 110
a) Überblick ... 110
aa) Inhalt und Zeitpunkt ... 110
bb) Zweck der Regelung ... 110
cc) Information über die Art als Teil der Anlageberatung ... 111
b) Inhalt der Informationen zur Unabhängigen Honorar-Anlageberatung ... 112
aa)Erläuterung der Unabhängigen Honorar- Anlageberatung? ... 112
bb) Kritik ... 113
2. Informationen über Zuwendungen Dritter (§ 70 I 1 Nr. 2 WpHG)... 114
a) Zweck und Inhalt der Informationspflicht ... 114
b) Ersatz der alten Regelung durch § 70 I 1 WpHG ... 115
§ 14. Ablauf der Anlageberatung de lege lata ... 116
I. Gesetzliche Regelung des Anlageberatungsprozesses? ... 116
II. Schritt 1 de lege lata: Informationen zur Art der Anlageberatung und zu Zuwendungen ... 117
1. Information zur Art der Anlageberatung (§ 64 I 1 Nr. 1 WpHG)... 117
2. Information zu Zuwendungen Dritter (§ 70 I 1 WpHG) ... 117
3. Überblick zu den Informationspflichten gem. §§ 64 I 1 Nr. 1, 70 I 1 Nr. 2, II WpHG... 118
III. Schritt 2 de lege lata: Einholen von Informationen über den Kunden ... 119
1. Anlageziele, Kenntnisse und finanzielle Verhältnisse ... 119
2. Die Risikoeinstellung des Anlegers ... 119
IV. Schritt 3 de lege lata: Aufklärung und Information des Anlegers... 120
V. Schritt 4 de lege lata: Anlageempfehlung und Geeignetheitserklärung ... 121
1. Aussprechen der Anlageempfehlung ... 121
2. Geeignetheitserklärung (§ 64 IV 1 – 3 WpHG i. V. m. Art. 54 XII DelV) ... 121
a) Die Regelungen zur Geeignetheitserklärung ... 121
b) Kein Widerrufsrecht bei Nachreichen der Geeignetheitserklärung ... 122
VI. Umsetzung der Anlageempfehlungen ... 123
VII. Das Prüfungsschema ... 124
§ 15. Zusammenfassung des 4. Teils ... 125
I. Begriff und rechtliche Qualifikation der Anlageberatung .... 125
II. Unabhängige Honorar- und herkömmliche Anlageberatung ... 126
1. Begriff der Unabhängigen Honorar-Anlageberatung und der herkömmlichen Anlageberatung ... 126
2. Informationspflichten ... 127
III. Ablauf der Anlageberatung de lege lata ... 127
1. Grundlegende Aspekte der Anlageberatung ... 127
2. Die Schritte der Anlageberatung de lege lata ... 127
3. Umsetzung der Anlageempfehlungen ... 128
5. Teil. Standardisierung von Anlageberatung
§ 16. Begriff der Standardisierung ... 129I. Überblick ... 129
1. Wertpapierdienstleister und Gesetzgeber als „Standardisierer“ ... 129
2. Zwei Arten von „Standards“ ... 129
3. Zwei Fragestellungen zur „Standardisierung“ ... 131
II. Standardisierungsbegriff im geltenden Recht ... 131
1. Auslegung des Standardisierungsbegriffs des § 63 VII 1 WpHG ... 131
2. Auslegung des „Standardbegriffs“ des § 675a BGB ... 133
3. Ergebnis zu II.: Begriff der Standardisierung ... 134
III. „Standardisierung" durch den Gesetzgeber ... 135
1. Begriff der „gesetzlichen“ Standards ... 135
2. Gegenstände von „Standards“ in gesetzlichen Regelungen ... 135
§ 17. Standardisierung und Anlageberatung ... 136
I. Die Frage nach den Vorteilen der Standardisierung ... 136
II. Gründe für standardisierte Anlageberatungsprozesse ... 137
1. Positive Wirkungen der Standardisierung ... 137
a) Wirkungen der Standardisierung als solcher ... 137
b) Auswirkungen auf die Anlageberatung ... 137
2. Strukturelle Vorteile von Standardisierung für
Unternehmen ... 139
a) Auswirkungen von Standardisierung allgemein ... 139
b) Auswirkungen auf die Anlageberatung ... 140
aa)Konsequenzen im Hinblick auf die Wertpapierdienstleister ... 140
bb) Konsequenzen für die Aufsichtsbehörden (insbes. für die BaFin) ... 141
3. In der Person des Anlegers liegende Gründe für Standardisierung ... 142
III. Gründe für mehr gesetzliche Standards in der Anlageberatung ... 143
1. Rechtssicherheit und -klarheit ... 143
2. Vorteile für die Aufsicht (BaFin) ... 144
§ 18. Zusammenfassung des 5. Teils ... 146
I. Standardisierungsbegriff ... 146
II. Vorteile von Standardisierung ... 146
6. Teil. Die Schritte der Anlageberatung de lege lata und de lege ferenda im Einzelnen
§ 19. Schritt 1: Information des Kunden zur Art und Weise der Anlageberatung und zu Zuwendungen... 149I. Unterschiede zwischen Unabhängiger Honorar- und Provisionsberatung (§ 64 I 1 Nr. 1 WpHG) ... 149
1. Inhalte der Informationen ... 149
a) Gesetzlicher Inhalt der Informationen ... 149
b) Relevanz der Portfoliotheorie... 150
c) Standards für die Informationsinhalte de lege ferenda? ... 151
aa) Eckpunkte eines möglichen gesetzlichen Standards ... 151
bb) Zusammenfassung zum möglichen Standard „de lege ferenda“ ... 152
cc) Vorschlag für eine gesetzliche Regelung ... 153 2. Ablauf der Information ... 154 a) Ablauf de lege lata ... 154 b) Gesetzlicher Standard „de lege ferenda“ ... 156 c) Vorschlag für eine gesetzliche Regelung ... 156 II. Information zu Einschränkungen der Empfehlungen
(§ 64 I 1 Nr. 2 WpHG) ... 157 1. Überblick zu § 64 I 1 Nr. 2 WpHG ... 157 2. Inhalte der Informationen für den Anleger gem.
§ 64 I 1 Nr. 2 WpHG ... 157 a) Auslegung der Norm nach ihrem Wortlaut ... 157 b) Ergebnis zu 2. ... 157 III. Weiterer Standard de lege ferenda ... 158 IV. Beispiel zu § 18: Hinweisblatt Kunde zur Art der
Anlageberatung (als Anlage 1 zu § 4c neu WpDVerOV) ... 159
§ 20. Schritt 2: Einholen von Informationen über den Kunden (§ 64 III 1 WpHG) ... 160 I. Struktur der Kundenbefragung gem. § 64 III WpHG ... 160 1. Feststellen des „status quo“ ... 160 2. Die Eignung des zu verkaufenden Produkts
für den Kunden ... 161 3. Die Frage nach der Risikoeinstellung des Kunden ... 162 a) Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ... 162 b) Kritik an Rechtsprechung und Literatur ... 162 c) Kein Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH .... 163 d) Stellungnahme und Ergebnis ... 163 II. Inhalt des Anlageberatungsschrittes „Einholen von
Informationen über den Kunden“ ... 164 1. Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden zu
Geschäften mit bestimmten Arten von
Finanzinstrumenten ... 164 a) Erfragen der „Kenntnisse und Erfahrungen“ ... 164
aa) Auslegung nach dem Wortlaut ... 164 bb) Kenntnisse „und“ Erfahrungen? ... 165 cc) Fokussierung des Kundenwissens auf die
Anlagerisiken ... 166 dd) Die „Erforderlichkeit“ der Kundenbefragung ... 168 ee) Verschiedene Arten des Wissenserwerbs... 169 ff) Ergebnis zu a) ... 170 b) Das Problem der Verifikation des Kundenwissens ... 170
aa) Keine Anhaltspunkte zum Kundenwissen aus
§ 64 III WpHG i. V. m. Art. 54 II DelV ... 170 bb) Konkretisierung in Art. 55 I DelV? ... 171 c) Regelungen zum Wissen von Privatkunden in
§ 67 WpHG? ... 172 aa) Privat- und professionelle Kunden gem.
§ 67 WpHG ... 172 bb)Die Wissenskriterien für professionelle und
private Kunden ... 172 (1) Abgrenzung professioneller und
privater Kunden ... 172 (2) Privatkunden: Volumen getätigter
Geschäfte ... 174 (3) Privatkunden: Häufigkeit von
Transaktionen ... 175 (4) Privatkunden: Vorwissen des Kunden ... 175 (5) Ergebnis zum Kundenwissen:
Matrix Privatkunden ... 176 d) Relevanz der Portfoliotheorie: Kenntnisse und
Erfahrungen auch hinsichtlich der
Portfoliotheorie? ... 177 e) Gesetzliche Standards de lege ferenda ... 178
aa) Formulierungsvorschlag für § 4d neu WpDVerOV (Erfragen der Kenntnisse und Erfahrungen) ... 178 bb) Formulierungsvorschlag für § 4e neu
WpDVerOV (Informationen zur
Portfoliotheorie) ... 179 2. Erfragen der Anlageziele des Kunden ... 180 a) Begriff, Inhalte und Bedeutung der Anlageziele ... 180 aa) Auslegung des WpHG und der WpDVerOV ... 180 bb) Bedeutung der Anlageziele für die
Anlageberatung ... 181 cc) Vermischung von Anlagezielen und
Risikobereitschaft ... 182 (1) Unterscheidung von Anlageziel und
Risikobereitschaft ... 182 (2) Zeitpunkt des Erfragens der
Risikobereitschaft ... 183 dd) Risiko- und Zeitdimension als Bestandteile des
Anlageziels im weiteren Sinne... 185 ee) Ergebnis zu a): Begriff und Inhalt des
Anlageziels ... 185 b) Die Notwendigkeit der „Monetarisierung“ des
Anlageziels ... 185 c) Relevanz der Portfoliotheorie für die Anlageziele ... 186 d) Gesetzlicher Standard de lege ferenda? ... 187 3. Die finanziellen Verhältnisse des Kunden ... 187
a) Gründe für das Erfragen der finanziellen
Verhältnisse... 187 aa) Inhalt der gesetzlichen Regelung ... 187 bb) Die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Anlegers ... 188 b) Die Inhalte des Begriffs „finanzielle Verhältnisse“
im Einzelnen ... 190
aa) Auslegung des § 64 III WpHG ... 190 bb) Präzisierung durch Art. 54 IV DelV ... 190 cc) Bedeutung von „GuV“ und
„Vermögensbilanz“... 193 dd) Ergebnis zu b) ... 194 c) Keine Relevanz der Portfoliotheorie für die
finanziellen Verhältnisse ... 194 d) Gesetzlicher Standard der de lege ferenda? ... 194 III. Der Ablauf des Anlageberatungsschrittes „Einholen von
Informationen über den Kunden“ ... 196 1. Erfragen der Kenntnisse und Erfahrungen ... 196 a) Standards de lege lata ... 196 b) Standardisierungen de lege ferenda? ... 196 2. Erfragen der Anlageziele ... 197 a) Standards de lege lata? ... 197 b) Weitere Standards de lege ferenda? ... 197
aa) Die mögliche Abfolge der Frage nach den
Anlagezielen ... 197 bb) Risikobereitschaft und objektive
Risikobegrenzung ... 198 cc) Ergebnis zu b) ... 199 c) Formulierungsvorschlag für die WpDVerOV ... 199 3. Erfragen der finanziellen Verhältnisse des Kunden ... 199 a) Standard de lege lata? ... 199 b) Weitere Standards de lege ferenda? ... 200 IV. Beispiel zu § 20: Systematik der Kundenbefragung ... 200
1. Anlageberater und Unabhängigeer
Honorar-Anlageberater ... 200 2. Abfrage der Kenntnisse und Erfahrungen des
Kunden ... 201 3. Erfragen der Anlageziele des Kunden ... 202 4. Erfragen der finanziellen Verhältnisse des Kunden ... 203
§ 21. Schritt 3: Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten
für den Anleger ... 205 I. Sinn des Anlageberatungsschrittes 3 ... 205 1. Information zur Intention des Anlageberaters ... 205 a) Derzeit keine Konsistenz der Beratungsschritte ... 205 b) Vorschlag zur Problemlösung ... 207 2. Diskussion des Lösungsansatzes ... 207 a) Regelung de lege lata ... 207 b) Lösung durch verbraucherorientierte
Anlageberatung? ... 208 aa) Das Problem aus Verbrauchersicht ... 208 bb) Konsequenzen aus dem
verbraucherorientierten Beratungsansatz ... 209 (1) Lösung über die Geeignetheitserklärung
i. S. d. § 64 IV 1 WpHG... 209 (2) Inhalte der Geeignetheitserklärung ... 209 (3) Begründungstiefe der
Geeignetheitserklärung ... 210 c) Ergebnis zu 2.: Neuer Schritt 3 in der
Anlageberatung ... 211 II. Anlagestrategie und Aufzeigen der
Handlungsmöglichkeiten ... 212 1. Bedeutung der Anlagestrategie ... 212 2. Der Begriff der Anlagestrategie ... 212 3. Anlagestrategie als Teil der Anlageberatung? ... 214
a) Beraterpflichten bei Empfehlungen zur
Anlagestrategie ... 214 b) Einbeziehung der Anlagestrategie in die
Anlageberatung ... 214 aa) Rechtsqualität der Anlagestrategie ... 214 bb) Die Bindungswirkung einer Anlagestrategie ... 216 (1) Vereinbarung einer Anlagestrategie ... 216
(2) Die Einbeziehung der Anlagestrategie ... 216 c) Ergebnis zu 3:. Anlageberatung umfasst auch die
Anlagestrategie ... 217 III. Ausgestaltung der Handlungsmöglichkeiten ... 218
1. Geeignetheitskriterien und Handlungsmöglichkeiten ... 218 a) Anwendbarkeit des § 64 III 2 WpHG auf die
Handlungsmöglichkeiten ... 218 b) Analoge Anwendung des § 64 III WpHG auf die
Handlungsmöglichkeiten ... 219 aa) Voraussetzungen der analogen Anwendung ... 219 bb) Ähnlichkeit der Regelungsgegenstände ... 219 cc) Ergebnis zu b) ... 220 2. Anwendbarkeit des § 64 III 1 – 3 WpHG i. V. m.
Art. 54 II 2 DelV auf die Handlungsmöglichkeiten ... 220 a) Bindung des Anlageberaters bei Aufzeigen der
Handlungsmöglichkeiten ... 220 b) Der Gesetzeszweck in § 64 III 3 WpHG
i. V. m. Art. 54 II 2 DelV ... 221 aa) Regelungsgegenstand des WpHG für die
Anlageberatung ... 221 bb) Anwendung des § 64 III 3 WpHG i. V. m.
Art. 54 II 2 DelV auf die
Handlungsempfehlungen ... 222 cc) Ergebnis zu b) ... 223 3. Herkömmliche Anlageberatung und Unabhängige
Honorar-Anlageberatung ... 224 IV. Regelung de lege ferenda ... 224 V. Praktische Umsetzung ... 225 VI. Die finanzielle Tragbarkeit der Risiken der Empfehlung
(§ 64 III 1 Nr. 2 WpHG) ... 226 VII. Relevanz der Portfoliotheorie ... 226 VIII. Beispiel zum Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten ... 227
1. Aufgabenstellung für den Anlageberater ... 227 2. Mögliche Lösung durch den Anlageberater ... 227
§ 22. Schritt 4: Aufklärung und Information des Anlegers... 228 I. Systematik ... 228 II. Inhalte der „Aufklärung und Information des Anlegers“
gem. § 63 VII, VI WpHG ... 231 1. Information „in verständlicher Form“
(vgl. § 63 VII 1 WpHG) ... 231 a) Auslegung der Norm... 231 b) Keine Relevanz der Portfoliotheorie ... 232 2. „Angemessenheit“ der Informationen
(vgl. § 63 VII 1 WpHG) ... 232 a) Auslegung der Norm... 232 b) Relevanz der Portfoliotheorie? ... 233
aa) „Angemessene“ Information zur
Portfoliotheorie ... 233 bb) Inhalt der Informationen zur
Portfoliotheorie ... 234 c) Vorschlag für eine Regelung der
„Angemessenheit“ ... 234 3. Redlichkeit, Eindeutigkeit und nicht irreführender
Charakter der Informationen (vgl. § 63 VI 1 WpHG) .... 236 a) Auslegung der Norm... 236 b) Relevanz der Portfoliotheorie? ... 237 4. Inhalte der Informationen
(vgl. § 63 VII 1 – 5 WpHG) ... 237 a) § 63 VII WpHG und Art. 48 I, II DelV ... 237 b) Die Informationen gem. Art. 48 I, II DelV ... 238 aa) Informationen zur Art der Finanzinstrumente .... 238 (1) Kategorisierung der Finanzinstrumente ... 238 (2) Die Einordnung von Investmentfonds ... 239 (3) Beispiel für eine Kategorienbildung ... 240
(4) Eigenschaften von Finanzinstrumenten und „magisches Dreieck der
Vermögensanlage“ ... 241 bb) Informationen zu den Risiken der
Finanzinstrumente ... 242 (1) Kategorisierung von Risiken ... 242 (2) Die Risikobeurteilung von
Finanzinstrumenten im Überblick ... 243 c) Die wesentlichen Risikofaktoren im Einzelnen ... 243 aa) Die Volatilität einer Anlage ... 243 (1) Begriff der Volatilität ... 243 (2) Zwei Betrachtungsweisen für die
Volatilität ... 244 bb) Die Korrelation ... 247 (1) Korrelation und Risiko ... 247 (2) Modifikation des Risikobegriffs? ... 248 cc) Die Zeitdauer und das Risiko ... 249 dd) Das maximale Verlustrisiko ... 250 d) Relevanz der Portfoliotheorie? ... 251
aa)Relevanz der Portfoliotheorie für die
Risikoinformationen ... 251 bb)Änderung der Risikodefinition aufgrund der
Portfoliotheorie ... 251 (1) Betrachtungsweise der Portfoliotheorie ... 251 (2) Modifikation der Risikobetrachtung durch
die Portfoliotheorie ... 252 5. Gesetzliche Standards de lege ferenda ... 253 III. Informationspflichten auch aus § 64 III WpHG? ... 254
1. Eignung eines Finanzinstruments und Verständnis
des Kunden ... 254 a) Die Frage des „Verstehens“... 254 b) Lösung der Problematik des „Verstehens“ ... 254
2. Streitpunkt: Informationspflichten aus
§ 64 III WpHG ... 255 a) Die Fragestellung zur Informationspflicht ... 255 b) Lösung zur Problematik der Informationspflicht ... 256 IV. Die Thematik des „Information Overload“ ... 257 V. Ablauf des Anlageberatungsschrittes 4 ... 259 1. Die „Rechtzeitigkeit“ der Information ... 259 a) Auslegung der Norm... 259 b) Literaturmeinungen ... 260 c) Ergebnis zur „Rechtzeitigkeit“ ... 261 d) Relevanz der Portfoliotheorie ... 262 2. Spezifischer Ablauf (Standard) de lege lata? ... 262 3. Standardisierungen de lege ferenda ... 263
§ 23. Schritt 5: Erfragen der Risikoeinstellung des Anlegers
(§ 64 III 1, 3 WpHG i. V. m. Art. 54 V DelV) ... 264 I. Abgrenzung zur allgemeinen Kundenbefragung in
Schritt 3 ... 264 II. Inhalt des Anlageberatungsschrittes 5 ... 264 1. Gesetzeslage ... 264 2. Auslegung des Begriffs der Risikoeinstellung ... 265 3. Klassifizierung von Risikoeinstellungen ... 266 a) Drei Kategorien der Risikoaffinität ... 266 b) Probleme in der Anwendung ... 266 c) Weitergehende Differenzierung ... 266 d) Kriterien für eine praktikable Kundenbefragung ... 267 4. Relevanz der Portfoliotheorie? ... 269 5. Gesetzlicher Standard de lege ferenda ... 269 III. Ablauf des Anlageberatungsschrittes 5 ... 271
1. Festlegung der Risikobereitschaft für jedes einzelne Anlageziel? ... 271 a) Fragestellung ... 271 b) Auslegung des Art. 54 V DelV ... 271
2. Die Struktur und der Ablauf der Kundenbefragung ... 272 3. Standardisierung de lege ferenda ... 272 IV. Beispiel zu § 23. ... 273
§ 24. Schritt 6: Konkretisierung der Anlageempfehlung (§ 64 III 2, 3 WpHG i. V. m. Art. 54 II 2 DelV) und
Geeignetheitserklärung ... 274 I. Inhalt der konkretisierten Anlageempfehlung ... 274 1. Systematische Einordnung von Schritt 6 ... 274 2. Graphische Darstellung... 275 3. Zusammenspiel mit den Handlungsmöglichkeiten ... 276 II. Vorschlag einer Anlagestrategie ... 277 III. Die vier möglichen Empfehlungen und die unterlassene
Empfehlung ... 278 1. Die vier möglichen Empfehlungen ... 278 2. Die unterlassene Empfehlung ... 279 IV. Die vier möglichen Empfehlungen im Einzelnen ... 279
1. Gemeinsame Aspekte der vier möglichen
Empfehlungen ... 279 a) Änderungen gegenüber den
Handlungsmöglichkeiten aus Schritt 3... 279 b) Geeignetheitsprüfung i. S. d. § 64 III 3 WpHG
i. V. m. Art. 54 II 2 DelV ... 281 2. Die Geeignetheit der vier möglichen Empfehlungen ... 281
a) Die Geeignetheit einer Empfehlung zum Kauf
(Erwerb) ... 281 b) Die Geeignetheit einer Empfehlung zum Verkauf .... 283 c) Die Geeignetheit einer Empfehlung zum Halten
(= Nicht-Verkauf)... 283 d) Die Geeignetheit einer Empfehlung zum
Nichtkauf ... 284 V. Standardisierung der Anlageempfehlung ... 285
1. Herleitung des „Standards“ für die
Anlageempfehlung ... 285 2. Standard-Schema „Anlageempfehlung“ ... 286 VI. Die Geeignetheitserklärung (§ 64 IV 1 – 3 WpHG
i. V. m. Art. 54 XII DelV) ... 287 VII. Beispiel zu § 24. ... 287
§ 25. Umsetzung der Anlageempfehlungen ... 290 I. Die Regelung des § 63 X, XI WpHG ... 290 II. Einordnung der Ausführungsorder ... 291
§ 26. Zusammenfassung des 6. Teils ... 291 I. Schritte der Anlageberatung und Umsetzung der
Anlagempfehlungen ... 291 1. Schritt 1: Information des Kunden zur Art und Weise
der Anlageberatung sowie zu Zuwendungen ... 292 2. Schritt 2: Einholen von Informationen über den
Kunden ... 292 3. Schritt 3: Aufzeigen der Handlungsmöglichkeiten
für den Anleger ... 293 4. Schritt 4: Aufklärung und Information des Anlegers ... 294 5. Schritt 5: Erfragen der Risikoeinstellung des Anlegers ... 294 6. Schritt 6: Anlageempfehlung und
Geeignetheitserklärung ... 295 7. Umsetzung der Anlageempfehlungen ... 296 II. Ablaufschema einer standardisierten Anlageberatung ... 296
7. Teil. Ergebnisse und Thesen
§ 27. Ergebnisse der Untersuchungen ... 299 I. Gesetzliche Reglung der Anlageberatung ... 299 1. Dualismus von öffentlichem Recht und Zivilrecht... 299 2. Vergütung der Anlageberatung ... 299 II. Standardisierung von Anlageberatung ... 300 1. Begrifflichkeit und Legalität von Standardisierung ... 300 2. Arten der Standardisierung ... 300
III. Die zivilrechtliche Nicht-Kodifikation ... 301 IV. Die Portfoliotheorie in der Anlageberatung ... 301 V. Die Schritte der Anlageberatung ... 301 VI. Vorschläge für Standards ... 303
§ 28. Thesen zu Standards in der Anlageberatung unter
Berücksichtigung der Portfoliotheorie ... 303 These 1: Anlegergerechte Anlageberatung erfordert die
Berücksichtigung der Portfoliotheorie. ... 303 These 2: Der gesamte Anlageberatungsprozess kann auch
standardisiert erfolgen. ... 304 These 3: Standardisierung lässt sich auf unterschiedlichen
Wegen umsetzen. ... 304 These 4: Standardisierung führt zu besserer Beratungsqualität. ... 304 These 5: Standardisierung ermöglicht eine moderne Aufsicht. .... 305 Anhang 1 Synopse von WpHG und begleitenden Normen a. F.
und WpHG und begleitenden Normen n. F... 306 Anhang 2. Überblick zu den Standardisierungsvorschlägen ... 311 Anhang 3. Vorgeschlagene Änderungen der WpDVerOV ... 313 Anhang 4. Anlagen 1 bis 4 zur WpDVerOV ... 318 Anlage 1 (zu § 4c neu WpDVerOV) ... 318 Anlage 2 (zu § 4d neu WpDVerOV) ... 320 Anlage 3 (zu § 4f Abs. 2 neu WpDVerOV) ... 321 Anlage 4 (zu § 4i Abs. 1 neu WpDVerOV) ... 323 Literaturverzeichnis ... 325
Abkürzungsverzeichnis
a. a. O. am angegebenen Ort
a. E. am Ende
a. F. alte(r) Fassung
AB Anlageberater/Anlageberatung
Abl. Amtsblatt
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGBG Gesetz zur Regelung des Rechts der AGB (AGB-Gesetz)
AIF Alternative Investmentfonds
AIFM Alternative Investmentfonds-Manager
AktG Aktiengesetz
allg. allgemein/e
and. andere/s
Anlagestrat. Anlagestrategie(n)
Allg. Allgemein(es)
Anfdg. Anforderung/en
angespr. angesprochene/r
Anlageensch. Anlageentscheidung/en
Anm. Anmerkung/en
Ann. Annahme
AnSFuG Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
Aufzeichng. Aufzeichnung/en
Auskehrg. Auskehrung
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BB Der Betriebsberater
berücks. berücksichtigte/s/en
berufl. beruflich/e/en
Beschr. Beschränkung
Bevorzugg. Bevorzugung
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
Bill. Billion(en)
BMF Bundesministerium der Finanzen
BR Bundesrat
BT Bundestag
bzw. beziehungsweise
c. i. c. culpa in contrahendo
d. des/der/die
d. h. das heißt
das. daselbst
DB Der Betrieb
dch. durch / durchschnittlich/e/er/es DelV Delegierte Verordnung (EU) 2017/565
dies. dieselbe
DIN Deutsche Industrie Norm
Drs. Drucksache
durchschnittl. durchschnittlich/e/er/es
dynam. dynamisch/e/er
e. ein/er/es
EDV elektronische Datenverarbeitung
eindeut. eindeutig
einschl. einschließlich
Einschusspfl. Einschusspflicht/en
Einstufg. Einstufung
elektron. elektronisch
Empf. Empfehlung/en
empf. empfohlen/es/en
etc. et cetera
EU Europäische Union
EUR Euro (€)
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
f. Folgende/für
FASZ Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung
ff. Fortfolgende
fin. finanziell/e/en
FinDAG Finanzdienstleistungs-Aufsichtsgesetz FinInstr. Finanzinstrument
FMFG Finanzmarktförderungsgesetz
Fn. Fußnote
FRUG Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
FS Festschrift
G. gering/Gesetz
Geb. Geburtstag
gem. gemäß
GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
ggf. gegebenenfalls
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
H hoch
h. L. herrschende Lehre
h. M. herrschende Meinung
Haftg. Haftung
HAnlB Honoraranlageberater/-beratung
hinr. hinreichend/e
Hrsg. Herausgeber
i. d. R. in der Regel
i. e. S. im engeren Sinne
i. R. im Rahmen
i. R. v. im Rahmen von
i. S. d. im Sinne des/der
i. S. v. im Sinne von
i. Ü. im Übrigen
i. V. m. in Verbindung mit
i. w. S. im weiteren Sinne
Info Information/en
Infobl./Infoblatt Informationsblatt
irreführd. irreführend
insbes. insbesondere
InterKonfl. Interessenkonflikt(e)
JZ Juristen Zeitung
KAGB Kapitalanlagegesetzbuch
Kap. Kapitel
KAVerOV Kapitalanlage-Verhaltens- und -Organisationsverordnung
Kdn. Kunden
krit. kritisch
künft. künftige/r/en
KWG Kreditwesengesetz
Legaldef. Legaldefinition
Leits. Leitsatz
m. mit
m. w. N. mit weiteren Nachweisen
Maßn. Maßnahme/n
max. maximal/e/er/es
MDR Monatsschrift für Deutsches Recht
MiFID Markets in Financial Instruments Directive
monetär. monetäre/r
N negativ
n. F. neue(r) Fassung
Nachw. Nachweis(e) / Nachweisen
nichtmonetär. nichtmonetäre/r
NJW Neue Juristische Wochenschrift
no. numero (number)
notwend. notwendig/e/r/es
o. Ä. oder Ähnliches
OGAW Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren
OLG Oberlandesgericht
p. a. per annum
Privatkde./Privatkdn. Privatkunde/n
prof. professionell/er
redl. redlich
RegEAnSFuG Regierungsentwurf zum Anlegerschutz- und Funktions- verbesserungsgesetz
resp. respective
RG Reichsgericht
RGZ Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen RiL./Rili. Richtlinie
Risikoerkenng. Risikoerkennung
RK Risikoklasse
Rn. Randnummer
RS Rundschreiben
Rspr. Rechtsprechung
RVO Rechtsverordnung
S./s. Seite/Satz/ siehe
s. a. siehe auch
s. u. siehe unten
sogen. sogenannt/sogenannter/es
st. ständig/e
stand. standardisiert
subj. subjektiv
u. und
u. a. unter anderem/und andere
u. U. unter Umständen
UA Unterabsatz
ü. über
Überw./Überwachg. Überwachung
umfangr. umfangreich/umfangreiche(n)
Unabh. Unabhängig/r
unricht. unrichtig
Urt. Urteil
usf. und so fort
u. U. unter Umständen
v. vom/von
Verf. Verfasser
Verflechtg. Verflechtung
Vergl. Vergleich
Verhältn. Verhältnis/se/sen
VermAnlG Vermögensanlagengesetz
VermBG Vermögensbildungsgesetz
Vermeidg. Vermeidung
verständl. verständlich
vgl. vergleiche
VO Verordnung
Vol. Volume
Vola Volatilität
Vort. Vorteil/e/n
VSS. Voraussetzung/en
Werbemitteilg. Werbemitteilung Wertentwicklg. Wertentwicklung
wesentl. wesentlich/e
WM Wertpapiermitteilungen
WP Wertpapier/-gruppe
WpDL Wertpapierdienstleister/Wertpapierdienstleistung WpDU Wertpapierdienstleistungsunternehmen
WpDVerOV Verordnung zur Konkretisierung der Verhaltensregeln und Organisationsanforderungen für Wertpapierdienst- leistungsunternehmen (Wertpapierdienstleistungs-Verhal- tens- und Organisationsverordnung)
Wp-Firma Wertpapierfirma
WpHG Wertpapierhandelsgesetz
z. T. zum Teil
2. FiMaNoG Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz ZBB Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZIP Zeitschrift für die gesamte Insolvenzpraxis
Zuwendg. Zuwendung/en
Verzeichnis der Abbildungen
Abb. 01: Magisches Dreieck der Vermögensanlage 32; 241 Abb. 02: Bewertungsmatrix für Vermögensanlagen relativ zum
Vergleichsmaßstab 56
Abb. 03: Rendite-Risiko-Zusammenhang 65
Abb. 04: Tabelle Grundportfolio 66
Abb. 05: Tabelle Portfoliozusammensetzung, Variante 1 67 Abb. 06: Tabelle Portfoliozusammensetzung, Variante 2 67 Abb. 07: Rendite-Risiko-Zusammenhang für Portfolien 68
Abb. 08: Effizienzkurve 69
Abb. 09: Informationspflichten gem. §§ 64 I 1 Nr. 1,
70 I Nr. 2, II WpHG 118
Abb. 10: Standardisierer und Arten von Standards 131 Abb. 11: Anlage 1 zur WpDVerOV (zu § 4c neu WpDVErOV; Er-
läuterungsblatt Honoraranlageberatung – herkömmliche
[provisionsvergütete] Anlageberatung) 159
Abb. 12: Umstufungskriterien vom Privat- zum professionellen
Kunden gem. § 67 VI 3 WpHG 173
Abb. 13: Kriterien (Indikatoren) für Kundenwissen bei Privatkun-
den 177
Abb. 14: Einnahmen und Ausgaben („GuV“) des Kunden 192
Abb. 15: „Vermögensbilanz“ des Kunden 193
Abb. 16: Ablaufdiagramm „Ermittlung der Kenntnisse und Erfah-
rungen des Kunden“ 202
Abb. 17: Anlagezielabfrage 203
Abb. 18: Einnahmen und Ausgaben Kundin A („Kunden-GuV“) 204
Abb. 19: Vermögen Kundin A („Kundenbilanz“) 204
Abb. 20: Graphik „Durchschnittliche und maximale Volatilität“,
Zeitraum 2000 – 2015 246
Abb. 21: Konkretisierte Risikodarstellung für ein Jahr, Einzelanlagen und Portfolio (Gesamt) bei einer Anlagedauer von 15 Jah-
ren, Zeitraum 2000 – 2015 247
Abb. 22: Risikoklassifizierung von Anlegern (Kunden); 5-Stufen-
Modell 268
Abb. 23: Einflussfaktoren auf die Anlageempfehlung 278 Abb. 24: Standardisierter Ablauf Anlageempfehlung 286 Abb. 25: Tabelle zur näherungsweisen Ermittlung des Gesamtrisikos
eines Portfolios 287
Abb. 26: Ablaufschema standardisierte Anlageberatung 296
Einleitung
Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gilt zu Recht als das „Grundgesetz der An- lageberatung“. Seit seinem Inkrafttreten im Jahre 19941 hat es zahlreiche Überarbei- tungen erfahren. Namentlich die Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 folgende trug dazu bei, dass vor allem der europäische Gesetzgeber mit Richtlinien und Verord- nungen versucht hat, die augenscheinlich entfesselten Finanzmärkte wieder in den Griff zu bekommen.
Eine grundlegende Neubearbeitung erfuhr das WpHG durch eine umfangreiche Umstrukturierung und Umnummerierung seiner bis dahin in Anlehnung an die erste Fassung gegebenen Paragraphenfolge.2 Im Zuge dieser Überarbeitung wurden auch Regelungen, die bislang in der WpDVerOV verortet waren, entweder direkt ins WpHG übernommen oder das WpHG bezog die europarechtlichen Vorgaben durch Verweis auf diese ein,3 so dass zahlreiche Normen der WpDVerOV überflüssig wurden.
Im Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit im Spätsommer 2017 galt das WpHG noch in seiner Fassung vor dieser Neubearbeitung des Gesetzes.4 Auch die zitierte Kommentarliteratur bezog sich auf diese Version des WpHG wie auch der WpD- VerOV. Seit dem 03.01.2018 sind WpHG und WpDVerOV in ihrer grundlegend ge- änderten Form in Kraft getreten.5 Obgleich das Gesetz nunmehr äußerlich mit der Fassung, die Grundlage dieser Arbeit war, nichts gemein zu haben scheint, zeigt sich doch, dass sich sämtliche wesentlichen bisherigen Regelungen auch im neuen Gesetz wiederfinden, sei es an anderer Stelle, sei es durch die erwähnten Verweise. Vor diesem Hintergrund hat die vorliegende Arbeit nichts an ihrer Aktualität eingebüßt.
Dennoch erforderte all‘ dies eine neuerliche Überarbeitung des bisherigen Textes.
Namentlich die Gesetzeszitate mussten sämtlich einer Revision unterzogen werden.
Da die Kommentarliteratur weitgehend noch auf die Gesetze in ihrer vor dem 03.01.2018 gültigen Fassung Bezug nimmt, weil die jeweilige Neuauflage noch aussteht
1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) vom 26.07.1994, BGBl. I S. 1794.
2 Zweites Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte (2. Finanzmarktnovellierungsgesetz - 2. FinMaNoG) vom 23.07.2017, BGBl. I S. 1693.
3 Insbes. durch Art. 3 des 2. FinMaNoG, BGBl. I S. 1693 (1700 ff).
4 WpHG i. d. F. d. Bekanntmachung v. 09.10.1998, zuletzt geändert durch Art. 1, 2 Erstes Finanzmarkt- novellierungsG v. 30.06.2016 (BGBl. I s. 1514).
5 Art. 26 des 2. FinMaNoG v. 23.07.2017, BGBl. I S. 1693 (1821).
(was zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Fassung der Arbeit bei den meisten Kom- mentaren zum WpHG der Fall war) und das WpHG an vielen hier relevanten Stellen inhaltlich gänzlich oder zum großen Teil identisch mit der bisherigen Fassung ist, konnten die entsprechenden Kommentierungen größtenteils auch für die neuen Para- graphen des WpHG oder der WpDVerOV bzw. selbst der europäischen Rechtsakte, auf welche das WpHG verweist (vgl. z. B. § 63 XIII oder § 64 IX WpHG), übernom- men werden. Mögliche Änderungen wurden – auch im Hinblick auf die Auslegung der Normen – eingearbeitet.
Um dem Leser eine Übersicht über die erfolgten Änderungen zu geben und um die Orientierung im „neuen“ WpHG zu erleichtern, ist am Schluss des Buches eine Sy- nopse der Regelungen von WpHG und WpDVErOV in ihrer bisherigen sowie in ihrer neuen Fassung beigefügt. Das vorliegende Werk ist damit auf dem Stande April 2018.
Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird im Folgenden grundsätzlich vom Idealfall eines (Bank-)Kunden mit einem Wertpapierdepot bei einer Bank ausgegangen. Unge- achtet dessen können die hierzu erfolgten Ausführungen sinngemäß auch auf Kunden übertragen werden, die mehrere Depots bei einer oder bei mehreren Banken unterhal- ten. In diesem Falle hat der Anlageberater sämtliche Depots des Anlegers in den Blick zu nehmen und zum Gegenstand seiner Anlageberatung zu machen.
Für die (Weiter-)Entwicklung einheitlicher Beratungsstandards wird an zahlreichen Stellen die Aufnahme neuer Regelungen in die WpDVerOV vorgeschlagen. Dabei ist unterstellt, dass die entsprechenden Verordnungsermächtigungen, z. B. im WpHG, ge- schaffen worden sind. Hierauf wird im Einzelfall also nicht mehr verwiesen.
1. Teil. Probleme in der Anlageberatung und Fragestellungen dieser Arbeit
§ 1. Anlageberatung in der Kritik
I. Schlechte Noten für die Anlageberatung 1. Wiederholte Mängel bei Überprüfungen
Die Anlageberatung ist vielfacher Kritik ausgesetzt. Seit Jahren stellen unabhängige Tester, wie auch wieder im Jahre 2015, zum Teil gravierende Mängel fest.6 Auch die große Zahl gerichtlicher Auseinandersetzungen deutet auf die in den Tests festgestell- ten und weitere Mängel in der Anlageberatung hin.7
Probleme, die Tester, Gerichte, aber auch die BaFin8 als Aufsichtsbehörde u. a.
anführen, sind fehlerhafte Empfehlungen (das empfohlene Produkt passt nicht zu den Wünschen des Kunden),9 Verstöße gegen formale gesetzliche Vorgaben (Beispiel:
Nichtaushändigung von Beratungsprotokollen),10 unzureichende Aufklärung über die Risiken einer Anlage11 oder über die mit einem Produktkauf verbundenen Kosten12 bzw. über Provisionen.
Dies führt dazu, dass Anlageberatung keinen guten Ruf genießt und dass sie vor allem mit Beratungsfehlern in Zusammenhang gebracht wird.13
6 So in den Monaten Juni bis September 2015 die Stiftung Warentest; s. dazu Stiftung Warentest, Drei Banken beraten gut, Finanztest 2/2016, S. 32 ff. Zum Problem mangelhafter Anlageberatung vgl. Halb- leib, Mitarbeiter in der Anlageberatung, WM 2011, 673 mit Verweis auf Finanztest 8/2010, S. 24 ff; zu diesem Test s. auch den Artikel „Banken aus der Region schneiden schlecht ab“ in faz.net vom 20.07.2010, Quelle: http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/test-banken-aus-der-region- schneiden-schlecht-ab-11008383.html, Abfrage vom 29.07.2015. Dazu auch KK-WpHG/Möllers, § 31, Rn. 7: „Aller gesetzlichen Anforderungen und Pflichten zum Trotz bleibt die Anlageberatung in Deutschland ... oft qualitativ unzureichend.“
7 Z. B. BGH NJW 2015, 398, Rn. 21 ff und BGHZ 191, 119 (Aufklärungspflichten zu Risiken); BGH NJW 2011, 3229 (Aufklärungspflicht zu Rückvergütungen); BGHZ 189, 13 (Erfragen der Risikobereit- schaft des Anlegers); BGH ZIP 2009, 2380 (Beratungs- und Hinweispflichten); vgl. Tonner/Krüger, Bankrecht, § 23, Rn. 2 ff; dazu auch Röder, Diskussionsbericht, ZHR 177 (2013), 344.
8 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
9 Beispiel: Dem Kunden wird ein risikoreicheres Produkt empfohlen, als er gewünscht hat; vgl. Fröh- lich/Jacobi, Beratungsprotokoll, BaFin-Journal 3/2016, S. 20 ff (23).
10 S. Stiftung Warentest, Drei Banken beraten gut, Finanztest 2/2016, S. 32 ff (33).
11 Vgl. BGHZ 191, 119.
12 Vgl. BGH NJW 2011, 3229.
13 Vgl. Uffmann, Fehlanreize in der Anlageberatung, JZ 2015, 282 (282 f); s. dazu auch Die deutsche Leh- mann-Lüge, Capital 04/2013, S. 95 ff.
2. Unzufriedenheit vieler Kunden
Die Verstöße gegen gesetzliche oder richterliche Vorgaben wären für sich genom- men nicht grundsätzlich problematisch, denn Gesetzesverstöße gibt es nicht nur bei der Anlageberatung, sondern beim Erbringen zahlreicher Dienstleistungen, was die Kontrolle durch Gesetzgeber und Gerichte notwendig macht. Jedoch fällt auf, dass sich die Anlageberatung in ihrer Qualität nunmehr über viele Jahre hinweg nicht grund- legend verbessert zu haben scheint.14 Nicht zuletzt darauf ist die Unzufriedenheit vieler Bankkunden zurückzuführen. So hat eine Unternehmensberatung ermittelt, dass mehr Bankkunden unzufrieden als zufrieden sind.15 Bis zu 40% der Kunden sind bei man- chen Banken sogar spontan wechselbereit.16 Dabei sind die Kundenwünsche nicht uto- pisch: Gute Beratung steht an erster Stelle, erst auf Platz zwei steht der Preis,17 wobei sich die Preisaffinität regelmäßig im Bereich der einfachen Standardprodukte (z. B.
beim Preis für ein Girokonto) niederschlägt, nicht jedoch bei komplexen, beratungsin- tensiven Produkten,18 die beispielsweise für die Anlageberatung von Belang sind.
II. Die Problemfelder der Anlageberatung und ihre Gründe 1. Wesentliche Problemfelder
a) Empfehlung spekulativer Produkte für die Altersvorsorge („falsches“
Produkt)
Ein immer wieder auftretender Beratungsfehler ist die Empfehlung spekulativer Anlageprodukte für den Aufbau einer Altersversorgung.19 So hatte im Jahr 2004 ein Anlageberater seinem Kunden, der anstelle von bisher bestehenden Lebensversiche- rungsverträgen eine alternative Altersvorsorge aufbauen wollte, spekulative Aktien empfohlen.20 Aufgrund Wertverlusts entstand dem Kunden ein Schaden von über
14 Vgl. Stiftung Warentest, Drei Banken beraten gut, Finanztest 2/2016, S. 32 ff und vgl. Halbleib, Mitar- beiter in der Anlageberatung, WM 2011, 673 mit Verweis auf Finanztest 8/2010, S. 24 ff. Dies zeigt auch der lange Zeitraum zwischen 1989 und 2015, über den sich die oben (S. 1) angeführten Beispielfälle zugetragen haben.
15 Bain & Company, Was Bankkunden wirklich wollen, S. 8 f.
16 Bain & Company, Was Bankkunden wirklich wollen, S. 13.
17 Bain & Company, Was Bankkunden wirklich wollen, S. 15 f.
18 Vgl. Bain & Company, Was Bankkunden wirklich wollen, S. 16.
19 Vgl. Tonner/Krüger, Bankrecht, § 23, Rn. 11.
20 BGHZ 175, 276, Rn. 2 ff, 27.
50.000 €. Hier hat der BGH ausgeführt, dass für einen Kunden, der seine Altersvor- sorge aufbauen will, ausschließlich spekulative Anlageprodukte, wie sie hier empfohlen worden waren, nicht geeignet seien,21 weshalb die Anlageberatung fehlerhaft und der Schaden des Kunden auszugleichen sei.
b) Unterlassen der notwendigen (Risiko-) Aufklärung des Anlegers In einem anderen Fall beschäftigt sich der BGH mit der Frage, inwieweit ein An- lagekunde informations- und aufklärungsbedürftig ist.22 Dort war ein Rechtsanwalt in den Jahren 1996/1997 nicht über die Wirkungsweise und über die Risiken der von ihm getätigten Optionsgeschäfte aufgeklärt worden, obwohl er keine ausreichenden Kennt- nisse darüber hatte.23 Er verlor infolgedessen gut 45.000 €, die er von der Bank ersetzt verlangte. Der BGH sah dieses Verlangen als berechtigt an, weil das Verhalten des Bankberaters fehlerhaft gewesen sei.24 Er hätte seinen Kunden über die Funktions- weise und Risiken der Optionsgeschäfte, besonders über das Risiko, Totalverluste zu erleiden, aufklären müssen.25 Dass sein Kunde Rechtsanwalt war, ändert daran nichts, denn es darf nicht automatisch allein vom Beruf auf Anlagekenntnisse geschlossen werden. Deshalb sei der Anlageberater verpflichtet, dessen Kenntnisse und Risikobe- reitschaft zu erfragen.26
c) Unterlassene Übergabe von Informationsmaterialien zum empfohlenen Produkt
Gem. § 64 II WpHG ist der Anlageberater verpflichtet, seinem Kunden ein Infor- mationsblatt zu dem von ihm zum Kauf empfohlenen Produkt auszuhändigen. Sofern dies nicht geschieht, ist die Anlageberatung allein aus diesem Grunde fehlerhaft; der Anlageberater haftet für etwaige darauf beruhende Wissensmängel des Anlegers.27
21 BGHZ 175, 276, Rn. 27.
22 BGH WM 2004, 2205.
23 S. BGH WM 2004, 2205 (2206 f); vgl. auch den Fall BGH WM 1993, 1455 („Bond“-Urteil).
24 Vgl. auch den Fall in BGHZ 189, 13.
25 Vgl. a. BGH WM 1993, 1455 (1457).
26 Vgl. BGH WM 2011, 682, Rn. 21 und Wiechers, Aktuelle Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bun- desgerichtshofs, WM 2012, 477 (478).
27 Vgl. KK-WpHG/Möllers, § 31, Rn. 306, 313, 318; s. a. Schwintowski/Bracht, Bankrecht, Kap. 19, Rn. 33 a. E.; kritisch zum Wert der neben den Verkaufsprospekten obligatorischen Informationsblätter aber Otto, Modernes Kapitalmarktrecht, WM 2010, 2013 (2016 f); zu deren Gestaltung s. a. Wedemann, Schutz alter Menschen, ZBB 2014, 54 (61 ff).
d) Keine Information des Anlegers über Vergütungen der Bank
Ein Beratungsfehler ist auch dann gegeben, wenn der Anleger über Vergütungen nicht informiert wird, welche die Bank bzw. der Anlageberater im Rahmen des Ver- kaufs von Wertpapieren erhält.28 So erwarb ein Anleger im Jahre 2000 Fondsanteile, wofür seitens der Bank nicht ausgewiesene sogen. „Ausgabeaufschläge“ erhoben wur- den.29 „Ausgabeaufschlag“ ist die Provision, welche der Verkäufer (bzw. die verkau- fende Bank) von der Fondsgesellschaft für den Verkauf erhält. Der BGH urteilte, dass der Anlageberater ungefragt auf diese Ausgabeaufschläge hätte hinweisen müssen;
denn hier bestehe ein Interessenkonflikt zwischen Berater und Kunde: Dieser ergebe sich aus dem Anreiz aus den Ausgabeaufschlägen, Fondsanteile mit hohen Ausgabe- aufschlägen bevorzugt anzubieten.30 Das aber müsse der Anleger wissen, um sich ein eigenes Bild davon machen zu können, warum ihm ein bestimmtes Produkt empfohlen werde.31
e) Nichtaushändigen von Beratungsprotokollen; keine Abgabe einer Ge- eignetheitserklärung
Bei zahlreichen Tests im Jahre 2015 hatten Bankberater es unterlassen, ihren Kun- den ein Beratungsprotokoll auszuhändigen.32 Gem. § 34 IIa 1 WpHG a. F. musste der Berater ein schriftliches Protokoll über das Beratungsgespräch mit dessen wesentlichen Inhalten anfertigen, welches er dem Kunden „unverzüglich nach Abschluss der Anla- geberatung, jedenfalls vor einem auf der Beratung beruhenden Geschäftsabschluss ...
zur Verfügung zu stellen“ hatte (§ 34 IIa 2 WpHG a. F.). Erfolgte dies – wie in den Tests – nicht, lag allein aus diesem Grunde eine fehlerhafte Beratung vor, denn das Gesetz untersagte es grundsätzlich,33 dann einen auf dieser Beratung beruhenden Ge- schäftsabschluss zu tätigen.
28 S. BGHZ 170, 226; s. dazu auch BGH NJW 2011, 3227; s. Wiechers, Aktuelle Rechtsprechung des XI.
Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, WM 2015, 457 (461) §.
29 BGHZ 170, 226 (227).
30 Vgl. BGHZ 170, 226 (234 f); BGH WM 2012, 1382, Rn. 19 ff; zur Interessenkonfkliktrechtsprechung m. w. N. s. a. BGH NJW 2015, 2248, Rn. 33 ff.
31 Dies gilt nunmehr für alle Arten versteckter Vertriebsprovisionen, vgl. Wiechers, Aktuelle Rechtspre- chung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, WM 2015, 427 (461).
32 Stiftung Warentest, Drei Banken beraten gut, Finanztest 2/2016, S. 32 ff (33); die BaFin bemängelte dieses Unterlassen gegenüber Interessenten bereits im Jahre 2010, s. Schreiben der BaFin vom 01.11.2010 zur Anlageberatung gegenüber Interessenten.
33 Ausnahme bei Fernabsatz, vgl. § 34 IIa 4, 3 WpHG a. F.; s. jetzt § 64 IV 4 WpHG).
Hier hat sich die Rechtslage zwischenzeitlich geändert. Die ausdrückliche Anord- nung einer „Protokollierung“ des Anlageberatungsgesprächs ist zwar entfallen. Jedoch bestimmt § 64 IV 1 WpHG, dass dem Anleger im Falle einer im Rahmen einer Anla- geberatung ausgesprochenen Anlageempfehlung „vor Vertragsschluss“ eine Geeig- netheitserklärung zur Verfügung gestellt werden muss. Diese muss nicht nur „die er- brachte Beratung nennen“, sondern darüber hinaus „erläutern, wie sie auf die Präfe- renzen, Anlageziele und sonstigen Merkmale des Kunden abgestimmt wurde“ (§ 64 IV 2 WpHG). § 64 IV 3 WpHG verweist dann auf Art. 54 XII DelV,34 demgemäß dem Anleger schriftlich dargelegt werden muss, „inwieweit die abgegebene Empfehlung (zu ihm) passt, ... inwieweit sie den Zielen und persönlichen Umstände(n) des Kunden hinsichtlich der erforderlichen Anlagedauer, der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden sowie seiner Risikobereitschaft und Verlusttragfähigkeit gerecht wird“
(Art. 54 XII UA 1 DelV).
Faktisch handelt es sich hierbei um ein Beratungsprotokoll, denn abgesehen davon, dass nicht mehr ausdrücklich der Anlass der Anlageberatung (vgl. § 14 VI 1 Nr. 1 WpHG a. F.) und die Dauer des Anlageberatungsgesprächs (vgl. § 14 VI 1 Nr. 2 WpHG a. F.) zu nennen sind, umfasst die neue Geeignetheitserklärung des § 64 IV 1 WpHG die Kerngehalte des bisherigen Beratungsprotokolls (vgl. dazu § 34 IIa 1 WpHG a. F. i. V. m. § 14 VI 1 Nr. 3 – 5 WpDVErOV a. F.).35 Damit stimmt die derzeitige mit der vorherigen Rechtslage im Wesentlichen überein.
34 Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25.04.2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforde- rungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinie.
35 Dass die Geeignetheitserkärung des § 64 IV 1 WpHG an die Stelle des bisherigen Protokolls gem. § 34 IIa 1 WpHG a. F. getreten ist, belegt auch der Umstand, dass sowohl Geeignetheitserklärung als auch das Protokoll grundsätzlich vor einem Geschäftsabschluss (so der Wortlaut des § 34 IIa 2 WpHG a. F.) bzw. vor einem Vertragsschluss (vgl. § 64 IV 1 WpHG) zur Verfügung gestellt werden muss. Auch die Ausnahmeregelung im Fernabsatz mit dem ausnahmsweisen Nachreichen von Protokoll bzw. Geeig- netheitserkärung (vgl. § 34 IIa 3 – 5 WpHG a. F. bzw. § 64 IV 4 WpHG) stimmt inhaltlich im Wesentli- chen überein, was die identische Zweckrichtung von Protokoll und Geeignetheitserklärung zeigt, näm- lich dem Kunden die wesentlichen Inhalte der Anlageberatung deutlich zu machen und ihm grundsätz- lich die Gelegenheit zu geben, auf Basis dieser Informationen vom geplanten Geschäft noch Abstand zu nehmen.
2. Die Ursachen der Fehlberatungen
a) Fehlen von Fachkenntnissen, Unachtsamkeit und bewusstes Fehlver- halten des Anlageberaters
Ein Beratungsfehler kann darauf basieren, dass dem Anlageberater die für die An- lageberatung notwendigen Fachkenntnisse fehlen.36
Eine weitere Fehlerquelle kann in einer Unachtsamkeit des Anlageberaters liegen, so, wenn er beispielsweise übersieht, dass er seinem Kunden eine bestimmte Informa- tion zukommen lassen muss.
Fehlberatung kann auch auf bewusstem (ggf. sogar kriminellem)37 Verhalten beru- hen, so, wenn der Anlageberater seinem Kunden bewusst ein unpassendes Produkt empfiehlt oder diesem Informationen vorenthält, um z. B. die Risiken des empfohle- nen Produktes gegenüber dem Anleger zu verschleiern oder um dem Kunden ein Pro- dukt zu empfehlen, das ihm bzw. der Bank höhere Provisionen als ein passenderes Produkt einbringt.38
b) Fehlerhafte Information des Anlageberaters durch Dritte
Anlageberatung basiert auf der verarbeiteten Weitergabe von Informationen.39 Dazu zählen z. B. Informationen über Anlageprodukte, zu Märkten und zu deren Ent- wicklungen.40 Wird nun der Anlageberater, beispielsweise durch die volkswirtschaftli- che Abteilung seiner Bank, fehlerhaft informiert und legt er diese Informationen seiner
36 Vgl. Uffmann, Fehlanreize in der Anlageberatung, JZ 2015, 282.
37 Vgl. Schlick, Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH I, WM 2014, 581 (585); s.a. Buß- alb/Vogel, Das Kleinanlegerschutzgesetz I, WM 2015, 1733 (1734); das zeigte die kürzliche Prokon- Insolvenz mit Tausenden geschädigter Anleger; dazu Casper, Das Kleinanlegerschutzgesetz, ZBB 2015, 265 (266) m. w. N.
38 Vgl. Tonner/Krüger, Bankrecht, § 24, Rn. 4; zur Haftung des den kriminellen Anlageberater beschäfti- genden Finanzdienstleisters s. Schlick, Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH I, WM 2014, 581 (585 ff).
39 Eingehend zur Bedeutung der Informationen für die Kapitalmärkte KK-WpHG/ Hirte/Heinrich, Einl., Rn. 16 ff.
40 Vgl. den Fall von BGH NJW 2013, 386 sowie dazu Schlick, Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH II, WM 2014, 633 (638 f); bei diesem Fall standen allerdings prozessuale Fragen im Vorder- grund.